Anlage 05 - Artenschutzbeitrag
Vorlage: 44. Änderung des Flächennutzungsplans (Interkommunaler Solarpark – In der Hoest) der Stadt Oelde A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Anlage 01 - Geltungsbereich
Anlage 02 - Planzeichnung
Anlage 03 - Begründung
Anlage 04 - Umweltbericht
Anlage 05 - Artenschutzbeitrag
Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung
Anlage 07 - FFH-Vorprüfung
Anlage 08 - Blendgutachten
Anlage 09 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022
Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ 44. Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzbeitrag Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ 44. Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzbeitrag Auftraggeber: Stadt Oelde Ratsstiege 1 59302 Oelde Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford Bearbeiter: Dipl.-Ing. Sonja Deutzmann Dipl.-Ing. Martina Gaebler Herford, Juni 2023 Projektnummer KBL: 5189 Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag -I- INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung ......................................................................... 3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.5 2.5.1 Grundlagen ........................................................................................................ 6 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................... 6 Artenschutz in der Bauleitplanung ...................................................................... 9 Prüfverfahren .................................................................................................... 11 Artenspektrum ................................................................................................... 11 Ermittlung der planungsrelevanten Arten ......................................................... 11 Berücksichtigung sonstiger Artenvorkommen .................................................. 13 Verwendete Datengrundlagen .......................................................................... 14 Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ ......................................................................................................... 14 Naturschutzinformationen NRW @LINFOS ..................................................... 14 Artenkataster des Kreises Warendorf............................................................... 15 Brutvogelkartierung 2022.................................................................................. 17 Weitere Quellen ................................................................................................ 19 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes......................................................... 19 Beschreibung des Untersuchungsgebiets sowie der relevanten Habitatstrukturen............................................................................................... 20 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.6 2.7 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 Stufe I – Vorprüfung (Artenspektrum und Wirkfaktoren) ........................... 24 Vorprüfung des Artenspektrums ....................................................................... 24 Säugetiere ......................................................................................................... 25 Vogelarten ......................................................................................................... 25 Amphibien ......................................................................................................... 26 Vorprüfung der Wirkfaktoren............................................................................. 27 Säugetiere ......................................................................................................... 29 Vogelarten ......................................................................................................... 31 Ergebnis der Vorprüfung ................................................................................... 33 4 Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ....................................................................... 34 5 Ergebnis des Artenschutzbeitrages ............................................................. 34 6 Zusammenfassung ......................................................................................... 35 7 Quellenverzeichnis ......................................................................................... 36 Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - II - ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Lage der Bauleitplanverfahren der Stadt Oelde (schwarze Linie) im Kontext zu der kommunenübergreifend geplanten Fläche der Stadt Ennigerloh für eine FF-PVA (ockerfarbene Schraffur) ....................................... 4 Auszug aus dem Artenkataster des Kreises Warendorf (2022) zu bekannten Vorkommen planungsrelevanter Arten ........................................... 16 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets (schwarze Linie) der Brutvogelkartierungen in 2022 im Kontext zu der kommunenübergreifend geplanten FF-PVA (ockerfarbene Schraffur) und dem FFH-Gebiet „Vellerner Brook und Hoher Hagen“ (lila Schraffur) ....................................................................................... 17 Ergebniskarte der im UG in 2022 vorgenommenen Brutvogelkartierung (AG BIOTOPKARTIERUNG 2022) ......................................... 19 Blick von Nordosten auf die Planflächen auf Oelder Stadtgebiet mit Grünlandnutzung und umliegenden Baumreihen / Hecken-Struktur und den südlich der Bahn gelegenen, z. T. bewaldeten Anhebungen des „Hohen Hagens“ ................................................................... 21 Blick von Westen nach Osten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit Ackernutzung und Baumreihen / Hecken-Struktur.................. 21 Blick von Osten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit nördlich angrenzender Baumhecken und westlichem Mischwald im Hintergrund ................................................................................ 22 Blick von Nordosten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit Sendemasten im Südwesten und den südlich der Bahn gelegenen, z. T. bewaldeten Anhebungen des „Hohen Hagens“............................................................................................................. 22 Straßenbegleitender Graben entlang der Nordgrenze der Planflächen mit z. T. fließgewässertypischen Strukturen (im Sommer 2022 fast trocken) .............................................................................. 23 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 Tab. 2 Liste der in 2022 im UG seitens der AG BiotopKartierung (2022) nachgewiesenen in NRW planungsrelevanten Arten ....................................... 18 Potenzielle Wirkfaktoren des Planvorhabens für planungsrelevante Arten .................................................................................................................. 27 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Anlage 1Planungsrelevante Arten für die Quadranten 3 und 4 im Messtischblatt 4114 Oelde Vorprüfung Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 1 -3- Anlass und Aufgabenstellung Der vorliegende Artenschutzbeitrag (ASB) dient der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), mit denen die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Stadt Oelde plant in Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune Stadt Ennigerloh die Errichtung und den Betrieb einer kommunenübergreifenden Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) an der Kommunengrenze im westlichen Stadtgebiet unmittelbar nördlich der Bahnstrecke „Hamm-Minden“. Insgesamt sind für die FF-PVA inklusive Randstrukturen etwa 9,9 ha mit einer Anlagenleistung von ca. 11 MWp vorgesehen. Von den dafür vorgesehenen Flächen liegen etwa 1/3 auf Oelder Stadtgebiet und etwa 2/3 auf Ennigerloher Stadtgebiet. Da zu Beginn der Planungen FF-PVA im örtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB nicht privilegiert waren, hat sich die Stadt Oelde sowohl zu einer Änderung des Flächennutzungsplans als auch zur Aufstellung eines Bebauungsplans entschlossen, die im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden sollen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Flächen ist infolge dessen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vB-Plan) Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ sowie die 44. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen. An diesem Vorgehen wird auch trotz der aktuellen rechtlichen Neuerungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien festgehalten - auch wenn im Sinne der neuen Gesetzgebung die Errichtung der geplanten FF-PVA, die im Abstand von bis zu 200 m entlang eines Schienenwegs des übergeordneten Netzes (mind. 2 Hauptgleise) angesiedelt ist, grundsätzlich auch ohne Bauleitplanverfahren möglich ist. Die Geltungsbereiche für beide Planverfahren sind deckungsgleich. Sie umfassen etwa 3 ha (siehe Abb. 1). Die Flächen werden im Norden durch den Wirtschaftsweg „Zur Angelquelle“, im Osten und im Westen ebenfalls durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt, wobei im Westen zukünftig die FF-PVA anteilig auf Ennigerloher Stadtgebiet fortgeführt werden soll (siehe ockerfarbene Schraffur in Abb. 1). Auch hier soll die planungsrechtliche Absicherung des Anlagenstandorts mittels Bauleitplanverfahren erfolgen. Aktuell findet eine landwirtschaftliche Nutzung der in privatem Besitz befindlichen Fläche in Form von Intensivgrünland statt. Die Flächen auf Ennigerloher Stadtgebiet schließen mit Ackernutzung westlich an. Insgesamt wird der für eine FF-PVA-Nutzung vorgesehene Bereich durch zwei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Baumreihen mit ergänzenden Heckenstrukturen gegliedert. Umliegend befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen mit Acker und Grünlandnutzungen, die z. T. ebenfalls durch Baum-Hecken, Gehölz- und Waldbestände sowie Wirtschaftswege parzelliert werden. Südlich verläuft die Bahnstrecke „Hamm-Minden“. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag -4- Schutzgebiete oder andere naturschutzfachliche Festlegungen sowie relevante Strukturen sind innerhalb der Planfläche nicht vorliegend. Im Abstand von gut 520 m, bzw. nur ca. 110 m zur geplanten Fortführung der FF-PVA auf Ennigerloher Stadtgebiet, beginnt jedoch südwestlich das FFH-Gebiet „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“, welches auch andere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Strukturen einbezieht. Abb. 1 Lage der Bauleitplanverfahren der Stadt Oelde (schwarze Linie) im Kontext zu der kommunenübergreifend geplanten Fläche der Stadt Ennigerloh für eine FF-PVA (ockerfarbene Schraffur) Im Rahmen der 44. FNP-Änderung soll eine Darstellung als „Fläche für Versorgungsanlagen sowie Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken“ mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“ (hier: Freiflächen-Photovoltaikanlage) erfolgen. Aktuell stellt der FNP die Gebietskulisse flächendeckend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Selbige Darstellung setzt sich auch östlich und südlich der Bahnlinie und im nördlichen und westlichen Umfeld fort. In schmaler Breite sind nordwestlich auch „Flächen für Wald“ dargestellt. Für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vB-Plan) mit einem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan gewählt, da das Vorhaben bereits klar definiert ist. Die Rahmenbedingungen werden durch den begleitenden Durchführungsvertrag abgesichert. Über den vB-Plan Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ werden die Flächen zukünftig gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag -5- „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgesetzt. Dabei werden Art und Maß der baulichen Nutzung im Sinne des § 9 Abs. 2 BauGB per textlicher Festsetzungen genauer definiert. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,6, die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen bzw. hier der Modultische wird mit 3,5 m festgesetzt. Ergänzend dazu werden in den Randbereichen gelegene Gehölze und Baumhecken einschließlich der eingemessenen Kronentraufen und Randbereiche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt, worüber auch ein Erhalt der Bäume im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB abgesichert ist. Über diese Flächen wird im nördlichen Randbereich im Wesentlichen auch der für das angrenzende namenlose Gewässer von Bebauung freizuhaltende Gewässerrandstreifen abgedeckt. Für die Erschließung erfolgt die Festsetzung einer kleinen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. Die Schaffung des Planungsrechtes auf dem westlich angrenzenden Ennigerloher Stadtgebiet, wo sich die FF-PVA auf ca. 6,9 ha weiter fortsetzen soll, erfolgt parallel. Die Stadt Ennigerloh sieht dazu derzeit die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ einschließlich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Auch hier wird ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen und es werden vorhandene Gehölz- / Baumbestände und ein erforderlicher Gewässerrandstreifen und Flächen für die Erschließung gesichert. Zudem wird die Erschließung auch hier durch die Festsetzung einer kleinen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ermöglicht. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wird geprüft, ob das Planvorhaben mit den gesetzlichen Vorgaben des BNatSchG vereinbar ist. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG bezieht sich diese Prüfung auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten. Im vorliegenden Artenschutzbeitrag werden die Ergebnisse dokumentiert und zusammenfassend dargestellt. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 2 Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen -6- Gemäß dem § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) besteht die aus Art. 12 der FFH-Richtlinie (FFH-RL) und Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) abgeleitete Rechtspflicht, die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen zu prüfen. Die Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände erfolgt durch Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Hierzu zählen die Zugriffsverbote nach Absatz 1, wie sie nachfolgend zitiert werden: „(1) Es ist verboten, 1) 2) 3) 4) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“ Der Verbotstatbestand der Tötung (Nr. 1) umfasst sämtliche Aktivitäten, welche den Tod, die Verletzung oder den Fang eines Tieres zur Folge haben. Eine Tötung kann auch vorliegen, wenn durch eine Handlung der Tod nicht unmittelbar herbeigeführt wird, aber praktisch unvermeidbar ist. Der Verbotstatbestand ist auf das Individuum bezogen und – soweit möglich und verhältnismäßig – zu vermeiden. Unabwendbare Tierkollisionen, wie sie sich durch zufälliges Hineinlaufen oder Hineinfliegen einzelner Individuen in den vorhabenbedingten Gefahrenbereich (Verkehr, Windräder, Freileitungen etc.) ergeben können, sind als allgemeines Lebensrisiko anzusehen. Das Tötungsverbot ist in dieser Konstellation erst dann gegeben, wenn sich das Tötungsrisiko vorhabenbedingt in signifikanter Weise erhöht1. Vergleichbares gilt auch für Bautätigkeiten. Wird das baubedingte Tötungsrisiko durch Vermeidungsmaßnahmen bereits bis zur Schwelle des allgemeinen Lebensrisikos, dem die Individuen der jeweiligen Art ohnehin unterliegen, gesenkt, kann nach dem Maßstab praktischer Vernunft keine weitergehende 1 vgl. BVerwG, 12. März 2008, 9A 3.06: RN 219 Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag -7- artenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestehen2. Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot ist auch in diesem Fall nicht erfüllt. Eine erhebliche Störung (Nr. 2) im artenschutzrechtlichen Sinne setzt voraus, dass eine Einwirkung auf das Tier erfolgt, die von diesem als negativ wahrgenommen wird. Bau- oder betriebsbedingt kann dies insbesondere durch Beunruhigungen und Scheuchwirkungen, z. B. infolge von Bewegung (Bautätigkeiten), Lärm, Licht oder Erschütterungen, eintreten. Dabei sind lediglich solche Störungen, die sich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, als erheblich einzustufen, sodass der Verbotstatbestand erfüllt wird. Der Begriff der lokalen Population ist rechtlich nicht eindeutig definiert und im artenschutzrechtlichen Kontext von rein biologischen Populationsbegriffen zu unterscheiden. Die LANA (2010) definiert die lokale Population in Anlehnung an Kiel (2007, S. 17.) als „eine Gruppe von Individuen einer Art, die eine Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zusammenhängenden Lebensraum gemeinsam bewohnen.