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Anlage 4 - Umweltbericht

                                    
                                        Im Auftrag der Stadt Oelde

Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oelde
Bericht Nr. 06210020

L. Wolfgart 30.03.2023

UB zur 25. FNP-Änderung

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Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung
Bericht Nr.:

06210020

Projekt:

Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oelde

Umfang:

23 Seiten

Datum:

30.03.2023

Auftraggeber
Stadt Oelde
Fachdienst Stadtentwicklung,
Planung und Bauordnung
Ratsstiege 1
59229 Oelde

Auftragnehmer
nts Ingenieurgesellschaft mbH
Hansestraße 63
48165 Münster
T. 025 01 / 27 60 – 0
F. 025 01 / 27 60 – 33
info@nts-plan.de
www.nts-plan.de

Verfasserin
L. Wolfgart
M. Sc. Landschaftsökologie
T. 0 25 01 / 27 60-99
lea.wolfgart@nts-plan.de

Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023

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Inhalt
1. Zusammenfassung ........................................................................................................................... 4
2. Einleitung.......................................................................................................................................... 5
2.1 Inhalt und Ziele der Planänderung .................................................................................................. 5
2.2 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben ........................................................................................................................................... 6
2.3 Lage und derzeitige Nutzung des Änderungsbereiches ................................................................. 7
2.4 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Änderungsbereich
relevanten Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................. 8
2.5 Fachpläne und Schutzgebiete ....................................................................................................... 12
3. Alternativenprüfung ........................................................................................................................ 12
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................. 13
4.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................................................... 14
4.2 Schutzgut Boden ........................................................................................................................... 14
4.3 Schutzgut Fläche........................................................................................................................... 15
4.4 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................... 16
4.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere ....................................................................................................... 18
4.6 Schutzgut Klima und Luft .............................................................................................................. 19
4.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................... 19
4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ..................................................................................... 20
4.9 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern ............................................................................... 20
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung
(“Nullvariante“) ............................................................................................................................... 21
6. Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen ............................................... 21
7. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung .......................................................................... 21
8. Baurechtliche Eingriffsregelung ..................................................................................................... 22
9. Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz ........................................................................................ 22
10. Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 23

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Tabellen
Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen. ........................ 9
Tab. 2: Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich. ................................................................... 12

Abbildungen
Abb. 1: FNP-Änderungsbereich mit aktuellem Bestand: Landwirtschaftliche Fläche (blau umrandet)
und in der Planung: Gewerbliche Baufläche und Flächen für Versorgungsanlagen ............... 6
Abb. 2: Grobe Verortung des Änderungsbereiches .............................................................................. 7
Abb. 3: Grobe Abgrenzung des Änderungsbereiches mit hinterlegten Flurstücken ............................. 8
Abb. 4: Auszug aus der Starkregenereignishinweiskarte NRW .......................................................... 17

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1.

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Zusammenfassung
Münster, den 30.03.2023
nts Ingenieurgesellschaft mbH

L. Wolfgart
M. Sc. Landschaftsökologie
Verfasserin

A. Müller
B. Sc. Landschaftsökologie
Prüferin

Ziel des vorliegenden Planänderungsverfahrens ist neben der Ausweisung einer Versorgungsanlage
im nördlichen Bereich, die Gewerbegebietsausweisung nördlich der Straße „Von-Büren-Allee“ und
westlich der Straße „Westrickweg“ in Oelde. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden. Die im Flächennutzungsplan bisher ausgewiesene Fläche für „Landwirtschaft“ soll im Rahmen der 25. Flächenplannutzungsänderung in „Gewerbliche Baufläche“ umgewandelt werden.
Die mit der Flächennutzungsplanänderung einhergehenden Wirkungen verursachen im Wesentlichen
Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser und Tiere & Pflanzen. Diese werden
im Rahmen der Eingriffsbilanzierungen in den Umweltberichten zu den Bebauungsplänen Nr. 130 und
Nr. 149 der Stadt Oelde ausgeglichen werden. Darüber hinaus gilt es die in Kap. 7 und in den besagten
Umweltberichten aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu beachten.
Dieses Gutachten umfasst 23 Seiten und darf nur in seiner Gesamtheit vervielfältigt, gezeigt oder
veröffentlicht werden. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit schriftlichen Genehmigung durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH gestattet.
Die nts Ingenieurgesellschaft mbH ist für den gesamten Inhalt dieses Gutachtens verantwortlich. Für
die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, die nts nicht prüfen kann, wird keine Verantwortung
übernommen.
Die Unterzeichnerin erstellt dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten
und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Die Ergebnisse beziehen
sich nur auf die untersuchten Gegenstände.

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2.

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Einleitung
Die Stadt Oelde plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes rd. 500 m südwestlich des Stadtgebietes von Oelde. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden.
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Oelde wird eine Umweltprüfung gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführenden Umweltprüfung zusammen. Neben der gemäß BNatSchG grundsätzlich
erforderlichen Artenschutzuntersuchung werden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Rahmen des
Umweltberichts untersucht und dargelegt. Der Untersuchungsrahmen dieses Umweltberichtes bezieht
sich im Wesentlichen auf den FNP-Änderungsbereich.
Die nts Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Aufstellung eines Umweltberichtes zur FNP- Änderung für die Gewerbegebietsausweisung beauftragt. Der zu betrachtende Untersuchungsraum nimmt
rd. 17,6 ha ein (s. Abb. 2).

2.1 Inhalt und Ziele der Planänderung
Die auf den in vorgenannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Änderungsgebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Ziel des vorliegenden Planänderungsverfahrens ist neben der Ausweisung einer Versorgungsanlage im nördlichen Bereich, die Gewerbegebietsausweisung nördlich der Straße „Von-BürenAllee“ und westlich der Straße „Westrickweg“ in Oelde. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll der Änderungsbereich von bisher "Flächen für Landwirtschaft" in „Gewerbliche Baufläche“
und „Flächen für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“ umgewandelt
werden (s. Abb. 1) (Stadt Oelde, 2022).

