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Vorlage

                                    
                                        Stadt Oelde

Die Bürgermeisterin

Sitzungsvorlage
B 2023/510/5502
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Jugendamt
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail

Herr Hendrik van der Veen
02522 / 72-509
hendrik.vanderveen@oelde.de

Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
für die Amtszeit 2024 bis 2028

Beratungsfolge

Zuständigkeit

Termin

Jugendhilfeausschuss

Entscheidung

25.05.2023

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen
in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinen / Jugendschöffen sowie der Jugendersatzschöffinnen / Jugendersatzschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern für die Amtszeit 2024 bis 2028 aufzunehmen.

Sachverhalt

Die Wahlzeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen läuft am 31.12.2023 ab.
Der Präsident des Landgerichts Münster hat mit Schreiben vom 30.12.2022 die Anzahl der
für die Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern erforderlichen Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen sowie Jugendersatzschöffinnen und Jugendersatz-

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schöffen und die Verteilung der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen auf die Amtsgerichtsbezirke und Jugendamtsbezirke für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 mitgeteilt.
Danach sind für den Jugendamtsbezirk Oelde die Anzahl der Schöffinnen und Schöffen wie
folgt festgelegt worden:
1) Jugendschöffengericht Ahlen
2 Jugendhauptschöffinnen
1 Jugendhauptschöffe
2) Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster
1 Jugendhauptschöffe
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss zuständig (Runderlass des MGFFI vom 04.03.2009; Erlass des Ministeriums der
Justiz vom 06.12.2022).
In die Vorschlagslisten soll mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffinnen,
Schöffen, Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen aufgenommen werden, und zwar Männer
und Frauen in gleicher Anzahl. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt
und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).
Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).
Die im Rat der Stadt Oelde vertretenen Parteien waren aufgefordert, bis zum 30.03.2023
geeignete Personen vorzuschlagen. Zusätzlich haben sich Bürgerinnen und Bürger selbst um
dieses Ehrenamt beworben.
Die eingegangenen Vorschläge sind der Anlage zu entnehmen.
Weiterer Verfahrensablauf
Die Vorschlagslisten sind bis zum 30. Juni 2023 aufzustellen.
Die Listen sind anschließend im Jugendamt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht
auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche
Einspruchsmöglichkeit (§ 37 GVG) öffentlich bekannt zu geben (§ 36 Abs. 3 GVG). Die
Auslegung soll bis zum 31.07.2023 abgeschlossen sein.
Die Vorschlagslisten sind bis zum 15. August 2023 beim zuständigen Amtsgericht
einzureichen.

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Anlagen

Vorschlagsliste (nicht öffentlich)
Vorschlagsliste (öffentlich)

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