“ Lokale Populationen sind i. d. R. artspezifisch und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls abzugrenzen. „Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten führen kleinräumige Störungen einzelner Individuen im Regelfall nicht zu einem Verstoß gegen das Störungsverbot. Demgegenüber kann bei landesweit seltenen Arten mit geringen Populationsgrößen eine signifikante Verschlechterung bereits dann vorliegen, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit, der Bruterfolg oder die Überlebenschancen einzelner Individuen beeinträchtigt oder gefährdet werden“. (LANA 2010) Das Beschädigungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3) betrifft alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres, die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden bzw. die Orte, die regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufgesucht werden. Nahrungs- und Jagdbereiche unterliegen zunächst nicht diesem Verbotstatbestand. Eine Beschädigung dieser Bereiche kann jedoch dann den Tatbestand erfüllen, wenn es durch die Beschädigung zu einem Funktionsverlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommt. Entscheidend für das Vorliegen einer Beschädigung ist die Feststellung, dass eine Verminderung des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglichkeiten wahrscheinlich ist. Eingeschlossen sind dabei sowohl unmittelbare materielle Verluste bzw. Beeinträchtigungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätte als auch Funktionsverluste durch dauerhafte mittelbare Beeinträchtigungen wie Lärm oder Erschütterungen, wenn dadurch die Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nachhaltig beeinträchtigt wird bzw. entfällt. 2 BVerwG, Urt. v. 8.1.2014 – 9 A 4/13 –, juris, Rdnr. 99 Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag -8- Auch Beeinträchtigungen essenzieller Nahrungs- und Jagdbereiche können das Eintreten der Verbotstatbestände auslösen, wenn beispielsweise die Funktion der Fortpflanzungsoder Ruhestätte hierdurch nicht mehr erfüllt wird. Um unter den Schutz der Vorschrift zu fallen, müssen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht dauerhaft von Individuen der jeweiligen Art genutzt werden. Erfolgt die Nutzung regelmäßig, so greift das Verbot auch in Zeiten, in denen die Lebensstätte nicht genutzt wird. Bei nicht standorttreuen Arten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln und nicht erneut nutzen, ist die Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten dagegen kein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Verbotstatbestand der Zerstörung oder Beschädigung der Pflanzen sowie ihrer Wuchsstandorte (Nr. 4) umfasst neben den verschiedenen Entwicklungsformen auch den unmittelbaren Lebensbereich der Pflanze einschließlich der für ihre Erhaltung erforderlichen Standortfaktoren. Beeinträchtigungen können sich mithin nicht nur durch direkte Flächeninanspruchnahme, sondern auch durch indirekte Beeinträchtigungen wie Grundwasserabsenkungen oder Eutrophierung ergeben. Da es sich bei den vorliegenden Planungen (Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung) um Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG handelt, greifen die Sonderregelungen des § 44 Abs. 5 BNatSchG. Demnach sind die zuvor erläuterten Verbotstatbestände auf die europäisch geschützten Arten beschränkt. Zu berücksichtigen sind die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie sämtliche wild lebende europäische Vogelarten. Die übrigen, lediglich national geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu behandeln. Zudem liegt ein Verstoß gegen 1) 2) das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden kann, das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 3) -9- das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wird. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG können – soweit erforderlich – auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Mithilfe dieser sog. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) kann gewährleistet werden, dass trotz Beschädigung oder Zerstörung die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ununterbrochen und in vollem Umfang weiterhin erfüllt wird. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können zuständige Behörden von den Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen: 1) 2) 3) 4) 5) „zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.“ Voraussetzungen für solch eine Ausnahme sind jedoch, dass keine zumutbaren Alternativen gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Art. 16 Abs. 1 FFH-RL weitergehende Anforderungen enthält. Art. 16 Abs. 3 FFH-RL und Art. 9 Abs. 2 V-RL sind zu beachten. Wenn die Durchführung der Vorschrift zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, kann eine Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 beantragt werden. Diese Regelung bezieht sich jedoch auf seltene Einzelfälle. 2.2 Artenschutz in der Bauleitplanung Speziell für die Bauleitplanung haben das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW (MWEBWV) und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) eine gemeinsame Handlungsempfehlung zum „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ herausgegeben (MWEBWV NRW & MKULNV NRW 2010). Der vorliegende Artenschutzbeitrag orientiert sich an dieser Handlungsempfehlung. Nachfolgend werden die wesentlichen, sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen für die vorliegende Artenschutzprüfung zusammengefasst dargestellt, die im Rahmen von Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 10 - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) zu berücksichtigen sind (MWEBWV NRW & MKULNV NRW 2010, S. 16.): • Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 BauGB), dessen Inkrafttreten zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt, kann auf eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde verzichtet werden, wenn bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits eine Artenschutzprüfung (ASP) unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt wurde und im Umweltbericht dargelegt ist, dass bei Realisierung der Bauvorhaben nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Sofern nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes der Unteren Naturschutzbehörde neue Erkenntnisse darüber vorliegen, dass ein Bauvorhaben gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen würde (z. B. nachträgliches Auftreten von Arten), hat sie dies der Kommune und der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. In diesen Fällen wird die Untere Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Sofern im Rahmen des Bebauungsplanes vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten festgesetzt wurden, fordert die Bauaufsichtsbehörde die Kommune im Rahmen der Beteiligung auf, ihr die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bestätigen. Liegt die Bestätigung vor, so gilt diese auch für weitere Vorhaben im Plangebiet. • In allen anderen Fällen ist bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft: ‒ ‒ • Das Onlineportal des LANUV NRW (2022c) „Naturschutzinformation NRW Fachinformationssystem @LINFOS weist entweder Vorkommen „planungsrelevanter Arten“ in einem Radius von 300 m um das Baugrundstück oder ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG aus. Auf dem Grundstück befindet sich ein nicht nur unwesentlicher Bestand an mehrjährigen Bäumen und Sträuchern oder ein Gewässer oder mehrjährige große, offene Bodenstellen. Bei der Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abriss von leerstehenden Gebäuden ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Sofern Vermeidungsmaßnahmen und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, ist deren erfolgreiche Umsetzung als Bedingung in die Baugenehmigung aufzunehmen. Festzulegen sind in diesem Zusammenhang die Art der Maßnahmen, die konkreten Standorte sowie der Zeitrahmen für die Realisierung der Maßnahmen. „[…] Bei Prognoseunsicherheiten über die Wirksamkeit der Maßnahmen sind ein Risikomanagement mit ergänzenden Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen und / oder ein Monitoring erforderlich. In diesen Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 11 - Fällen ist ein Auflagenvorbehalt in die Baugenehmigung aufzunehmen. […]“ In jede Baugenehmigung wird ein Hinweis aufgenommen, wonach der Bauherr verpflichtet ist, die in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelten Verbote zu beachten (MWEBWV NRW & MKULNV NRW 2010, S. 17.). 2.3 Prüfverfahren Das Prüfverfahren orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) (MKULNV NRW 2016). Stufe I: Vorprüfung In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffende Art eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, ob und bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob mindestens eine der Ausnahmevoraussetzungen gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis 5 vorliegt, andere zumutbare Alternativen nicht gegeben sind, sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 2.4 Artenspektrum 2.4.1 Ermittlung der planungsrelevanten Arten Für die Berücksichtigung des Artenschutzes sind bei Planungs- und Zulassungsverfahren die allgemeinen Vorgaben des § 44 BNatSchG ausschlaggebend. Demnach ist das Artenschutzregime auf folgende Arten beschränkt (§ 44 Abs. 5 BNatSchG): • Arten gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Bei den im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten handelt es sich um seltene Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 12 - und schützenswerte Arten, die unter einem besonderen Rechtsschutz der EU stehen. Der besondere Artenschutz gilt hier auch außerhalb von FFH-Gebieten. Gemäß § 7 BNatSchG Abs. 2 Nr. 14 zählen sie zu den streng geschützten Arten. • Europäische Vogelarten Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutz-Richtlinie alle in Europa heimischen, wild lebenden Vogelarten. Grundsätzlich sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt, einige aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchV auch streng geschützt (z. B. alle Greifvögel und Eulen). • Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind Eine entsprechende Rechtsverordnung liegt derzeit nicht vor. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat hierzu eine landesweite, naturschutzfachlich begründete Auswahl aus den dargestellten streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten getroffen, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer „Art-für-Art-Betrachtung“ einzeln zu bearbeiten sind (LANUV NRW 2022d). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Sie setzen sich zusammen aus: • FFH-Anhang IV Arten, die seit dem Jahr 1990 mit rezenten, bodenständigen Vorkommen in Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Im Fall von Durchzüglern oder Wintergästen kommen nur solche Arten in Frage, die in NRW regelmäßig auftreten. Arten, die aktuell als verschollen oder ausgestorben gelten oder nur sporadisch als Zuwanderer oder Irrgäste vorkommen, werden ausgeschlossen (ebd.). • Europäische Vogelarten, für die besondere Vogelschutzgebiete auszuweisen sind. Hierzu zählen alle Arten, die in Anhang I der V-RL aufgeführt sind (z. B. vom Aussterben bedrohte oder gegenüber Lebensraumveränderungen empfindliche Arten) sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 V-RL. Neben diesen Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der Artenschutzprüfung berücksichtigt werden. Unter den restlichen Vogelarten wurden alle Arten als planungsrelevant eingestuft, die in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen einer der Gefährdungskategorien 1, R, 2, 3 zugeordnet wurden, sowie alle Koloniebrüter. Für alle der genannten Arten gilt analog zu den streng geschützten Arten, dass es sich um rezente, bodenständige Vorkommen beziehungsweise um regelmäßige Durchzügler oder Wintergäste handeln muss. Ausgeschlossen wurden daher ausgestorbene oder verschollene Arten sowie sporadische Zuwanderer oder Irrgäste. Einzelne Arten des Anhangs IV der FFH-RL und einige europäische Vogelarten, die aktuell nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen, sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste oder sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit (z. B. Amsel, Buchfink, Kohlmeise usw.). Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 13 - die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird; d. h. dass keine erheblichen Störungen der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgelöst werden. Dementsprechend werden alle nicht planungsrelevanten Arten im Rahmen des Artenschutzbeitrages grundsätzlich nicht vertiefend betrachtet. Dennoch müssen sie im Rahmen des Planungs- oder Zulassungsverfahrens zumindest pauschal berücksichtigt werden. Denn aufgrund der weiten Verbreitung und der ubiquitären Lebensweise vieler „nicht-planungsrelevanter“ Vogelarten kann davon ausgegangen werden, dass diese Gruppe von Arten („Allerweltsarten“) in nahezu jedem Lebensraum vorkommt. Deswegen ist der Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen in Form einer Verletzung oder Tötung von Individuen i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bei der Umsetzung von Bauvorhaben während der Brutzeit in den meisten Fällen auch nicht sicher auszuschließen. Andernfalls ist das Nichtvorliegen der Verbotstatbestände für diese Arten in geeigneter Weise im Artenschutzbeitrag bzw. den Verfahrensunterlagen zu dokumentieren und entsprechend zu begründen. Ist der Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für „Allerweltsarten“ aufgrund der potenziell für diese Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte und / oder anteiliges Nahrungshabitat bestehenden Eignung der von den Planungen betroffenen Strukturen nicht sicher auszuschließen, so sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen. Diese lassen sich überwiegend bereits aus den gesetzlichen Vorgaben des § 39 BNatSchG ableiten bzw. durch die Berücksichtigung einer auf Kernbrut- und Aufzuchtzeiten abgestimmten Baufeldfreimachung realisieren, da dadurch die Auslösung des Tötungsverbots vermieden wird und die im Wesentlichen flexiblen Arten in der übrigen Zeit des Jahres sich in umliegenden bzw. verbleibenden Strukturen ansiedeln können. Eine Beschreibung solcher Vermeidungsmaßnahmen, die auch für „Allerweltsarten“ geeignet sind, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG auszuschließen, erfolgt in Kap. 4. 2.4.2 Berücksichtigung sonstiger Artenvorkommen Auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes (USchadG) können im Falle eines Umweltschadens bestimmte Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten auf den Verantwortlichen zukommen. Als eine Schädigung im Sinne des Gesetzes wird jeder Schaden verstanden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands der Anhang II und IV-Arten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Anhang IV-Arten, die Vogelarten des Anhangs I sowie des Art. 4 Abs. 2 (regelmäßig auftretende Zugvogelarten) der Vogelschutzrichtlinie sowie deren Lebensräume bewirkt. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 14 - Dabei werden im Untersuchungsgebiet vorkommende Arten des Anhangs II FFH-RL und in NRW nicht planungsrelevante „Allerweltsarten“ (vgl. Kap. 2.4.1) im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung innerhalb des Umweltberichts für die Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Sofern darunter auch besonders geschützte Arten sind (z. B. ungefährdete Brutvögel), können – wie bereits in Kap. 2.4.1 beschrieben – bauzeitliche Konflikte mit den Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG i. d. R. mit einfachen, pauschalen Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenregelungen) vermieden werden. Entsprechende Maßnahmen werden bei Bedarf innerhalb des Umweltberichts definiert und decken sich im Wesentlichen mit den in Kap. 4 beschriebenen Maßnahmen, da diese für alle Arten konfliktvermeidend wirksam sind. Eine Berücksichtigung der übrigen im Sinne des USchadG zu berücksichtigenden Arten erfolgt weitgehend im Rahmen dieses Artenschutzbeitrags. 