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Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB

                                    
                                        Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde („Erweiterung Gewerbegebiet
Oelde A2“) – Abwägung zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB – öffentliche Auslegung
(Zeitraum: 09.01.2023 – 12.02.2023)
Im oben genannten Zeitraum wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
(Beteiligungszeitraum: 09.01.2023 – 12.02.2023)
Nr. Behörde / sonsti- Eingangs- Stellungnahme
ger Träger öffent- datum
licher Belange/
Nachbarkommune

Abwägung der Verwaltung

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2

Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW
Bezirksregierung Münster,
Dez. 25 (Verkehr)

18.01.2023

keine Bedenken

entfällt

11.01.2023

keine Bedenken

entfällt

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Bezirksregierung Münster,
Dez. 26 (Luftverkehr)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 32 (Regionalentwicklung)

11.01.2023

keine Bedenken

17.01.2023

Mit Email vom 06.01.23 haben Sie die Regional- Es wird zu Kenntnis genommen, dass keine
planung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 regionalplanerischen Bedenken vorgetra(2) BauGB erneut angeschrieben.
gen werden.

entfällt

Die landesplanerische Anfrage gem. § 34
Die jetzt vorliegenden Planunterlagen (Plan- Abs. 5 LPlG erfolgte bereits im Vorfeld der
zeichnung, UWB und Begründung) verfügen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

über die gleichen Bearbeitungsstände wie die
mit denen Sie die Regionalplanung am 21.12.22
beteiligt haben.
Da ich zu der Anfrage vom 22.12.22 mit Schreiben vom 03.01.23 bereits Stellung nach §34 (5)
LPlG genommen habe, wird keine erneute Stellungnahme abgegeben.
Sollten doch wesentliche inhaltliche Änderungen in den Unterlagen vorhanden sein, bitte ich
um entsprechende Information.

Ich möchte noch mal die Gelegenheit nutzen
um darauf hinzuweisen, dass die Regionalplanungsbehörde Münster nicht als Beteiligter in
den Bauleitplanverfahren nach dem BauGB zu
beteiligen, sondern nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW in das Verfahren einzubinden ist.
Ich bitte dies bei künftigen Beteiligungen zu beachten.
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Bezirksregierung Münster,
Dez. 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung)

12.01.2023

keine Bedenken

entfällt

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Bezirksregierung Münster,
Dez. 52 (Abfallwirtschaft,
Immissionsschutz, Altlasten, Bodenschutz)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 53 (Immissionsschutz)
Bezirksregierung Münster,
Dez. 54 (Wasserwirtschaft)
Bischöfliches Generalvikariat Münster (Abteilung
630 - Kirchengemeinden
48147 Münster)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Sparte
Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange (Nordrhein-Westfalen)
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle West Außenstelle Essen
Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien

26.01.2023

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

27.01.2023

entfällt

entfällt

-

-

-

10.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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-

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-

Deutsche Post Bauen
GmbH, NL Münster

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Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 15
(Früher: Deutsche Telekom Netzproduktion
GmbH - NL Münster, PTI
13)
Die Autobahn GmbH des
Bundes: Niederlassung
Westfalen

-

-

-

09.03.2023

Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung am 28.10.2022 und 11.11.2022
eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der
Stadt Oelde verwiesen. Die verkehrliche Belastung, welche durch die neuen Gewerbeflächen erzeugt wird, wird als verträglich
angesehen.

Eisenbahn-Bundesamt,
Außenstelle Essen
Ericsson Services GmbH

-

Durch die, insbesondere in der Flächennutzungsplanänderung ausgewiesenen größeren,
nördlich und östlich der K 30 - Von-Büren-Allee
- geplanten Gewerbebauflächen mit verkehrlicher Orientierung in Richtung A 2, wird sich
auch das Verkehrsaufkommen an der Anschlussstelle Oelde entsprechend erhöhen.
Aufgrund der oben beschriebenen nicht unerheblichen Verkehrserzeugung durch die geplanten Gewerbebauflächen, ist die Unbedenklichkeit des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Bereich der Anschlussstelle
Oelde nachzuweisen.
-

09.01.2023

keine Bedenken

entfällt

Evangelische Kirche von
Westfalen(Bau- KunstDenkmalpflege)
Fernstraßenbundesamt

30.01.2023

keine Bedenken

entfällt

06.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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-

-

-

-

Gelsenwasser AG - Hauptverwaltung
Gemeinde Beelen

-

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Gemeinde HerzebrockClarholz
Gemeinde Langenberg

09.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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Gemeinde Wadersloh

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26

-

-

-

10.02.2023

keine Bedenken

entfällt

28

Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.
V.(Geschäftsstelle Münster)
Handwerkskammer Münster
IHK Nord Westfalen

01.02.2023

keine Bedenken

entfällt

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Kreis Gütersloh

26.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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Kreis Warendorf

30.01.2023

Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich folgende Anregungen und Bedenken:

23

27

Untere Wasserbehörde – Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässerschutz:
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Planung
inhaltlich zugestimmt. Bitte der Stadt Oelde folgendes mitteilen:
Unter Kapitel 4.4 des Umweltberichtes werden
drei Oberflächengewässern aufgeführt. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist festzustellen, dass es sich bei den aufgeführten Wasserflächen sich nicht um Gewässer gemäß § 3 Wasserhaushaltsgesetz handeln, sondern um abwassertechnische bzw. brandschutztechnische
Anlagen.

