Navigation überspringen

Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh, Synopse

                                    
                                        Honorarordnung der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh
Alte Fassung
Honorarordnung für die
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh
vom 17. Dezember 2014

Geänderte Fassung
Honorarordnung der Volkshochschule
Oelde-Ennigerloh vom 12.06.2023

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung NRW – GO NRW - in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.
Dezember 2018 (GV. NRW 2018, S. 758 +
2019, S. 23), in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2
Buchstabe c, 12 der Satzung der
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh vom 12.
Mai 2014 und der §§ 2, 3 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes NRW – KAG
NRW - vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S.
712), zuletzt geändert durch Art. 19 des
Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S.
90) hat der Rat der Stadt Oelde in seiner
Sitzung am 11.04.2019 folgende Änderung
der Gebührenordnung für die
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh
beschlossen:

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung NRW – GO NRW - in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.
Dezember 2018 (GV. NRW 2018, S. 758 +
2019, S. 23), in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2
Buchstabe c, 12 der Satzung der
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh vom 12.
Mai 2014 und der §§ 2, 3 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes NRW – KAG
NRW - vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S.
712), zuletzt geändert durch Art. 19 des
Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S.
90) hat der Rat der Stadt Oelde in seiner
Sitzung am 12.06.2023 folgende Änderung
der Gebührenordnung für die
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh
beschlossen:

§1
Geltungsbereich
Diese Honorarordnung gilt für nebenamtliche
/ nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen (Dozenten/Dozentinnen,
Kursleiter/Kursleiterinnen) der
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh.

§1
Geltungsbereich
Diese Honorarordnung gilt für nebenamtliche
/ nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen (Dozenten/Dozentinnen,
Kursleiter/Kursleiterinnen) der
Volkshochschule Oelde-Ennigerloh.

§2
Kurse
1. Das Honorar für die Leitung von Kursen
beträgt 20,00 Euro je Unterrichtsstunde
(45 Minuten).

§2
Kurse
1. Das Honorar für die Leitung von Kursen
beträgt 22,00 Euro je Unterrichtsstunde
(45 Minuten).

2. Die Leiterin/der Leiter der VHS kann
darüber hinausgehende Honorare festsetzen,
wenn das Honorar durch Hörergebühren
gedeckt ist.

2. Die Leiterin/der Leiter der VHS kann
darüber hinausgehende Honorare festsetzen,
wenn das Honorar durch Hörergebühren
gedeckt ist.

3. Für Intensivkurse kann ein
Organisationsleiter/eine Organisationsleiterin
eingesetzt werden, der/die eine pauschale
monatliche Entschädigung bis zu 100,00
Euro erhält, die von der Leiterin/vom Leiter
der VHS festgesetzt wird.
4. Mit der Zahlung des Honorars sind alle im
Zusammenhang mit dem betreffenden Kurs

3. Für Intensivkurse kann eine
Organisationsleitung eingesetzt werden, die
eine pauschale monatliche Entschädigung bis
zu 100,00 Euro erhält, die von der Leitung
der VHS festgesetzt wird.
4. Mit der Zahlung des Honorars sind alle im
Zusammenhang mit dem betreffenden Kurs

stehenden Vorbereitungs- und
Nachbereitungsarbeiten abgegolten.

stehenden Vorbereitungs- und
Nachbereitungsarbeiten abgegolten.

§3
Einzelveranstaltungen
Das Honorar für Einzelveranstaltungen wird
von der Leiterin/vom Leiter der VHS mit dem
Vortragenden frei vereinbart.

§3
Einzelveranstaltungen
Das Honorar für Einzelveranstaltungen wird
von der VHS-Leitung mit dem Vortragenden
frei vereinbart.

§4
Fahrtkosten
Den Dozentinnen/Dozenten werden
Fahrtkosten erstattet in Höhe von 0,25
Euro/km, es sei denn, das vereinbarte
Honorar schließt die Fahrtkosten mit ein.

§4
Fahrtkosten
Den Dozentinnen/Dozenten werden
Fahrtkosten erstattet in Höhe von 0,35
Euro/km, es sei denn, das vereinbarte
Honorar schließt die Fahrtkosten mit ein.

§5
Inkrafttreten
Diese Honorarordnung der Volkshochschule
Oelde-Ennigerloh tritt am 01.08.2015 in
Kraft.

§5
Inkrafttreten
Diese Honorarordnung der Volkshochschule
Oelde-Ennigerloh tritt am 01.08.2023 in
Kraft.