2.5 Verwendete Datengrundlagen 2.5.1 Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ In NRW hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) im Rahmen des Fachinformationssystems (FIS) „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ als Hilfestellung zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten eine nach Naturräumen und Lebensraumtypen differenzierte Liste sowie artbezogene Verbreitungskarten auf der Grundlage von Messtischblättern des TK25-Rasters (Topographische Karte im Maßstab 1 : 25.000) erstellt. Diese in Anlage 1 beigefügte Übersicht wurde zur Ermittlung der zu erwartenden planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet ausgewertet. Das FIS „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV NRW 2022d) gibt für die zutreffenden Quadranten 3 und 4 des Messtischblatts „Nr. 4114 Oelde“ Hinweise auf ein Vorkommen von insgesamt 46 Arten. Diese Hinweise verteilen sich auf die Gruppen Säugetiere (7 Arten), Vögel (38 Arten) und Amphibien (1 Art). 2.5.2 Naturschutzinformationen NRW @LINFOS In der Datensammlung „NaturschutzInformationen NRW (Fachinformationssystem @LINFOS)“ liegen für die unmittelbaren Planflächen keine Nachweise über Vorkommen dieser oder auch anderer Arten vor (LANUV NRW 2022c). Nächstgelegene Fundpunkte zeigen zur kommunenübergreifend geplanten Anlage einen Abstand von rund 350 m und mehr. Hierbei geht es im Abstand bis zu 1 km um folgende Vogelarten (Fundpunkte sind im Wesentlich auf dem Artenkataster des Kreises Warendorf (siehe unten) basierend), die in NRW alle als planungsrelevant eingestuft sind. • Mäusebussard (Buteo buteo): ca. 350 m südöstlich, FT-WAF-109294, Jahr 2012, Einzeltier, Reproduktion möglich / wahrscheinlich / und auch ca. 570 m südwestlich • Kiebitz (Vanellus vanellus): mind. 640 m südöstlich sowie mind. 770 m nordöstlich und nordwestlich, FT-WAF-107191, FT-WAF-107507, FT-WAF-109427, FT-WAF-109428, Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 15 - FT-WAF-109429, FT-WAF-107189, FT-WAF-107190, FT-WAF-107505, FT-WAF107506, FT-WAF-108217, FT-WAF-107826, FT-WAF-107098, FT-WAF-107188, FTWAF-107101 und FT-WAF-107485, Jahre 2012 / 2017, Einzeltiere, Reproduktion möglich / wahrscheinlich • Neuntöter (Lanius collurio): ca. 460 m südlich Einzeltier, Brutverdacht • Rohrweihe (Circus aeruginosus): ca. 730 m westlich, FT-WAF-104234, Jahr 2014, Einzeltier, Reproduktionsnachweis / ca. 540 m nordwestlich, FT-4114-0031-2014, Jahr 2014, Einzeltier, Reproduktion möglich / wahrscheinlich / ca. 680 m westlich, FT-WAF104867, Jahr 2013, Einzeltier, Reproduktionsnachweis • Rotmilan (Milvus milvus): ca. 540 m südwestlich, FT-WAF-105960, Jahr 2017, Einzeltier, Reproduktion möglich / wahrscheinlich, und auch ca. auch ca. 550 m südwestlich • Uhu (Bubo bubo): ca. 660 m südwestlich, Reproduktion möglich / wahrscheinlich • Waldkauz (Strix aluco): ca. 460 m südlich Einzeltier, Brutverdacht • Wespenbussard (Pernis apivorus): ca. 500 m südwestlich, Beobachtung Einzeltier, Reproduktion weiter südlich vermutet Weitere Fundpunkte innerhalb des FFH-Gebiets „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE4114-302)“, die jedoch in einem noch größeren Abstand als 1 km zu den Planflächen liegen, beziehen sich auf die Arten Habicht, Kuckuck, Star, Waldkauz, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Wespenbussard sowie zwei Einzelnachweise von Bechsteinfledermäusen und ganz im Süden des Gebiets jeweils ein Einzelnachweis der Fledermausarten Fransen-, Breitflügel-, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Großes Mausohr (LANUV NRW 2022c). Die davon für die im Gebiet nach Anhang I FFH RL wertgebenden LRT (9130 und 9160) charakteristischen Arten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr wurden in einem Abstand von mehr als 1,2 km nachgewiesen. Übrige Artnachweise sind keine für das FFH-Gebiet wertgebende Arten oder für die LRT charakteristische Arten. Des Weiteren ist im südlichen Raum am „Hohen Hagen“ im Abstand von mind. 500 m das Vorkommen vom Leberblümchen (Hepatica nobilis) bekannt (Fund / Nachweis 2018). Gleiches gilt für die Pflanzenarten Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) und Dreifurchige Wasserlinse (Lemna trisulca). Diese Arten sind in NRW nicht planungsrelevant. Das Leberblümchen steht jedoch in NRW auf der Roten Liste (RL 3) (LANUV NRW 2021). 2.5.3 Artenkataster des Kreises Warendorf Im eigenen Artenkataster des Kreises Warendorf (KREISES WARENDORF 2022) sind im Hinblick auf bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten innerhalb der unmittelbaren Planflächen beider Kommunen ebenfalls keine Vorkommen bekannt. Für das Umfeld im Radius von 1 km liegen die jeweils nächstgelegenen Nachweisstellen der nachstehenden Arten wie folgt vor. Ggf. weitere Fundpunkte der Arten zeigen einen weiteren Abstand zu den Planungen oder sind älter. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 16 - • Feldlerche (ca. 980 m südöstlich, Reproduktionsverdacht 2012) • Habicht (ca. 200 m südöstlich, Reproduktionsverdacht 2020) • Kiebitz (ca. 650 m südöstlich, Reproduktionsverdacht 2012) • Mäusebussard (ca. 350 m südöstlich, Reproduktionsverdacht 2012 bzw. 570 m südwestlich, Reproduktionsverdacht 2020) • Neuntöter (ca. 470 m südlich, Reproduktionsverdacht 2020) • Rohrweihe (ca. 670 m westlich, Brutnachweis 2013) • Rotmilan (ca. 430 m südöstlich, Brutnachweis 2019 bzw. ca. 550 m südwestlich Reproduktionsverdacht 2017) • Sperber (ca. 280 m südöstlich, Reproduktionsverdacht 2020) • Uhu (ca. 660 m südwestlich, Reproduktionsverdacht 2019) • Waldkauz (ca. 460 m südlich, Reproduktionsverdacht 2020) Weitere Fundpunkte zeigen einen größeren Abstand (siehe auch Abb. 2). Abb. 2 Auszug aus dem Artenkataster des Kreises Warendorf (2022) zu bekannten Vorkommen planungsrelevanter Arten Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 2.5.4 - 17 - Brutvogelkartierung 2022 Aufgrund der genannten Datenlage wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf im Jahr 2022 eine Brutvogelkartierung im Radius von 200 m um den Standort der gesamten kommunenübergreifend geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgenommen. In Richtung des südwestlich gelegenen FFH-Gebiets „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“ wurde das Untersuchungsgebiet (UG) auf 300 m erweitert (siehe Abb. 3). Abb. 3 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets (schwarze Linie) der Brutvogelkartierungen in 2022 im Kontext zu der kommunenübergreifend geplanten FF-PVA (ockerfarbene Schraffur) und dem FFH-Gebiet „Vellerner Brook und Hoher Hagen“ (lila Schraffur) Im Rahmen der Kartierung wurde das Untersuchungsgebiet neunmal (einschließlich zwei Nachtbegehungen) zwischen Ende März und Juli begangen. Im Ergebnis wurden insgesamt 35 Vogelarten nachgewiesen. 27 dieser Arten traten als Brutvögel auf, sechs Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche. Zwei weitere Arten wurden ausschließlich während des Frühjahrszugs nachgewiesen. Horstbäume wurden nicht gesichtet (AG BIOTOPKARTIERUNG 2022). Neun der nachgewiesenen Brutvögel bzw. Nahrungsgäste sind in NRW seitens des LANUV NWR als planungsrelevant eingestuft und im Rahmen von Planungen besonders zu beachten. Dazu zählen die folgenden, in der Tab. 1 gelisteten Arten. Innerhalb der unmittelbaren Planflächen für die Errichtung der FF-PVA wurden ausschließlich Brutnachweise von in NRW weitverbreiteten „Allerweltsarten“ erfasst (siehe Abb. 4). Zu diesen zählen Arten wie Amsel, Blaumeise, Buchfink oder Mönchsgrasmücke, die in den Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 18 - Gehölzstrukturen auf Ennigerloher Stadtgebiet brüteten oder aber die Gehölzstrukturen nutzten, die angrenzend in den Randstrukturen liegen. Bodenbrüter wurden auf den Freiflächen, innerhalb derer die FF-PVA errichtet werden soll, nicht festgestellt. Lediglich auf den Ackerflächen nordöstlich der Planungen wurde je ein Brutrevier von Feldlerche und Kiebitz (beide planungsrelevante Arten) erfasst (siehe Abb. 4). Zudem wurden in Bezug auf in NRW planungsrelevante Vogelarten Nachtigall und Star im Untersuchungsgebiet als Brutvögel nachgewiesen. Als Neststandorte wurden jedoch durch beide Arten nur angrenzende Gehölzstrukturen außerhalb der Planflächen für die interkommunale FF-PVA genutzt. Bei der Nahrungssuche konnten zudem innerhalb der Planflächen der Rotmilan und der Mäusebussard gesichtet werden. Auch diese beiden Arten zählen in NRW zu den planungsrelevanten Arten. Der Mäusebussard jagte auf Oelder Stadtgebiet (wurde aber auch südlich der Bahnlinie erfasst), der Rotmilan auf Ennigerloher Stadtgebiet. Rauchschwalbe, Turmfalke und Graureiher – alle drei ebenfalls in NRW planungsrelevante Arten – wurden im Umfeld der Vorhabenflächen bei der Nahrungssuche beobachtet (siehe Abb. 4). Tab. 1 Liste der in 2022 im UG seitens der AG BiotopKartierung (2022) nachgewiesenen in NRW planungsrelevanten Arten Name Status RL BRD RL NRW RL WB EZ NRW B 3 3S 3 U↓ NG * * * G B 2 2S 2 S NG * * * G B * 3 3 U Feldlerche Alauda arvensis Graureiher Ardea cinerea Kiebitz Vanellus vanellus Mäusebussard Buteo buteo Nachtigall Luscinia megarhynchos Rauchschwalbe Hirundo rustica NG V 3 3 U Rotmilan Milvus milvus NG * *S 3 S Star Sturnus vulgaris B 3 3 3 U Turmfalke Falco tinnunculus NG * V V G Erläuterungen Status: B: Brutvorkommen; NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG) Rote Liste (RL) BRD: 2020 (RYSLAVY ET AL); NRW und WB (Westfälische Bucht): 2016 (NWO & LANUV); 0: ausgestorben oder verschollen; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet EZ NRW: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (atlantische Region) gem. LANUV NRW (LANUV NRW 2022d): G: günstig; S: schlecht; U: ungünstig; ↓: sich verschlechternd Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag Abb. 4 Ergebniskarte der im UG in 2022 vorgenommenen Brutvogelkartierung (AG BIOTOPKARTIERUNG 2022) 2.5.5 Weitere Quellen - 19 - Weitere Informationen und Daten zu Vorkommen von Arten liegen für den Raum nicht vor und wurden auch nicht im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Nr. 1 und 4 Nr. 1 BauGB eingebracht. 2.6 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet ist im Kernbereich mit den Geltungsbereichen der Bauleitplanverfahren der beiden Nachbarkommunen Ennigerloh und Oelde für die interkommunale FF-PVA „In der Hoest“ gleichzusetzen. Darüber hinaus werden die an die Flächen angrenzenden Strukturen mit betrachtet bzw. wurde für die Gruppe der Vögel das Untersuchungsgebiet in Abstimmung mit der uNB des Landkreises Warendorf rund 200 m um den Standort mit einer südwestlichen Erweiterung in Richtung des FFH-Gebiets „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“ auf 300 m abgegrenzt (siehe Abb. 3). Dadurch können bei der Auswahl der Arten sowie der Konfliktabschätzung auch die Funktionen des Gebiets bzw. der Planflächen als Teilhabitat und mögliche Beziehungen zwischen Teilhabitaten (z. B. Wander- / Flugrouten) berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch mögliche Funktionsbezüge und Austauschfunktionen zwischen den Planflächen und dem FFH-Gebiet abgedeckt. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 2.7 - 20 - Beschreibung des Untersuchungsgebiets sowie der relevanten Habitatstrukturen Im Mai 2022 fand zusätzlich zu den Begehungen im Rahmen der Brutvogelkartierungen zwischen März und Juli 2020 eine Begehung des Gebietes zur Erfassung relevanter Lebensräume und Abschätzung der Habitateignung statt. Danach zeigt sich vor Ort eine intensive landwirtschaftliche Nutzung als Grünland (EA0). Im Ennigerloher Stadtgebiet setzt sich diese in Form von Acker (HA0) mit Randstreifen (KC3) fort. Eine landwirtschaftliche Zuwegung (VB3a) bindet die Flächen hier an die nördlich verlaufende Straße „Zur Angelquelle“ an. Eingebunden in die Gesamtfläche für die interkommunal geplante FF-PVA sind zwei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Baumreihen mit Eichen (BF1), die durch heckenartige Strukturen (BD7) aus Arten wie Weißdorn, Hasel, Holunder, Schwarzdorn etc. ergänzt werden (siehe Abb. 5 bis Abb. 8). Auch verläuft entlang der Nordgrenze – außerhalb der Planflächen – ein straßenbegleitender Graben (sonstiges Gewässer), der in den Randbereichen im Nordosten auf Oelder Stadtgebiet und im Nordwesten im Ennigerloher Stadtgebiet fließgewässerartige Gewässer- und Saumstrukturen mit Lilien etc. zeigt (siehe Abb. 9). Zum Zeitpunkt der Begehung lag der Graben jedoch im Wesentlichen trocken, so wie es mit Ausnahme eines kleinen Tümpels, der nördlich des Wirtschaftswegs „Zur Angelquelle“ liegt, auch für alle anderen Kleingewässer im Untersuchungsgebiet der Fall war. Nördlich und westlich grenzen zwei Wirtschaftswege an den Standort an. An den nördlichen schließt ebenfalls eine Baum-Hecke mit überwiegend alten Eichen sowie auch Ahorn an, an die wiederum landwirtschaftliche Freiflächen mit Ackernutzungen angrenzen. Westlich des Vorhabenbereichs liegt auf Ennigerloher Stadtgebiet ein Mischwäldchen aus Eichen, Buchen, Eschen, Birken etc. Südlich werden die Planflächen durch die Bahnlinie „Hamm-Minden“ begrenzt, die gebietsseitig von einer insbesondere im Ennigerloher Abschnitt z. T. lückigen Hecke aus heimischen Laubgehölzen begleitet wird. Zwischen den Gleisen und dem dazu südlich verlaufenden Wirtschaftsweg stockt ein dicht gewachsener und zu einer Art Hecke geschnittener Gehölzstreifen. Übrige Flächen südlich zeigen mit Ausnahme von Randstrukturen, die zu dem südlich gelegenen Waldbereich „Hoher Hagen“ gehören, ebenfalls Ackernutzungen mit gliedernden Hecken- und Baumheckenelementen. Ökologisch höherwertige Strukturen bilden im interkommunalen Zusammenhang der FFPVA-Planung die im Vorhabenbereich gelegenen Baum-Hecken. Den Freiflächen ist aufgrund ihrer landwirtschaftlich intensiven Nutzung eine deutlich nachrangige Funktion zuzuschreiben. Ein Vorkommen streng oder auch besonders geschützter Pflanzenarten ist unwahrscheinlich und nicht bekannt. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 21 - Abb. 5 Blick von Nordosten auf die Planflächen auf Oelder Stadtgebiet mit Grünlandnutzung und umliegenden Baumreihen / Hecken-Struktur und den südlich der Bahn gelegenen, z. T. bewaldeten Anhebungen des „Hohen Hagens“ Abb. 6 Blick von Westen nach Osten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit Ackernutzung und Baumreihen / Hecken-Struktur Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 22 - Abb. 7 Blick von Osten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit nördlich angrenzender Baumhecken und westlichem Mischwald im Hintergrund Abb. 8 Blick von Nordosten auf die Planflächen auf Ennigerloher Stadtgebiet mit Sendemasten im Südwesten und den südlich der Bahn gelegenen, z. T. bewaldeten Anhebungen des „Hohen Hagens“ Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag Abb. 9 - 23 - Straßenbegleitender Graben entlang der Nordgrenze der Planflächen mit z. T. fließgewässertypischen Strukturen (im Sommer 2022 fast trocken) Zusammenfassend werden die folgenden von den Planungen betroffenen Lebensraumtypen für die artenschutzrechtlichen Untersuchungen berücksichtigt: ☐ Feucht- und Nasswälder ☒ Stillgewässer ☐ Laubwälder mittlerer Standorte ☒ Fließgewässer ☒ Laubwälder trocken-warmer Standorte ☐ Felsbiotope ☐ Nadelwälder ☐ Höhlen und Stollen ☒ Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken ☐ Vegetationsarme oder -freie Biotope ☐ Höhlenbäume ☐ Brachen ☐ Horstbäume ☒ Äcker, Weinberge ☐ Moore und Sümpfe ☒ Säume, Hochstaudenfluren ☐ Heiden ☐ Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen ☐ Sand- und Kalkmagerrasen ☐ Gebäude ☐ Magerwiesen und -weiden ☐ Abgrabungen ☒ Fettwiesen und -weiden ☐ Halden, Aufschüttungen ☐ Feucht- und Nasswiesen und -weiden ☐ Deiche und Wälle ☐ Röhrichte Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 3 - 24 - Stufe I – Vorprüfung (Artenspektrum und Wirkfaktoren) Die Liste der planungsrelevanten Arten des 3. und 4. Quadranten des Messtischblatts Nr. 4114 Oelde stellt ein Prüfraster für potenziell vorkommende Arten dar. In Anlage 2 erfolgt eine fachlich begründete Auswahl derjenigen Arten, deren Vorkommen und Betroffenheit aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche im Untersuchungsgebiet möglich sind. Diese Auswahl wurde um die Arten ergänzt, die im Artenkataster des Kreises Warendorf bekannt sind (vgl. Kap. 2.5.3) sowie im Rahmen der örtlich vorgenommenen Brutvogelkartierung in 2022 erfasst wurden (vgl. Kap. 2.5.4). 