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Anlage 6 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022

                                    
                                        STADT OELDE
Die Bürgermeisterin

STADTENTWICKLUNG,
PLANUNG, BAUORDNUNG

Niederschrift
über die Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 "Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2" und für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Oelde

Termin
Ort
Beginn:
Ende:

Dienstag, 25. Oktober 2022
großer Ratssaal, Ratsstiege 1, 59302 Oelde
17.00 Uhr
17.30 Uhr

Anwesende:
Von der Verwaltung:
Herr Meer
Frau Schulze Zurmussen

Stadt Oelde, FD Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung - Leitung
Stadt Oelde, FD Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung

sowie 17 Bürger
Herr Meer eröffnet die Bürgerversammlung. Er begrüßt die anwesenden Bürger:innen und
stellt die o.g. Vertreter der Verwaltung der Stadt Oelde vor. Im Nachgang präsentiert er kurz
den weiteren Ablauf der Veranstaltung.
Frau Schulze Zurmussen stellt im Folgenden anhand einer Präsentation die Grundzüge der
erforderlichen Bauleitplanung vor. Zu Beginn wird das Plangebiet mit Hilfe einer Übersichtskarte im Stadtgebiet von Oelde verortet. Anschließend erläutert sie den Entwurf des Flächennutzungsplans. In diesem Zusammenhang weist Frau Schulze Zurmussen darauf hin, dass
sich die Änderungen des Flächennutzungsplans in erster Linie auf die Darstellung von gewerblicher Baufläche sowie die Darstellung des Regenrückhaltebeckens als Versorgungsfläche beziehen. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zudem Flächen westlich des
Geltungsbereichs des hier ebenfalls vorgestellten Bebauungsplans Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“, da diese Fläche in Zukunft ebenfalls gewerblich entwickelt werden
sollen.
In der sich anschließenden Darstellung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“ erläutert Frau Schulze Zurmussen zunächst die Grundzüge
des Bebauungsplanentwurfs. Im Gewerbegebiet sollen 5-8 Grundstücke für kleine bis mittelgroße Unternehmen entstehen. Die Erschließung des Gebiets ist durch den Ausbau des Knotenpunktes Von-Büren-Allee / Westrickweg gesichert. Die innere Erschließung erfolgt über
eine zentral verlaufende Stichstraße mit Wendehammer. Das anfallende Regenwasser des
Gewerbegebiets wird der neu anzulegenden Regenwasserbehandlungsanlage bzw. dem Regenrückhaltebecken im Norden zugeführt. Zur optischen Einfügung des Gewerbegebiets in die
angrenzende freie Landschaft ist ein 3 m breiter Pflanzstreifen entlang des Wilhelm-RötheWeges und des Westrickweges festgesetzt.

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Im Folgenden erläutert Frau Schulze Zurmussen kurz die wichtigsten Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans, wie die Verwendung heller Fassaden, die Eingrünung mit Hecken, die Errichtung eines Gründaches oder die Photovoltaikpflicht. Dabei weist sie auf eine
potentiell notwendige Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken hin. Bis zu einem Versiegelungsgrad von 0,6 des Grundstücks kann das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz
eingeleitet werden. Sollte der Versiegelungsgrad 0,6 überschreiten (bei einer maximal zulässigen GRZ von 0,8) ist die Rückhaltung des verbleibenden Regenwassers durch die künftigen
Grundstückseigentümer mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen.
Frau Schulze Zurmussen weist im Anschluss auf die aktuell stattfindende frühzeitige Beteiligung der Bürger und den aktuellen Stand der notwendigen Gutachten hin. Die Öffentlichkeit
habe noch bis zum 30.10.2022 die Möglichkeit, eine Stellungnahme, Hinweise und Anregungen zu den beiden Verfahren abzugeben. Anfang 2023 werden die überarbeiteten und konkretisierten Planungen erneut offengelegt. Im Frühjahr 2023 sei nach aktuellem Stand der Abschluss der Planverfahren geplant. Zu diesem Zeitpunkt starte ebenfalls die Vermarktung der
Flächen.
Herr Meer leitet mit der Bitte um Beteiligung zu den Fragen und Anregungen der Bürger:innen
über.

