Vorlage
Vorlage: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde (Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2) A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Feststellungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Planzeichnung
Anlage 3 - Begründung
Anlage 4 - Umweltbericht
Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 6 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
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Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2023/610/5468 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung Auskunft erteilt Telefon E-Mail Herr Joseph Brandner 02522 / 72-462 joseph.brandner@oelde.de 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde (Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2) A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Feststellungsbeschluss Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung Vorberatung 20.04.2023 Rat Entscheidung 24.04.2023 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Oelde folgende Beschlussfassungen: A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung Der Rat der Stadt Oelde beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen Seite 1 von 3 gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen mit Abwägungen sind in den Anlagen 7 und 8 aufgeführt. B) Feststellungsbeschluss Der Rat der Stadt Oelde beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde. Die beiliegende Begründung (Anlage 3) mit Umweltbericht ist gemäß § 5 Abs. 5 BauGB Teil des Flächennutzungsplans. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung wird diese Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Sachverhalt In der Sitzung des Rates der Stadt Oelde am 23.09.2019 wurde die Einleitung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde gemäß § 2 BauGB beschlossen. Durch die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll ein bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestelltes Gebiet zum Großteil als „Gewerbliche Baufläche“ (16,7 ha) dargestellt werden. Darüber hinaus soll ein rund 0,9 ha großes bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestelltes Areal künftig als „Fläche für Versorgungsanlagen – Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“ dargestellt werden. Im Osten des Plangebiets ist im Flächennutzungsplan zudem ein Freihaltekorridor für einen Gleisanschluss dargestellt. Da eine Realisierung einer Abzweigung von der nördlich verlaufenden Eisenbahntrasse Hamm – Minden im Plangebiet nicht weiter angestrebt wird, wird diese Darstellung zurückgenommen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der beiden Bebauungspläne Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“ und Nr. 149 „Rottendorf Pharma“ sowie für die Realisierung eines Regenrückhaltebeckens geschaffen werden. Ein erster Planentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans konnte der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Oktober vergangenen Jahres vorgestellt werden. In seiner Sitzung am 19.12.2022 hat der Rat der Stadt Oelde die Beschlussfassung zur Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Zugleich hat der Rat der Stadt in der letztgenannten Sitzung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst. Die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 12.02.2023. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf nicht angepasst. Folgende wesentliche Änderungen der Planunterlagen wurden gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen: Korrektur der Flurstücksnummern. Konkretisierung der Sachlage zum Gewässerstatus im Umweltbericht. Lage und Abgrenzung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde sind der Plankarte (Anlage 1) zu entnehmen. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“ erfolgen. Seite 2 von 3 Verfahrensverlauf Verfahrensschritt Datum / Zeitraum Aufstellungsbeschluss 23.09.2019 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen 23.09.2019 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 17.10.2022 – 30.10.2022 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen sonstiger Träger 17.10.2022 – 30.10.2022 Vorläufige Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen 19.12.2023 Beschluss zur öffentlichen Auslegung 19.12.2023 Öffentliche Auslegung – Beteiligung der Öffentlichkeit 09.01.2023 – 12.02.2023 Öffentliche Auslegung – Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen 09.01.2023 – 12.02.2023 Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung 24.04.2023 Voraussichtlicher Feststellungsbeschluss Anlagen Anlage 1 - Geltungsbereich Anlage 2 - Planzeichnung Anlage 3 - Begründung Anlage 4 - Umweltbericht Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Prüfung Anlage 6 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022 Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB Seite 3 von 3