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Vorlage

                                    
                                        Stadt Oelde

Die Bürgermeisterin

Sitzungsvorlage
B 2023/610/5508
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail

Frau Elena Lansing
02522 / 72-427
elena.lansing@oelde.de

44. Änderung des Flächennutzungsplans
(Interkommunaler Solarpark – In der Hoest) der Stadt Oelde
A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung
B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beratungsfolge

Zuständigkeit

Termin

Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung,
Wohnen und Digitalisierung

Vorberatung

07.06.2023

Rat

Entscheidung

12.06.2023

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat
der Stadt Oelde folgende Beschlussfassungen:
A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Der Rat der Stadt Oelde hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von
Seiten der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in seine Abwägung einbezogen und
beschließt diese wie in Anlage 10 aufgeführt. Es handelt sich um eine vorläufige

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Abwägung. Die maßgebliche Abwägung aller im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen erfolgt mit dem Satzungsbeschluss.
B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Rat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Der Beschluss ist nach
näherer Maßgabe von § 3 Abs. 2 und 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung regenerativer Energieerzeugung rückt
die Nutzung der Sonnenenergie zunehmend in den Fokus und wird durch angepasste
rechtliche Vorgaben gefördert und priorisiert.
Der interkommunale Solarpark Oelde/Ennigerloh soll im Westen des Stadtgebietes von Oelde
entstehen. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich zu etwa 2/3 auf Ennigerloher und
etwa zu 1/3 auf Oelder Stadtgebiet und umfasst insgesamt etwa 9,6 ha. Der Geltungsbereich
des Oelder Bebauungsplans umfasst etwa 3,0 ha. Die Fläche wird im Norden durch den
Wirtschaftsweg „Zur Angelquelle“, im Westen durch eine Waldfläche und im Osten durch
eine landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Südlich des Plangebiets verläuft die Bahnstrecke
Hamm-Minden. Aufgrund der Lage des Standortes an dem übergeordneten Schienenweg ist
die Fläche als geeignet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu bewerten, eine Entwicklung ist gesetzgeberisch gewollt.
Die Fläche unterliegt bisher einer landwirtschaftlichen Nutzung, Schutzgebiete sind nicht
betroffen. Die Freifläche soll die Errichtung einer Frei-flächen-Photovoltaikanlage mit einer
Anlagenleistung von ca. 11 MWp ermöglichen: Mit der Anlage lasse sich nach Angaben des
Betreibers ein Energieertrag von ca. 11.000 MWh pro Jahr generieren, dies entspräche dem
Bedarf von ca. 5.000 Haushalten.
Da die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich; die Fläche soll
zukünftig als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“
ausgewiesen werden.
Parallel zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde erfolgt mit der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 154 „Interkommunaler Solarpark –
In der Hoest“ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf dieser bauleitplanerischen Ebene.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde vom 26.09.2022 bis
zum 30.10.2022 durchgeführt. Ergänzend hierzu wurde eine Bürgerversammlung am
13.10.2022 durchgeführt, um die Bedürfnisse und Anregungen interessierter Bürger*innen
zu erfragen.

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Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zum Anlass genommen, den Planentwurf
weiterzuentwickeln und den vorgetragenen Bedürfnissen anzupassen. Folgende wesentliche
Planänderungen wurden gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen:


Redaktionelle Anpassung der Planzeichenerläuterung



Redaktionelle Anpassung des Plankopfes

Als nächster Verfahrensschritt soll nunmehr über die vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden entschieden
werden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst werden.
Lage und Abgrenzung des Bebauungsplans sind der Plankarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Hinweise:


Zum 01.01.2023 erfolgte eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch
Inkrafttreten des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" sind PV-Freiflächenanlagen baurechtlich
privilegiert, sofern diese auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen
Schienenwegen des übergeordneten Netzes gebaut werden. Die Privilegierung bezieht
sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren
Fahrbahnrand. Für Vorhaben auf den genannten Flächen ist zukünftig kein
Bebauungsplan zur Realisierung einer PV-Freiflächenanlage zu erstellen. Die Zulässigkeit
ist im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen.
Obwohl die geplante Freiflächen-PV-Anlage die o. g. Rahmenbedingungen einhält und
somit baurechtlich privilegiert ist, sollen die Bauleitplanverfahren auf Anregung des
Vorhabenträgers fortgeführt werden.



Die angefragte Fläche wurde – neben weiteren – bisher nicht im Flächennutzungsplan
der Stadt Oelde dargestellt. Aus diesem Grund wurde der Flächennutzungsplan
angepasst, die 1. Ergänzung und Anpassung wurde am 19.12.2022 vom Rat der Stadt
Oelde beschlossen. Die 1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans bedarf
noch der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Der Antrag auf Genehmigung
wurde bereits gestellt, die Antwort steht noch aus; mit der Zustimmung durch die
Bezirksregierung Münster wird zeitnah gerechnet. Erst mit der Genehmigung der
1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans erreicht diese Rechtskraft.

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Anlagen

Anlage 01 - Geltungsbereich
Anlage 02 - Planzeichnung
Anlage 03 - Begründung
Anlage 04 - Umweltbericht
Anlage 05 - Artenschutzbeitrag
Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung
Anlage 07 - FFH-Vorprüfung
Anlage 08 - Blendgutachten
Anlage 09 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022
Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.
1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

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