Fragen, Hinweise und Anregungen der
Bürger

Antworten von der Verwaltung

Es wird nach der maximal zulässigen Gebäudehöhe gefragt.

Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt bei Flachdächern 12 m. Bei geneigten
Dächern bzw. Satteldächern beträgt die
Traufhöhe 12 m und die Firsthöhe 15 m.

Es wird angefragt, ob für den neue Knotenpunkt an der Von-Büren-Allee / Westrickweg auch ein Kreisverkehr möglich sei.

Ein Kreisverkehr würde einen erheblich größeren Flächenbedarf bedeuten, insbesondere da dieser für entsprechende Schwerlastfahrzeuge ausgelegt sein müsse. Nicht
alle dieser Flächen stehen im Eigentum der
Stadt. Zudem würde der neue Kreuzungsbereich insoweit ausgebaut, dass in beiden
Fahrtrichtungen auf der Von-Büren-Allee
eine Abbiegespur ausgebildet wird.

In der Pressemitteilung sei angegeben,
dass das Regenrückhaltebecken eine Fläche von 0,9 ha umfasse. Das sei deutlich
mehr als zuvor kommuniziert.

Die Verwaltung erläutert, dass es sich bei
den 0,9 ha sowohl um die Fläche für die
Regenwasserbehandlungsanlage bzw. das
Regenrückhaltebecken handele als auch
die dazugehörige Zuwegung. Das Regenrückhaltebecken sei – wie zuvor kommuniziert – ca. 7.800 m2 groß. Für die Zuwegung
werden ca. 1.000 m2 Flächen benötigt. Insgesamt umfasse die Fläche für Versorgungsanlagen folglich ca. 8.800 m2. Eine
Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens
habe nicht stattgefunden.

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Mit den Fachdiensten Tiefbau und Liegenschaften wurde der Verlauf der Baustraße
im Bereich des Westrickweges abgestimmt.
Diese sei nun im Plan anders als besprochen dargestellt.

Die Verwaltung erläutert, dass Baustraßen
nicht Teil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens seien, entsprechend seien diese
nicht in der Planzeichnung dargestellt.

Es wurde nachgefragt, ob für das neue Gewerbegebiet die Errichtung einer Gemeinschafts-Parkplatzanlage in Betracht gezogen wurde.

Die Verwaltung verneint dies. Der Nachweis
über die erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sei durch die
Unternehmen im Rahmen der Baugenehmigung zu erbringen.

Bezüglich des Kreuzungsbereichs Von-Büren-Allee / Westrickweg wird die Frage gestellt, ob die neue Anbindung Richtung Norden „vis-à-vis“ mit der bestehenden gegenüberliegenden Straße sei.

Die Verwaltung bejaht dies.

Durch den Anschluss des Gewerbegebiets
an die Von-Büren-Allee wird ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet und
der Kreuzungsbereich Von-Büren-Allee /
Westrickweg als Gefahrenpunkt gesehen.
Es wird die Anregung gegeben, ob im Kreuzungsbereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert werden
könne.

Die Verwaltung nimmt diese Anregung mit
auf. Da es sich bei der Von-Büren-Allee um
eine Kreisstraße handele, sei entsprechend
der Kreis zuständig.

Es wird nach der Abbiegesituation am Knotenpunkt Von-Büren-Allee / Westrickweg
gefragt. Gibt es eine Abbiegespur oder ist
die Zufahrt in das neue Gewerbegebiet wie
etwa bei Zurbrüggen ohne Abbiegespur geplant?

Der Kreuzungsbereich würde insoweit ausgebaut, dass in beiden Fahrtrichtungen auf
der Von-Büren-Allee eine Abbiegespur ausgebildet wird.

Es wird nach dem aktuellen Stand der Bebauung des Unternehmens Rottendorf
Pharma gefragt.

Der Verwaltung liegen dazu keine Informationen vor.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, schließt Herr Meer um 17.30 Uhr die Veranstaltung und verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30. Oktober 2022.

gez. Thorsten Meer
Stadt Oelde, Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung - Leitung

gez. Stefanie Schulze Zurmussen
Stadt Oelde, Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung - Schriftführerin