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Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung

                                    
                                        Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 154
„Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“
44. Änderung des Flächennutzungsplans
Eingriffsbilanzierung

Stadt Oelde

Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 154
„Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“
44. Änderung des Flächennutzungsplans
Eingriffsbilanzierung

Auftraggeber:
Stadt Oelde
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Verfasser:
Kortemeier Brokmann
Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Sonja Deutzmann
Dipl.-Ing. Martina Gaebler
Herford, Juni 2023

Projektnummer KBL: 5189

Stadt Oelde
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

-I-

INHALTSVERZEICHNIS
1

Einleitung ............................................................................................................1

2

Eingriffsermittlung / -bilanzierung ...................................................................2

3

Quellenverzeichnis ............................................................................................7

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1

Lage der Bauleitplanverfahren der Stadt Oelde (schwarze Linie) im
Kontext zu der kommunenübergreifend geplanten FF-PVA
(ockerfarbene Schraffur) mit Fortsetzung auf Ennigerloher
Stadtgebiet (ohne schwarze Linie) ......................................................................1

TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1

Tab. 2
Tab. 3

Kompensationsermittlung Teilfläche Sondergebiet (SO) mit der
Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ anhand des
Berechnungsmoduls für „Naturverträgliche Solarparks“ (Anhang 5)
(KREIS WARENDORF 2023b)..................................................................................4
Kompensationsermittlung im übrigen Geltungsbereich des vBPlans (ohne Sondergebiet (SO)) .........................................................................5
Ermittlung des Kompensationsbedarfs für externe
Kompensationsmaßnahmen in ökol. ÖWE .........................................................6

ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1

Darstellung der Eingriffsbilanzierung ......................................... Maßstab 1:3.000

Stadt Oelde
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

1

-1-

Einleitung

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vB-Plan) Nr. 154
„Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ und der gleichzeitigen 44. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Oelde im Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3
BauGB ist für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf der Basis der über den
Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen eine Eingriffsbilanzierung vorzunehmen. Mittels
dieser wird anhand eines anerkannten Bewertungssystems rechnerisch ermittelt, welcher
Kompensationsbedarf durch die Umsetzung des Planvorhabens entsteht. Diesen gilt es
dann, durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Für die nachstehende Eingriffsbilanzierung, die separat zum Umweltbericht als Anlage zur
Begründung erarbeitet wurde, wird der gesamte Geltungsbereich für den vB-Plan Nr. 154
mit einer Fläche von rund 3 ha berücksichtigt (siehe Abb. 1). Die den interkommunalen
Standort für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) ergänzenden
Flächen auf Ennigerloher Stadtgebiet (in Abb. 1 ockerfarbene Schraffur ohne schwarze Begrenzung) werden im Rahmen des dafür erfolgenden Bauleitplanverfahrens der Nachbarkommune eigenständig bilanziert.

Abb. 1

Lage der Bauleitplanverfahren der Stadt Oelde (schwarze Linie) im Kontext zu der
kommunenübergreifend geplanten FF-PVA (ockerfarbene Schraffur) mit Fortsetzung
auf Ennigerloher Stadtgebiet (ohne schwarze Linie)

Stadt Oelde
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

-2-

Die nachstehende Eingriffsbilanzierung erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfe des Kreises
Warendorf (2023a) mit der Bezeichnung „Warendorfer Modell“ (Fassung 2023). Das darin
angewandte Bewertungsverfahren sieht eine Gegenüberstellung der ökologischen Wertigkeit des vorhandenen Ist-Zustands (Biotoptypen / Bestand) mit der Biotopwertigkeit der
Planungssituation (flächenbezogene Festsetzungen des Bebauungsplans) vor. Dabei wird
ergänzend das erst kürzlich seitens der uNB des Kreises entwickelte Berechnungsmodul
(Anlage 5) aus dem Konzept zur Steuerung von „Photovoltaik-Freiflächenanlagen / Solarparks und Naturschutz im Kreis Warendorf“ angewandt (KREIS WARENDORF 2023b). Im Vergleich zu diesem aktuellen ersten Konzeptstand wurde allerdings der darin angewandte
Faktor zur Ermittlung des Zusatzbedarfs an Freiflächen bzw. dem ÖWE-Defizit in Abstimmung mit der uNB geringfügig verändert / angepasst und mit 0,6 ÖWE/m² definiert (siehe
Tab. 1).
Beide Situationen – Bestand und Planung – werden in der Anlage 1 als Kartendarstellung
abgebildet. Ergänzend dazu zeigen die nachstehenden Tabellen die aktuellen und zukünftigen Flächenverteilungen (m²) sowie die dafür in Anlehnung an die genannten Arbeitshilfen
erfolgten Berechnungen und vergebenen ökologischen Wertigkeiten (ÖWE / m²).

