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Vorlage

                                    
                                        Stadt Oelde

Die Bürgermeisterin

Sitzungsvorlage
M 2023/200/5449
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail

Frau Simone Ikemann
02522 / 72-309
simone.ikemann@oelde.de

Mitteilung über die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO
NRW – Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Vorjahr in das laufende Haushaltsjahr 2023

Beratungsfolge
Rat

Zuständigkeit

Termin

Kenntnisnahme

24.04.2023

Beschlussvorschlag

1. Die Übertragung der Ermächtigungen lt. Anlage 1 aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 1.013.147,88 EUR in das Haushaltsjahr 2023 wird
gemäß § 22 Abs. 1 und 4 Satz 1 KomHVO NRW i. V. m. der Verfügung des Bürgermeisters vom 11. Januar 2019 zur Kenntnis genommen.
2. Die Übertragung der Ermächtigungen lt. Anlage 2 aus Investitionstätigkeit mit einem
Gesamtvolumen i. H. v. 33.097.688,32 EUR in das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß
§ 22 Abs. 1 und 4 Satz 1 KomHVO NRW i. V. m. der Verfügung des Bürgermeisters
vom 11. Januar 2019 zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW hat der Bürgermeister mit Verfügung vom
11. Januar 2019 eine Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen getroffen.
Entsprechend dieser Verfügung des Bürgermeisters sind Anträge auf Ermächtigungsübertragungen für am Jahresende 2022 noch verfügbare Mittel schriftlich zu beantragen und zu
begründen. Jeder dieser Anträge auf Übertragung von Mitteln in das Haushaltsjahr 2023
wurde durch den Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben ausführlich geprüft.
Nach anschließender Beratung über die Anträge hat der Kämmerer der Stadt Oelde im
Rahmen des Jahresabschlusses 2022 über die Bildung und Höhe der Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2023 abschließend entschieden (vgl. Anlagen 1 und 2).
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO eine
Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen:

Ergebnisplan 2023
Gesamtbetrag der Erträge
Gesamtbetrag der Aufwendungen

Finanzplan 2023

Haushaltsansatz
gem. Beschluss des Rates
vom 19.12.2022

Neue Gesamtsumme inkl.
Ermächtigungsübertragungen

95.288.334,00 EUR

95.288.334,00 EUR

102.776.074,00 EUR

103.789.221,88 EUR

Haushaltsansatz
gem. Beschluss des Rates
vom 19.12.2022

Neue Gesamtsumme inkl.
Ermächtigungsübertragungen

Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit

8.237.750,00 EUR

8.237.750,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit

34.464.221,00 EUR

67.561.909,32 EUR

Bei der Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen ist im Bedarfsfall die
Finanzierung, welche die Höhe der Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres 2023
übersteigt, durch die noch bestehende Kreditermächtigung des Vorjahres gedeckt.
Die übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen erhöhen die
entsprechenden Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2023 und haben
nach erfolgter Umsetzung Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023.
(Hinweis: Dadurch verschiebt sich die Ergebniswirksamkeit aus dem Jahr 2022 in das Jahr
2023.)

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Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen ist vor allem bedingt durch sich zeitlich nach
hinten verschiebende Großbauprojekte der Stadt Oelde, welche nicht innerhalb des
ursprünglich bei Aufstellung des Finanzplanes 2022 vorgesehenen Zeitrahmens verwirklicht
und abgerechnet werden konnten.
Die wiederholt deutlich ansteigende Summe der notwendigen Ermächtigungsübertragungen
ist zunehmend kritisch zu betrachten, weil sich damit nicht nur Haushaltsbelastungen in die
Zukunft verschieben, sondern durch die fortzusetzenden Projekte, deren Mittel übertragen
werden, auch zunehmend Arbeitskapazitäten des jeweils neuen Haushaltsjahres in Anspruch
genommen werden, was die verbleibenden Kapazitäten und Personalressourcen für
eigentlich neu im Haushaltsjahr veranschlagte Projekte durch die „Vorabbindung aus Altprojekten“ einschränkt.

Anlagen

Anlage 1 - Ermächtigungsübertragungen 2022 nach 2023 für Aufwendungen / Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Anlage 2 - Ermächtigungsübertragungen 2022 nach 2023 für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

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