Untere Wasserbehörde – Wasserwirtschaft
und Gewässerschutz:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Abwägung ist nicht erforderlich.
Der Umweltbericht wurde entsprechend der
Stellungnahme des Kreises Warendorf angepasst.

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

Rechtliche Grundlagen
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) in der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585)
LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz NRW - LWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07
2016
(GV.NRW
S.
559)
Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung
naturnaher Fließgewässer in NRW (18.03.2010)
ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 08.11.2016 (GV. NRW S. 978)
Untere Bodenschutzbehörde (Altlasten):
Der Planung wird inhaltlich zugestimmt.

Untere Bodenschutzbehörde (Altlasten):
Entfällt.

Straßenbaubehörde – Kreisstraßen:
Abteilung Straßenbaubehörde – KreisstraDie Zufahrt zum Gelände Rottendorf sind mit ßen:
Linksabbiegerspuren zu versehen.
Die angesprochene Abbiegespur ist vorge-

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Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
BUND

07.02.2023

keine Bedenken

sehen. Die Planung erfolgt außerhalb der
25. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Oelde.
entfällt

09.01.2023

keine Bedenken

entfällt

-

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-

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
LNU
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
NABU
Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstellen Gütersloh / Münster / Warendorf

-

-

-

-

-

-

11.01.2023

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 17,6
ha nördlich des Gewerbegebietes Oelde A 2.
Bei der Vorhabenfläche handelt es sich i.W. um
landwirtschaftliche Flächen, die vornehmlich
ackerbaulich genutzt werden. Die natürlichen
Voraussetzungen für die Landwirtschaft auf den
Flächen sind gut bis sehr gut: weitgehend
ebene Flächen; ausreichende Niederschläge in
einer Verteilung über die Vegetationsperiode,
wie es dem Pflanzenbedarf entspricht; gleichmäßiges
Klima;
gute
Erschließung.
Durch die Planung und den dadurch bedingten
Verlust der Nutzflächen werden die wirtschaftlichen und öffentlichen Funktionen der Landwirtschaft beeinträchtigt. Wegen zunehmenden
Verschärfungen und steigenden Auflagen für
die Landwirtschaft im Wasserrecht, im Düngerecht, im Pflanzenschutzrecht, im Steuerrecht,
im Immissionsschutzrecht u. a., sind Landwirte
auf eine ausreichende Ausstattung mit landwirtschaftlichen Nutzflächen angewiesen. Ggfs.
freiwerdende Flächen sind auf dem Pachtmarkt
stets stark umworben. An dieser agrarstrukturellen Einschätzung wird sich auch im Laufe des
weiteren Strukturwandels wenig ändern. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar

Es wird auf die Abwägung der gleichlautenden Stellungnahme, welche im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung am 25.10.2022
eingegangen ist, am 19.12.2022 im Rat der
Stadt Oelde verwiesen.

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

und bleiben knapp. Jede Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen dürfte diese Situation
noch verschärfen.
Die Landwirtschaftskammer NRW verweist vor
diesem Hintergrund auf den bisherigen gesamtgesellschaftlichen Konsens (“Allianz für die Fläche“), dass Agrarflächen erhalten und möglichst
von außerlandwirtschaftlichen Nutzungen verschont bleiben sollen. Die Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Nutzflächen ist aus Sicht
der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher
Belange bedenklich.
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer sind bei
der weiteren Planung v.a. auch weiterhin folgende landwirtschaftlichen Belange und Gesichtspunkte zu beachten:





Wege-Erschließung der Feldflur und deren
Ausbauzustand dürfen von den Bau- und
Einfriedungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Evtl. vorhandene Entwässerungssysteme
sowie die örtliche Vorflut sind in voller Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Art, Umfang und Platzierung evtl. zu erfüllender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
sind im Plangebiet vorzusehen oder so umzusetzen, dass nicht weitere landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen
werden.

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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keine Bedenken

entfällt

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-

Stadt Beckum: Fachdienst
Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Stadt Ennigerloh: Fachbereich Stadtentwicklung
Stadt Rheda-Wiedenbrück

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-

-

10.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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Stadtwerke Ostmünsterland

13.01.2023

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans
bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Wir verweisen im Übrigen auf unsere Stellungnahme vom 28.10.2022.

46

TWE-Busverkehr GmbH

-

-

Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung am 28.10.2022 eingegangen
ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde
verwiesen.
-

47

Vodafone West GmbH

31.01.2023

keine Bedenken

entfällt

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40

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44

LWL - Archäologie für
Westfalen, Außenstelle
Münster
LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb
LWL - Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen(Städtebau und Landschaftskultur)
Regionalverkehr Münsterland GmbH: Regionalverkehr Münsterland GmbH,
Lüdinghausen(Verkehrsmanagement)
Stadt Ahlen

Anlage Nr. 8 zur Vorlage: B 2023/610/5468

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Wasser- und Bodenverband Oelde
Wasserversorgung
Beckum GmbH

10.02.2023

keine Bedenken

entfällt

26.01.2023

Zu der Ausweisung neuer Gewerbeflächen bestehen keine Bedenken. Da die Erschließung in
Teilabschnitten erfogen wird, wird die Löschwassermenge begrenzt sein auf 96 cbm/h an einem Tag mit mittleren Verbrauch (Grundlast).

Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster(vormals innogy Netze
Deutschland GmbH)
Zweckverband SPNV
Münsterland(Nahverkehr
Westfalen Lippe (NWL) )

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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung der Stellungnahme, welche im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung am 11.11.2022 eingegangen
ist, am 19.12.2022 im Rat der Stadt Oelde
verwiesen.
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