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Abb. 1: FNP-Änderungsbereich mit aktuellem Bestand: Landwirtschaftliche Fläche (blau umrandet) und in der Planung:

2.2 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Gewerbliche Baufläche und Flächen für Versorgungsanlagen (schwarz umrandet) (Stadt Oelde, 2022).

Grundlage zur Erstellung des Umweltberichtes zur FNP-Änderung waren mehrfache Ortstermine im
Plangebiet. Dabei wurden die durch das Bauvorhaben entstehenden Umweltauswirkungen auf die
verschiedenen Schutzgüter eingeschätzt und bewertet. Konkrete Schwierigkeiten oder zum jetzigen
Zeitpunkt bestehende offene Fragestellungen ergaben sich nicht.

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2.3 Lage und derzeitige Nutzung des Änderungsbereiches
Das Änderungsgebiet liegt am südwestlichen Stadtrand von Oelde (s. Abb. 2, Oelder Gemarkung
5292) und umfasst die Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50 (tlw.), 51, 151 (tlw.), 152, 153, 154, 155, 156,
157, 158, 160 (tlw.), 164, 165, 300 und 306 (tlw.) innerhalb der Flurnummern 130 und 132. Direkt
angrenzend zum Änderungsgebiet verlaufen die Straßen „Wilhelm-Röthe-Weg“ (nördlich), „Von-Büren-Allee“ (südwestlich) und „Westtrickweg“ (östlich). Ansonsten ist das FNP-Änderungsgebiet und
die Umgebung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt (s. Abb. 1-3).
Parallel zum Verfahren erfolgt eine teilweise Vereinigung der oben genannten Flurstücke. Demnach
umfasst die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde nach Einfügen der Vereinigungen in die ALKIS folgende Flurstücke der Gemarkung Oelde: Flur 130: 300, 306 tlw.; Flur 132: 216
tlw., 218, 219, 220, 221, 222, 223 und 224.

Abb. 2: Grobe Verortung des Änderungsbereiches (rot umrandet).

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Abb. 3: Grobe Abgrenzung des Änderungsbereiches mit hinterlegten Flurstücken (blau umrandet) (TIM Online NRW,
2018).

2.4 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und
für den Änderungsbereich relevanten Ziele des Umweltschutzes
Konkretisierte Mindestanforderungen an den Umweltbericht und die Umweltprüfung werden im EAG
Bau Mustererlass, Stand 12.07.2004 dargelegt. Für die Beurteilung der Auswirkungen sowie für die
Gewichtung im Rahmen der Abwägung sind neben dem Baugesetzbuch Bestimmungen, Grundsätze
und Ziele folgender Fachgesetze und deren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen
der Erarbeitung des Umweltberichtes und der Umweltprüfung heranzuziehen.

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Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen.

Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen
Fachgesetz, Fachpläne
Mensch /
menschliche Gesundheit

Landschaft

Tiere und
Pflanzen /
biologische Vielfalt

Bemerkungen

§ 1 (1) BNatSchG

Natur und Landschaft als Lebensgrundlage
des Menschen, die zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen ist.
§ 1, § 50 BImSchG (inklusive Verord- Schutz des Menschen vor schädlichen Umnungen)
weltauswirkungen wie z.B. Luftemissionen,
GIRL,
Lärm/Schall und Geruch.
TA-Lärm,
DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
§ 1 (5) BauGB, ROG
Sicherung des Wohls der Allgemeinheit und einer menschenwürdigen Umwelt auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.
Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse. Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen.
Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine an dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung und eine menschenwürdige Umwelt
sicherstellen.
§ 1(1)-(7) BNatSchG,
Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
§ 10, § 22 LNatSchG NRW
Berücksichtigung der Entwicklungsziele (u.a.
Biotopverbund u. Förderung der Biodiversität)
LEP NRW
Landschaftsorientierte und naturverträgliche
Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen.
§ 1 (5) BauGB
Verpflichtung der Bauleitplanung zum Erhalt
und zur Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
§ 1 (1-4) BNatSchG,
dauerhafter Schutz, Pflege, Entwicklung bzw.
§§ 39-44 BNatSchG,
Wiederherstellung der Tier und Pflanzenwelt,
§§ 21-32 BNatSchG,
Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz der wild
lebenden und besonders geschützten Tiere
und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, Erhalt und Entwicklung der noch vorhandenen Naturbestände, Biotopverbund und
Schutzgebietsfestsetzungen.
FFH-Richtlinie
Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wild
lebenden Tiere und Pflanzen im Rahmen des
europäischen Schutzgebietssystems „Natura
2000“.
Vogelschutzrichtlinie
Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender
heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume.
Alle Vogelarten des Anhangs I der V-RL, alle
regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.

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Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen
Fachgesetz, Fachpläne

Boden

Bemerkungen

§ 10 LNatSchG

Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die
Landschaft (u.a. Biotopverbund und Förderung
der Biodiversität).

§ 1 (6) Nr. 7 BauGB

Berücksichtigung der Aspekte Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt in der Bauleitplanung;
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

LEP NRW

Freiraumschutz als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen sowie als Entwicklungsraum für die
biologische Vielfalt.

DIN 18920 - Vegetationstechnik im
Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetation

dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige
Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch
Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren
erreicht wird.
nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung
der Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher
Bodenveränderungen; Lebensgrundlage und
Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen
und Bodenorganismen.
Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.

