Anlage 4 - Umweltbericht
Vorlage: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde (Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2) A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Feststellungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Planzeichnung
Anlage 3 - Begründung
Anlage 4 - Umweltbericht
Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 6 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
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Im Auftrag der Stadt Oelde Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oelde Bericht Nr. 06210020 L. Wolfgart 30.03.2023 UB zur 25. FNP-Änderung Seite 1 von 23 Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung Bericht Nr.: 06210020 Projekt: Umweltbericht zur 25. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oelde Umfang: 23 Seiten Datum: 30.03.2023 Auftraggeber Stadt Oelde Fachdienst Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung Ratsstiege 1 59229 Oelde Auftragnehmer nts Ingenieurgesellschaft mbH Hansestraße 63 48165 Münster T. 025 01 / 27 60 – 0 F. 025 01 / 27 60 – 33 info@nts-plan.de www.nts-plan.de Verfasserin L. Wolfgart M. Sc. Landschaftsökologie T. 0 25 01 / 27 60-99 lea.wolfgart@nts-plan.de Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 2 von 23 Inhalt 1. Zusammenfassung ........................................................................................................................... 4 2. Einleitung.......................................................................................................................................... 5 2.1 Inhalt und Ziele der Planänderung .................................................................................................. 5 2.2 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................................................................................................................... 6 2.3 Lage und derzeitige Nutzung des Änderungsbereiches ................................................................. 7 2.4 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Änderungsbereich relevanten Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................. 8 2.5 Fachpläne und Schutzgebiete ....................................................................................................... 12 3. Alternativenprüfung ........................................................................................................................ 12 4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................. 13 4.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................................................... 14 4.2 Schutzgut Boden ........................................................................................................................... 14 4.3 Schutzgut Fläche........................................................................................................................... 15 4.4 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................... 16 4.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere ....................................................................................................... 18 4.6 Schutzgut Klima und Luft .............................................................................................................. 19 4.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................... 19 4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ..................................................................................... 20 4.9 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern ............................................................................... 20 5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung (“Nullvariante“) ............................................................................................................................... 21 6. Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen ............................................... 21 7. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung .......................................................................... 21 8. Baurechtliche Eingriffsregelung ..................................................................................................... 22 9. Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz ........................................................................................ 22 10. Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 23 Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 3 von 23 Tabellen Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen. ........................ 9 Tab. 2: Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich. ................................................................... 12 Abbildungen Abb. 1: FNP-Änderungsbereich mit aktuellem Bestand: Landwirtschaftliche Fläche (blau umrandet) und in der Planung: Gewerbliche Baufläche und Flächen für Versorgungsanlagen ............... 6 Abb. 2: Grobe Verortung des Änderungsbereiches .............................................................................. 7 Abb. 3: Grobe Abgrenzung des Änderungsbereiches mit hinterlegten Flurstücken ............................. 8 Abb. 4: Auszug aus der Starkregenereignishinweiskarte NRW .......................................................... 17 Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung 1. Seite 4 von 23 Zusammenfassung Münster, den 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft mbH L. Wolfgart M. Sc. Landschaftsökologie Verfasserin A. Müller B. Sc. Landschaftsökologie Prüferin Ziel des vorliegenden Planänderungsverfahrens ist neben der Ausweisung einer Versorgungsanlage im nördlichen Bereich, die Gewerbegebietsausweisung nördlich der Straße „Von-Büren-Allee“ und westlich der Straße „Westrickweg“ in Oelde. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden. Die im Flächennutzungsplan bisher ausgewiesene Fläche für „Landwirtschaft“ soll im Rahmen der 25. Flächenplannutzungsänderung in „Gewerbliche Baufläche“ umgewandelt werden. Die mit der Flächennutzungsplanänderung einhergehenden Wirkungen verursachen im Wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser und Tiere & Pflanzen. Diese werden im Rahmen der Eingriffsbilanzierungen in den Umweltberichten zu den Bebauungsplänen Nr. 130 und Nr. 149 der Stadt Oelde ausgeglichen werden. Darüber hinaus gilt es die in Kap. 7 und in den besagten Umweltberichten aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu beachten. Dieses Gutachten umfasst 23 Seiten und darf nur in seiner Gesamtheit vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit schriftlichen Genehmigung durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH gestattet. Die nts Ingenieurgesellschaft mbH ist für den gesamten Inhalt dieses Gutachtens verantwortlich. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, die nts nicht prüfen kann, wird keine Verantwortung übernommen. Die Unterzeichnerin erstellt dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die untersuchten Gegenstände. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung 2. Seite 5 von 23 Einleitung Die Stadt Oelde plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes rd. 500 m südwestlich des Stadtgebietes von Oelde. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Oelde wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden Umweltprüfung zusammen. Neben der gemäß BNatSchG grundsätzlich erforderlichen Artenschutzuntersuchung werden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Rahmen des Umweltberichts untersucht und dargelegt. Der Untersuchungsrahmen dieses Umweltberichtes bezieht sich im Wesentlichen auf den FNP-Änderungsbereich. Die nts Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Aufstellung eines Umweltberichtes zur FNP- Änderung für die Gewerbegebietsausweisung beauftragt. Der zu betrachtende Untersuchungsraum nimmt rd. 17,6 ha ein (s. Abb. 2). 2.1 Inhalt und Ziele der Planänderung Die auf den in vorgenannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Änderungsgebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Ziel des vorliegenden Planänderungsverfahrens ist neben der Ausweisung einer Versorgungsanlage im nördlichen Bereich, die Gewerbegebietsausweisung nördlich der Straße „Von-BürenAllee“ und westlich der Straße „Westrickweg“ in Oelde. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll der Änderungsbereich von bisher "Flächen für Landwirtschaft" in „Gewerbliche Baufläche“ und „Flächen für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“ umgewandelt werden (s. Abb. 1) (Stadt Oelde, 2022). Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 6 von 23 Abb. 1: FNP-Änderungsbereich mit aktuellem Bestand: Landwirtschaftliche Fläche (blau umrandet) und in der Planung: 2.2 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Gewerbliche Baufläche und Flächen für Versorgungsanlagen (schwarz umrandet) (Stadt Oelde, 2022). Grundlage zur Erstellung des Umweltberichtes zur FNP-Änderung waren mehrfache Ortstermine im Plangebiet. Dabei wurden die durch das Bauvorhaben entstehenden Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter eingeschätzt und bewertet. Konkrete Schwierigkeiten oder zum jetzigen Zeitpunkt bestehende offene Fragestellungen ergaben sich nicht. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 7 von 23 2.3 Lage und derzeitige Nutzung des Änderungsbereiches Das Änderungsgebiet liegt am südwestlichen Stadtrand von Oelde (s. Abb. 2, Oelder Gemarkung 5292) und umfasst die Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50 (tlw.), 51, 151 (tlw.), 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 160 (tlw.), 164, 165, 300 und 306 (tlw.) innerhalb der Flurnummern 130 und 132. Direkt angrenzend zum Änderungsgebiet verlaufen die Straßen „Wilhelm-Röthe-Weg“ (nördlich), „Von-Büren-Allee“ (südwestlich) und „Westtrickweg“ (östlich). Ansonsten ist das FNP-Änderungsgebiet und die Umgebung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt (s. Abb. 1-3). Parallel zum Verfahren erfolgt eine teilweise Vereinigung der oben genannten Flurstücke. Demnach umfasst die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde nach Einfügen der Vereinigungen in die ALKIS folgende Flurstücke der Gemarkung Oelde: Flur 130: 300, 306 tlw.; Flur 132: 216 tlw., 218, 219, 220, 221, 222, 223 und 224. Abb. 2: Grobe Verortung des Änderungsbereiches (rot umrandet). Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 8 von 23 Abb. 3: Grobe Abgrenzung des Änderungsbereiches mit hinterlegten Flurstücken (blau umrandet) (TIM Online NRW, 2018). 2.4 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Änderungsbereich relevanten Ziele des Umweltschutzes Konkretisierte Mindestanforderungen an den Umweltbericht und die Umweltprüfung werden im EAG Bau Mustererlass, Stand 12.07.2004 dargelegt. Für die Beurteilung der Auswirkungen sowie für die Gewichtung im Rahmen der Abwägung sind neben dem Baugesetzbuch Bestimmungen, Grundsätze und Ziele folgender Fachgesetze und deren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes und der Umweltprüfung heranzuziehen. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 9 von 23 Tab. 1: Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen. Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen Fachgesetz, Fachpläne Mensch / menschliche Gesundheit Landschaft Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt Bemerkungen § 1 (1) BNatSchG Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen, die zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen ist. § 1, § 50 BImSchG (inklusive Verord- Schutz des Menschen vor schädlichen Umnungen) weltauswirkungen wie z.B. Luftemissionen, GIRL, Lärm/Schall und Geruch. TA-Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau § 1 (5) BauGB, ROG Sicherung des Wohls der Allgemeinheit und einer menschenwürdigen Umwelt auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen. Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine an dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen. § 1(1)-(7) BNatSchG, Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. § 10, § 22 LNatSchG NRW Berücksichtigung der Entwicklungsziele (u.a. Biotopverbund u. Förderung der Biodiversität) LEP NRW Landschaftsorientierte und naturverträgliche Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen. § 1 (5) BauGB Verpflichtung der Bauleitplanung zum Erhalt und zur Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes § 1 (1-4) BNatSchG, dauerhafter Schutz, Pflege, Entwicklung bzw. §§ 39-44 BNatSchG, Wiederherstellung der Tier und Pflanzenwelt, §§ 21-32 BNatSchG, Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz der wild lebenden und besonders geschützten Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, Erhalt und Entwicklung der noch vorhandenen Naturbestände, Biotopverbund und Schutzgebietsfestsetzungen. FFH-Richtlinie Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Vogelschutzrichtlinie Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Alle Vogelarten des Anhangs I der V-RL, alle regelmäßig auftretenden Zugvogelarten. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 10 von 23 Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen Fachgesetz, Fachpläne Boden Bemerkungen § 10 LNatSchG Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die Landschaft (u.a. Biotopverbund und Förderung der Biodiversität). § 1 (6) Nr. 7 BauGB Berücksichtigung der Aspekte Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt in der Bauleitplanung; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen LEP NRW Freiraumschutz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Entwicklungsraum für die biologische Vielfalt. DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetation dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird. nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen; Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. § 1, § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 BBodSchG § 1 (3) Nr. 2 BNatSchG § 1(6) Nr. 7a) BauGB DIN 18915 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten LEP NRW Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden. gilt für alle Bodenarbeiten, bei denen die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen sind. Bodenschutz, sparsame Inanspruchnahme des Bodens. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Fläche § 1a (2) BauGB Wasser WHG Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere; Deckung des Wasserbedarfs der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen; Schutz vor nachteiligen Einwirkungen; Anreicherung und Schutz des Grundwassers; Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer mit Vermeidung nachteiliger Veränderungen; Hochwasserschutz. §1 (3) Nr. 3 BNatSchG Gewässerschutz einschließlich des Hoch- und Grundwasserschutzes. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 11 von 23 Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Planungen Fachgesetz, Fachpläne Bemerkungen LWG NRW (inklusive Verordnungen) Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers. Klima und Luft Wasserrahmrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) setzt den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU mit dem Ziel, die Wasserpolitik innerhalb der EU zu vereinheitlichen und stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten. § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; nachhaltige Energieversorgung, Nutzung erneuerbarer Energien, Verbesserung des (örtlichen) Klimas auch durch Maßnahmen des Naturschutzes/ Landschaftspflege. § 1, § 3 BImSchG (inklusive Verordnungen), TA-Luft § 1 (6) Nr. 7e), f), h) BauGB, § 1 (5) BauGB Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Berücksichtigung der Luftschadstoffgrenzwerte. Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität. Berücksichtigung des Klimaschutzes, Förderung der Klimaanpassungen insbesondere in der Stadtentwicklung. Berücksichtigung des Klimaschutzes, der Anpassungen an den Klimawandel sowie der Klimaschutzkonzepte. Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung, wissenschaftliche Erforschung von Kulturgütern / Denkmälern. Erhalt und Schutz historischer Kulturlandschaften und –landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bauund Bodendenkmäler. LEP NRW Kultur- und Sach- § 1 DSchG NRW güter § 1 (4) Nr. 1 BNatSchG § 1 (6) Nr. 5, Nr. 7 d) BauGB Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes in der Bauleitplanung; Sicherung von Sachwerten, die durch die Bauleitplanung gesichert, geschaffen oder beeinträchtigt werden. LEP NRW Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften, bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen sowie von historischen Stadtkernen, Denkmälern und anderen kulturlandschaftlich wertvollen Gegebenheiten. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 12 von 23 2.5 Fachpläne und Schutzgebiete Tab. 2: Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich. Fachplan Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Regionalplan Münsterland Flächennutzungsplan (FNP) 25. Änderung (s. Abb. 1) Landschaftsplan Schutzgebiete Wasserschutzgebiet/ Überschwemmungsgebiet 3. Übergeordnete Vorgaben im Änderungsbereich und Vereinbarkeit mit FNP-Änderung Einstufung als Mittelzentrum. Ein wesentliches Ziel ist die Anordnung von neuen Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung unmittelbar anschließend an die vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereiche oder die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (Stadt Oelde, 2022). Dem Ziel wird durch die Erweiterung an das direkt angrenzende bestehende Gewerbegebiet „Oelde A2“ gefolgt. Industrielle- und gewerbliche Nutzung (GIB). Die geplante FNP-Änderung ist somit aus regionalplanerischer Sicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Flächen für Landwirtschaft. Mit der Änderung des FNP (Gewerbliche Bauflächen und Versorgungsanlagen) wird den Festlegungen aus dem LEP NRW entsprochen. Gemäß Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Oelde liegt das Änderungsgebiet im Festsetzungsraum „5.0.6 Oelder Riedelland, westlich und östlich des Stadtkerns“ (L+S Landschaft + Siedlung AG, 2019). Die Belange des Naturschutzes und der Landespflege werden durch die Regelung auf Ebene des Bebauungsplans (B-Plan) sichergestellt. Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Schutzgebieten. Das nächste Schutzgebiet (Naturschutzgebiet Geisterholz (WAF-052), FFH-Gebiet Geisterholz (DE-4114-303) und Landschaftsschutzgebiet Geisterholz (LSG-4114-029)) befindet sich nördlich in rd. 380 m Entfernung zum Änderungsgebiet (LANUV NRW, 2013). FNP-Änderungsbedingte Auswirkungen auf dieses Schutzgebiet, die einer Vereinbarkeit mit der FNP-Änderung entgegenstehen, ergeben sich nicht. Wasserschutzgebiete und / oder Überschwemmungsgebiete werden von der FNP-Änderung nicht berührt, sodass diesbezügliche Vorgaben der FNP-Änderung nicht widersprechen. Alternativenprüfung Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen hat sich die Stadt Oelde dazu entschieden, mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans die planungsrechtliche Vorausset- Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 13 von 23 zung für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes im Oelder Westen zu schaffen. Der im Regionalplan als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dargestellte Standort weist für den oben genannten Zweck eine optimale Lage im unmittelbaren Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet „Oelde A2“ auf und ist durch die direkte Anbindung an die „Von-Büren-Allee“ sowie an die BAB A2 sehr gut an das überregionale Straßennetz angeschlossen. Durch die entsprechende Ausweisung im Regionalplan ist deutlich, dass diese Fläche langfristig als Gewerbegebiet entwickelt werden sollte. Diese Planung soll nun umgesetzt werden. Erforderliche Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen im Bereich der “Von-Büren-Allee“ sowie nördlich des Plangebietes (Kanalisation) und können für die Erschließung der Fläche genutzt werden. Im Vorfeld wurde geprüft, ob anderweitige Standorte für die angestrebte Nutzung in Frage kommen. - Gewerbegebiet „AUREA“: Nördlich des bestehenden Gewerbegebiets „AUREA“ im Osten des Oelder Stadtgebiets stellt der Regionalplan Münsterland Flächen als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Aufgrund der Nachfrage nach gewerblichen Flächen wird auch in diesem Bereich eine gewerbliche Entwicklung angestrebt. Das Planungsrecht für diese Fläche kann jedoch erst nachgelagert geschaffen werden. - Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Oelde A2“ und Gewerbegebiet „Am Landhagen“: Die Flächen sind nahezu vollständig der Bebauung zugeführt, verbleibende Freiflächen sind nicht verfügbar und für Unternehmen mit großflächigen Bedürfnissen unzureichend. - Gewerbegebiet Stromberg West / Ludwig-Erhard-Allee (Stromberg): Im Bereich des Gewerbegebietes stehen keine Flächen zu Verfügung, da sich die unbebauten Flächen einerseits in Privatbesitz befinden oder als betriebsgebundene Reserven der dort ansässigen Betriebe fungieren. Zur westlichen Erweiterung des Gewerbegebietes wird aufgrund der hohen Nachfrage aktuell der Bebauungsplan Nr. 158 „Ludwig-Erhard-Allee“ aufgestellt, um fünf Grundstücke für kleinere gewerbliche Betriebe zu entwickeln. Für die Vermarktung konnte auf eine Liste von Interessenten aus dem Stromberger Umfeld zurückgegriffen werden, sodass die Grundstücke bereits vergeben werden konnten. Die Reserveflächen südlich der Beckumer Straße stellen Übergangsflächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet „Stromberg – Gewerbegebiet West“ und vorhandener Wohngebiete dar. Daher ist hier eine Gewerbeentwicklung nur beschränkt möglich. Bei den restlichen Reserveflächen für Gewerbe im Ortsteil Stromberg handelt es sich um Einzelflächen, für die keine Bebauungspläne bestehen und keine gewerbliche Entwicklung angestrebt wird. Bewertung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes ist aktuell nicht vorgesehen, die wenige Freiflächen sollen der Nutzung zugeführt werden. Verfügbare Flächen mit der Festlegung „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ sind im Regionalplan für Oelde nicht vorhanden (Stadt Oelde, 2022). 4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Nachfolgend erfolgt gemäß der Anlage 1 BauGB Nr. 2 eine Bestandsaufnahme der Schutzgüter sowie die prognostizierenden Auswirkungen, die sich für die Schutzgüter im Rahmen der FNP-Änderung ergeben. Die Bewertung der Auswirkungen der FNP-Änderung auf das jeweilige Schutzgut erfolgt in den Abstufungen untergeordnete / allgemeine / besondere bzw. hohe Bedeutung. Im Anschluss zum Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 14 von 23 Kapitel 4 erfolgt die Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung und die Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen und Katastrophen (s. Kap. 5, 6) 4.1 Schutzgut Mensch Bestand: Der Änderungsbereich stellt durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Wohngebäude bzw. Hofanlagen sowohl eine Arbeits-, als auch eine Wohnfunktion für den Menschen dar. Einzige Vorbelastungen bestehen durch Lärm und Schadstoffemissionen, die entlang der südlich zum Änderungsgebiet verlaufenden Verkehrsstraße „Von-Büren-Allee“ entstehen. Das Änderungsgebiet ist von allgemeiner lokaler Bedeutung für die ansässige Bevölkerung und Bewirtschafter der Grün- und Ackerflächen. Prognostizierte Auswirkungen: Durch die im FNP vorgesehenen Änderungen (Industrie- u. Gewerbegebiet) gehen die aktuellen Wohn- und Arbeitsfunktionen verloren bzw. verändern sich. Die Arbeitsfunktion, die sich aus der Bewirtschaftung der Ackerflächen ergab, wird durch eine neue Arbeitsfunktion aus dem Bereich „Industrie- und Gewerbe“ ersetzt. Bewertung der Auswirkungen: Durch die vorgesehene FNP-Änderung sind im Hinblick auf das Schutzgut Mensch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. 