3.1 Vorprüfung des Artenspektrums Unter Berücksichtigung der unter Kapitel 2.5 genannten Datenquellen sowie des unter Kapitel 0 beschriebenen Untersuchungsgebietes einschließlich der darin bestehenden relevanten Habitatstrukturen wurde zunächst geprüft, ob planungsrelevante Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Im Vorfeld konnten so das Vorkommen und die damit verbundene Betroffenheit einiger Arten bzw. Artengruppen ausgeschlossen werden. Folgende Parameter wurden hierbei zugrunde gelegt: 1) 2) 3) Das Verbreitungsgebiet der Art liegt außerhalb des Wirkraums des geplanten Vorhabens. Die benötigten Habitate der Art kommen im Wirkbereich des geplanten Vorhabens nicht vor (erweiterte Auswahl planungsrelevanter Arten für die betroffenen Messtischblätter nach Lebensraumtypen im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“). Die Art wurde im Rahmen der Erfassung nicht nachgewiesen. Die im Untersuchungsgebiet zu erwartenden planungsrelevanten Arten werden in der Anlage 2 herausgearbeitet und in den folgenden Kapiteln dargestellt. Arten, die aufgrund fehlender Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen oder aber im Zuge örtlicher Erfassungen nicht nachgewiesen werden konnten, werden im Rahmen der Vorprüfung (Anlage 2) aufgeführt, aber nicht weiter vertiefend betrachtet. In der Summe reduzieren sich die vorliegenden Informationen über im Raum bekannte Vorkommen in NRW planungsrelevanter Arten auf die Artengruppen Säugetiere, Vögel und Amphibien. Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Reptilien, Weichtiere, Libellen, Schmetterlinge, Käferarten sowie Farn-, Blütenpflanzen und Flechten (Anhang IV-Arten) liegen nicht vor. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 3.1.1 - 25 - Säugetiere Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV NRW 2022d) gibt für den örtlichen Messtischblattausschnitt Hinweise auf Vorkommen der Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) sowie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (siehe Anlage 1). Zudem ist für das unweit südlich gelegene FFHGebiet „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“ bzw. für die für das Gebiet wertgebenden Lebensraumtypen nach Anhang I FFH RL (9130 und 9160) neben dem Großen Mausohr auch die Bechsteinfledermaus wertgebend. In Bezug auf ein Vorkommen im Raum dieser Arten liefert die Landschaftsinformationssammlung NRW (@LINFOS) jedoch keine konkreten Artnachweisdaten und Fundpunkte im Bereich der unmittelbaren Planflächen oder auch angrenzender Bereiche. Die nächstgelegenen Fundpunkte liegen in einem deutlichen Abstand von mehr als 1 km zu der geplanten interkommunalen FF-PVA innerhalb des FFH-Gebiets „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“. Dazu zählen zwei Einzelnachweise von Bechsteinfledermäusen sowie Einzelnachweise der Fledermausarten Fransen-, Breitflügel-, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Großes Mausohr (LANUV NRW 2022c). Im Artenkataster des Kreises Warendorf (2022) liegen für die Arten im Umfeld von 1 km der Planflächen ebenfalls keine Fundpunkte vor. Grundsätzlich sind die örtlichen Strukturen jedoch für alle im Messtischblatt gelisteten Arten potenziell geeignet. Zum einen könnten die Freiflächen als anteiliges Nahrungshabitat dienen, zum anderen wäre auch eine Funktion der linearen Gehölzbestände als Teilnahrungshabitat für strukturgebunden jagende Arten oder als Leitlinien für den Austausch zwischen Teillebensräumen etc. möglich. Ergänzend dazu könnten die darin bestehenden Altbäume für Tagesverstecke etc. genutzt werden. Des Weiteren finden Baumhöhlen bewohnende Arten in den umliegenden Gehölzbeständen bzw. dem westlich gelegenen Wäldchen und in einigem Abstand im Bereich der Wälder am Hohen Hagen geeignete Quartierstrukturen. Dementsprechend ist ein Vorkommen aller acht Fledermausarten grundsätzlich möglich und nicht sicher auszuschließen, sodass diese in die Prüfung der Wirkfaktoren eingebunden werden. Für ein Vorkommen oder eine bestehende Relevanz der Planflächen für andere planungsrelevante Säugetiere liegen keine Anhaltspunkte vor, sodass diese ausgeschlossen werden. 3.1.2 Vogelarten Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV NRW 2022d) gibt für den örtlichen Messtischblattausschnitt Hinweise auf Vorkommen von 38 Vogelarten (siehe Anlage 1). Für einen Großteil ist ein Vorkommen innerhalb der Planflächen oder auch im Nahbereich jedoch aufgrund ihrer Habitatansprüche (siehe Anlage 2) und der damit fehlenden Lebensraumeignung auszuschließen. Dazu zählen beispielsweise Arten Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 26 - wie Eisvogel, Zwergtaucher und Flussregenpfeifer etc. Dementsprechend liegen für diese Arten auch Hinweisdaten weder in der Landschaftsinformationssammlung @LINFOS (2022c) noch im Artenkataster des Kreises Warendorf (2022) vor. In überwiegend deutlichem Abstand von mindestens 350 m bis hin zu 1 km zu der geplanten interkommunalen FF-PVA sind in den genannten Katastern (siehe Kap. 2.5) Vorkommen der planungsrelevanten Vogelarten Mäusebussard, Kiebitz, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Uhu, Waldkauz und Wespenbussard bzw. im Bereich des FFH-Gebiets „Vellerner Brook und Hoher Hagen (DE-4114-302)“ auch Habicht, Kuckuck, Star, Waldschnepfe, Waldwasserläufer und Wespenbussard verzeichnet. Hier liegt der Abstand der Fundpunkte jedoch bei über 1 km zu den Planflächen. Zur Konkretisierung dieser Daten wurden im Rahmen der zu den Planungen vor Ort vorgenommenen Brutvogelkartierung neben weit verbreiteten „Allerweltsarten“ wie Amsel, Blaumeise, Buchfink oder Mönchsgrasmücke die in NRW als planungsrelevant eingestuften Arten Nachtigall, Star, Feldlerche und Kiebitz als Brutvögel im Jahr 2022 nachgewiesen. Rotmilan, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Turmfalke und Graureiher wurden bei der Nahrungssuche beobachtet (siehe Kap. 2.5.4). Dabei dienten die Planflächen nur Rotmilan und Mäusebussard zur Nahrungssuche. Rauchschwalbe, Turmfalke und Graureiher wurden nur im Umfeld der Vorhabenflächen gesichtet. Auch Nachtigall und Star nutzten als Neststandorte nur angrenzende Gehölzstrukturen außerhalb der Planfläche. Bodenbrüter wurden auf den Freiflächen, innerhalb derer die FF-PVA errichtet werden soll, nicht festgestellt. In den dazwischen liegenden linearen Gehölzen brüteten nur „Allerweltsarten“. Unter Berücksichtigung dieser Daten werden in die Prüfung der Wirkfaktoren die im Rahmen der Kartierungen in 2022 vor Ort nachgewiesenen neun Arten Nachtigall, Star, Feldlerche, Kiebitz sowie Rotmilan, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Turmfalke und Graureiher eingebunden. Zum Teil werden über diese Prüfung aufgrund ähnlicher Habitatansprüche gleichzeitig auch andere Arten bzw. z. B. auch ungefährdete „Allerweltsarten“ mit abgedeckt. 3.1.3 Amphibien Das FIS „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV NRW 2022c) gibt für den örtlichen Messtischblattausschnitt (siehe Anlage 1) einen Hinweis auf das Vorkommen der in NRW planungsrelevanten Art Kammmolch (Triturus cristatus). Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotop- und Lebensraumstrukturen mit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen ohne Gewässer weisen jedoch keine Eignung als Lebensraum für diese Art auf (siehe auch Anlage 2). Gleiches gilt auch für andere Amphibienarten. Umliegende Kleingewässer sind im Wesentlichen nur temporär wasserführend und lagen z. B. im Sommer 2022 überwiegend trocken. Unabhängig davon entstehen durch die Umsetzung der Planungen keine Beeinträchtigungen dieser Bereiche oder räumliche Trennungen, sodass die Artengruppe im Weiteren nicht näher betrachtet wird. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 3.2 - 27 - Vorprüfung der Wirkfaktoren Bei der Abschätzung der potenziellen Auswirkungen der Planung sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zu beachten. Die nachfolgende Auflistung stellt eine Auswahl potenzieller Auswirkungen des Vorhabens dar. Tab. 2 Potenzielle Wirkfaktoren des Planvorhabens für planungsrelevante Arten Vorhabenbestandteil potenzieller Wirkfaktor potenzielle Auswirkung • temporäre Flächenbeanspru- • Lebensraumverlust / Zer- chung • temporäre Störungen durch Lärm, Licht etc. • Töten von Tieren baubedingt • Baufeldfreimachung und Baustelleneinrichtung schneidungseffekte • temporäre Beunruhigung und Vergrämung • temporäre Schall- und Schad- • temporärer Lebensraumverlust stoffemissionen • temporäre Störungen durch Lärm, Licht etc. • temporäre Bodenvibrationen und Erschütterungen durch Rammen der Modulständer • Schadstoffeinträge • temporäre Beunruhigung und • Modultische, Trafostationen • Flächenbeanspruchung etc. • Einsaat der Flächen mit Regiosaatgut • Sicherung der Baumhecken • Flächenüberspannung mit Mo- • Biotopverlust / -degeneration • Veränderung von Lebensräu- • Baustellenbetrieb und -verkehr Vergrämung • Töten von nicht-mobilen Tieren anlagebedingt dulen • mögliche Verschattung • Kollisionsgefahr • Entwicklung von artenreichem Grünland • Gehölzerhalt men / Teilnahrungshabitaten • Visuelle räumliche und land- schaftliche Veränderungen durch die Module • Zerschneidung von Lebensräumen • Töten von Tieren • Schaffung neuer Lebensraumstrukturen und Teilnahrungshabitaten • Erhalt von Gehölzen betriebsbedingt • Wartungsarbeiten • Modultische, Trafostationen etc. • Extensivierung der bisherigen Acker- / Grünlandnutzung • visuelle Störungen / Blendwir- • Beunruhigung und Vergrä- kungen durch die Module • Geräuschimmissionen durch Trafostationen etc. • Töten von nicht-mobilen Tie- mung ren • Biotopverlust / -degeneration • Verlust von Lebensräumen / Teilnahrungshabitaten • Schaffung neuer Lebensraum- strukturen / Teilnahrungshabitaten Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 28 - Grundsätzlich werden über die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung – in beiden Nachbarkommunen vergleichbar – über die Inhalte und Festsetzungen bzw. die ergänzenden Angaben in den Vorhaben- und Erschließungs- sowie Belegungsplänen folgende Sachverhalte sichergestellt: • Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) für das Sondergebiet von 0,6 sowie von maximal zulässigen Höhen für bauliche Anlagen mit 3,5 m (Ausnahme bilden nur ggf. aus Sicherheitsgründen erforderliche Masten zur Videoüberwachung). • Anordnung der Modultische in Reihen mit einem Abstand von ca. 3 m zueinander. • Erhalt der bestehenden Baumhecken mit eingemessenen Kronentraufen mittels Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V. m. Nr. 25b BauGB. Umliegende Freiflächen sind mit einer arten- und kräuterreichen zertifizierten Wildpflanzensaatgutmischung regionaler Herkunft (Regiosaatgut) gemäß § 40 BNatSchG einzusäen und als Blüh- und Altgrasstreifen zu entwickeln sowie dauerhaft zu erhalten. • Die Flächen zwischen und unter den Modulen sind als artenreiches, nur extensiv genutzes Grünland zu entwickeln und ebenfalls mit einer arten- und kräuterreichen zertifizierten Wildpflanzensaatgutmischung regionaler Herkunft (Regiosaatgut) gemäß § 40 BNatSchG einzusäen. • Die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden ist innerhalb sämtlicher Einsaatflächen ausgeschlossen. • Ein Beleuchten der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen ist unzulässig. In übrigen Bereichen sind einzelne Leuchten nur als Notfallbeleuchtungen bzw. zur nächtlichen Überwachung der Modulflächen oder aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig. Für diese sind ausschließlich insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtungen zu wählen. Dazu zählen in Anlehnung an die Empfehlungen von UNEP / EUROBATS (2018) Leuchtmittel mit nur sehr geringem Blaulicht- bzw. UV-Anteil mit einem Spektralbereich zwischen 540 – 650 nm sowie einer Farbtemperatur ≤ 2.700 Kelvin. Blendwirkungen sind zu unterbinden (insbesondere durch Verwendung geschlossener Lampengehäuse, Ausrichtung der Lichtkegel nach unten, geringe Masthöhen etc.). • Eine Einfriedung der Planflächen ist nur bis zu einer Höhe von 2 m (inkl. Übersteigschutz und nur ohne Sichtschutzstreifen / Zaunfolien) zulässig. Zwischen Unterkante Zaun und dem natürlich anstehenden Gelände ist bei 50 % der Zaunanlage ein Bodenabstand von mindestens 15 cm, in übrigen Bereichen ein Bodenabstand von mindestens 10 cm vorzusehen, um einen Durchlass für Kleinsäuger zu gewährleisten. Zudem sind mögliche Beeinträchtigungen für den Raum durch Blendwirkungen bzw. Reflexionen zu vernachlässigen. Grundsätzlich ist die Absorption von Sonnenlicht bei den Modulen schon aus wirtschaftlichen Gründen maximiert. Eine Reflexion ist nicht gewünscht, da die Zielsetzung darin liegt, eine effektive Nutzung der einfallenden Sonnenstrahlen zu ermöglichen, um diese in elektrische Energie umzuwandeln. Angesichts der nahezu unbewegten Module sind zudem keine „Lichtblitze“, wie sie bei sich schnell bewegenden Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 29 - Strukturen denkbar sind, möglich. Des Weiteren ist zu bedenken, dass bei Reflexionen naturgemäß eine „aktive“ Lichtquelle vorhanden sein muss, sodass Störungen während der Dunkelheit auszuschließen sind. Dementsprechend sind nach dem aktuellen Stand der Technik keine nennenswerten Reflexionen / Blendwirkungen zu erwarten. Für das menschliche Auge wurde dazu ergänzend im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen für den Raum durch Blendwirkungen im Rahmen eines Blendgutachtens aufgezeigt, dass nur eine „geringe“ Blendwirkung von der geplanten FF-PVA ausgehen wird, die im Vergleich zu einer direkten Sonneneinstrahlung oder durch Spiegelungen auf Wasserflächen etc. zu „vernachlässigen“ ist (SOLPEG 2022). Bzgl. betriebsbedingter Lärmimmissionen sind keine erheblichen Auswirkungen bei einer Umsetzung der Planungen zu erwarten. Im Vergleich zu den schon heute bestehenden Vorbelastungen mit temporären Geräuschspitzen durch die örtliche Bahntrasse mit Hochgeschwindigkeits- und Güterverkehr sind die mit der Anlage möglicherweise einhergehenden Geräusche durch Trafostationen etc. zu vernachlässigen. 3.2.1 Säugetiere Lebensräume von Fledermausarten setzen sich aus Quartieren und Jagdhabitaten zusammen. Zur Verbindung dieser Habitatbestandteile nutzen Fledermäuse sogenannte Flugrouten, die häufig entlang von Leitstrukturen verlaufen. Sofern möglich, wird auf eine potenzielle Betroffenheit dieser Habitatbestandteile (Quartiere, Jagdhabitate, Flugrouten) eingegangen. Als Quartiere werden Fortpflanzungs- (Balz, Aufzucht), Überwinterungs- und Zwischenquartiere bezeichnet. In Bezug auf diese Differenzierung kann sowohl ein Verlust von essentiellen Nahrungsund Jagdhabitaten als auch potenzieller Leitstrukturen und Quartieren ausgeschlossen werden. Während der Bauphase kommt es nur zu temporären Flächenbeanspruchung durch das Ablagern von Baustoffen und -materialien, die angesichts der kurzen Zeiträume für die Errichtung einer FF-PVA zu vernachlässigen sind. Gleiches gilt für Störungen durch Lärm und Licht im Zuge des Baustellenbetriebs oder auch in Bezug auf Erschütterungen oder Vibration durch das Rammen der Fundamente für die Module und den Baustellenbetrieb. Zudem ist der Betrieb einer, sich für Fledermäuse potenzielle negativ auswirkenden Nachbaustelle nicht vorgesehen. Auch kommt es durch die Errichtung der Modultische im Bereich der bisher landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nur zu einer anteiligen Überspannung mit den Modulen. Diese ist jedoch eher vorteilhaft zu sehen, da es dadurch zu einem Wechsel aus beschatteten und besonnten Bereichen kommt, die in den ca. 3 m breiten Streifen zwischen den Modulen verbleiben. In Kombination mit der Flächeneinsaat zwischen und unter den Modulen mit artenreichem artenreichen Wildpflanzensaatgut und anschließender extensiver Nutzung Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 30 - / Pflege (Mahd ab dem 15.06.) werden sich im Vergleich zum Status quo die Standortbedingungen für das Lebensraum- bzw. Nahrungsangebot durch eine höhere Artenvielfalt und damit einhergehend zu erwartender Steigerung der Reproduktionsraten von Insekten absehbar verbessern. Die Flächenbeanspruchung durch Trafostationen etc., die eine Versiegelung erfordern, sind hingegen zu vernachlässigen. Sie werden laut Belegungsplan kommunenübergreifend in der Summe nur rund 150 m² umfassen, was im Verhältnis zu der Gesamtplanung zu vernachlässigen ist. Die für eine Zugänglichkeit und auch die Feuerwehr erforderlichen Wartungswege in den Randbereichen werden hingegen für eine Befahrbarkeit geschottert. Eine Kollisionsgefahr durch die FF-VPA ist nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht zu befürchten. Die Höhe der Modultische und übriger baulicher Anlagen wird gemäß Festsetzung der Bebauungspläne auf 3,5 