§ 1, § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 BBodSchG

§ 1 (3) Nr. 2 BNatSchG
§ 1(6) Nr. 7a) BauGB
DIN 18915 - Vegetationstechnik im
Landschaftsbau - Bodenarbeiten
LEP NRW

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen,
sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
gilt für alle Bodenarbeiten, bei denen die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen sind.
Bodenschutz, sparsame Inanspruchnahme
des Bodens.
Sparsamer und schonender Umgang mit
Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher
Inanspruchnahme von Flächen. Außerdem
dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für
Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im
notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in
Anspruch genommen werden.

Fläche

§ 1a (2) BauGB

Wasser

WHG

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des
Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen
und Tiere; Deckung des Wasserbedarfs der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus
ortsnahen Wasservorkommen; Schutz vor
nachteiligen Einwirkungen; Anreicherung und
Schutz des Grundwassers; Bewirtschaftung
oberirdischer Gewässer mit Vermeidung nachteiliger Veränderungen; Hochwasserschutz.

§1 (3) Nr. 3 BNatSchG

Gewässerschutz einschließlich des Hoch- und
Grundwasserschutzes.

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Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen
Fachgesetz, Fachpläne

Bemerkungen

LWG NRW (inklusive Verordnungen) Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der
Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers.

Klima und Luft

Wasserrahmrichtlinie (Richtlinie
2000/60/EG)

setzt den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU mit dem Ziel, die Wasserpolitik innerhalb der EU zu vereinheitlichen
und stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

§ 1 (3) Nr. 4 BNatSchG

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; nachhaltige Energieversorgung, Nutzung
erneuerbarer Energien, Verbesserung des (örtlichen) Klimas auch durch Maßnahmen des
Naturschutzes/ Landschaftspflege.

§ 1, § 3 BImSchG (inklusive Verordnungen),
TA-Luft
§ 1 (6) Nr. 7e), f), h) BauGB,
§ 1 (5) BauGB

Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Berücksichtigung der
Luftschadstoffgrenzwerte.
Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität.
Berücksichtigung des Klimaschutzes, Förderung der Klimaanpassungen insbesondere in
der Stadtentwicklung.
Berücksichtigung des Klimaschutzes, der Anpassungen an den Klimawandel sowie der Klimaschutzkonzepte.
Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung, wissenschaftliche Erforschung von Kulturgütern /
Denkmälern.
Erhalt und Schutz historischer Kulturlandschaften und –landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer
Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bauund Bodendenkmäler.

LEP NRW

Kultur- und Sach- § 1 DSchG NRW
güter
§ 1 (4) Nr. 1 BNatSchG

§ 1 (6) Nr. 5, Nr. 7 d) BauGB

Berücksichtigung der Belange der Baukultur,
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und
Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder
städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes in der Bauleitplanung; Sicherung von Sachwerten, die durch
die Bauleitplanung gesichert, geschaffen oder
beeinträchtigt werden.

LEP NRW

Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften, bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen sowie von historischen Stadtkernen,
Denkmälern und anderen kulturlandschaftlich
wertvollen Gegebenheiten.

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2.5 Fachpläne und Schutzgebiete
Tab. 2: Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich.

Fachplan

Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW)

Regionalplan Münsterland
Flächennutzungsplan
(FNP) 25. Änderung
(s. Abb. 1)

Landschaftsplan

Schutzgebiete

Wasserschutzgebiet/
Überschwemmungsgebiet

3.

Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich und Vereinbarkeit mit FNP-Änderung
Einstufung als Mittelzentrum. Ein wesentliches Ziel ist die Anordnung
von neuen Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung unmittelbar anschließend an die vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereiche oder die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung
(Stadt Oelde, 2022). Dem Ziel wird durch die Erweiterung an das direkt
angrenzende bestehende Gewerbegebiet „Oelde A2“ gefolgt.
Industrielle- und gewerbliche Nutzung (GIB). Die geplante FNP-Änderung ist somit aus regionalplanerischer Sicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Flächen für Landwirtschaft. Mit der Änderung des FNP (Gewerbliche
Bauflächen und Versorgungsanlagen) wird den Festlegungen aus
dem LEP NRW entsprochen.
Gemäß Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Oelde liegt
das Änderungsgebiet im Festsetzungsraum „5.0.6 Oelder Riedelland,
westlich und östlich des Stadtkerns“ (L+S Landschaft + Siedlung AG,
2019). Die Belange des Naturschutzes und der Landespflege werden
durch die Regelung auf Ebene des Bebauungsplans (B-Plan) sichergestellt.
Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Schutzgebieten. Das
nächste Schutzgebiet (Naturschutzgebiet Geisterholz (WAF-052),
FFH-Gebiet Geisterholz (DE-4114-303) und Landschaftsschutzgebiet
Geisterholz (LSG-4114-029)) befindet sich nördlich in rd. 380 m Entfernung zum Änderungsgebiet (LANUV NRW, 2013). FNP-Änderungsbedingte Auswirkungen auf dieses Schutzgebiet, die einer Vereinbarkeit mit der FNP-Änderung entgegenstehen, ergeben sich nicht.
Wasserschutzgebiete und / oder Überschwemmungsgebiete werden
von der FNP-Änderung nicht berührt, sodass diesbezügliche Vorgaben der FNP-Änderung nicht widersprechen.

Alternativenprüfung
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen insbesondere zu prüfen,
ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen hat sich die Stadt Oelde dazu entschieden, mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans die planungsrechtliche Vorausset-

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zung für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes im Oelder Westen zu schaffen. Der im Regionalplan als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dargestellte Standort weist für
den oben genannten Zweck eine optimale Lage im unmittelbaren Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet „Oelde A2“ auf und ist durch die direkte Anbindung an die „Von-Büren-Allee“ sowie an
die BAB A2 sehr gut an das überregionale Straßennetz angeschlossen. Durch die entsprechende
Ausweisung im Regionalplan ist deutlich, dass diese Fläche langfristig als Gewerbegebiet entwickelt
werden sollte. Diese Planung soll nun umgesetzt werden. Erforderliche Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen im Bereich der “Von-Büren-Allee“ sowie nördlich des Plangebietes (Kanalisation) und
können für die Erschließung der Fläche genutzt werden.
Im Vorfeld wurde geprüft, ob anderweitige Standorte für die angestrebte Nutzung in Frage kommen.
-

Gewerbegebiet „AUREA“: Nördlich des bestehenden Gewerbegebiets „AUREA“ im Osten des
Oelder Stadtgebiets stellt der Regionalplan Münsterland Flächen als „Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Aufgrund der Nachfrage nach gewerblichen Flächen wird auch
in diesem Bereich eine gewerbliche Entwicklung angestrebt. Das Planungsrecht für diese Fläche
kann jedoch erst nachgelagert geschaffen werden.

