Vorlage
Vorlage: 44. Änderung des Flächennutzungsplans (Interkommunaler Solarpark – In der Hoest) der Stadt Oelde A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Anlage 01 - Geltungsbereich
Anlage 02 - Planzeichnung
Anlage 03 - Begründung
Anlage 04 - Umweltbericht
Anlage 05 - Artenschutzbeitrag
Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung
Anlage 07 - FFH-Vorprüfung
Anlage 08 - Blendgutachten
Anlage 09 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022
Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
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Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2023/610/5508 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung Auskunft erteilt Telefon E-Mail Frau Elena Lansing 02522 / 72-427 elena.lansing@oelde.de 44. Änderung des Flächennutzungsplans (Interkommunaler Solarpark – In der Hoest) der Stadt Oelde A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung Vorberatung 07.06.2023 Rat Entscheidung 12.06.2023 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Oelde folgende Beschlussfassungen: A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Der Rat der Stadt Oelde hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Seiten der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in seine Abwägung einbezogen und beschließt diese wie in Anlage 10 aufgeführt. Es handelt sich um eine vorläufige Seite 1 von 4 Abwägung. Die maßgebliche Abwägung aller im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen erfolgt mit dem Satzungsbeschluss. B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung Der Rat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Der Beschluss ist nach näherer Maßgabe von § 3 Abs. 2 und 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung regenerativer Energieerzeugung rückt die Nutzung der Sonnenenergie zunehmend in den Fokus und wird durch angepasste rechtliche Vorgaben gefördert und priorisiert. Der interkommunale Solarpark Oelde/Ennigerloh soll im Westen des Stadtgebietes von Oelde entstehen. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich zu etwa 2/3 auf Ennigerloher und etwa zu 1/3 auf Oelder Stadtgebiet und umfasst insgesamt etwa 9,6 ha. Der Geltungsbereich des Oelder Bebauungsplans umfasst etwa 3,0 ha. Die Fläche wird im Norden durch den Wirtschaftsweg „Zur Angelquelle“, im Westen durch eine Waldfläche und im Osten durch eine landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Südlich des Plangebiets verläuft die Bahnstrecke Hamm-Minden. Aufgrund der Lage des Standortes an dem übergeordneten Schienenweg ist die Fläche als geeignet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu bewerten, eine Entwicklung ist gesetzgeberisch gewollt. Die Fläche unterliegt bisher einer landwirtschaftlichen Nutzung, Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Freifläche soll die Errichtung einer Frei-flächen-Photovoltaikanlage mit einer Anlagenleistung von ca. 11 MWp ermöglichen: Mit der Anlage lasse sich nach Angaben des Betreibers ein Energieertrag von ca. 11.000 MWh pro Jahr generieren, dies entspräche dem Bedarf von ca. 5.000 Haushalten. Da die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich; die Fläche soll zukünftig als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ ausgewiesen werden. Parallel zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde erfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf dieser bauleitplanerischen Ebene. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde vom 26.09.2022 bis zum 30.10.2022 durchgeführt. Ergänzend hierzu wurde eine Bürgerversammlung am 13.10.2022 durchgeführt, um die Bedürfnisse und Anregungen interessierter Bürger*innen zu erfragen. Seite 2 von 4 Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zum Anlass genommen, den Planentwurf weiterzuentwickeln und den vorgetragenen Bedürfnissen anzupassen. Folgende wesentliche Planänderungen wurden gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen: Redaktionelle Anpassung der Planzeichenerläuterung Redaktionelle Anpassung des Plankopfes Als nächster Verfahrensschritt soll nunmehr über die vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden entschieden werden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst werden. Lage und Abgrenzung des Bebauungsplans sind der Plankarte (Anlage 1) zu entnehmen. Hinweise: Zum 01.01.2023 erfolgte eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch Inkrafttreten des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" sind PV-Freiflächenanlagen baurechtlich privilegiert, sofern diese auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes gebaut werden. Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Für Vorhaben auf den genannten Flächen ist zukünftig kein Bebauungsplan zur Realisierung einer PV-Freiflächenanlage zu erstellen. Die Zulässigkeit ist im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen. Obwohl die geplante Freiflächen-PV-Anlage die o. g. Rahmenbedingungen einhält und somit baurechtlich privilegiert ist, sollen die Bauleitplanverfahren auf Anregung des Vorhabenträgers fortgeführt werden. Die angefragte Fläche wurde – neben weiteren – bisher nicht im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde dargestellt. Aus diesem Grund wurde der Flächennutzungsplan angepasst, die 1. Ergänzung und Anpassung wurde am 19.12.2022 vom Rat der Stadt Oelde beschlossen. Die 1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans bedarf noch der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Der Antrag auf Genehmigung wurde bereits gestellt, die Antwort steht noch aus; mit der Zustimmung durch die Bezirksregierung Münster wird zeitnah gerechnet. Erst mit der Genehmigung der 1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans erreicht diese Rechtskraft. Seite 3 von 4 Anlagen Anlage 01 - Geltungsbereich Anlage 02 - Planzeichnung Anlage 03 - Begründung Anlage 04 - Umweltbericht Anlage 05 - Artenschutzbeitrag Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung Anlage 07 - FFH-Vorprüfung Anlage 08 - Blendgutachten Anlage 09 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022 Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB Seite 4 von 4