2

Eingriffsermittlung / -bilanzierung

Im Bestand werden die intensiv genutzten Grünlandflächen (EA0) mit 0,5 ÖWE / m² angerechnet. Der innerhalb des Grünlands gelegene Brunnen (SE10) wird nicht gesondert bilanziert, da dieser bei einer Umsetzung der Planung nicht verändert wird.
Den dazu ergänzend in den Randbereichen gelegenen und mit Standort und Kronentraufen
eingemessenen Baumhecken mit alten Eichen (BF1, BD7) ist hingegen nach diesem Modell mit 2,4 ÖWE / m² eine deutlich höhere Wertigkeit zuzuweisen. Kleinflächige Saumstrukturen (KB1) im Bereich der geplanten Zufahrt werden mit 0,2 ÖWE / m² berücksichtigt.
In der Planung werden die Flächen, innerhalb derer die Module errichtet werden, als Sondergebiet (SO) mit entsprechender Zweckbestimmung sowie einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,6 festgesetzt. Die GRZ wird nicht durch Nebenanlagen überschritten, sondern
insgesamt eingehalten, sodass 40 % des Sondergebiets frei von Modulen und Nebenanlagen bleiben. Zudem werden die Kriterien der Anlage 2 des Konzeptes zur Steuerung von
„Photovoltaik-Freiflächenanlagen / Solarparks und Naturschutz im Kreis Warendorf“ des
Kreises Warendorf (2023b)
1.1

Erhalt bestehender Gehölze, Biotopstrukturen incl. Pufferzonen und Kronentraufen

1.2

Verschattungswirkungen von Gehölzen durch ausreichende Modulabstände berücksichtigen

1.3

Keine Aufschüttungen/ Abgrabungen, Modulreihen dem Geländeverlauf anpassen,
Bodenerosion verhindern

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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

-3-

1.4

Verwendung unbelasteter, standortgerechter Substrate ohne Neophyten, Neozoen
oder hohe Nährstoffbelastung

1.5

Mindestbodenabstände der Module 80 cm

1.6

Modulreihenabstand > 3,0 m

1.7

Maximale Bauhöhe der Module 3,5 m

1.8

Einzäunung: Kleintierzugängliche Durchlasshöhe 20 cm, kein Stacheldraht, Zaunfarbe gedeckte Grüntöne

1.9

Randeingrünung mit standortheimischen Gehölzen mind. 3-reihig außerhalb der Einzäunung

1.10 Unternutzung Extensivgrünland durch Ansaat innerhalb des 1. Betriebsjahres mit Regiosaatgut > 30 % Kräuteranteil
1.11 Unternutzung Extensivgrünland mit max 2-maliger Mahd ab 15.06. und 01.09., alternativ Beweidung mit max 0,3 GV/ha möglich
1.12 Kein Mulchen, Abfuhr Mahdgut, auch unter Modulreihen, soweit möglich
1.13 Mahd kleintierschonend mit Messerbalken, Schnitthöhe 10 cm
1.14 Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, kein Dünger, keine chemische Modulreinigung
1.15 Keine nächtliche Beleuchtung
im Wesentlichen eingehalten und über die Festsetzungen und Inhalte des vB-Plans Nr. 154
„Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ berücksichtigt.
Für diese Flächenanteile, die als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgesetzt werden, wird das Berechnungsmodul aus dem genannten FF-PVA-Konzept der uNB des Kreises Warendorf angewandt (siehe Tab. 1).
Die übrigen Flächenanteile des Geltungsbereichs des v-B-Plans Nr. 154 „Interkommunaler
Solarpark – In der Hoest“ werden bzgl. der Eingriffsermittlung unter Berücksichtigung des
„Warendorfer Modells“ ergänzend / separat betrachtet und im Hinblick auf die jeweilige
Wertigkeit von Bestand und Planungen einander gegenübergestellt (siehe Tab. 2).
In einem letzten Schritt werden die Ergebnisse der beiden Teilbilanzen (Tab. 1 und Tab. 2)
zusammengeführt, um den abschließenden Gesamtkompensationsbedarf für die Umsetzung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ zu ermitteln (siehe
Tab. 3).