m beschränkt und liegt damit unter den Wuchshöhen der innerhalb der Planflächen bestehenden Baumhecken sowie auch umliegender Baum-, Gehölz- und Waldstrukturen. Zudem sehen die Schnittzeichnungen des Belegungsplans sogar nur Höhen der Modultische bis 3 m vor. Auch sind die Modulreihen regelmäßig durch die rund 3 m breiten Freihaltestreifen unterbrochen und haben durch die aufgeständerte Konstruktion eine lichte Höhe von mind. 0,8 m, die nicht mit einem massiven Bauwerk vergleichbar ist. Zudem werden die innerhalb der Planflächen bestehenden Baumhecken zum Erhalt festgesetzt und gesichert, sodass diese als potenzielle Lebensraumstrukturen (Leitlinie, Tagesverstecke, Teilnahrungshabitate etc.) erhalten bleiben. Blendwirkungen haben für die nachtaktiven und sich via Ultraschall im Raum orientierenden Tiere keine Relevanz. Für eine mögliche Reflexion muss naturgemäß eine „aktive“ Lichtquelle vorhanden sein, sodass Störungen während der Dunkelheit auszuschließen sind (HERDEN et al. 2009). Bzgl. betriebsbedingter Lärmimmissionen sind keine erheblichen Auswirkungen bei einer Umsetzung der Planungen zu erwarten. Im Vergleich zu den schon heute bestehenden Vorbelastungen mit temporären Geräuschspitzen durch die örtliche Bahntrasse mit Hochgeschwindigkeits- und Güterverkehr sind die mit der Anlage möglicherweise einhergehenden Geräusche durch Trafostation etc. zu vernachlässigen. Auch im Zuge von Pflege- und Wartungsarbeiten sind Störungen durch Lärm oder auch menschliche Präsenz zu vernachlässigen und im Vergleich zu den bestehenden Wirkfaktoren im Raum (Bahnbetrieb, Spaziergänger, Kfz auf den umliegenden Straßen) gering. Störungen durch Licht sind ebenfalls auszuschließen. Es ist keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen. Unabhängig davon ist vorsorglich über den Bebauungsplan festzusetzen und sicherzustellen, dass ein Beleuchten der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen unzulässig ist. In übrigen Bereichen sind zur Konfliktminimierung in dem heute fast unbeleuchteten Bereich einzelne nur als Notfallbeleuchtungen bzw. zur nächtlichen Überwachung der Modulflächen oder aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig. Für diese sind ausschließlich insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtungen zu wählen. Dazu Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 31 - zählen in Anlehnung an die Empfehlungen von UNEP / EUROBATS (2018) Leuchtmittel mit nur sehr geringem Blaulicht- bzw. UV-Anteil mit einem Spektralbereich zwischen 540 – 650 nm sowie einer Farbtemperatur ≤ 2.700 Kelvin. Blendwirkungen sind zu unterbinden (insbesondere durch Verwendung geschlossener Lampengehäuse, Ausrichtung der Lichtkegel nach unten, geringe Masthöhen etc.). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen und Sachverhalte können Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden. 3.2.2 Vogelarten Lebensräume von Vogelarten setzen sich aus Brutplätzen, Nahrungs- bzw. Jagdhabitaten sowie ggf. auch Schlafplätzen zusammen. Sofern möglich wird bezüglich einer potenziellen Betroffenheit auf diese Habitatbestandteile eingegangen. In Bezug auf diese Differenzierung ist im Hinblick auf die Umsetzung der Planungen bau-, anlage- und betriebsbedingt kein Verlust von essentiellen Habitatstrukturen und Teilnahrungshabitaten für die im Raum nachgewiesenen planungsrelevanten Arten zu erkennen. Analog zur Gruppe der Fledermäuse sind mögliche, nur temporäre Flächenbeanspruchungen während der Bauphase durch das Ablagern von Baustoffen und -materialien angesichts der kurzen Zeiträume für die Errichtung einer FF-PVA vernachlässigen. Gleiches gilt für Störungen durch Lärm und Licht im Zuge des Baustellenbetriebs oder auch in Bezug auf Erschütterungen oder Vibration durch das Rammen der Fundamente für die Module und den Baustellenbetrieb. Der Betrieb einer Nachtbaustelle ist nicht vorgesehen. Zudem enthält der Bebauungsplan vorsorglich einen Hinweis zur Bauzeitenregelung. Danach sind in Anlehnung an die für jedermann geltenden Verbote des § 39 BNatSchG die Baufeldfreimachung und Errichtung der Anlage außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit vorzunehmen. Andernfalls sind zur Vermeidung verbleibender Tötungsrisiken die Flächen kurz vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch eine fachkundige Person zu begehen und von dieser freizugeben (siehe Kap. 4). Auch kommt es durch die Errichtung der Modultische im Bereich der bisher landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nur zu einer anteiligen Überspannung mit den Modulen. Diese ist insofern vorteilhaft zu sehen, als dass es dadurch zu einem Wechsel aus beschatteten und besonnten Bereichen kommt. In Kombination mit der Flächeneinsaat zwischen und unter den Modulen mit artenreichem Wildpflanzensaatgut, der vorgesehenen extensiven Flächennutzung / -pflege (Mahd ab dem 15.06.) und der lichten Höhe von mind. 0,8 m durch die Aufständerung der Module ist somit im Vergleich zum Status quo von einer Verbesserung der Strukturvielfalt der bisher landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche auszugehen. Da auch die örtlich bestehenden Gehölze und Bäume zum Erhalt festgesetzt und gesichert werden, sodass diese als potenzielle Lebensraumstrukturen (Nester, Versteckmöglichkeiten, Teilnahrungshabitate etc.) auch weiterhin bestehen bleiben, sind keine Verluste essentieller Habitatbestandteile für die im Raum nachgewiesenen Arten zu Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 32 - erkennen. Vielmehr wird sich das Lebensraum- bzw. Nahrungsangebot durch eine höhere Artenvielfalt voraussichtlich verbessern. So ist beispielsweise von einer Steigerung der Reproduktionsraten und Artenvielfalt von Insekten oder auch Kleinsäugern auszugehen, die wiederum Nahrungsquelle für die verschiedenen Vogelarten sind. Die Flächenbeanspruchungen durch Trafostationen etc., die eine Versiegelung erfordern, sind hingegen zu vernachlässigen. Sie werden laut Belegungsplan kommunenübergreifend in der Summe nur rund 150 m² umfassen, was im Verhältnis zu der Gesamtplanung zu vernachlässigen ist. Die für eine Zugänglichkeit und auch die Feuerwehr erforderlichen Wartungswege in den Randbereichen werden hingegen für eine Befahrbarkeit geschottert. Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen für den Raum durch Blendwirkungen bzw. Reflexionen durch die geplante FF-PVA ist zu berücksichtigen, dass die Absorption von Sonnenlicht bei den Modulen schon aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich maximiert ist. Eine Reflexion ist nicht gewünscht, da die Zielsetzung darin liegt, eine effektive Nutzung der einfallenden Sonnenstrahlen zu ermöglichen, um diese in elektrische Energie umzuwandeln. Zudem konnte im Ergebnis verschiedener Literaturauswertungen wie auch bei Herden et al. (2009) bisher nicht festgestellt werden, dass FF-PVA bzw. deren Module aufgrund von Reflexion oder auch Spiegelung für Vögel zu einer Störung der Orientierungsfähigkeit führen oder diese die Anlagen z. B. als Wasserflächen „einordnen“ bzw. dass eine erhöhte Kollisionsgefahr durch versehentliche Landeanflüge besteht. Zudem liegen – im Gegensatz zur Blendwirkung durch Starklichtquellen – keine belastbaren Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen von Tieren durch kurze Lichtreflexe vor, zumal diese auch in der Natur regelmäßig auftreten. „Lichtblitze“, wie sie bei sich schnell bewegenden Strukturen denkbar sind und die als beeinträchtigend einzustufen wären, sind hingegen angesichts der nahezu unbewegten Module auszuschließen. Auch Totfunde, die auf eine Kollision zurückzuführen sind, sind nach aktuellem Kenntnisstand kein relevanter Wirkfaktor von FF-PVA, da Vögel als sich vorwiegend optisch orientierende Tiere mit gutem Sichtvermögen, mit zunehmender Annäherung an die FF-PVA die einzelnen Modulreihen bzw. Module wahrnehmen können und somit i. d. R. keine Landeversuche unternehmen werden. Im Gegenteil gibt es verschiedene Beobachtungen und Monitoringberichte, die belegen, dass verschiedene Arten bzw. Artengruppen, zu denen auch Vögel zählen, die Anlage zumindest überfliegen und auch als Teil ihres Nahrungsraums nutzen. Fledermäuse orientieren sich hingegen per Echolot im Raum, was in jedem Fall eine Ortung der Module ermöglicht. Unabhängig davon hat die Anlage durch die lichte Höhe der Modultische von mind. 0,8 m und den Freistreifen von ca. 3 m zwischen den Modulreihen keine „massive“ Wirkung wie ein Gebäude oder eine Wand etc. Ein Durch- und Überfliegen etc. ist somit möglich. Auch wird die Höhe der Modultische und übriger baulicher Anlagen gemäß Festsetzung der Bebauungspläne auf 3,5 m beschränkt und liegt damit unter den Wuchshöhen der innerhalb der Planflächen bestehenden Baumhecken sowie auch umliegender Baum-, Gehölz- und Waldstrukturen. Zudem sehen die Schnittzeichnungen des Belegungsplans sogar nur Höhen der Modultische bis 3 m vor. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 33 - Bzgl. betriebsbedingter Lärmimmissionen sind keine erheblichen Auswirkungen bei einer Umsetzung der Planungen zu erwarten. Im Vergleich zu den schon heute bestehenden Vorbelastungen mit temporären Geräuschspitzen durch die örtliche Bahntrasse mit Hochgeschwindigkeits- und Güterverkehr sind die mit der Anlage möglicherweise einhergehenden Geräusche durch Trafostationen etc. zu vernachlässigen. Auch im Zuge von Pflegeund Wartungsarbeiten sind Störungen durch Lärm oder auch menschliche Präsenz zu vernachlässigen und im Vergleich zu den bestehenden Wirkfaktoren im Raum (Bahnbetrieb, Spaziergänger, Kfz auf den umliegenden Straßen) gering. Störungen durch Licht sind ebenfalls auszuschließen. Es ist keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen. Unabhängig davon ist vorsorglich über den Bebauungsplan festzusetzen und sicherzustellen, dass ein Beleuchten der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen unzulässig ist. In übrigen Bereichen sind zur Konfliktminimierung in dem heute fast unbeleuchteten Bereich einzelne nur als Notfallbeleuchtungen bzw. zur nächtlichen Überwachung der Modulflächen oder aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig. Für diese sind ausschließlich insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtungen zu wählen. Dazu zählen in Anlehnung an die Empfehlungen von UNEP / EUROBATS (2018) Leuchtmittel mit nur sehr geringem Blaulicht- bzw. UV-Anteil mit einem Spektralbereich zwischen 540 – 650 nm sowie einer Farbtemperatur ≤ 2.700 Kelvin. Blendwirkungen sind zu unterbinden (insbesondere durch Verwendung geschlossener Lampengehäuse, Ausrichtung der Lichtkegel nach unten, geringe Masthöhen etc.). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen und Sachverhalte können auch für umliegende Strukturen, wie z. B. die von der Nachtigall und dem Star im Raum nachweislich zur Brut genutzten Gehölze, nachteilige Auswirkungen durch die Umsetzung der Planungen ausgeschlossen werden, die das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG vermuten lassen. 3.3 Ergebnis der Vorprüfung Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der bereits im Raum bestehenden Vorbelastungen erfolgte eine Verknüpfung des im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden bzw. im Raum konkret nachgewiesenen Artenspektrums (vgl. Kap. 3.1) mit den durch die Umsetzung der Planungen zu erwartenden Wirkfaktoren (vgl. Kap. 3.2). In der Summe wurden unter Einbezug der vor Ort bereits bestehenden Wirkfaktoren, der über den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und der dazu ergänzend in die Plankarte aufgenommenen Hinweise keine Arten ermittelt, für die eine Betroffenheit im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes absehbar (siehe auch Anlage 2) ist. Die Auslösung verfahrenskritischer Sachverhalte im Sinne des § 44 BNatSchG ist durch die Umsetzung der Planungen nicht ersichtlich. Dementsprechend erfolgt im Rahmen des vorliegenden Artenschutzbetrags keine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II). Diese ist erlässlich. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 4 - 34 - Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Unter Berücksichtigung der über den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Anlagendetails sind keine weiteren spezifischen Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes zu berücksichtigen und festzusetzen. Die dabei berücksichtigten Teilaspekte beinhalten einen Erhalt örtlicher Gehölzstrukturen, eine lichte Höhe der Module von mind. 0,8 m, Freihaltestreifen zwischen den Modulreihen von 3 m, max. bauliche Höhen von 3,5 m, eine Einsaat der Flächen mit artenreichem Saatgut und anschließender extensiver Pflege sowie mit Ausnahme von Notfallbeleuchtungen zur Überwachung der Modulflächen, für die ausschließlich insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtungen zu wählen sind (u. a. Spektralbereich zwischen 540 – 650 nm sowie Farbtemperatur ≤ 2.700 Kelvin), keine Beleuchtung der Planflächen. Die vorsorglich als ergänzender Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommene Bauzeitenregelung orientiert sich hingegen an den für jedermann geltenden Verboten des § 39 BNatSchG, die auch den Schutz von „Allerweltsarten“ insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit berücksichtigt. Danach ist grundsätzlich verboten, Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dazu ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Beginn sämtlicher Bautätigkeiten einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen (z. B. Baufeldfreimachung) zur Errichtung der FF-PVA innerhalb des o. g. Zeitraums unzulässig ist. Andernfalls sind die Flächen kurz vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch eine fachkundige Person zu begehen und von dieser freizugeben. Eine Abstimmung mit der uNB wird empfohlen. 5 Ergebnis des Artenschutzbeitrages Als Ergebnis des Artenschutzbeitrags wird festgestellt, dass unter Einbezug der vor Ort bereits bestehenden Wirkfaktoren, der über den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und der dazu ergänzend in die Plankarte aufgenommenen Hinweise nach derzeitigem Kenntnisstand artenschutzrechtliche Restriktionen im Sinne des § 44 BNatSchG im Rahmen der Umsetzung der örtlichen Planungen ausgeschlossen werden können. Weitere Festsetzungen im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes sowie die Umsetzung vorgezogen zu realisierender funktionserhaltender CEF-Maßnahmen sind für die geplante Standortentwicklung nicht erforderlich. Die ökologische Funktion der im Raum nachgewiesenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlich-funktionalen Zusammenhang erhalten. Die sich aus der Gesetzgebung pauschal ableitenden Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände mittels einer Bauzeitenregelung, die als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden, wurden unter Kap. 4 dargestellt. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 6 - 35 - Zusammenfassung Der vorliegende Artenschutzbeitrag (ASB) dient der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), mit denen die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden. Das Artenspektrum wurde anhand einer Messtischblattauswertung nach dem Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV, des Fachinformationssystems @LINFOS des LANUV, des Artenkatasters des Kreises Warendorf, den Ergebnissen einer Brutvogelkartierung sowie eigenen Begehungen ermittelt. Es erfolgte eine fachlich begründete Auswahl derjenigen Arten, deren Vorkommen und Betroffenheit aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche im Untersuchungsgebiet möglich sind. Als Ergebnis dieser Vorprüfung konnte eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung für sämtliche im Raum nachgewiesenen oder zu erwartenden in NRW planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten ausgeschlossen werden. Als Ergebnis des Artenschutzbeitrags wird festgestellt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand unter Einbezug der vor Ort bereits bestehenden Wirkfaktoren, der über den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, Inhalte und der dazu ergänzend in die Plankarte aufgenommenen Hinweise artenschutzrechtliche Restriktionen im Sinne des § 44 BNatSchG im Rahmen der Umsetzung der örtlichen Planungen ausgeschlossen werden können. Weitere Festsetzungen im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes sowie die Umsetzung vorgezogen zu realisierender funktionserhaltender CEF-Maßnahmen sind für die geplante Standortentwicklung nicht erforderlich. Die ökologische Funktion der im Raum nachgewiesenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlich-funktionalen Zusammenhang erhalten. Unabhängig davon wird in den Bebauungsplan in Anlehnung an die für jedermann geltenden Verbote des § 39 BNatSchG ein entsprechender Hinweis zur Bauzeitenregelung aufgenommen. Danach ist grundsätzlich verboten, Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dazu ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Beginn sämtlicher Bautätigkeiten einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen (z. B. Baufeldfreimachung) zur Errichtung der FF-PVA innerhalb des o. g. Zeitraums unzulässig ist. Andernfalls sind die Flächen kurz vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch eine fachkundige Person zu begehen und von dieser freizugeben. Eine Abstimmung mit der uNB wird empfohlen. Herford, Juni 2023 Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag 7 - 36 - Quellenverzeichnis AG BIOTOPKARTIERUNG (2022) Avifaunistische Untersuchung im Rahmen der Planunzu einer Freiflächen-PVAnlage in Oelde. HERDEN, C., RASSMUS, J. & GHARADJEDAGHI, B. (2009) Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen. Hrsg.: BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ. KIEL, E.