-

Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Oelde A2“ und Gewerbegebiet „Am Landhagen“: Die Flächen
sind nahezu vollständig der Bebauung zugeführt, verbleibende Freiflächen sind nicht verfügbar
und für Unternehmen mit großflächigen Bedürfnissen unzureichend.

-

Gewerbegebiet Stromberg West / Ludwig-Erhard-Allee (Stromberg): Im Bereich des Gewerbegebietes stehen keine Flächen zu Verfügung, da sich die unbebauten Flächen einerseits in Privatbesitz befinden oder als betriebsgebundene Reserven der dort ansässigen Betriebe fungieren.
Zur westlichen Erweiterung des Gewerbegebietes wird aufgrund der hohen Nachfrage aktuell der
Bebauungsplan Nr. 158 „Ludwig-Erhard-Allee“ aufgestellt, um fünf Grundstücke für kleinere gewerbliche Betriebe zu entwickeln. Für die Vermarktung konnte auf eine Liste von Interessenten
aus dem Stromberger Umfeld zurückgegriffen werden, sodass die Grundstücke bereits vergeben
werden konnten. Die Reserveflächen südlich der Beckumer Straße stellen Übergangsflächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet „Stromberg – Gewerbegebiet West“ und vorhandener
Wohngebiete dar. Daher ist hier eine Gewerbeentwicklung nur beschränkt möglich. Bei den restlichen Reserveflächen für Gewerbe im Ortsteil Stromberg handelt es sich um Einzelflächen, für
die keine Bebauungspläne bestehen und keine gewerbliche Entwicklung angestrebt wird.
Bewertung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes ist aktuell nicht vorgesehen, die wenige Freiflächen sollen der Nutzung zugeführt werden.

Verfügbare Flächen mit der Festlegung „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“
sind im Regionalplan für Oelde nicht vorhanden (Stadt Oelde, 2022).

4.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Nachfolgend erfolgt gemäß der Anlage 1 BauGB Nr. 2 eine Bestandsaufnahme der Schutzgüter sowie
die prognostizierenden Auswirkungen, die sich für die Schutzgüter im Rahmen der FNP-Änderung
ergeben. Die Bewertung der Auswirkungen der FNP-Änderung auf das jeweilige Schutzgut erfolgt in
den Abstufungen untergeordnete / allgemeine / besondere bzw. hohe Bedeutung. Im Anschluss zum

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Kapitel 4 erfolgt die Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Nichtdurchführung der
FNP-Änderung und die Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen und Katastrophen (s. Kap. 5, 6)

4.1 Schutzgut Mensch
Bestand:
Der Änderungsbereich stellt durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Wohngebäude
bzw. Hofanlagen sowohl eine Arbeits-, als auch eine Wohnfunktion für den Menschen dar.
Einzige Vorbelastungen bestehen durch Lärm und Schadstoffemissionen, die entlang der südlich
zum Änderungsgebiet verlaufenden Verkehrsstraße „Von-Büren-Allee“ entstehen. Das Änderungsgebiet ist von allgemeiner lokaler Bedeutung für die ansässige Bevölkerung und Bewirtschafter der
Grün- und Ackerflächen.
Prognostizierte Auswirkungen:
Durch die im FNP vorgesehenen Änderungen (Industrie- u. Gewerbegebiet) gehen die aktuellen
Wohn- und Arbeitsfunktionen verloren bzw. verändern sich. Die Arbeitsfunktion, die sich aus der Bewirtschaftung der Ackerflächen ergab, wird durch eine neue Arbeitsfunktion aus dem Bereich „Industrie- und Gewerbe“ ersetzt.
Bewertung der Auswirkungen:
Durch die vorgesehene FNP-Änderung sind im Hinblick auf das Schutzgut Mensch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

4.2 Schutzgut Boden
Bestand:
Im zentralen und südlichen Änderungsbereich haben sich aus der vorherrschenden Hauptbodenart
Lehm/Schluff Pseudogleyböden entwickelt, die einen mittleren Staunässegrad aufweisen. Grundwasserbeeinflusst ist der Bodentyp hingegen nicht. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und
die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft. Hinsichtlich der Bodeneigenschaften
für Baumaßnahmen verfügt der Boden über eine extrem schwere Grabbarkeit im ersten und zweiten
Meter.
Im nördlichen Änderungsbereich haben sich Pseudogley-Braunerden und Gleyböden ausgebildet, die
eine mittlere Grundwasserstufe (Gley) und schwache Staunässegrad (Pseudogley-Braunerde) aufweisen. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch (Pseudogley-Braunerde) bzw. extrem
hoch (Gleyboden) und die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft. Die Grabbarkeit fällt bei der Pseudogley-Braunerde und dem Gley in den ersten Metern etwas leichter aus als beim
Pseudogleyboden (TIM Online NRW, 2018).
Bodenvorbelastungen beschränken sich weitestgehend auf potenzielle Pestizid- und Düngemitteleinträge aus der im Änderungsgebiet vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzung. Die Bodenversiegelungen im Bereich der Straßen, der ehemaligen Wohn- und Hofanlage stellen ebenfalls eine Vorbelastung dar. Altlastenverdachtsfälle und Kampfmittelrückstände gibt es im Änderungsbereich und
weiterem Umfeld nicht.
Insgesamt ist der Gleyboden im Hinblick auf seinen mittleren Grundwasserstand von hoher lokaler
Bedeutung, da er Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bereitstellt und gleichzeitig in