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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

Tab. 1

-4-

Kompensationsermittlung Teilfläche Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung
„Freiflächen-Photovoltaikanlage“ anhand des Berechnungsmoduls für „Naturverträgliche Solarparks“ (Anhang 5) (KREIS WARENDORF 2023b)

Grunddaten

Kürzel

Bemerkungen - Formeln

Grundflächenzahl / Versiegelungsanteil
GRZ

Bezugsfläche im Sondergebiet für die
GRZ

SO

abzgl. zu erhaltene Gehölz- und Biotopflächen im Sondergebiet

GEH

Freiflächen gesamt

FF_ges

Bestandsbewertung

ÖWE_B

Zielbewertung / Planung
Solarpark
(Code Nr. 1.5 (0,3 ÖWE/m²))

Festsetzung im B-Plan

Gesamtfläche festgesetztes
Sondergebiet

27.150 m²

keine Freiflächen / überlagernden Festsetzungen im SO

0 m²
27.150 m²

Fläche

Intensivgrünland
(Code Nr. 3.6 (0,5 ÖWE/m²))
(Teilflächennr. 1 in der Kartendarstellung
(Anlage 1 – Bestand))
Summe ÖWE Bestand

0,6

Formel (SO-GEH)

ÖWE

27.150 m²

13.575 von Fläche SO

27.150 m²

13.575

Fläche

ÖWE

FF_ÖWE_P

27.150 m²

FF_übb

16.290 m²

Zielwert Freiflächenanteil von 50 %

FF_notw

13.575 m²

Formel (SO-GEH) x 50%

Nicht überbaubare Freiflächen nach BPlan

FF_nübb

10.860 m²

Formel (SO-GEH-FF_übb)

(Teilflächennr. 1 in der Kartendarstellung
(Anlage 1 – Planung))

8.145 entspricht FF_ges

Berechnung und Bewertung des Freiflächenanteils
Überbaubare Freiflächen gem. B-Plan

Überbaubare Freiflächen in %

Formel (SO-GEH) x GRZ, Modulreihen incl. baulicher Nebenanlagen

60 %

Formel (FF_übb/(SO-GEH))

Zusatzbedarf an Freiflächen
FF_zus

Formel (FF_notw - FF_nübb)
Minuswerte entsprechen einem
Überschuss

2.715 m²

entspricht ÖWE-Defizit
(definiert mit 0,6 ÖWE/m²)

FF_ÖWE

-1.629

Summe ÖWE Planung

ÖWE_P

6.516

Kompensationsbedarf
(Teilbereich SO)

6

7.059 ÖWE

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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

Tab. 2

Kompensationsermittlung im übrigen Geltungsbereich des vB-Plans (ohne Sondergebiet (SO))

1*

Nr.

-5-

2

Code

3

4

5

6

7

8

Biotoptyp

Fläche
(m²)

Grundwert
(ÖWE)

Korrekturfaktor

Gesamtwert
(ÖWE)
(Sp.5x6)

Einzelflächenwert
(ÖWE)
(Sp.4x7)

0,2

1,0

0,2

BESTAND (A)
2

Begleitvegetation

2.1

Saumstrukturen (KB1)

3

Landwirtschaftliche Nutzflächen, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen - PIK

3.6

Intensivgrünland, Fettwiesen,
Fettweiden (EA0) außerhalb des
geplanten Sondergebiets
(ohne eingemessenen Kronentraufbereich der Bestandsbäume)

8

Gehölze und Sonderbiotope

4

8.2

Baumhecken aus bodenständigen
Gehölzen (BF1, BD7)
(eingemessener Kronentraufbereich (Bestand = Planung))

5

8.2

Gehölzstreifen (BD3)

2

3

20

4

1.857

0,5

1,0

0,5

929

1.031

2,4

1,0

2,4

2.474

130

2,4

1,0

2,4

312

Gesamtflächenwert Bestand (A)

3.719

PLANUNG (B)

2

3

4

1

Versiegelte oder teilversiegelte Flächen

1.2

Verkehrsflächen gem. § 9 (1)
Nr. 11 BauGB, teilversiegelt

3

Landwirtschaftliche Nutzflächen, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen - PIK

3.7

Eigenständige Festsetzungen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB
(hier Extensivgrünland /Blüh- / Altgrasstreife, ohne Düngung, Pflegeumbruch und Pflanzenschutz
(ohne eingemessenen Kronentraufbereich der Bestandsbäume))

8

Gehölze und Sonderbiotope

8.2

Eigenständige Festsetzung gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V. m.
§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB
(eingemessener Kronentraufbereich der Bestandsbäume (Planung = Bestand))
Gesamtflächenwert Planung (B)

Kompensationsleistung
(Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
* Teilflächennr. in der Kartendarstellung (Anlage 1)

