Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
M 2023/200/5440
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Frau Simone Ikemann
02522 / 72-309
simone.ikemann@oelde.de
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Beratungsfolge
Finanzausschuss und Ausschuss für
Wirtschaftsförderung
Zuständigkeit
Termin
Kenntnisnahme
27.03.2023
Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss und Ausschuss für Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen zur
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die Grundlagen für die Kreditwirtschaft der Stadt Oelde sind in § 86 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) normiert. Hier ist festgelegt, dass die Gemeinden Kredite nur für Investitionen
oder zur Umschuldung von bestehenden Investitionskrediten aufnehmen dürfen. Von diesen
sogenannten Investitionskrediten sind die Kassenkredite bzw. Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 89 GO NRW) zu unterscheiden, die grundsätzlich unterjährig und lediglich zur
Sicherstellung der Liquidität, d. h. Zahlungsfähigkeit, aufgenommen werden dürfen.
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I.
Liquiditätskredite
Die Stadt Oelde hat im Laufe des Jahres 2022 zur Sicherstellung der Liquidität
mehrere Kassenkredite aufnehmen müssen. Die im Haushaltsplan 2022 vorgesehene
Ermächtigung für Liquiditätskredite von bis zu 22.000.000 EUR musste aufgrund
kurzfristiger Liquiditätsengpässe teilweise in Anspruch genommen werden. Ursache
für die entstandenen kurzfristigen Liquiditätsengpässe waren unter anderem im
Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehende Mehraufwendungen sowie inflationsbedingte Preissteigerungen.
In der Spitze hatte die Stadt Oelde einen Kassenkreditbestand von 4 Mio. EUR.
Insgesamt wurden Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 8,8 Mio. EUR in 2022
aufgenommen. Zum Jahresende konnte der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung vollständig zurückgeführt werden.
Der Kassenbestand der Stadt Oelde zum 31.12.2022 betrug 6.969.246,47 EUR
(Vorjahr per 31.12.2021: 2.904.863,20 EUR).
II.
Investitionskredite
Von größerer Bedeutung für die städtischen Finanzen sind die Investitionskredite.
Konsumtive Aufwendungen wie z. B. Personal-, Betriebs-, Geschäfts- und Unterhaltungsaufwendungen dürfen nicht durch Investitionskredite finanziert werden.
Die Finanzierung von Investitionen, also vor allem die Anschaffung von beweglichen
oder unbeweglichen Vermögensgegenständen wie Fahrzeuge, Maschinen, Grundstücke oder der Neubau von Gebäuden sind durch Kreditaufnahmen möglich, wenn
der Haushaltsplan dazu ermächtigt und andere Einnahmen, insbesondere für
Investitionen zweckgebundene Einnahmen wie Fördermittel, Zuweisungen und
Zuschüsse, zur Deckung des Investitionsbedarfes nicht ausreichen. Einnahmen aus
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sind ebenfalls vorrangig zur Finanzierung der Investitionen zu nutzen.
1. Kreditermächtigung laut Haushaltsplanung 2022
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und dem Anzeigeverfahren zum Haushalt
2022 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 35.652.942 EUR ermittelt.
2. Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2022
Im Rahmen der Haushaltsausführung hat sich ein Kreditaufnahmebedarf in einem
Umfang von 3,17 Mio. EUR ergeben, sodass zwei Förderdarlehen in Höhe von
400 TEUR und 2,77 Mio. EUR zur Finanzierung der Ausstattung, Renovierung und
Modernisierung von Flüchtlingsunterkünften, der Anschaffung von Mobilwohnheimen
sowie des Ankaufs eines Mehrfamilienhauses zur Unterbringung Schutzsuchender aus
der Ukraine als zinsfreie Darlehen aufgenommen wurden.
Die reguläre Tilgung erfolgte in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR. Zum Jahresende 2022
beträgt der Schuldenstand (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) insgesamt
35.814 TEUR (Vorjahr: 34.221 TEUR).
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3. Übertragung der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung 2022
(vorläufig)
Entgegen der im Rahmen der Planung 2022 notwendig erscheinenden Kreditaufnahme in Höhe von rd. 35,7 Mio. EUR ist wie ausgeführt eine Inanspruchnahme
nur zu geringen Teilen erfolgt. Es wäre jedoch zulässig, noch nicht abgeschlossene
Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2022, die in 2023 fortgeführt werden
und entsprechend übertragen worden sind, bei Bedarf noch aus der Vorjahreskreditermächtigung zu finanzieren (vgl. § 86 Abs. 2 GO NRW).
Ob und inwieweit eine Inanspruchnahme der Vorjahreskreditermächtigungen erforderlich sein wird, kann erst nach abschließender Erstellung der Jahresrechnung 2022
beurteilt werden und unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Liquidität nicht
ausreicht. Hierzu wird im Verlauf des laufenden Haushaltsjahres berichtet.
4. Kreditwirtschaft im Rahmen der Haushaltsplanung 2023
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 und dem Anzeigeverfahren zum Haushalt
2023 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 26.226.471 EUR
durch den Rat der Stadt Oelde beschlossen. Hinzu kommen die unter Ziffer 3.
dargestellten Ermächtigungen aus Kreditübertragungen aus den Vorjahresresten.
III.
Übersicht über Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2022
(vorläufig)
Zum 31.12.2022 hatte die Stadt Oelde insgesamt 21 Darlehen bei sechs
verschiedenen Kreditinstituten aufgenommen. Der Stand der Verbindlichkeiten aus
Krediten betrug zum 31.12.2022 rd. 35,814 Mio. EUR (Vorjahr: 34,221 Mio. EUR).
Ergänzende Informationen:
•
Die Zinsbindung der Darlehen endet zwischen dem 20.03.2023 und dem
15.03.2046 (längste laufende Zinsbindung). Das Darlehen mit der Zinsbindung
bis zum 20.03.2023 ist zu diesem Zeitpunkt vollständig getilgt.
•
Die Restschuld der Darlehen zum 31.12.2022 variiert zwischen 4.405,17 EUR
und 3.664.412,94 EUR.
•
Die Zinssätze der Darlehen variieren zum 31.12.2022 zwischen - 0,63 % und
bis zu 4,98 %.
•
Der durchschnittliche Zinssatz beträgt ungewichtet 1,8 % (Vorjahr: 1,9 %).
•
Der durchschnittliche Zinssatz hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Dies
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass es sich bei den neu
aufgenommenen Darlehen um zinsfreie Förderdarlehen handelt.
•
Der durchschnittliche Zinssatz beträgt gewichtet 2,29 % (Basis Restschuld
per 31.12.2022; Vorjahr: 2,5 %).
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