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Zeiten des Klimawandels und zunehmender Wasserknappheit große Wassermengen speichern
kann.
Prognostizierte Auswirkungen:
Der Boden wird im Zuge der vorgesehenen Änderungen (Industrie- und Gewerbegebiet) fast komplett
versiegelt und verliert in diesen Bereichen seine natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Filter- und Speicherfunktion von CO2, Schadstoffen und Wasser, Lebensraum für Tiere und Pflanzen). Aufgrund der
hohen bis extrem hohen Verdichtungsempfindlichkeit während der Bauzeit besteht die Gefahr
zunehmender Bodenverdichtungen durch die Befahrung und Lagerung von Baumaschinen bzw.
Baumaterialien. Zusätzlich können während der Bauphase durch Unfälle stoffliche Immissionen (z.B.
Schmier- und Treibstoffe) in den Boden eingetragen werden. Darüber hinaus können auch Auswirkungen durch auftretende Kampfmittelrückstände (außergewöhnliche Verfärbungen oder verdächtige
Gegenstände) bei Durchführung der Baumaßnahmen auftreten (Stadt Oelde, 2022).
Bewertung der Auswirkungen:
Für das Schutzgut Boden werden im Änderungsbereich Beeinträchtigungen eintreten, die durch
Bodenschutzmaßnahmen während der Bauphase sowie dem Einbau von versickerungsfähigen
Oberflächenbefestigungen abgemildert werden können (s. Kap. 7). Das Austreten von stofflichen
Immissionen während der Bauphase kann durch Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Nähere
Erläuterungen zu den Bodenschutzmaßnahmen und zur Gestaltung der Oberflächenbefestigung sind
den Umweltberichten zu den B-Plänen Nr. 130 und Nr. 149 zu entnehmen. Letzterer befindet sich
aktuell noch in Aufstellung. Um Auswirkungen im Hinblick auf auftretende Kampfmittelrückstände zu
vermeiden, sind entsprechende Hinweise (sofortiges Einstellen der Arbeiten und Verständigung des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Ordnungsbehörde oder die Polizei) zu beachten (Stadt
Oelde, 2022).

4.3 Schutzgut Fläche
Bestand:
Das Änderungsgebiet ist im Bestand größtenteils unversiegelt. Lediglich im südlichen und zentralen
Änderungsbereich gibt es Teilgebiete, die durch die Straßen „Westrickweg“ und „Wilhelm-Röthe-Weg“
sowie durch die ehemaligen Wohn- und Hofgebäude vollversiegelt sind bzw. waren. Das Schutzgut
Fläche ist somit weitestgehend unvorbelastet.
Insgesamt ist das Änderungsgebiet aufgrund des geringen Versiegelungsgrades von hoher Bedeutung für das Schutzgut Fläche.
Prognostizierte Auswirkungen:
Durch die FNP-Änderung wird ein Großteil der bislang unversiegelten Fläche überplant und somit
vollversiegelt, wodurch das Schutzgut Fläche den bisher unvorbelasteten Status verliert.
Bewertung der Auswirkungen:
Für das Schutzgut Fläche werden im Änderungsbereich in den vollversiegelten Bereichen Beeinträchtigungen eintreten. Um den Änderungsbereich nicht vollständig zu versiegeln, ist deshalb der
Einbau von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen zu priorisieren (s. Kap. 7). Nähere
Erläuterungen zur Gestaltung der Oberflächenbefestigung sind den Umweltberichten zu den B-Plänen
Nr. 130 und Nr. 149 zu entnehmen. Letzterer befindet sich aktuell noch in Aufstellung.

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4.4 Schutzgut Wasser
Bestand:
Der Änderungsbereich verfügte über drei abwasser- und brandschutztechnische Anlagen in Form von
Teichen (Nachklärbecken der Abwasseranlagen und Feuerlöschteich) und einem Röhrichtsumpf. Der
zentral gelegene Teich war als ehemaliger Feuerlöschteich für die Hofstelle anzusehen, welcher nach
Aussagen eines Anwohners von Regenwasser der östlichen Hofstelle gespeist wurde. Er verfügte
über steile Böschungen und wurde im Uferbereich vorwiegend von Feldgehölzen umsäumt. (Michael
Wittenborg, 2016). Der andere Teich bzw. Sumpf wies einen dichten Bewuchs von Röhrichten, Brombeergestrüpp und Wasserlinsen auf.
Das Änderungsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Die
Grundwasserdurchlässigkeit wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Kluft-Grundwasserleiters als gering bis sehr gering eingestuft (TIM Online NRW, 2018).
Einzige Vorbelastungen bestehen durch potenzielle Pestizid- und Düngemitteleinträge aus der Landwirtschaft, die über den Boden ins Grundwasser gelangen können.
In der Starkregenereignishinweiskarte NRW werden für das Änderungsgebiet die Fließgeschwindigkeiten und Wasserhöhen bei Starkregenereignissen abgebildet. Dieser Karte ist zu entnehmen, dass
bei Starkregenereignissen in einigen Kleinstbereichen Wasserhöhen von 0,1 – 0,5 m erreicht werden
können. Im Bereich des ehemaligen Löschteiches können in Kleinstbereichen Wasserhöhen von
1- 2 m eintreten (s. Abb. 4) (Geoportal NRW, 2022).
Das Schutzgut Wasser war im Hinblick auf die ehemaligen Teiche und dem Röhrichtsumpf von
besonderer lokaler Bedeutung für den Klima- und Wasserhaushalt sowie als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen.

