Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2023/020/5450
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Beteiligungsmanagement
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Frau Stefanie Bathe-Funke
02522 / 72-249
stefanie.bathe-funke@oelde.de
Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für den Bereich
der Abwasserbeseitigung
Beratungsfolge
Zuständigkeit
Termin
Finanzausschuss und Ausschuss für
Wirtschaftsförderung
Vorberatung
27.03.2023
Rat
Entscheidung
24.04.2023
Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss und Ausschuss für Wirtschaftsförderung nimmt das Gutachten der
Kommunalagentur NRW zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Oelde folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Oelde beschließt die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
für den Bereich der Abwasserbeseitigung.
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Sachverhalt
Die Abwasserbeseitigung der Stadt Oelde ist derzeit in Form eines Regiebetriebes im
städtischen Haushalt integriert. Der Regiebetrieb ist als rechtlich unselbständiger Teil der
Verwaltung organisatorisch eingebunden in den Fachbereich 3, Fachdienst 661 – Tiefbau und
Umwelt. Vor dem Hintergrund der notwendigen Ertüchtigung der Kläranlage und den damit
einhergehenden Investitionsmaßnahmen stellt sich die Frage, ob eine Ausgliederung aus
dem städtischen Haushalt und die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung1
angezeigt ist.
Mit dieser Fragestellung hat sich die Kommunalagentur NRW befasst. Das Gutachten ist der
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Aussagen sind im Folgenden
zusammengefasst:
1. Organisation
Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die wirtschaftliche Führung (eigener Wirtschaftsplan; vgl. Forum Oelde)
und die Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen der Betriebsleitung. Ein eigener
Betriebsausschuss ist zu bilden. Die Gründung eines Eigenbetriebes erfordert
Aufstellung einer Eigenbetriebssatzung
Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
Aufstellung eines Ausgliederungsberichtes
Wahl der Betriebsleitung
Gründung eines Betriebsausschusses
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
Implementierung / Übernahme einer Software zur Buchführung, Datenverwaltung
2. Personal
Die im Eigenbetrieb Beschäftigten bleiben Bedienstete der Stadt Oelde. Der Eigenbetrieb
hat einen Stellenplan als Bestandteil des Wirtschaftsplanes zu erstellen.
3. Vergaberecht
Die kommunalen Vergabegrundsätze gelten für Eigenbetriebe.
4. Finanzwirtschaft
Der Eigenbetrieb ist Sondervermögen der Stadt Oelde. Die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen sind nach den Vorschriften der KomHVO NRW zulässig. Bei der
Errichtung des Eigenbetriebes durch Ausgliederung von Vermögen und Schulden aus
dem Haushalt der Stadt sind deren Gegenstand und Wert in der Betriebssatzung
festzulegen.
1
Die Begriffe Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung werden hier synonym verwendet.
Eigenbetriebe sind nach § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO) wirtschaftliche Unternehmen der
Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
und der Betriebssatzung geführt werden. Als wirtschaftliche Betätigung gilt nach § 107 Abs. 2 Ziff. 1
GO nicht der Betrieb von Einrichtungen, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist (wie hier die
Abwasserbeseitigung). Diese Einrichtungen können entsprechend den Vorschriften über die
Eigenbetriebe geführt werden (§ 107 Abs. 2 S. 2 GO). Sie werden dann eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen genannt.
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Für die Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus dem städtischen Haushalt in eine
eigenbetriebsähnliche Einrichtung sprechen die nachfolgend dargestellten Aspekte:
1. Operative Flexibilität
Der Eigenbetrieb ist aufgrund der wirtschaftlichen Unabhängigkeit vom Kernhaushalt und
der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses hinsichtlich
des operativen Geschäfts gegenüber dem Regiebetrieb flexibler.
2. Auswirkung auf die Abwassergebühren
Unabhängig von der rechtlichen Organisationsform werden für die Kalkulation der
Abwassergebühren die Vorgaben des § 6 KAG NRW zugrunde gelegt.
3. Schuldenübertragung
Die Übertragung städtischer Darlehen auf einen Eigenbetrieb ist möglich, wenn diese zur
Finanzierung von Abwasseranlagevermögen Verwendung gefunden haben.
4. Transparenz
Die Finanzierung der Aufgabenerfüllung sowie die wechselseitigen Leistungsbeziehungen
werden im Eigenbetrieb transparent dargestellt.
5. Neubewertung
Für die Gründung des Eigenbetriebes ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die zu
übertragenen Vermögensgegenstände sind hierzu zu bewerten.
Neben den oben angeführten rechtlichen Anforderungen sind verwaltungsinterne Vorbereitungsarbeiten erforderlich, die auch weiterer Beratung bedürfen. Die Buchführung des
Eigenbetriebs sollte nach den Vorschriften der KomHVO erfolgen. Die Umstellung der
Haushaltssoftware auf INFOMA erlaubt nach derzeitigem Kenntnisstand die direkte
Implementierung eines eigenen Buchungskreises für das Produkt Abwasserbeseitigung. Die
Umstellung der Finanzsoftware ist insgesamt von verschiedenen Faktoren abhängig, die sich
im Ergebnis auch auf die Gründung des Eigenbetriebes auswirken.
Im Jahresabschluss 2021 wurde durch den Abschlussprüfer bereits auf die Erforderlichkeit
einer Inventur hingewiesen. Die Bewertung des zu übertragenden Vermögens ist
Voraussetzung für die Gründung des Eigenbetriebes, so dass die Durchführung einer
Inventur nun unabdingbar ist. Mit Hilfe externer Beratung soll das weitere Vorgehen
abgestimmt werden.
Der Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes sowie dessen
externe Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fällt jährlich an. Der sich
voraussichtlich aus der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses ergebende
Mehraufwand ist ebenfalls jährlich zu veranschlagen (ca. 20.000 €).
Abwägung Regiebetrieb oder Eigenbetrieb
Die Kommunalagentur empfiehlt zugunsten der wirtschaftlichen Transparenz – gerade vor
dem Hintergrund der anstehenden hohen Investitionen – und operativer Handlungsfähigkeit
die Gründung eines Eigenbetriebes und den gesamten Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieb zu überführen.
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Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen und eine eigenbetriebsähnliche
Einrichtung für die Abwasserbeseitigung zum 01.01.2024 zu gründen.
Das Gutachten der Kommunalagentur wird zur Kenntnisnahme und als Grundlage für die
weiteren Beratungen bereitgestellt. Frau Wallbaum, Ansprechpartnerin für das Projekt bei
der Kommunalagentur NRW, wird in der Sitzung des Rates am 24.04.2023 für die weitere
Erörterung und für Fragen zur Verfügung stehen.
Anlage
Gutachten der Kommunal Agentur NRW GmbH zur Gründung einer eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
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