4.2 Schutzgut Boden Bestand: Im zentralen und südlichen Änderungsbereich haben sich aus der vorherrschenden Hauptbodenart Lehm/Schluff Pseudogleyböden entwickelt, die einen mittleren Staunässegrad aufweisen. Grundwasserbeeinflusst ist der Bodentyp hingegen nicht. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch und die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft. Hinsichtlich der Bodeneigenschaften für Baumaßnahmen verfügt der Boden über eine extrem schwere Grabbarkeit im ersten und zweiten Meter. Im nördlichen Änderungsbereich haben sich Pseudogley-Braunerden und Gleyböden ausgebildet, die eine mittlere Grundwasserstufe (Gley) und schwache Staunässegrad (Pseudogley-Braunerde) aufweisen. Die Verdichtungsempfindlichkeit wird als hoch (Pseudogley-Braunerde) bzw. extrem hoch (Gleyboden) und die Gesamtfilterkapazität im 2 Meter-Raum als mittel eingestuft. Die Grabbarkeit fällt bei der Pseudogley-Braunerde und dem Gley in den ersten Metern etwas leichter aus als beim Pseudogleyboden (TIM Online NRW, 2018). Bodenvorbelastungen beschränken sich weitestgehend auf potenzielle Pestizid- und Düngemitteleinträge aus der im Änderungsgebiet vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzung. Die Bodenversiegelungen im Bereich der Straßen, der ehemaligen Wohn- und Hofanlage stellen ebenfalls eine Vorbelastung dar. Altlastenverdachtsfälle und Kampfmittelrückstände gibt es im Änderungsbereich und weiterem Umfeld nicht. Insgesamt ist der Gleyboden im Hinblick auf seinen mittleren Grundwasserstand von hoher lokaler Bedeutung, da er Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bereitstellt und gleichzeitig in Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 15 von 23 Zeiten des Klimawandels und zunehmender Wasserknappheit große Wassermengen speichern kann. Prognostizierte Auswirkungen: Der Boden wird im Zuge der vorgesehenen Änderungen (Industrie- und Gewerbegebiet) fast komplett versiegelt und verliert in diesen Bereichen seine natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Filter- und Speicherfunktion von CO2, Schadstoffen und Wasser, Lebensraum für Tiere und Pflanzen). Aufgrund der hohen bis extrem hohen Verdichtungsempfindlichkeit während der Bauzeit besteht die Gefahr zunehmender Bodenverdichtungen durch die Befahrung und Lagerung von Baumaschinen bzw. Baumaterialien. Zusätzlich können während der Bauphase durch Unfälle stoffliche Immissionen (z.B. Schmier- und Treibstoffe) in den Boden eingetragen werden. Darüber hinaus können auch Auswirkungen durch auftretende Kampfmittelrückstände (außergewöhnliche Verfärbungen oder verdächtige Gegenstände) bei Durchführung der Baumaßnahmen auftreten (Stadt Oelde, 2022). Bewertung der Auswirkungen: Für das Schutzgut Boden werden im Änderungsbereich Beeinträchtigungen eintreten, die durch Bodenschutzmaßnahmen während der Bauphase sowie dem Einbau von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen abgemildert werden können (s. Kap. 7). Das Austreten von stofflichen Immissionen während der Bauphase kann durch Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Nähere Erläuterungen zu den Bodenschutzmaßnahmen und zur Gestaltung der Oberflächenbefestigung sind den Umweltberichten zu den B-Plänen Nr. 130 und Nr. 149 zu entnehmen. Letzterer befindet sich aktuell noch in Aufstellung. Um Auswirkungen im Hinblick auf auftretende Kampfmittelrückstände zu vermeiden, sind entsprechende Hinweise (sofortiges Einstellen der Arbeiten und Verständigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Ordnungsbehörde oder die Polizei) zu beachten (Stadt Oelde, 2022). 4.3 Schutzgut Fläche Bestand: Das Änderungsgebiet ist im Bestand größtenteils unversiegelt. Lediglich im südlichen und zentralen Änderungsbereich gibt es Teilgebiete, die durch die Straßen „Westrickweg“ und „Wilhelm-Röthe-Weg“ sowie durch die ehemaligen Wohn- und Hofgebäude vollversiegelt sind bzw. waren. Das Schutzgut Fläche ist somit weitestgehend unvorbelastet. Insgesamt ist das Änderungsgebiet aufgrund des geringen Versiegelungsgrades von hoher Bedeutung für das Schutzgut Fläche. Prognostizierte Auswirkungen: Durch die FNP-Änderung wird ein Großteil der bislang unversiegelten Fläche überplant und somit vollversiegelt, wodurch das Schutzgut Fläche den bisher unvorbelasteten Status verliert. Bewertung der Auswirkungen: Für das Schutzgut Fläche werden im Änderungsbereich in den vollversiegelten Bereichen Beeinträchtigungen eintreten. Um den Änderungsbereich nicht vollständig zu versiegeln, ist deshalb der Einbau von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen zu priorisieren (s. Kap. 7). Nähere Erläuterungen zur Gestaltung der Oberflächenbefestigung sind den Umweltberichten zu den B-Plänen Nr. 130 und Nr. 149 zu entnehmen. Letzterer befindet sich aktuell noch in Aufstellung. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 16 von 23 4.4 Schutzgut Wasser Bestand: Der Änderungsbereich verfügte über drei abwasser- und brandschutztechnische Anlagen in Form von Teichen (Nachklärbecken der Abwasseranlagen und Feuerlöschteich) und einem Röhrichtsumpf. Der zentral gelegene Teich war als ehemaliger Feuerlöschteich für die Hofstelle anzusehen, welcher nach Aussagen eines Anwohners von Regenwasser der östlichen Hofstelle gespeist wurde. Er verfügte über steile Böschungen und wurde im Uferbereich vorwiegend von Feldgehölzen umsäumt. (Michael Wittenborg, 2016). Der andere Teich bzw. Sumpf wies einen dichten Bewuchs von Röhrichten, Brombeergestrüpp und Wasserlinsen auf. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Die Grundwasserdurchlässigkeit wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Kluft-Grundwasserleiters als gering bis sehr gering eingestuft (TIM Online NRW, 2018). Einzige Vorbelastungen bestehen durch potenzielle Pestizid- und Düngemitteleinträge aus der Landwirtschaft, die über den Boden ins Grundwasser gelangen können. In der Starkregenereignishinweiskarte NRW werden für das Änderungsgebiet die Fließgeschwindigkeiten und Wasserhöhen bei Starkregenereignissen abgebildet. Dieser Karte ist zu entnehmen, dass bei Starkregenereignissen in einigen Kleinstbereichen Wasserhöhen von 0,1 – 0,5 m erreicht werden können. Im Bereich des ehemaligen Löschteiches können in Kleinstbereichen Wasserhöhen von 1- 2 m eintreten (s. Abb. 4) (Geoportal NRW, 2022). Das Schutzgut Wasser war im Hinblick auf die ehemaligen Teiche und dem Röhrichtsumpf von besonderer lokaler Bedeutung für den Klima- und Wasserhaushalt sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 17 von 23 Abb. 4: Auszug aus der Starkregenereignishinweiskarte NRW (Geoportal NRW, 2022). Prognostizierte Auswirkungen: Für das Schutzgut Wasser wird in den bebauten Bereichen innerhalb der Änderungsfläche die Funktion der Grundwassergewinnung verloren gehen, die jedoch aufgrund der ohnehin geringen bis sehr geringen Grundwasserdurchlässigkeit als nicht erheblich eingestuft wird. Außerdem mussten die Teiche bzw. der Sumpf im Zuge der FNP-Änderung und der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 130 und 149 bereits weichen, wodurch der Klima- und Wasserhaushalt negativ beeinträchtigt wurde und Lebensraumverluste von Tieren und Pflanzen entstanden sind. Bei Starkregenereignissen ist zu prognostizieren, dass die angegeben Wasserhöhen in den ehemaligen Teichen und dem Sumpf im Zuge der Flächennutzungsplanänderung nicht mehr erreicht werden, da die Bodenvertiefungen dieser wassertechnischen Anlagen mit Boden verfüllt werden, um für die Gewerbegebietsausweisung eine ebene Baufläche zu schaffen. Bewertung der Auswirkungen: Unter Berücksichtigung des im B-Plan Nr. 130 vorgesehen ökologischen Aufwertung des Mühlenbachabschnittes, der Anlage eines naturnahen Kleingewässers im näheren Umfeld des noch in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 149 sowie der Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen (s. Kap. 7), werden keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser vorbereitet. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 18 von 23 4.5 Schutzgut Pflanzen und Tiere Bestand: Die Änderungsfläche wird bzw. wurde größtenteils von einer offenen Landschaft mit unterschiedlichen Elementen (Acker, Grünland mit Gehölzen und ehemaligen abwasser- und brandschutztechnischen Anlagen in Form von Teichen und einem Sumpf) ausgefüllt, die insbesondere Nahrungs- und/oder Lebensraumstrukturen für Bodenbrüter (Kiebitz), Schwalben, Eulen (Steinkauz), Greifer und Fledermäuse (Zwergfledermaus und Abendsegler) und Amphibien (Teichmolch) darstellen bzw. darstellten. Für die im und außerhalb des Änderungsbereiches nachgewiesenen Brutvogelarten Kiebitz und Steinkauz können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des §44 BNatSchG unter Beachtung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Rodungs- und Bauzeitenbeschränkung) sowie der bereits umgesetzten CEF-Maßnahmen vermieden werden. Nähere Informationen dazu sind den Umweltberichten zu den B-Plänen Nr. 130 und 149 sowie den Artenschutzgutachten zu entnehmen (Michael Wittenborg, 2016), (Michael Wittenborg, 2019, Aktualisierung 2022), (Michael Wittenborg, 2020). Da ein Erhalt der Teiche bzw. des Sumpfes nicht realisiert werden konnte, bietet es sich an, im Zuge von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen die Ansprüche dieser Tiergruppe durch die Anlage von naturnahen Kleingewässern zu berücksichtigen (Michael Wittenborg, 2016). Die bereits abgerissene Hofstelle und Wohnbebauung im zentralen Änderungsbereich stellten geeignete Quartiermöglichkeiten für Hausfledermausarten bereit. Ein Quartiersnachweis konnte zwar nicht erbracht werden, da Fledermäuse ihre Quartiere jedoch regelmäßig wechseln und eine Annahme der im Änderungsgebiet vorhandenen Quartiere nicht ausgeschlossen werden kann, sollten gewisse Vermeidungsmaßen (Abriss im Winter, Aufhängen von Ersatzquartiere vor Baubeginn, Besatzkontrolle bei Abriss außerhalb der Wintermonate, Begleitung durch eine ökologische Baubegleitung) gemäß Artenschutzgutachten eingehalten werden (Michael Wittenborg, 2016), (Michael Wittenborg, 2019, Aktualisierung 2022), (Michael Wittenborg, 2020). Ergänzend zum Artenschutzgutachten ist noch zu erwähnen, dass im Rahmen der Ortsbegehungen für den Umweltbericht am 05.07.2021 am Röhrichtsumpf im östlichen Änderungsgebiet ein Rebhuhn nachgewiesen wurde. Nach Messtischblatt-Abfrage ist diese Art im Quadrant 4 des Messtischblatts 4114 aufgeführt und ihr Erhaltungszustand als „schlecht“ eingestuft. Da der Röhrichtsumpf bereits entfernt wurde, sollte diese Biotopstruktur im Rahmen der Anlage von neuen Kleingewässern hergestellt werden (s. oben). Insgesamt ist bzw. war der Änderungsbereich aufgrund der oben aufgeführten Biotopstrukturen von besonderer Bedeutung für Vögel, Fledermäuse und Amphibien. Prognostizierte Auswirkungen: Die FNP-Änderung verursacht bzw. verursachte bereits einen großflächigen Verlust der bestehenden Biotopstrukturen (Grün- und Ackerflächen, Gebäude, Teiche und Gehölze) und somit dessen Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen. Bewertung der Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, der CEF-Maßnahmen aus den Artenschutzgutachten sowie den internen und externen Ausgleichsmaßnahmen, die in den Umweltberichten zu den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nr. 130 und 149 Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 19 von 23 aufgeführt werden, ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf Tiere (Vögel, Fledermäuse und Amphiben) und Pflanzen. 