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Abb. 4: Auszug aus der Starkregenereignishinweiskarte NRW (Geoportal NRW, 2022).

Prognostizierte Auswirkungen:
Für das Schutzgut Wasser wird in den bebauten Bereichen innerhalb der Änderungsfläche die Funktion der Grundwassergewinnung verloren gehen, die jedoch aufgrund der ohnehin geringen bis sehr
geringen Grundwasserdurchlässigkeit als nicht erheblich eingestuft wird. Außerdem mussten die Teiche bzw. der Sumpf im Zuge der FNP-Änderung und der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne
Nr. 130 und 149 bereits weichen, wodurch der Klima- und Wasserhaushalt negativ beeinträchtigt
wurde und Lebensraumverluste von Tieren und Pflanzen entstanden sind.
Bei Starkregenereignissen ist zu prognostizieren, dass die angegeben Wasserhöhen in den ehemaligen Teichen und dem Sumpf im Zuge der Flächennutzungsplanänderung nicht mehr erreicht werden,
da die Bodenvertiefungen dieser wassertechnischen Anlagen mit Boden verfüllt werden, um für die
Gewerbegebietsausweisung eine ebene Baufläche zu schaffen.
Bewertung der Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung des im B-Plan Nr. 130 vorgesehen ökologischen Aufwertung des Mühlenbachabschnittes, der Anlage eines naturnahen Kleingewässers im näheren Umfeld des noch in
Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 149 sowie der Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen (s. Kap. 7), werden keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser vorbereitet.

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4.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere
Bestand:
Die Änderungsfläche wird bzw. wurde größtenteils von einer offenen Landschaft mit unterschiedlichen
Elementen (Acker, Grünland mit Gehölzen und ehemaligen abwasser- und brandschutztechnischen
Anlagen in Form von Teichen und einem Sumpf) ausgefüllt, die insbesondere Nahrungs- und/oder
Lebensraumstrukturen für Bodenbrüter (Kiebitz), Schwalben, Eulen (Steinkauz), Greifer und Fledermäuse (Zwergfledermaus und Abendsegler) und Amphibien (Teichmolch) darstellen bzw. darstellten.
Für die im und außerhalb des Änderungsbereiches nachgewiesenen Brutvogelarten Kiebitz und Steinkauz können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des §44 BNatSchG unter Beachtung
der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Rodungs- und Bauzeitenbeschränkung) sowie
der bereits umgesetzten CEF-Maßnahmen vermieden werden. Nähere Informationen dazu sind den
Umweltberichten zu den B-Plänen Nr. 130 und 149 sowie den Artenschutzgutachten zu entnehmen
(Michael Wittenborg, 2016), (Michael Wittenborg, 2019, Aktualisierung 2022), (Michael Wittenborg,
2020).
Da ein Erhalt der Teiche bzw. des Sumpfes nicht realisiert werden konnte, bietet es sich an, im Zuge
von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen die Ansprüche dieser Tiergruppe durch die Anlage von naturnahen Kleingewässern zu berücksichtigen (Michael Wittenborg, 2016).
Die bereits abgerissene Hofstelle und Wohnbebauung im zentralen Änderungsbereich stellten geeignete Quartiermöglichkeiten für Hausfledermausarten bereit. Ein Quartiersnachweis konnte zwar nicht
erbracht werden, da Fledermäuse ihre Quartiere jedoch regelmäßig wechseln und eine Annahme der
im Änderungsgebiet vorhandenen Quartiere nicht ausgeschlossen werden kann, sollten gewisse Vermeidungsmaßen (Abriss im Winter, Aufhängen von Ersatzquartiere vor Baubeginn, Besatzkontrolle
bei Abriss außerhalb der Wintermonate, Begleitung durch eine ökologische Baubegleitung) gemäß
Artenschutzgutachten eingehalten werden (Michael Wittenborg, 2016), (Michael Wittenborg, 2019,
Aktualisierung 2022), (Michael Wittenborg, 2020).
Ergänzend zum Artenschutzgutachten ist noch zu erwähnen, dass im Rahmen der Ortsbegehungen
für den Umweltbericht am 05.07.2021 am Röhrichtsumpf im östlichen Änderungsgebiet ein Rebhuhn
nachgewiesen wurde. Nach Messtischblatt-Abfrage ist diese Art im Quadrant 4 des Messtischblatts
4114 aufgeführt und ihr Erhaltungszustand als „schlecht“ eingestuft. Da der Röhrichtsumpf bereits
entfernt wurde, sollte diese Biotopstruktur im Rahmen der Anlage von neuen Kleingewässern hergestellt werden (s. oben).
Insgesamt ist bzw. war der Änderungsbereich aufgrund der oben aufgeführten Biotopstrukturen von
besonderer Bedeutung für Vögel, Fledermäuse und Amphibien.
Prognostizierte Auswirkungen:
Die FNP-Änderung verursacht bzw. verursachte bereits einen großflächigen Verlust der bestehenden
Biotopstrukturen (Grün- und Ackerflächen, Gebäude, Teiche und Gehölze) und somit dessen Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen.
Bewertung der Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, der CEF-Maßnahmen aus den Artenschutzgutachten sowie den internen und externen Ausgleichsmaßnahmen, die
in den Umweltberichten zu den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nr. 130 und 149

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aufgeführt werden, ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf Tiere (Vögel, Fledermäuse
und Amphiben) und Pflanzen.

