Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde (Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2) A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Feststellungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Planzeichnung
Anlage 3 - Begründung
Anlage 4 - Umweltbericht
Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 6 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
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Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde („Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“) – Abwägung zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB – öffentliche Auslegung (Zeitraum: 09.01.2023 – 12.02.2023) Im oben genannten Zeitraum wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) (Beteiligungszeitraum: 09.01.2023 – 12.02.2023) Nr. Behörde / sonsti- Eingangs- Stellungnahme ger Träger öffent- datum licher Belange/ Nachbarkommune Abwägung der Verwaltung 1 2 Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW Bezirksregierung Münster, Dez. 25 (Verkehr) 18.01.2023 keine Bedenken entfällt 11.01.2023 keine Bedenken entfällt Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 3 4 Bezirksregierung Münster, Dez. 26 (Luftverkehr) Bezirksregierung Münster: Dezernat 32 (Regionalentwicklung) 11.01.2023 keine Bedenken 17.01.2023 Mit Email vom 06.01.23 haben Sie die Regional- Es wird zu Kenntnis genommen, dass keine planung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 regionalplanerischen Bedenken vorgetra(2) BauGB erneut angeschrieben. gen werden. entfällt Die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Die jetzt vorliegenden Planunterlagen (Plan- Abs. 5 LPlG erfolgte bereits im Vorfeld der zeichnung, UWB und Begründung) verfügen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. über die gleichen Bearbeitungsstände wie die mit denen Sie die Regionalplanung am 21.12.22 beteiligt haben. Da ich zu der Anfrage vom 22.12.22 mit Schreiben vom 03.01.23 bereits Stellung nach §34 (5) LPlG genommen habe, wird keine erneute Stellungnahme abgegeben. Sollten doch wesentliche inhaltliche Änderungen in den Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechende Information. Ich möchte noch mal die Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass die Regionalplanungsbehörde Münster nicht als Beteiligter in den Bauleitplanverfahren nach dem BauGB zu beteiligen, sondern nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW in das Verfahren einzubinden ist. Ich bitte dies bei künftigen Beteiligungen zu beachten. 5 Bezirksregierung Münster, Dez. 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) 12.01.2023 keine Bedenken entfällt Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Bezirksregierung Münster, Dez. 52 (Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Altlasten, Bodenschutz) Bezirksregierung Münster: Dezernat 53 (Immissionsschutz) Bezirksregierung Münster, Dez. 54 (Wasserwirtschaft) Bischöfliches Generalvikariat Münster (Abteilung 630 - Kirchengemeinden 48147 Münster) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Sparte Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange (Nordrhein-Westfalen) Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle West Außenstelle Essen Deutsche Bahn AG, DB Immobilien 26.01.2023 keine Bedenken entfällt - - - 27.01.2023 entfällt entfällt - - - 10.01.2023 keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - Deutsche Post Bauen GmbH, NL Münster - - - Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 15 16 17 18 19 20 21 22 Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 15 (Früher: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Münster, PTI 13) Die Autobahn GmbH des Bundes: Niederlassung Westfalen - - - 09.03.2023 Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 28.10.2022 und 11.11.2022 eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde verwiesen. Die verkehrliche Belastung, welche durch die neuen Gewerbeflächen erzeugt wird, wird als verträglich angesehen. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen Ericsson Services GmbH - Durch die, insbesondere in der Flächennutzungsplanänderung ausgewiesenen größeren, nördlich und östlich der K 30 - Von-Büren-Allee - geplanten Gewerbebauflächen mit verkehrlicher Orientierung in Richtung A 2, wird sich auch das Verkehrsaufkommen an der Anschlussstelle Oelde entsprechend erhöhen. Aufgrund der oben beschriebenen nicht unerheblichen Verkehrserzeugung durch die geplanten Gewerbebauflächen, ist die Unbedenklichkeit des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Bereich der Anschlussstelle Oelde nachzuweisen. - 09.01.2023 keine Bedenken entfällt Evangelische Kirche von Westfalen(Bau- KunstDenkmalpflege) Fernstraßenbundesamt 30.01.2023 keine Bedenken entfällt 06.01.2023 keine Bedenken entfällt - - - - - - Gelsenwasser AG - Hauptverwaltung Gemeinde Beelen - Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 - - - 24 Gemeinde HerzebrockClarholz Gemeinde Langenberg 09.01.2023 keine Bedenken entfällt 25 Gemeinde Wadersloh - - - 26 - - - 10.02.2023 keine Bedenken entfällt 28 Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e. V.(Geschäftsstelle Münster) Handwerkskammer Münster IHK Nord Westfalen 01.02.2023 keine Bedenken entfällt 29 Kreis Gütersloh 26.01.2023 keine Bedenken entfällt 30 Kreis Warendorf 30.01.2023 Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich folgende Anregungen und Bedenken: 23 27 Untere Wasserbehörde – Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässerschutz: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Planung inhaltlich zugestimmt. Bitte der Stadt Oelde folgendes mitteilen: Unter Kapitel 4.4 des Umweltberichtes werden drei Oberflächengewässern aufgeführt. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist festzustellen, dass es sich bei den aufgeführten Wasserflächen sich nicht um Gewässer gemäß § 3 Wasserhaushaltsgesetz handeln, sondern um abwassertechnische bzw. brandschutztechnische Anlagen. Untere Wasserbehörde – Wasserwirtschaft und Gewässerschutz: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Abwägung ist nicht erforderlich. Der Umweltbericht wurde entsprechend der Stellungnahme des Kreises Warendorf angepasst. Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 Rechtliche Grundlagen WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) in der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585) LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz NRW - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07 2016 (GV.NRW S. 559) Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW (18.03.2010) ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 08.11.2016 (GV. NRW S. 978) Untere Bodenschutzbehörde (Altlasten): Der Planung wird inhaltlich zugestimmt. Untere Bodenschutzbehörde (Altlasten): Entfällt. Straßenbaubehörde – Kreisstraßen: Abteilung Straßenbaubehörde – KreisstraDie Zufahrt zum Gelände Rottendorf sind mit ßen: Linksabbiegerspuren zu versehen. Die angesprochene Abbiegespur ist vorge- 31 32 33 Landesbetrieb Straßenbau NRW Landesbetrieb Wald und Holz NRW Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: BUND 07.02.2023 keine Bedenken sehen. Die Planung erfolgt außerhalb der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde. entfällt 09.01.2023 keine Bedenken entfällt - - - Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 34 35 36 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: LNU Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Gütersloh / Münster / Warendorf - - - - - - 11.01.2023 Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 17,6 ha nördlich des Gewerbegebietes Oelde A 2. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich i.W. um landwirtschaftliche Flächen, die vornehmlich ackerbaulich genutzt werden. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft auf den Flächen sind gut bis sehr gut: weitgehend ebene Flächen; ausreichende Niederschläge in einer Verteilung über die Vegetationsperiode, wie es dem Pflanzenbedarf entspricht; gleichmäßiges Klima; gute Erschließung. Durch die Planung und den dadurch bedingten Verlust der Nutzflächen werden die wirtschaftlichen und öffentlichen Funktionen der Landwirtschaft beeinträchtigt. Wegen zunehmenden Verschärfungen und steigenden Auflagen für die Landwirtschaft im Wasserrecht, im Düngerecht, im Pflanzenschutzrecht, im Steuerrecht, im Immissionsschutzrecht u. a., sind Landwirte auf eine ausreichende Ausstattung mit landwirtschaftlichen Nutzflächen angewiesen. Ggfs. freiwerdende Flächen sind auf dem Pachtmarkt stets stark umworben. An dieser agrarstrukturellen Einschätzung wird sich auch im Laufe des weiteren Strukturwandels wenig ändern. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar Es wird auf die Abwägung der gleichlautenden Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 25.10.2022 eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde verwiesen. Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 und bleiben knapp. Jede Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen dürfte diese Situation noch verschärfen. Die Landwirtschaftskammer NRW verweist vor diesem Hintergrund auf den bisherigen gesamtgesellschaftlichen Konsens (“Allianz für die Fläche“), dass Agrarflächen erhalten und möglichst von außerlandwirtschaftlichen Nutzungen verschont bleiben sollen. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher Belange bedenklich. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer sind bei der weiteren Planung v.a. auch weiterhin folgende landwirtschaftlichen Belange und Gesichtspunkte zu beachten: Wege-Erschließung der Feldflur und deren Ausbauzustand dürfen von den Bau- und Einfriedungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Evtl. vorhandene Entwässerungssysteme sowie die örtliche Vorflut sind in voller Funktionsfähigkeit zu erhalten. Art, Umfang und Platzierung evtl. zu erfüllender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Plangebiet vorzusehen oder so umzusetzen, dass nicht weitere landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden. Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 - keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - - - - Stadt Beckum: Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung Stadt Ennigerloh: Fachbereich Stadtentwicklung Stadt Rheda-Wiedenbrück - - - - - - 10.01.2023 keine Bedenken entfällt 45 Stadtwerke Ostmünsterland 13.01.2023 Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Stellungnahme vom 28.10.2022. 46 TWE-Busverkehr GmbH - - Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 28.10.2022 eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde verwiesen. - 47 Vodafone West GmbH 31.01.2023 keine Bedenken entfällt 37 38 39 40 41 42 43 44 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen(Städtebau und Landschaftskultur) Regionalverkehr Münsterland GmbH: Regionalverkehr Münsterland GmbH, Lüdinghausen(Verkehrsmanagement) Stadt Ahlen Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468 48 49 50 51 Wasser- und Bodenverband Oelde Wasserversorgung Beckum GmbH 10.02.2023 keine Bedenken entfällt 26.01.2023 Zu der Ausweisung neuer Gewerbeflächen bestehen keine Bedenken. Da die Erschließung in Teilabschnitten erfogen wird, wird die Löschwassermenge begrenzt sein auf 96 cbm/h an einem Tag mit mittleren Verbrauch (Grundlast). Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster(vormals innogy Netze Deutschland GmbH) Zweckverband SPNV Münsterland(Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) ) - - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 11.11.2022 eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde verwiesen. - - - -