Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2023/400/5491
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Schule, Bildung, Sport
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Herr Helmut Jürgenschellert
02522 / 72-222
helmut.juergenschellert@oelde.de
Zuschuss an den VfB Germania Lette 1945 e. V.
Beratungsfolge
Rat
Zuständigkeit
Termin
Entscheidung
24.04.2023
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oelde beschließt:
1. Der VfB Germania Lette 1945 e. V. erhält abweichend von den Zuschussrichtlinien der
Stadt Oelde aus 2020, Nr. 6 a - j (hier insbesondere Antragsfrist und Zuschusshöhe), für
die Fertigstellung des Sportheims einen weiteren städtischen Zuschuss in Höhe von
270.000 €.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 270.000 € werden außerplanmäßig beim Produktkonto 08.01.02.1963.7817001 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto
08.01.02.1961.7817001.
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Sachverhalt
Der VfB Germania Lette 1945 e. V. hat im Jahr 2021 einen städtischen Baukostenzuschuss in
Höhe von 300.000 € für den Bau eines Sportheimes erhalten. Zusätzlich ist das Projekt mit
einem Betrag in Höhe von 250.000 € durch das Vereinsförderprogramm „Moderne
Sportstätten 2022“ des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. gefördert worden.
Ergänzend wurden bereits erhebliche Eigenleistungen bei der Erstellung der Gewerke durch
die Vereinsmitglieder und andere Ehrenamtliche erbracht.
Der Rohbau ist zwischenzeitlich errichtet worden, offen ist aktuell die Fertigstellung des
Innenausbaus und die Herrichtung der Außenanlagen. Anfang März musste der Verein
feststellen, dass – insbesondere aufgrund der sich Ende 2022 weiter beschleunigenden
Inflation, welche zu einer nicht vorhersehbaren, nicht kalkulierbaren und auch weiterhin
anhaltenden Preissteigerung bei der Materialbeschaffung führte – trotz der schon erhaltenen
Zuschüsse zur endgültigen Fertigstellung des Objektes noch eine finanzielle Unterdeckung
der Baukosten in Höhe von rund 360.000 € besteht. Der Verein ist in der Lage, diesen
Fehlbetrag um einen Eigenanteil von 90.000 € durch zusätzliche Eigenleistungen und/oder
zeitliche Streckung bzw. Modifizierungen einzelner Ausbaumaßnahmen zu reduzieren.
Der dann noch verbleibende Restbetrag von 270.000 € kann nicht aus Eigenleistungen oder
zusätzlichen Drittmitteln erbracht werden. Der Verein beantragt daher eine Aufstockung des
gewährten Baukostenzuschusses um weitere 270.000 €.
Die bautechnische Abteilung der Verwaltung hat die Angemessenheit und Plausibilität der
noch benötigten Mittel anhand der vorgelegten Kostenkalkulationen und Leistungsverzeichnisse geprüft und bestätigt. Im Falle der Zuschussbewilligung werden in dem
ergehenden Nachzuschussbewilligungsbescheid entsprechende Nebenbestimmungen aufgenommen, die die fristgerechte Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vereinsheims mit
den dann insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sicherstellen sollen. Der Verein
wird zudem der Stadt über die insgesamt erhaltenen Finanzmittel einen ordnungsgemäßen
Verwendungsnachweis vorlegen, welcher nachfolgend auch von der Verwaltung geprüft
werden wird.
Der Betrag in Höhe von 270.000 € ist außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen, § 83 Abs. 1
GO NRW i. V. m. den fortgeltenden Begriffsdefinitionen der früheren GemHVO, weil im
laufenden Haushalt 2023 für das Projekt keine Mittel (mehr) veranschlagt waren und auch
keine Haushaltsreste mehr zur Verfügung stehen. Eine Deckung für den Mehrbedarf kann in
diesem Jahr aus dem nicht abgerufenen Zuschuss an den Verein SC Germania Stromberg
erfolgen, da sich diese Maßnahme weiter verschiebt und im Jahr 2023 nicht mehr begonnen
wird. Der Zuschuss an den SC Germania Stromberg ist im Folgehaushalt 2024 erneut
aufzunehmen.
Maßnahme
08.01.02.1963.7817001
Allgemeine Investitionszuschüsse an private Unternehmen:
Investitionszuschuss an VFB Lette / Letter Tennis-Club f. Bau
eines Umkleidetraktes
08.01.02.1961.7817001
Allgemeine Investitionszuschüsse an private Unternehmen:
Investitionszuschuss für Neubau Kabinentrakt SC Germania
Stromberg
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Ansatz alt
Ansatz neu
0,00 €
270.000,00 €
350.000,00 €
80.000,00 €