4.6 Schutzgut Klima und Luft
Bestand:
Der Änderungsbereich liegt im südlichen Randbereich des Naturraums „Kernmünsterland“, welches
ein maritim geprägtes Klima mit mäßigen Temperaturen, vorherrschend westlichen Winden, hoher
Luftfeuchtigkeit und hohen Niederschlägen aufweist. Das Änderungsgebiet trägt aufgrund der überwiegend freien Landschaft (Acker- und Grünflächen mit Gehölzbeständen sowie Teichen und Sumpf)
zu positiven lufthygienischen und klimatischen Verhältnissen bei. Dabei sorgen insbesondere die
Grünflächen für eine ganzjährige Kaltluftproduktion.
Die Schadstoffeinträge aus der angrenzenden Verkehrsstraße „Von-Büren-Allee“ stellen eine gewisse
Vorbelastung dar, die jedoch aufgrund der gering bis mittleren Verkehrsfrequentierung von untergeordneter Bedeutung sind. Weitere Beeinträchtigungen auf den Klimahaushalt, wie z.B. durch Versiegelungen im Bereich der Wohnhäuser, die eine stärkere Erwärmung in den Sommermonaten zur Folge
haben, sind bzw. waren vorhanden, lagen jedoch unter der Erheblichkeitsschwelle. Insgesamt ist der
Änderungsraum von hoher lokaler Bedeutung für das Klima in Bezug auf die Frischluftbildung.
Prognostizierte Auswirkungen:
Der Verlust an Sauerstoffproduzierenden Biotopstrukturen und gleichzeitig die Zunahme an versiegelten Flächen im Zuge der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten sorgen für eine lokale Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse im Änderungsbereich. Dabei kommt es im Bereich der
Bebauungen zu einer stärkeren Erwärmung in den Sommermonaten. Darüber hinaus erhöht sich
durch den zunehmenden Verkehr (z.B. Warentransport & An- und Abfahrt von Mitarbeitern) die Schadstoffbelastung, wodurch sich die lufthygienischen Verhältnisse verschlechtern. Dies ist jedoch nur von
lokaler Reichweite.
Bewertung der Auswirkungen:
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 130 sind Dach- oder Fassadenbegrünungen, eine Bachrenaturierung sowie Baumanpflanzungen vorgesehen, die sich positiv auf das Schutzgut Klima und Luft auswirken. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen bleiben die klimatischen
Auswirkungen unter der Erheblichkeitsschwelle.

4.7 Schutzgut Landschaft
Bestand:
Das Landschaftsbild wird bzw. wurde im Änderungsbereich überwiegend von einer offenen Landschaft
mit unterschiedlichen Landschaftsbestandteilen (Acker, Grünland, abwasser- und brandschutztechnischen Anlagen in Form von Teichen und Sumpf, alte Eichen, Heckenstrukturen) ausgefüllt, die eine
gewisse Vielfalt und Schönheit aufweisen bzw. aufwiesen. Wirtschafts- und Fußwege verlaufen unmittelbar angrenzend zum Änderungsgebiet und werden v.a. von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Flächen sowie von Anwohnern zum Spazieren gehen genutzt.
Insgesamt ist das Landschaftsbild im Änderungsgebiet von allgemein lokaler Bedeutung hinsichtlich
seiner Erholungs- und Freizeitfunktion für die umliegende Bevölkerung.

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Prognostizierte Auswirkungen:
Das Landschaftsbild wird sich im Zuge der vorgesehenen FNP-Änderungen v.a. durch die Gebäudekomplexe der ansiedelnden Gewerbe lokalräumig verändern.
Das Änderungsgebiet stellt flächenbezogen jedoch eine Arrondierung zum südlich bereits bestehenden Gewerbegebiet dar und keine komplett neue Gewerbebauausweisung.
Bewertung der Auswirkungen:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine erheblichen Beeinträchtigungen beim
Schutzgut Landschaft hervorgerufen.

4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Bestand:
Im Änderungsbereich gibt es keine Hinweise auf Kultur- oder sonstige Sachgüter.
Prognostizierte Auswirkungen:
Da im Änderungsgebiet keine Kultur- und Sachgüter vorliegen, werden keine Wirkungen durch die
Planung hervorgerufen. Grundsätzlich können jedoch bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Verfärbungen oder Veränderungen in der Bodenbeschaffenheit) entdeckt
werden.
Bewertung der Auswirkungen:
Um Auswirkungen im Hinblick auf potentiell auftretende Bodendenkmäler zu vermeiden, sind entsprechende Hinweise (unverzügliches Anzeigen bei der Unteren Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen Lippe, schriftliche Mitteilung von ersten Erdbewegungen (ca. 14 Tage vor Beginn)
bei der LWL-Archäologie für Westfalen, Gestattung der Betretung des betroffenen Grundstücks durch
die LWL-Archäologie (Stadt Oelde, 2022) zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieser Hinweise entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.

4.9 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
Bestand:
Grundsätzlich bestehen Wechselbeziehungen zwischen den durch den geologischen Untergrund geprägten Boden- und Wasserverhältnissen, dem Relief und der Naturraumnutzung.
Das Landschaftsbild ist im Änderungsbereich durch die offene Landschaft und im Umfeld durch anthropogen gestaltete Flächen (Wohnsiedlungen, Straßen, Gewerbegebiet) gekennzeichnet. Zwischen
den Naturgütern Boden und Grundwasser bestehen enge Wechselwirkungen. Diese beiden Faktoren
bestimmen zusammen mit dem Klima die Standorteigenschaften für Pflanzen und die Lebensraumeigenschaften für Tiere.
Prognostizierte Auswirkungen:
Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge) werden indirekt über die beschriebenen
Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Mit darüber hinaus
gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen.

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Bewertung der Auswirkungen:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen
auf die Wechselwirkungen der Schutzgüter.

5.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung
(“Nullvariante“)
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung (0-Variante) ist von keiner Veränderung der bestehenden
Strukturen auszugehen. Die überwiegend vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung im Änderungsbereich und die angrenzenden Strukturen (Hauptverkehrsstraße, Gewerbegebiet) würden weiterhin
die Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen und Tiere, Klima und Landschaft beeinflussen. Der vorgefundene Zustand der Flächen würde bestehen bleiben. Eine weitergehende Nutzungsänderung ist
nicht zu prognostizieren.