-F. (2007) Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen: Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen.. KREISES WARENDORF (2022) Artenkataster Kreis Warendorf zu Vorkommen planungsrelevanter Arten. LANA (2010) Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht. - LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG. LANUV NRW (2021) Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta – in Nordrhein-Westfalen. LANUV NRW (2022c) NaturschutzInformation NRW - Fachinformationssystem @LINFOS. - Website, abgerufen am 16. November 2022 [https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/coyo/page/1132/844/linfos/linfos] . LANUV NRW (2022d) Fachinformationssystem "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen". Website, abgerufen am 16. November 2022 [https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start]. MKULNV NRW (2016) Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag - 37 - MWEBWV NRW & MKULNV NRW (2010) Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. SOLPEG (2022) SolPEG Blendgutachten Solarpark "In der Hoerst" Oelde - Ennigerloh. Stadt Oelde Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ 44. Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzbeitrag Anlage 1 Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 und 4 im Messtischblatt 4114 Projektnummer KBL: 5189 Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 1 – Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 und 4 im Messtischblatt 4114 -1- Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 und 4 im Messtischblatt 4114 „Oelde“ (LANUV NRW 2022d) Wissens. Artname EHZ NRW (ATL) Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Großer Abendsegler Deutscher Artname Status NRW* MTB Nr.-Quadrant U- Nachweis 4114-3 Nyctalus noctula G Nachweis 4114-4 Großes Mausohr Myotis myotis U Nachweis 4114-4 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U Nachweis 4114-4 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G Nachweis 4114-4 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G Nachweis 4114-4 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G Nachweis 4114-3 Baumfalke Falco subbuteo U Brutnachweis 4114-3 Baumpieper Anthus trivialis U- Brutnachweis 4114-3 4114-4 Bluthänfling Carduelis cannabina U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Eisvogel Alcedo atthis G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Feldlerche Alauda arvensis U- Brutnachweis 4114-3 4114-4 Feldschwirl Locustella naevia U Brutnachweis 4114-3 Feldsperling Passer montanus U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Flussregenpfeifer Charadrius dubius S Brutnachweis 4114-3 4114-4 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U Brutnachweis 4114-3 Girlitz Serinus serinus S Brutnachweis 4114-3 Graureiher Ardea cinerea G Brutnachweis 4114-3 Habicht Accipiter gentilis U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Kiebitz Vanellus vanellus S Brutnachweis 4114-3 4114-4 Kleinspecht Dryobates minor U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Kuckuck Cuculus canorus U- Brutnachweis 4114-3 4114-4 Mäusebussard Buteo buteo G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Mehlschwalbe Delichon urbica U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Mittelspecht Dendrocopos medius G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Nachtigall Luscinia megarhynchos U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Neuntöter Lanius collurio U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Rauchschwalbe Hirundo rustica U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Rebhuhn Perdix perdix S Brutnachweis 4114-3 4114-4 Rohrweihe Circus aeruginosus U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Schleiereule Tyto alba G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Schwarzspecht Dryocopus martius G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Säugetiere 4114-4 4114-4 Vögel 4114-4 Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 1 – Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 und 4 im Messtischblatt 4114 -2- EHZ NRW (ATL) Status NRW* MTB Nr.-Quadrant Accipiter nisus G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Star Sturnus vulgaris U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Steinkauz Athene noctua U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Turmfalke Falco tinnunculus G Brutnachweis 4114-3 4114-4 Turteltaube Streptopelia turtur S Brutnachweis 4114-3 Uhu Bubo bubo G Brutnachweis 4114-3 Wachtel Coturnix coturnix U Brutnachweis 4114-3 Waldkauz Strix aluco G Brutnachweis 4114-3 Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U Brutnachweis Waldohreule Asio otus U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Waldschnepfe Scolopax rusticola U Brutnachweis 4114-3 4114-4 Wespenbussard Pernis apivorus S Brutnachweis 4114-3 4114-4 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G Brutnachweis 4114-3 Triturus cristatus G Nachweis 4114-3 Deutscher Artname Wissens. Artname Sperber 4114-4 4114-4 Amphibien Kammmolch 4114-4 Legende S ungünstig/schlecht (rot) U ungünstig/unzureichend (gelb) G günstig (grün) ATL atlantische biogeographische Region von NRW EHZ Erhaltungszustand in NRW MTB Messtischblatt der TK25 (Topographische Karte im Maßstab 1:25.000) * Nachweis ab 2000 vorhanden Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag Stadt Ennigerloh Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ 44. Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzbeitrag Anlage 2 Vorprüfung Projektnummer KBL: 5189 Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung -1- Vorprüfung Säugetiere Deutscher Name Wissens. Name Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii RL NRW RL D 2 2 Lebensraumansprüche Waldfledermaus; Vorkommen in großen, mehrschichtigen, teilweise feuchten Laubund Mischwäldern mit hohem Altholzanteil, seltener in Kiefern(misch)wäldern, parkartigen Offenlandbereichen sowie Streuobstwiesen oder Gärten. Jagdflüge entlang der Vegetation vom Boden bis zum Kronenbereich; Radius von ca. 500–1.500 m um die Quartiere. Wochenstuben in Baumquartieren (Spechthöhlen) sowie Nistkästen. Häufige Quartierwechsel, daher großes Quartierangebot erforderlich. Überwinterung an feuchten Standorten in Höhlen, Stollen, Kellern und Brunnen. Kurzstreckenzieher, max. 39 km zwischen Sommer- und Winterlebensraum. Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt nicht bekannt (vgl. Anlage 1). Sie wurde aber gem. Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW in mind. 1,2 km Entfernung zu den für die Planungen vorgesehenen Waldflächen am Hohen Hagen mit zwei Einzelfunden erfasst. Grundsätzlich könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus RL NRW RL D 2 3 Lebensraumansprüche Gebäudefledermaus; Vorkommen in Siedlungs- und siedlungsnahen Bereichen. Jagdgebiete in offener und halboffener Landschaft über Grünlandflächen, an Waldrändern oder Gewässern sowie in Parks und Gärten (bis 3 km um die Quartiere). Jagdflug meist in einer Höhe von 3–15 m. Wochenstubenquartiere: Spaltenquartiere an Gebäuden (ausgesprochen orts- und quartiertreu). Überwinterung einzeln oder in Kleingruppen in Spaltenverstecken an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen. Kurzstreckenzieher, meist Wanderungen unter 50 km. -2- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Gebäude sind von den Planungen nicht betroffen und liegen auch nicht unmittelbar angrenzend vor. Allerdings könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Großer Abendsegler Nyctalus noctula RL NRW RL D R V Lebensraumansprüche Waldfledermaus; jagt über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Einzelbäumen, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich in großen Höhen zwischen 10–50 m; Jagdgebiete können über 10 km von den Quartieren entfernt sein. Sommerquartiere: überwiegend Baumhöhlen, selten Fledermauskästen und Spaltenquartiere in Gebäuden; Wochenstubenkolonien der Weibchen v. a. in Nordostdeutschland, Polen und Südschweden, in NRW jedoch sehr selten. Winterquartiere: großräumige Baumhöhlen, seltener auch Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen oder Brücken. Massenquartiere mit bis zu mehreren tausend Tieren. Fernstreckenwanderer: saisonale Wanderungen bis zu 1.600 km; Auftreten in NRW insbesondere zur Zugzeit im Frühjahr und Spätsommer / Herbst; „gefährdete wandernde Art“. -3- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Wald liegt zwar nicht innerhalb der Planflächen, jedoch unmittelbar angrenzend vor. Zudem könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. Potenziell geeignete Gebäude sind vor Ort nicht vorhanden. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Großes Mausohr Myotis myotis RL NRW RL D 2 * Lebensraumansprüche Gebäudefledermaus; Vorkommen in strukturreichen Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil. Jagdgebiete (30–35 ha) meist in geschlossenen Waldgebieten, Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder), meist in einem Radius von 10 km um die Quartiere; feste Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente) zwischen Quartier und Jagdhabitat. Jagdflug am Boden oder in Bodennähe; Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden, sehr standorttreu und störanfällig. Winterquartiere unterirdisch in Höhlen, Stollen und Kellern. -4- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Gebäude sind von den Planungen nicht betroffen und liegen auch nicht unmittelbar angrenzend vor. Allerdings könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri RL NRW RL D V D Lebensraumansprüche Waldfledermaus; Vorkommen in wald- und strukturreichen Parklandschaften. Jagdgebiete: Wälder, Lichtungen, Kahlschläge, Waldränder, auch in Offenlandlebensräumen wie Grünländern, Hecken, Gewässern und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Jagd im freien Luftraum in einer Höhe von meist über 10 m; Entfernung zwischen Quartier und Jagdhabitat bis 10 km, max. 17 km. Wochenstuben- und Sommerquartiere: v. a. Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten. Weibchenkolonien aus 10–70 (max. 100) Individuen, innerhalb eines Quartierverbundes kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere häufig wechseln, daher großes Quartierangebot erforderlich. Ortstreu, traditionell genutzte Sommerquartiere. Überwinterung meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu 30 Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, seltener auch in Fledermauskästen. Fernstreckenwanderer: saisonale Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten von bis zu 1.600 km. -5- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Wald liegt zwar nicht innerhalb der Planflächen, jedoch unmittelbar angrenzend vor. Zudem könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. Potenziell geeignete Gebäude sind vor Ort nicht vorhanden. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name RL NRW RL D Mückenfledermaus D * Pipistrellus pygmaeus Lebensraumansprüche Vorkommen in gewässerreichen Waldgebieten sowie in baum- und strauchreichen Parklandschaften mit alten Baumbeständen und Wasserflächen; v. a. in naturnahen Feuchtund Auwäldern. Wochenstuben: Spaltenquartiere an und in Gebäuden, regelmäßig auch Baumhöhlen und Nistkästen. Winterquartiere: Gebäudequartiere und Verstecke hinter Baumrinde; vergesellschaftet mit Zwergfledermäusen. -6- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Wald liegt zwar nicht innerhalb der Planflächen, jedoch unmittelbar angrenzend vor. Zudem könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. Potenziell geeignete Gebäude sind vor Ort nicht vorhanden. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name RL NRW RL D Rauhautfledermaus R * Pipistrellus nathusii Lebensraumansprüche Waldfledermaus; Vorkommen in strukturreichen Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil, besiedelt Laub- und Kiefernwälder, bevorzugt in Auwaldgebieten größerer Flüsse. Jagdgebiete: Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete, Jagd in 5–15 m Höhe. Jagdgebiete umfassen bis 18 ha groß, max. 12 km vom Quartier entfernt. Sommerquartier: Spaltenverstecke an Bäumen, auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln, seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Wochenstubenkolonien mit 50–200 Tieren v. a. in Nordostdeutschland, in NRW nur 1 Wochenstube bekannt. Winterquartier: überirdische Spaltenquartiere und Hohlräume an Bäumen und Gebäuden, Überwinterung einzeln oder in Kleingruppen mit max. 20 Tieren. Fernstreckenwanderer; saisonale Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten von bis zu 1.900 km; in NRW während der Durchzugs- und Paarungszeit. Einstufung als gefährdete wandernde Art. -7- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Wald liegt zwar nicht innerhalb der Planflächen, jedoch unmittelbar angrenzend vor. Zudem könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. Potenziell geeignete Gebäude sind vor Ort nicht vorhanden. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name RL NRW RL D Zwergfledermaus * * Pipistrellus pipistrellus Lebensraumansprüche Gebäudefledermaus; Vorkommen in strukturreichen Landschaften, auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger. Jagdgebiete: Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laubund Mischwälder, im Siedlungsbereich in parkartigen Gehölzbeständen sowie an Straßenlaternen. Radius von 50 m–2,5 km um die Quartiere: Sommerquartiere: fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden, auch Baumquartiere und Nistkästen. Ortstreue Weibchenkolonien umfassen mehr als 80 (max. 400) Tiere. Nutzung mehrerer Quartiere im Verbund, Wechsel alle 11–12 Tage. Winterquartiere: oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, auch natürliche Felsspalten und unterirdisch in Kellern oder Stollen. Quartiertreu. Überwinterung in traditionell genutzten Massenquartieren mit vielen tausend Tieren. Wanderstrecken zwischen Sommer- und Winterquartier unter 50 km. -8- Vorkommen im UG Betroffenheit Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die innerhalb der Vorhabenflächen potenziell als Leitlinien oder für Tagesverstecke geeigneten Strukturen zum Erhalt festgesetzt werden, sowohl zwischen als auch unter den Modulen als Nahrungshabitat geeignetes Extensivgrünland entwickelt werden soll und keine Beleuchtung der Flächen vorgesehen ist, werden durch die Umsetzung der Planungen keine relevanten nachteiligen Veränderungen für den Raum bzw. die Art entstehen. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Gebäude sind von den Planungen nicht betroffen und liegen auch nicht unmittelbar angrenzend vor. Allerdings könnten die innerhalb der für die interkommunale FF-PVA vorgesehenen Flächen bestehenden Gehölzstrukturen für einzelne Tiere eine Funktion als Leitlinien oder für Tagesverstecke übernehmen oder auch die Planflächen als anteiliges Nahrungshabitat fungieren. ► Vorkommen möglich ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung -9- Vögel Deutscher Name Wissens. Name Baumfalke Falco subbuteo Baumpieper Anthus trivialis RL NRW 3 2 RL D 3 V Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Diese befinden sich meist in lichten Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt. Ab Mai erfolgt die Eiablage, spätestens im August sind die Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende April bis Mitte Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Bluthänfling Carduelis cannabina RL NRW 3 RL D 3 - 10 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Als typische Vogelart der ländlichen Gebiete bevorzugt der Bluthänfling offene. mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen und einer samentragenden Krautschicht bewachsene Flächen. In NRW sind dies z. B. heckenreiche Agrarlandschaften, Heide-, Ödland- und Ruderalflächen. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aber hat sich die Präferenz auch in die Richtung urbaner Lebensräume wie Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe verschoben. Hier ist die vornehmlich vegetabilische Nahrung des Bluthänflings in Form von Sämereien in ausreichender Zahl vorhanden. Der bevorzugte Neststandort befindet sich in dichten Büschen und Hecken. Das Brutgeschäft im Rahmen einer gewöhnlich monogamen Saisonehe beginnt frühestens ab Anfang April, Hauptzeit ist die erste bzw. zweite Maihälfte, das letzte Gelege wird in der ersten Augustdekade begonnen. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester potenziell geeigneten Gehölzstrukturen oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Eisvogel Alcedo atthis RL NRW * RL D * - 11 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren. Wurzelteller von umgestürzten Bäumen sowie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen. Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten. Außerhalb der Brutzeit tritt er auch an Gewässern fernab der Brutgebiete, bisweilen auch in Siedlungsbereichen auf. Die Größe eines Brutreviers wird auf 1– 2,5 km (kleine Fließgewässer) bzw. auf 4– 7 km (größere Flüsse) geschätzt. Frühestens ab März beginnt das Brutgeschäft. Unter günstigen Bedingungen sind Zweit- und Drittbruten bis zum September möglich. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Feldlerche Alauda arvensis RL NRW 3S RL D 3 - 12 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da sowohl innerhalb der und umliegend zu den Planflächen gliedernde Gehölzstrukturen (Baum- / Heckenreihen) sowie Wald vorliegen, führen die parzellierenden Vertikalstrukturen dazu, dass die unmittelbaren Planflächen für die Art keine Eignung zeigen. Umliegende Flächen werden hingegen vom Planvorhaben abgeschirmt, zumal die max. zulässige Gebäudeund Modulhöhe im Plangebiet mit 3,5 m festgesetzt wird, was niedriger als sämtliche Gehölzstrukturen ist. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Zudem wurde bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung im nordöstlichen und nordwestlichen Raum, wo die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen weiträumiger als im Plangebiet werden, je ein Brutrevier der Art erfasst. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist der nächstgelegene Reproduktionsverdacht aus 2012 im Abstand von ca. 980 m südöstlich bekannt. Innerhalb der Planflächen wurde die Art jedoch nicht bestätigt. Auch das Fachinformationssystem @LINFOS enthält dazu keine Hinweise. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Feldschwirl RL NRW 3 RL D 2 Locustella naevia Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Wichtig ist das Vorhandensein von zwei Vegetationsschichten: eine über 20–30 cm hohe, dichte Kraut- und Grasschicht die genügend Bewegungsfreiheit lässt, und eine Schicht mit geeigneten Singwarten (z. B. vorjährige Stauden, einzelne Sträucher oder kleine Bäume). Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Das Nest wird bevorzugt in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April das Brutgeschäft (Hauptlegezeit im Mai). Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. Feldsperling Passer montanus 3 V - 13 - Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Anders als der nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gelegentlich in kolonieartigen Ansammlungen. Als Höhlenbrüter nutzten sie Spechtoder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber auch Nistkästen. Die Brutzeit reicht von April bis August. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name RL NRW Flussregenpfeifer 2 RL D V Charadrius dubius Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 * - 14 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer größerer Flüsse sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist unbewachsenen Stellen angelegt. Die Siedlungsdichte kann bis zu 2 Brutpaare auf 1 km Fließgewässerlänge betragen. Ab Mitte / Ende April beginnt die Eiablage, spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Früher kam der Gartenrotschwanz häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in NRW auf die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden angelegt. Die Eiablage beginnt ab Mitte April, Zweitgelege sind möglich. Bis Ende Juni sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Girlitz Serinus serinus RL NRW 2 RL D * - 15 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Aufgrund seiner mediterranen Herkunft bevorzugt der Girlitz ein trockenes und warmes Klima, welches in NRW nur regional bzw. in bestimmten Habitaten zu finden ist. Aus diesem Grund ist der Lebensraum Stadt für diese Art von besonderer Bedeutung, da hier zu jeder Jahreszeit ein milderes und trockeneres Mikroklima herrscht als in ländlichen Gebieten. Eine abwechslungsreiche Landschaft mit lockerem Baumbestand findet er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und Kleingartenanlagen. Hier ist auch das Nahrungsangebot an kleinen Sämereien von Kräutern und Stauden sowie Knospen und Kätzchen von Sträuchern und Bäumen ausreichend vorhanden. Der bevorzugte Neststandort befindet sich in Nadelbäumen. Das Brutgeschäft im Rahmen einer gewöhnlich monogamen Saisonehe beginnt ab Mitte/Ende April bis Ende Mai, die Zweitbrut Ende Juni bis Mitte Juli. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Graureiher RL NRW * RL D * Ardea cinerea - 16 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren und Gewässern kombiniert sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen anlegen. Ab Mitte Februar beziehen die Tiere ihre Brutplätze und beginnen mit dem Horstbau. Ab März erfolgt die Eiablage, die Jungen sind spätestens im Juli flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen zwar weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf Hinweise auf Vorkommen der Art vor, bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde sie jedoch im nordwestlichen Raum – außerhalb der Planflächen für die interkommunale FF-PVA – bei der Nahrungssuche beobachtet. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Habicht Accipiter gentilis 3 * Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1–2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen in 14–28 m Höhe angelegt. Der Horstbau beginnt bereits im Winter, die Eiablage erfolgt ab Ende März, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst und auch im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW liegen für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist hingegen das nächstgelegene Vorkommen in Form eines Reproduktionsverdachts aus 2020 im Abstand von ca. 250 m südöstlich bekannt. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Kiebitz RL NRW 2S RL D 2 Vanellus vanellus Kleinspecht Dryobates minor 3 3 - 17 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Inzwischen brüten etwa 80 % der Kiebitze in NRW auf Ackerflächen. Dort ist der Bruterfolg stark abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Bei der Wahl des Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt. Auf einer Fläche von 10 ha können 1–2 Brutpaare vorkommen. Kleinflächig kann es zu höheren Dichten kommen, da Kiebitze oftmals in kolonieartigen Konzentrationen brüten. Die ersten Kiebitze treffen ab Mitte Februar in den Brutgebieten ein. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft, spätestens im Juni sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da sowohl innerhalb und umliegend zu den Planflächen gliedernde Gehölzstrukturen (Baum- / Heckenreihen) sowie Wald vorliegen, führen die parzellierenden Vertikalstrukturen dazu, dass die unmittelbaren Planflächen für die Art keine Eignung zeigen. Umliegende Flächen werden hingegen vom Planvorhaben abgeschirmt, zumal die max. zulässige Gebäudeund Modulhöhe im Plangebiet mit 3,5 m festgesetzt wird, was niedriger als sämtliche Gehölzstrukturen ist. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden) angelegt. Reviergründung und Balz finden ab Februar statt. Ab Ende April beginnt die Eiablage, bis Ende Juni sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem wurde bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung im nordöstlichen Raum, wo die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen weiträumiger als im Plangebiet werden, ein Brutrevier der Art erfasst. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist der nächstgelegene Reproduktionsverdacht aus 2012 im Abstand von ca. 650 m südöstlich bekannt. Innerhalb der Planflächen wurde die Art jedoch nicht bestätigt. Das Fachinformationssystem @LINFOS enthält für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung keine weiteren Hinweise. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit ► Vorkommen wird ausgeschlossen Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Kuckuck RL NRW 2 RL D 3 Cuculus canorus Mäusebussard Buteo buteo * * - 18 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen antreffen. Das Weibchen legt jeweils ein Ei in ein fremdes Nest von bestimmten Singvogelarten. Bevorzugte Wirte sind Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt von Ende April bis Juli die Ablage der Eier. Der junge Kuckuck wirft die restlichen Eier oder Jungen aus dem Nest und wird von seinen Wirtseltern aufgezogen. Spätestens im September sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10–20 m Höhe angelegt wird. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► Vorkommen wird ausgeschlossen Zudem wurde die Art bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung an drei Stellen (innerhalb der Vorhabenflächen auf Oelder Stadtgebiet, südlich der Bahn und nordwestlich der Planungen) bei der Nahrungssuche beobachtet. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist der nächstgelegene Reproduktionsverdacht aus 2012 im Abstand von ca. 350 m südöstlich bekannt – ein weiterer ca. 570 m südwestlich im Waldbereich des FFH-Gebiets DE-4114302 aus dem Jahr 2020. Beide Punkte sind auch in das LINFOS des LANUV NRW eingepflegt. ► Vorkommen bekannt Aufgrund der großen Aktionsradien der Art, der Tatsache, dass die Art auch umliegende Flächen zur Nahrungssuche vorfindet und nutzt, und der örtlich vorgesehenen Entwicklung der Flächen mit anteiligem artenreichem Extensivgrünland, das grundsätzlich weiterhin als Teilnahrungshabitat genutzt werden kann, werden für die Art keine essentiellen Habitatstrukturen verloren gehen. Eine Betroffenheit potenzieller Horstbäume etc. ist ebenfalls nicht gegeben. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Mehlschwalbe RL NRW 3S RL D 3 Delichon urbicum Mittelspecht Dendrocopos medius * * - 19 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte September die letzten Jungen flügge werden. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder. Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mind. 30 ha groß. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5–2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern angelegt. Ab Mitte April beginnt das Brutgeschäft, bis Juni sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. ► Vorkommen wird ausgeschlossen ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Nachtigall Luscinia megarhynchos RL NRW 3 RL D * - 20 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Die Nachtigall besiedelt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor allem für die Nestanlage, zur Nahrungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 0,2–2 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bodennähe in dichtem Gestrüpp angelegt. Das Brutgeschäft beginnt im Mai, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die Art trotz der anteilig im Vorhabenbereich potenziell geeigneten Habitatstrukturen nur außerhalb der Planflächen nachgewiesen wurde, besteht durch die Umsetzung der Planungen keine unmittelbare Betroffenheit aktueller Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die innerhalb der für die FF-PVA vorgesehenen Flächen vorhandenen Gehölze werden hingegen zum Erhalt festgesetzt und gesichert. Zwischen und unter den Modulen wird Extensivgrünland entwickelt. Eine Beleuchtung der Flächen ist nicht vorgesehen, Lärmbelastungen können ebenfalls ausgeschlossen werden. Dementsprechend wird die Umsetzung der Planungen keine erheblich nachteiligen Veränderungen für die Art ergeben. Vielmehr werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung voraussichtlich positiv entwickeln. Im Artenkataster des Kreises Warendorf sowie im Fachinformationssystem @LINFOS liegen zwar keine Hinweise auf Vorkommen der Art für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung vor, bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurden jedoch insgesamt sechs Brutreviere im Nahbereich der Planflächen erfasst. Innerhalb der Planflächen wurde die Art nicht nachgewiesen. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Neuntöter RL NRW V RL D * Lanius collurio Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V - 21 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornensträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang / Mitte Juni), im Juli werden die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die Art in 2020 im Plangebiet und angrenzend nicht bestätigt wurde und auch bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeigneten Gehölzstrukturen oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden, besteht keine Betroffenheit für die Art. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist hingegen das nächstgelegene Vorkommen in Form eines Reproduktionsverdachts aus 2020 für die Art im Abstand von ca. 460 m südlich erfasst, welches auch in das @LINFOS des LANUV NRW eingepflegt ist. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen zwar weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf Hinweise auf Vorkommen der Art vor, bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde sie jedoch östlich der Planflächen bei der Nahrungssuche beobachtet. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Da innerhalb der Planflächen anteilig eine Entwicklung als artenreiches Extensivgrünland vorgesehen ist, die grundsätzlich auch weiterhin eine Nutzung als Teilnahrungshabitat ermöglicht, und die Art bisher nur umliegende Flächen zur Nahrungssuche nutzt, werden für die Art keine essentiellen Habitatstrukturen verloren gehen. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Rebhuhn RL NRW 2S RL D 2 Perdix perdix - 22 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt. Die Eiablage beginnt ab April, Hauptlegezeit ist im Mai, ab August sind alle Jungtiere selbständig. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Vielmehr werden bei einer Umsetzung der Planung durch die zwischen und unter den Modulen vorgesehene Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland für die Art voraussichtlich gut geeignete Strukturen entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Rohrweihe Circus aeruginosus VS * Die Rohrweihe besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist eng an Röhrichtbestände gebunden. Die Nahrungsflächen liegen meist in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen. Die Nahrung besteht aus Vögeln und Kleinsäugern, die gewöhnlich im niedrigen Suchflug erbeutet werden. Jagdreviere können eine Größe zwischen 1 und 15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flussauen und Rieselfeldern mit größeren Schilfund Röhrichtgürteln (0,5–1 ha und größer). Das Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt. Seit den 1970er Jahren brüten Rohrweihen verstärkt auch auf Ackerflächen, wobei Getreidebruten ohne Schutzmaßnahmen oftmals nicht erfolgreich sind. Die Eiablage beginnt ab Mitte / Ende April, bis Anfang August sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst und auch im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW liegen für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist hingegen der nächstgelegene Brutnachweis aus 2013 für die Art im Abstand von ca. 670 m westlich erfasst. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Rotmilan RL NRW * RL D * Milvus milvus - 23 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Jagdreviere können eine Fläche von 15 km² beanspruchen. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1–3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Ab April beginnt das Brutgeschäft, spätestens Ende Juli sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da innerhalb der Planflächen anteilig eine Entwicklung als artenreiches Extensivgrünland vorgesehen ist, die grundsätzlich auch weiterhin eine Nutzung als Teilnahrungshabitat ermöglicht, und die Art auch umliegend Flächen zur Nahrungssuche vorfindet, werden für die Art keine essentiellen Habitatstrukturen verloren gehen. Eine Betroffenheit potenzieller Nistbäume etc. ist ebenfalls nicht gegeben. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art innerhalb des Vorhabenbereichs auf Ennigerloher Stadtgebiet bei der Nahrungssuche beobachtet. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist der nächstgelegene Brutnachweis aus 2019 ca. 430 m südöstlich vermerkt – ein weiterer Reproduktionsverdacht aus 2017 ca. 550 m (Erfassung 2017) südwestlich im Waldbereich des FFH-Gebiets DE4114-302. Beide Punkte sind auch in das LINFOS des LANUV NRW eingepflegt. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Schleiereule Tyto alba *S * Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen Landschaften, die in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete werden Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen aufgesucht. Ein Jagdrevier kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden genutzt, die einen freien An- und Abflug gewähren. Bewohnt werden Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Ab Ende Februar / Anfang März belegen die Tiere ihren Nistplatz, das Brutgeschäft beginnt meist ab April, spätestens im Oktober sind die Jungen flügge. Die Schleiereule gilt als ausgesprochen reviertreu. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Vielmehr werden bei einer Umsetzung der Planung durch die anteilige Entwicklung als artenreiches Extensivgrünland voraussichtlich für die Art gut geeignete Nahrungsflächen entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Schwarzspecht RL NRW * RL D * Dryocopus martius Sperber Accipiter nisus * * - 24 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete, er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus Ameisen und holzbewohnenden Wirbellosen besteht. Die Brutreviere haben eine Größe zwischen 250–400 ha Waldfläche. Als Brut- und Schlafbäume werden glattrindige, astfreie Stämme mit freiem Anflug und im Höhlenbereich mit mind. 35 cm Durchmesser genutzt. Schwarzspechthöhlen haben im Wald eine hohe Bedeutung für Folgenutzer. Ab Ende März bis Mitte April erfolgt die Eiablage, bis Juni sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4–7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis Juli sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Zudem ist im Artenkataster des Kreises Warendorf der nächstgelegene Reproduktionsverdacht aus 2020 im Abstand von ca. 280 m südöstlich bekannt. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art jedoch nicht bestätigt. Auch das Fachinformationssystem @LINFOS enthält für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung keine Hinweise zu einem Vorkommen der Art. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Star Sturnus vulgaris RL NRW 3 RL D 3 - 25 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Diese Art besiedelt die boreale und gemäßigte, sowie die nördliche mediterrane Zone der Westpaläarktis. In NRW kommt die Nominatform als Brutvogel von den Niederungen bis in montane Regionen vor, aber auch als regelmäßiger Durchzügler und Gastvogel. Im Tiefland verbleibt er auch im Winter. Der Star hat Vorkommen in einer Vielzahl von Lebensräumen. Als Höhlenbrüter benötigt er Gebiete mit einem ausreichenden Angebot an Brutplätzen (z. B ausgefaulte Astlöcher, Buntspechthöhlen) und angrenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche. Ursprünglich ist die Art wohl ein Charaktervogel der mit Huftieren beweideten, halboffenen Landschaften und feuchten Grasländer gewesen. Durch bereitgestellte Nisthilfen brütet dieser Kulturfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo ebenso alle erdenklichen Höhlen, Nischen und Spalten an Gebäuden besiedelt werden. Das Nahrungsspektrum des Stars ist vielseitig und jahreszeitlich wechselnd. Während im Frühjahr/Frühsommer vor allem Wirbellose und Larven am Boden gesucht werden, frisst er im Sommer/Herbst fast ausschließlich Obst und Beeren und im Winter wilde Beerenfrüchte und vielfach Abfälle. Die Revierbesetzung erfolgt teilweise schon Ende Februar/März, Hauptbrutzeit ist Anfang April bis Juni. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Da die Art nur außerhalb der Planflächen nachgewiesen wurde, besteht durch die Umsetzung der Planungen keine unmittelbare Betroffenheit aktueller Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die innerhalb der für die FF-PVA vorgesehenen Flächen vorhandenen Gehölze werden hingegen zum Erhalt festgesetzt und gesichert. Zwischen und unter den Modulen wird artenreiches Extensivgrünland entwickelt. Eine Beleuchtung der Flächen ist nicht vorgesehen, Lärmbelastungen können ebenfalls ausgeschlossen werden. Dementsprechend wird die Umsetzung der Planungen keine erheblich nachteiligen Veränderungen für die Art ergeben. Potenziell werden sich die Flächen im Hinblick auf die Habitateignung eher positiv entwickeln. Im Artenkataster des Kreises Warendorf sowie im Fachinformationssystem @LINFOS liegen zwar keine Hinweise auf Vorkommen der Art für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung vor, bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurden jedoch insgesamt zwei Brutreviere im Nahbereich der Planflächen erfasst. Innerhalb der Planflächen wurde die Art nicht nachgewiesen. ► Vorkommen bekannt ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Steinkauz RL NRW 3S RL D V Athene noctua Turmfalke Falco tinnunculus V * - 26 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 5–50 ha erreichen. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen angenommen. Neben einer Herbstbalz findet die Hauptbalz im Februar / März statt. Die Brutzeit beginnt Mitte April, bis Ende Juni werden die Jungen flügge. Nach 2–3 Monaten sind die jungen Steinkäuze selbständig und wandern ab. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Vielmehr werden bei einer Umsetzung der Planung durch die anteilige Entwicklung als artenreiches Extensivgrünland voraussichtlich für die Art gut geeignete Nahrungsflächen entstehen. Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. In optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5–2,5 km² Größe. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen, aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. Die Brut beginnt meist in der ersten Aprilhälfte, spätestens im Juli werden die Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► Vorkommen wird ausgeschlossen Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen zwar weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf Hinweise auf Vorkommen der Art vor, bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde sie jedoch im nordwestlichen Raum – außerhalb der Planflächen für die interkommunale FF-PVA – bei der Nahrungssuche beobachtet. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Turteltaube RL NRW 2 RL D 2 Streptopelia turtur Uhu Bubo bubo * * - 27 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Die Turteltaube bevorzugt offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe angelegt. Das Brutgeschäft beginnt frühestens ab Mitte Mai, bis Juli sind alle Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig davon werden bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt. Zudem werden die Planflächen nicht beleuchtet, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. Der Uhu besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 km² groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Neben einer Herbstbalz (v. a. im Oktober) findet die Hauptbalz im Januar bis März statt. Die Eiablage erfolgt im März, spätestens im August sind die Jungen flügge. Ab September wandern die jungen Uhus ab. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► Vorkommen wird ausgeschlossen Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist jedoch der nächstgelegene Hinweis auf einen Reproduktionsverdacht aus 2020 für die Art aus 2019 im Abstand von ca. 660 m südwestlich im Waldbereich des FFH-Gebiets DE4114-302 erfasst. Dieser Fundpunkte ist auch in das LINFOS des LANUV NRW eingepflegt. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur außerhalb der Vorhabenflächen beobachtet wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Wachtel RL NRW 2 RL D V Coturnix coturnix Waldkauz Strix aluco * * - 28 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Die Wachtel kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme von Insektennahrung und Magensteinen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden zwischen hoher Kraut- und Grasvegetation angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab Mitte / Ende Mai, Anfang August sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Vielmehr werden bei einer Umsetzung der Planung durch die zwischen und unter den Modulen vorgesehene Entwicklung als Extensivgrünland für die Art voraussichtlich gut geeignete Strukturen entstehen.. Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 25–80 ha erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Die Belegung der Reviere erfolgt bereits im Herbst, ab Februar beginnt die Frühjahrsbalz. Im März, seltener schon im Februar erfolgt die Eiablage, im Juni sind die Jungen selbständig. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► Vorkommen wird ausgeschlossen Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst. Im Artenkataster des Kreises Warendorf ist hingegen das nächstgelegene Vorkommen in Form eines Reproduktionsverdachts aus 2020 für die Art im Abstand von ca. 460 m südlich erfasst, welches auch in das @LINFOS des LANUV NRW eingepflegt ist. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur in deutlichem Abstand zu den Flächen nachgewiesen wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Waldlaubsänger RL NRW 3 RL D * Phylloscopus sibilatrix - 29 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Waldlaubsänger lebt in lichten Laub- und Mischwäldern, Buchenwäldern und Parkanlagen. Das Verbreitungsgebiet des Waldlaubsängers konzentriert sich auf die Bereiche oberhalb von 150 m ü. NN. Hier herrscht noch eine weitgehend geschlossene Verbreitung mit lokal hohen Dichten vor. Im gesamten Tiefland bestehen dagegen nur noch inselartige Vorkommen, die sich auf größere Waldgebiete konzentrieren. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Waldohreule Asio otus 3 * Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. Als Jagdgebiete werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 20–100 ha erreichen. Als Nistplatz werden alte Nester von anderen Vogelarten genutzt. Nach der Belegung der Reviere und der Balz im Januar / Februar beginnt ab Ende März das Brutgeschäft. Spätestens im Juli sind die Jungen selbständig. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Vielmehr werden bei einer Umsetzung der Planung durch die zwischen und unter den Modulen vorgesehene Entwicklung als Extensivgrünland für die Art voraussichtlich gut geeignete Nahrungsflächen entstehen. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Waldschnepfe RL NRW 3 RL D V Scolopax rusticola - 30 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Die Waldschnepfe bevorzugt größere, nicht zu dichte Laub- und Mischwälder mit gut entwickelter Kraut- und Strauchschicht. Waldschnepfen kommen in Birken- und Erlenbrüchen mit hoher Stetigkeit vor und meiden dicht geschlossene Bestände und Fichtenwälder. Der scheue Einzelgänger versteckt sich am Tag und wird meist erst in der Dämmerung aktiv. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Wespenbussard Pernis apivorus 2 V Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf Laubbäumen in einer Höhe von 15–20 m errichtet, alte Horste von anderen Greifvogelarten werden gerne genutzt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai das Brutgeschäft, bis August werden die Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art nicht erfasst und auch im Artenkataster des Kreises Warendorf ist die Art nicht geführt. Allerdings liegt im @LINFOS des LANUV NRW ein Fundpunkt ca. 500 m südwestlich vor. ► Vorkommen bekannt Da die Art nur in deutlichem Abstand zu den Flächen nachgewiesen wurde und bei einer Umsetzung der Planung keine für Nester geeignete oder andere potenziell essentielle Strukturen entfernt werden und aufgrund der anteilig weiterhin als Teilnahrungshabitat verbleibenden, extensiv genutzten Teilflächen mit artenreichem Grünland, ist keine Betroffenheit für die Art erkennbar. Beleuchtungen sind nicht vorgesehen, sodass auch darüber keine Beeinträchtigungen für den Raum entstehen. ► keine Betroffenheit Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung Deutscher Name Wissens. Name Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis RL NRW * RL D * - 31 - Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Zwergtaucher brütet an stehenden Gewässern mit einer dichten Verlandungs- bzw. Schwimmblattvegetation. Bevorzugt werden kleine Teiche, Heideweiher, Moor- und Feuchtwiesentümpel, Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässer, Klärteiche sowie Fließgewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit. Auf 0,4 ha Wasserfläche können bis zu 4 Brutpaare vorkommen. Das Nest wird meist freischwimmend auf Wasserpflanzen angelegt. Das Brutgeschäft beginnt im April, in günstigen Jahren sind Zweit- oder Drittbruten möglich. Bis September sind die letzten Jungen flügge. Ein Vorkommen der Art als Brutvogel ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. Bei der in 2022 im Radius von rund 200 m zu den Vorhabenflächen durchgeführten Brutvogelkartierung wurde die Art ebenfalls nicht erfasst. Zudem liegen im Geltungsbereich keine potenziell geeigneten Habitatstrukturen vor. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung - 32 - Amphibien Deutscher Name Wissens. Name Kammmolch Triturus cristatus RL NRW 3 RL D 3 Lebensraumansprüche Vorkommen im UG Betroffenheit Der Kammmolch gilt als eine typische Offenlandart, die traditionell in den Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen Auengewässern (z. B. an Altarmen) vorkommt. In Mittelgebirgslagen werden außerdem große, feuchtwarme Waldbereiche mit vegetationsreichen Stillgewässern besiedelt. Sekundär kommt die Art in Kies-, Sandund Tonabgrabungen in Flussauen sowie in Steinbrüchen vor. Offenbar erscheint die Art auch als Frühbesiedler an neu angelegten Gewässern. Die meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf, sind nur gering beschattet und in der Regel fischfrei. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Laubund Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer. Ein Vorkommen der Art ist im örtlichen Messtischblattausschnitt bekannt (vgl. Anlage 1). ► keine Betroffenheit Für den Bereich der Planungen, angrenzend und auch bis zu ca. 1 km Entfernung liegen jedoch keine Hinweise auf Vorkommen der Art vor - weder im Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV NRW noch im Artenkataster des Kreises Warendorf. ► Vorkommen wird ausgeschlossen Stadt Oelde Aufstellung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und 44. FNP-Änderung Artenschutzbeitrag – Anlage 2 – Vorprüfung - 33 - Legende Rote Liste Rote Listen 0 ausgestorben oder verschollen R durch extreme Seltenheit gefährdet Rote Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Ausgabe 2020 ff. (https://www.bfn.de/themen/rote-liste.html) 1 vom Aussterben bedroht Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung (RYSLAVY et al., 2020) 2 stark gefährdet 3 gefährdet I gefährdete wandernde Tierart D Daten nicht ausreichend V Vorwarnliste * nicht gefährdet k. A. keine Angabe S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt Deutschland Rastvögel und Wintergäste, eingestuft nach Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (HÜPPOP et al., 2012) NRW Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6 Fassung, Stand: Juni 2016 (Grüneberg, et al., 2016) Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta – in Nordrhein-Westfalen, 5. Fassung (LANUV NRW 2021)