4.6 Schutzgut Klima und Luft Bestand: Der Änderungsbereich liegt im südlichen Randbereich des Naturraums „Kernmünsterland“, welches ein maritim geprägtes Klima mit mäßigen Temperaturen, vorherrschend westlichen Winden, hoher Luftfeuchtigkeit und hohen Niederschlägen aufweist. Das Änderungsgebiet trägt aufgrund der überwiegend freien Landschaft (Acker- und Grünflächen mit Gehölzbeständen sowie Teichen und Sumpf) zu positiven lufthygienischen und klimatischen Verhältnissen bei. Dabei sorgen insbesondere die Grünflächen für eine ganzjährige Kaltluftproduktion. Die Schadstoffeinträge aus der angrenzenden Verkehrsstraße „Von-Büren-Allee“ stellen eine gewisse Vorbelastung dar, die jedoch aufgrund der gering bis mittleren Verkehrsfrequentierung von untergeordneter Bedeutung sind. Weitere Beeinträchtigungen auf den Klimahaushalt, wie z.B. durch Versiegelungen im Bereich der Wohnhäuser, die eine stärkere Erwärmung in den Sommermonaten zur Folge haben, sind bzw. waren vorhanden, lagen jedoch unter der Erheblichkeitsschwelle. Insgesamt ist der Änderungsraum von hoher lokaler Bedeutung für das Klima in Bezug auf die Frischluftbildung. Prognostizierte Auswirkungen: Der Verlust an Sauerstoffproduzierenden Biotopstrukturen und gleichzeitig die Zunahme an versiegelten Flächen im Zuge der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten sorgen für eine lokale Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse im Änderungsbereich. Dabei kommt es im Bereich der Bebauungen zu einer stärkeren Erwärmung in den Sommermonaten. Darüber hinaus erhöht sich durch den zunehmenden Verkehr (z.B. Warentransport & An- und Abfahrt von Mitarbeitern) die Schadstoffbelastung, wodurch sich die lufthygienischen Verhältnisse verschlechtern. Dies ist jedoch nur von lokaler Reichweite. Bewertung der Auswirkungen: Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 130 sind Dach- oder Fassadenbegrünungen, eine Bachrenaturierung sowie Baumanpflanzungen vorgesehen, die sich positiv auf das Schutzgut Klima und Luft auswirken. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen bleiben die klimatischen Auswirkungen unter der Erheblichkeitsschwelle. 4.7 Schutzgut Landschaft Bestand: Das Landschaftsbild wird bzw. wurde im Änderungsbereich überwiegend von einer offenen Landschaft mit unterschiedlichen Landschaftsbestandteilen (Acker, Grünland, abwasser- und brandschutztechnischen Anlagen in Form von Teichen und Sumpf, alte Eichen, Heckenstrukturen) ausgefüllt, die eine gewisse Vielfalt und Schönheit aufweisen bzw. aufwiesen. Wirtschafts- und Fußwege verlaufen unmittelbar angrenzend zum Änderungsgebiet und werden v.a. von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Flächen sowie von Anwohnern zum Spazieren gehen genutzt. Insgesamt ist das Landschaftsbild im Änderungsgebiet von allgemein lokaler Bedeutung hinsichtlich seiner Erholungs- und Freizeitfunktion für die umliegende Bevölkerung. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 20 von 23 Prognostizierte Auswirkungen: Das Landschaftsbild wird sich im Zuge der vorgesehenen FNP-Änderungen v.a. durch die Gebäudekomplexe der ansiedelnden Gewerbe lokalräumig verändern. Das Änderungsgebiet stellt flächenbezogen jedoch eine Arrondierung zum südlich bereits bestehenden Gewerbegebiet dar und keine komplett neue Gewerbebauausweisung. Bewertung der Auswirkungen: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine erheblichen Beeinträchtigungen beim Schutzgut Landschaft hervorgerufen. 4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Bestand: Im Änderungsbereich gibt es keine Hinweise auf Kultur- oder sonstige Sachgüter. Prognostizierte Auswirkungen: Da im Änderungsgebiet keine Kultur- und Sachgüter vorliegen, werden keine Wirkungen durch die Planung hervorgerufen. Grundsätzlich können jedoch bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Verfärbungen oder Veränderungen in der Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Bewertung der Auswirkungen: Um Auswirkungen im Hinblick auf potentiell auftretende Bodendenkmäler zu vermeiden, sind entsprechende Hinweise (unverzügliches Anzeigen bei der Unteren Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen Lippe, schriftliche Mitteilung von ersten Erdbewegungen (ca. 14 Tage vor Beginn) bei der LWL-Archäologie für Westfalen, Gestattung der Betretung des betroffenen Grundstücks durch die LWL-Archäologie (Stadt Oelde, 2022) zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung dieser Hinweise entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. 4.9 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Bestand: Grundsätzlich bestehen Wechselbeziehungen zwischen den durch den geologischen Untergrund geprägten Boden- und Wasserverhältnissen, dem Relief und der Naturraumnutzung. Das Landschaftsbild ist im Änderungsbereich durch die offene Landschaft und im Umfeld durch anthropogen gestaltete Flächen (Wohnsiedlungen, Straßen, Gewerbegebiet) gekennzeichnet. Zwischen den Naturgütern Boden und Grundwasser bestehen enge Wechselwirkungen. Diese beiden Faktoren bestimmen zusammen mit dem Klima die Standorteigenschaften für Pflanzen und die Lebensraumeigenschaften für Tiere. Prognostizierte Auswirkungen: Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge) werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 21 von 23 Bewertung der Auswirkungen: Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen der Schutzgüter. 5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung (“Nullvariante“) Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung (0-Variante) ist von keiner Veränderung der bestehenden Strukturen auszugehen. Die überwiegend vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung im Änderungsbereich und die angrenzenden Strukturen (Hauptverkehrsstraße, Gewerbegebiet) würden weiterhin die Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen und Tiere, Klima und Landschaft beeinflussen. Der vorgefundene Zustand der Flächen würde bestehen bleiben. Eine weitergehende Nutzungsänderung ist nicht zu prognostizieren. 6. Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen Innerhalb des Änderungsgebietes werden durch die FNP-Änderung keine Ansiedlungen von Störfallbetrieben vorbereitet. Auch im Bestand befinden sich im Änderungsgebiet keine Störfallbetriebe. Die FNP-Änderung mit dem Ziel der Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen und Versorgungsanlagen zeichnet sich während des Bau und Betriebs durch keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen aus. Es bestehen keine Risiken für den Naturhaushalt durch das Vorhaben. 7. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Nr. 130 wurden im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen &Tiere, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter festgelegt. Diese Maßnahmen sind hier kurz zusammengefasst aufgeführt. Nähere Angaben dazu sind dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 130 zu entnehmen. Die mit einem * gekennzeichneten Maßnahmen werden im B-Plan Nr. 130 festgesetzt. Alle anderen hier aufgeführten Maßnahmen sind als Hinweis zu verstehen. Evtl. weitere Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die sich aus dem Bebauungsplan Nr.149 ergeben, der sich noch in Aufstellung befindet, sind hierbei noch nicht enthalten. - Vorgaben zum Boden-, Wasser–und Baumschutz während der Bauarbeiten, Begleitung und Kontrolle durch eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Beachtung der Bauzeitenbeschränkung und Gehölzschutz - Gestaltung von ökologisch hochwertigen Versickerungsflächen und Wassergewinnung Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 22 von 23 - Vorgaben zu nicht überbaubaren Grundstücken - Vorgaben zu versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen und Wassergewinnung - *Dach- und/ oder Fassadenbegrünungen - *Vorgaben zum Fassadenanstrich und zur Dacheindeckung - *Verwendung einer insektenfreundlichen Außenbeleuchtung - Verwendung von kleintierschutzfreundlichen Bauelementen - *Verwendung einheimischer Gehölze - *Vorgaben zur Einfriedung von Grundstücken - *Errichtung von Photovoltaikanlagen - Vorgaben zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen - Vorgaben zu überflutungssicheren Bauausführung - Vorkehrungen bei auftretenden Kampfmittelrückständen und Bodendenkmälern 8. Baurechtliche Eingriffsregelung Für Bauleitpläne ist die sogenannte Eingriffsregelung zu beachten. Dabei sind zunächst die vermeidbaren Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Für Bauleitplanverfahren ist die baurechtliche Eingriffsregelung nach dem BauGB anzuwenden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Aus der Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein unmittelbares Baurecht. Zur Umsetzung des Vorhabens ist der B-Plan Nr. 130 und der in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 149 erforderlich. Die mit der Planung verbundenen Eingriffe werden somit im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren in den Umweltberichten gem. der Bewertungsmethode des Kreises Warendorf (Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz, 2021) ermittelt und durch interne und externe Ausgleichsmaßnahmen entsprechend kompensiert. 9. Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz Für das Plangebiet zum B-Plan Nr. 130 sind neben der ökologischen Aufwertung des Mühlenbachabschnittes Eingrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Extensivgrünland und Pflanzung von Gehölzen vorgesehen, die z.T. in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im entsprechenden Umweltbericht berücksichtigt werden konnten. Der ausstehende Kompensationswert wird extern auf Flächen in Oelde Sünninghausen vollständig ausgeglichen. Nähere Informationen hierzu sind im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 130 erläutert. Für die Arten Kiebitz und Steinkauz wurden vor Baubeginn CEF-Maßnahmen auf der Hofstelle Schulze-Sünninghausen umgesetzt (Michael Wittenborg, 2016). Evtl. weitere Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen, die aus dem B-Plan Nr. 149 resultieren, welcher sich noch in Aufstellung befindet, sind ebenfalls aus dem dazugehörigen Umweltbericht zu entnehmen. Hier sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturnahen Kleingewässern und von Fledermausquartieren zu priorisieren (s. Kap. 4.5). Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft UB zur 25. FNP-Änderung Seite 23 von 23 10. Quellenverzeichnis Geoportal NRW. (2022). Starkregenereignishinweiskarte NRW. Von https://geoportal.de/map.html abgerufen Kreis Warendorf Amt für Planung und Naturschutz. (2021). Eingriffsregelung BNatSchG/ BauGB. Von https://www.kreis-warendorf.de/fileadmin/publikationen/serviceportal/61/eingriff-naturlandschaft/Waf_Modell_2018.pdf abgerufen L+S Landschaft + Siedlung AG. (2019). Festsetzungskarte Landschaftsplan Oelde. LANUV NRW. (2013). Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Von http://natura2000meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/karten/n2000 abgerufen Michael Wittenborg. (2016). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplanes - Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2". Michael Wittenborg. (2019). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §44 BNAtSchG zur Aufstellung des Bebauungsplanes - Ergänzungstext Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2". Michael Wittenborg. (2020). Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung des Gewerbegebietes "Oelde A2". Ergänzungstext Erweiterung des Planbereiches um ein Regenrückhaltebecken. Stadt Oelde. (2022). Begründung zum Bebauungsplan Nr. 130 "Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2". Stadt Oelde. (2022). Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde. Stadt Oelde. (2022). Flächennutzungsplan der Stadt Oelde, 25. Änderung. TIM Online NRW. (2018). Kartenwerke von NRW. Von https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ abgerufen Bericht-Nr. 06210020 ▪ 30.03.2023 nts Ingenieurgesellschaft