6.

Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle
und Katastrophen
Innerhalb des Änderungsgebietes werden durch die FNP-Änderung keine Ansiedlungen von Störfallbetrieben vorbereitet. Auch im Bestand befinden sich im Änderungsgebiet keine Störfallbetriebe.
Die FNP-Änderung mit dem Ziel der Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen und Versorgungsanlagen zeichnet sich während des Bau und Betriebs durch keine besondere Anfälligkeit für schwere
Unfälle oder Katastrophen aus. Es bestehen keine Risiken für den Naturhaushalt durch das Vorhaben.

7.

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Nr. 130 wurden im Rahmen der Erstellung
des Umweltberichts folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen &Tiere, Klima und Luft sowie
Kultur- und Sachgüter festgelegt. Diese Maßnahmen sind hier kurz zusammengefasst aufgeführt. Nähere Angaben dazu sind dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 130 zu entnehmen. Die mit
einem * gekennzeichneten Maßnahmen werden im B-Plan Nr. 130 festgesetzt. Alle anderen hier
aufgeführten Maßnahmen sind als Hinweis zu verstehen. Evtl. weitere Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die sich aus dem Bebauungsplan Nr.149 ergeben, der sich noch in Aufstellung
befindet, sind hierbei noch nicht enthalten.
- Vorgaben zum Boden-, Wasser–und Baumschutz während der Bauarbeiten, Begleitung und Kontrolle durch eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
- Beachtung der Bauzeitenbeschränkung und Gehölzschutz
- Gestaltung von ökologisch hochwertigen Versickerungsflächen und Wassergewinnung

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- Vorgaben zu nicht überbaubaren Grundstücken
- Vorgaben zu versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen und Wassergewinnung
- *Dach- und/ oder Fassadenbegrünungen
- *Vorgaben zum Fassadenanstrich und zur Dacheindeckung
- *Verwendung einer insektenfreundlichen Außenbeleuchtung
- Verwendung von kleintierschutzfreundlichen Bauelementen
- *Verwendung einheimischer Gehölze
- *Vorgaben zur Einfriedung von Grundstücken
- *Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Vorgaben zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen
- Vorgaben zu überflutungssicheren Bauausführung
- Vorkehrungen bei auftretenden Kampfmittelrückständen und Bodendenkmälern

8.

Baurechtliche Eingriffsregelung
Für Bauleitpläne ist die sogenannte Eingriffsregelung zu beachten. Dabei sind zunächst die vermeidbaren Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Für Bauleitplanverfahren ist die baurechtliche Eingriffsregelung nach dem BauGB anzuwenden
(§ 1a Abs. 3 BauGB).
Aus der Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein unmittelbares Baurecht. Zur Umsetzung des Vorhabens ist der B-Plan Nr. 130 und der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 149 erforderlich. Die mit der Planung verbundenen Eingriffe werden somit im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren in den Umweltberichten gem. der Bewertungsmethode des Kreises Warendorf (Kreis
Warendorf Amt für Planung und Naturschutz, 2021) ermittelt und durch interne und externe Ausgleichsmaßnahmen entsprechend kompensiert.

9.

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz
Für das Plangebiet zum B-Plan Nr. 130 sind neben der ökologischen Aufwertung des Mühlenbachabschnittes Eingrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Extensivgrünland und Pflanzung von Gehölzen vorgesehen, die z.T. in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im entsprechenden Umweltbericht berücksichtigt werden konnten. Der ausstehende Kompensationswert wird extern auf Flächen in
Oelde Sünninghausen vollständig ausgeglichen. Nähere Informationen hierzu sind im Umweltbericht
zum B-Plan Nr. 130 erläutert.
Für die Arten Kiebitz und Steinkauz wurden vor Baubeginn CEF-Maßnahmen auf der Hofstelle
Schulze-Sünninghausen umgesetzt (Michael Wittenborg, 2016).
Evtl. weitere Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen, die aus dem B-Plan
Nr. 149 resultieren, welcher sich noch in Aufstellung befindet, sind ebenfalls aus dem dazugehörigen
Umweltbericht zu entnehmen. Hier sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturnahen Kleingewässern und von Fledermausquartieren zu priorisieren (s. Kap. 4.5).

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10. Quellenverzeichnis
Geoportal NRW. (2022). Starkregenereignishinweiskarte NRW. Von https://geoportal.de/map.html
abgerufen
Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz. (2021). Eingriffsregelung BNatSchG/ BauGB.
Von https://www.kreis-warendorf.de/fileadmin/publikationen/serviceportal/61/eingriff-naturlandschaft/Waf_Modell_2018.pdf abgerufen
L+S Landschaft + Siedlung AG. (2019). Festsetzungskarte Landschaftsplan Oelde.
LANUV NRW. (2013). Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Von http://natura2000meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/karten/n2000
abgerufen
Michael Wittenborg. (2016). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung
des Bebauungsplanes - Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2".
Michael Wittenborg. (2019). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §44 BNAtSchG zur Aufstellung
des Bebauungsplanes - Ergänzungstext Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2".
Michael Wittenborg. (2020). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44BNatSchG zur Aufstellung
des Bebauungsplanes "Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2". Ergänzungstext
Erweiterung des Planbereiches um ein Regenrückhaltebecken.
Stadt Oelde. (2022). Begründung zum Bebauungsplan Nr. 130 "Erweiterung Gewerbegebiet Oelde
A2".
Stadt Oelde. (2022). Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde.
Stadt Oelde. (2022). Flächennutzungsplan der Stadt Oelde, 25. Änderung.
TIM Online NRW. (2018). Kartenwerke von NRW. Von https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
abgerufen

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