54

0,1

1,0

0,1

5

1.953

1,0

1,0

1,0

1.953

1.031

2,4

1,0

2,4

2.474

4.433
714

Stadt Oelde
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

-6-

Im Gesamtergebnis zeigt sich, dass durch die Umsetzung des vB-Plans Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark – In der Hoest“ ein ökologischer Wertverlust (Kompensationsbedarf) in
Höhe von 6.345 ÖWE entsteht (siehe Tab. 3).
Tab. 3

Ermittlung des Kompensationsbedarfs für externe Kompensationsmaßnahmen in
ökol. ÖWE

Kompensationsbedarf Sondergebiet (SO)

Kompensationsleistung übriger
Geltungsbereich (ohne SO)

Gesamtkompensationsbedarf
vB-Plan

7.059

714

6.345

Herford, Juni 2023

Stadt Oelde
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154 und 44. FNP-Änderung
Eingriffsbilanzierung

3

Quellenverzeichnis

KREIS WARENDORF (2023a)
Warendorfer Modell (Fassung 2023).
KREIS WARENDORF (2023b)
Photovoltaik-Freiflächenanlagen / Solarparks und Naturschutz im Kreis
Warendorf - Konzept zur Steuerung. Hrsg.: (UNB) .

-7-

Bestand

Weg
Weg

Geltungsbereiche vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 154 „Interkommunaler Solarpark - In der Hoest“ und
44. FNP-Änderung der Stadt Oelde

T.

(5)

(4)

1
(3)

(2)

2

(1)

rho

de
ms

E

T.

lage

Kläran

rst

5

KB1

8.2

3

Fortsetzung "Interkommunalen Solarpark In der Hoest" auf Ennigerloher Stadtgebiet

2.1

BD3

3.6
Weg

Weg II

1

Teilflächen Nr. Bestand / Planung

EA0

1.1

Bach

Code Bestand / Planung

4

T.

(Bewertung siehe Tabellen im Text)

8.2

lle

Zur

lque

Ange

1

EA0

BD7

3.6

Biotop- und Nutzungsstrukturen
(Stand: Mai 2022)

BF1
l

Ange

Grab

4

Kleingehölz
Gehölzstreifen
BD3
Gebüschstreifen, Strauchreihe
BD7
Baumreihe mit eingemessenen Kronentraufen
BF1

en

SE10

8.2

BD7

Grünland
EA0
Fettwiese (mit geplanter SO-Gebietsgrenze)

EA0
Weg

3

Weg

II

Randstreifen, Säume etc.
KB1
Ruderalsaum, lineare Hochstaudenflur

3.6

Weg II

en

Grab

Weg

Teilversiegelungen, geriger Versiegelungsgrad
VB3a

m

- Ham

Landwirtschaftsweg

Graben

nH
bah

r
ove
ann

Eisen

Weg

Weg

Ver- und-Entsorgungsanlage
SE10 Brunnen, Pumpstation

Weg

0

20

40

80

II

Planung

120 Meter

(Festsetzungen des vB-Plans (Stand Offenlage Juni 2023 (Darstellungen reduziert))
Weg

Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung
"Freiflächen-Photovoltaikanlage"

Planung

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
hier: Privatweg

Weg

Weg

T.

3
(5)

(4)

Flächen für die Wasserwirtschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB
hier: Gewässerrandstreifen für das nördlich (außerhalb) des
Geltungbereichs gelegene Gewässer (überlagernd festgesetzt)

3.7

1

(3)

(1)

lage

st

hor

der

s
Em

T.

3

2
1.2

Maßnahmenflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (eigenständig)
mit dem Gebot zum Erhalt des eingemessenen erhaltenswerten
Baumbestands einschl. Kronentraufen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB

Kläran

4

3.7

Weg

Weg II

8.2
Bach

T.

lle

lque

Zur

Ange

1
1.3

3
3.7

Zur Angelquelle

3
3.7

l

Ange

en

Grab

4
8.2
Weg

Weg

hn

en
Grab

Weg

0

20

40

80

120 Meter

Auftraggeber:

Darstellung der Eingriffsbilanzierung

Anlage 1

Eingriffsbilanzierung

Maßstab:

1 : 4.000

Projekt-Nr.:

5189

Plangröße:

DIN A3

Datum:

Juni 2023

gezeichnet:

SD

bearbeitet:

SD

m

Ham

Graben

nba
Eise

Ratsstiege 1, 59302 Oelde

3.7

3.7

er nov
Han

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154
„Interkommunaler Solarpark - In der Hoest“
44. Änderung des Flächennutzungsplans

3

3

Weg II

Y:\projekte\5000_6000\5100_5200\5189\03 CAD\230600 Offenlage Entwurf\230503 FF-PVA Ennigerloh Oelde Eingriffsbilanz_Stadt Oelde_5189_.dwg

(2)

geprüft:
Weg