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Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

                                    
                                        Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde – Vorläufige Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist als separate Anlage Nr. XX beigefügt.

Stellungnahmen zu den im Rahmen der am 07.12.2022 durchgeführten Bürgerversammlung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise
Nr. Verfasser/in Eingangsdatum

Stellungnahme

Vorläufige Abwägung der Verwaltung

1

Netzanschluss:

Herr Wickensack erläutert, dass es derzeit zwei
mögliche Anschlusspunkte gibt. Beide befinden
sich im Stadtgebiet der Stadt Ennigerloh.

Bürgerversammlung

13.10.2022

Es wird angefragt, wo der durch die Anlage erzeugte Strom eingespeist werden soll, da die Anlage ja sowohl im Stadtgebiet von Oelde als auch
von Ennigerloh liegt.

Ein neues Umspannwerk sei nicht erforderlich,
eine direkte Einspeisung sei vorgesehen.

Es wird zudem nachgefragt, ob ein eigenes Umspannwerk erforderlich sei.
2

Bürgerversammlung

13.10.2022

Umspannwerk:
Es wird angefragt, ob ein separates Umspannwerk geplant ist.

Herr Wickensack erläutert, dass kein separates
Umspannwerk vorgesehen ist, da das bestehende Schalthaus der Westnetzt GmbH für die
Einspeisung genutzt werden kann.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

3

Bürgerversammlung

13.10.2022

Artenschutz:
Es wird angefragt, was genau im Hinblick auf
den Artenschutz geprüft wird.

Herr Bergemann erläutert, dass im Rahmen des
Verfahrens ein Umweltbericht inklusive Betrachtung des Artenschutzes mit einer Kartierung erarbeitet wird.
Herr Brandner ergänzt, dass zudem bereits ein
Blendgutachten erstellt wurde.

4

Bürgerversammlung

13.10.2022

Bahntrasse:
Es wird angefragt, ob es Restriktionen aufgrund
der direkten Lage an der Bahntrasse gibt.

Herr Bergemann erläutert, dass das Eisenbahnbundesamt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurde.
Herr Brandner ergänzt, dass die Umsetzbarkeit
im Hinblick auf die Bahn und die Blendwirkung
der geplanten Anlage bereits durch das eingeholte Gutachten bestätigt wurde.

5
6

Bürgerversammlung

13.10.2022

Nachnutzung der Fläche:
Es wird angefragt, ob die Fläche im Anschluss
wieder als Acker genutzt werden kann.

Herr Bergemann erläutert, dass die Fläche im
Anschluss der hier vorgesehen Nutzung ggf. wieder als Acker genutzt werden kann.
Einer der Flächeneigentümer aus dem Publikum
ergänzt, dass die Flächen derzeit als Wiese genutzt werden.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
(Zeitraum: 26.09.2022 bis 30.10.2022)
Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise vorgetragen worden.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
(Beteiligungszeitraum: 26.09.2022 bis 30.10.2022)
Nr. Behörde / sonsti- Einger Träger öffent- gangslicher Belange/
datum
Nachbarkommune

Stellungnahme

Abwägung der Verwaltung

1

29.09.2022

keine Bedenken

entfällt

18.10.2022

keine Bedenken

entfällt

25.10.2022

keine Bedenken

entfällt

27.09.2022

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

27.09.2022

keine Bedenken

entfällt

2

3
4
5
6

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Münster
Bezirksregierung Detmold: Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung und Bodenordnung)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 25 (65)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 26 (Luftverkehr)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 32 (Regionalentwicklung)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 33 (Ländliche
Entwicklung, Bodenordnung)

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

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10

11

12

13
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Bezirksregierung Münster:
Dezernat 52 (Abfallwirtschaft)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 53 (Immissionsschutz)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
Bischöfliches Generalvikariat Münster (Abteilung
630 - Kirchengemeinden
48147 Münster)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)(Referat Infra I 3)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Sparte
Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange (Nordrhein-Westfalen)
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle West
Außenstelle Essen
Deutsche Bahn AG: Deutsche Bahn AG (DB Immobilien, Region West (Kompetenzteam Baurecht))

05.10.2022

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

04.10.2022

keine Bedenken

entfällt

04.10.2022

keine Bedenken

entfällt

28.09.2022

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

-

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02.11.2022

die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen
hiermit folgende Gesamtstellungnahme:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, wenn die
nachfolgenden Hinweise beachtet werden:
• Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit
und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres
auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Auswirkungen
auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinderungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen oder Staubentwicklungen
sind zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass Bahnübergänge, z.B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder den Einsatzschwer beladener Baufahrzeuge, nicht beeinträchtigt werden dürfen.
• Die Erschließung des Plangebietes muss von
der L792 nördlich der Bahnstrecke aus und
nicht über den Privatweg westlich der Fläche und über unser Brückenbauwerk in
Bahn-km 150,973 erfolgen.
•

Wird aufgrund des Vorhabens eine Kreuzung der vorhandenen Bahnstrecken mit
Kanälen, Wasserleitungen o.ä. erforderlich,
so sind hierfür entsprechende Kreuzungsbzw. Gestattungsanträge zu stellen. Die
notwendigen Informationen zur Antragsstellung
finden
Sie
online
unter:
http://www.deutschebahn.com/Leitungshttp://www.deutschekreuzungen
und
bahn.com/Gestattungen

•

Eine Beeinträchtigung des Eisenbahnverkehrs erfolgt nicht; eine Blendgutachten belegt die Unbedenklichkeit der
Planung.
Eine Beeinträchtigung eines Bahnüberganges erfolgt nicht.

•

Die Erschließung wird im Durchführungsvertrag zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 154 geregelt.
Die Erschließung erfolgt von Norden
über die L792.

•

Eine Kreuzung der Bahnstrecke ist
nicht vorgesehen.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

•

•

Zukünftige Aus- und Umbaumaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb
sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.
Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegliche
Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich
nach der Inbetriebnahme eine Blendung
herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.
Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch
Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negativen Auswirkungen
auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs
(z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können und dass die
Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht
durch Reflektionseffekte erhöht werden.
Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der
Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z.B.
Bremsabrieb) sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Schleifrückstände beim
Schienenschleifen) von allen Forderungen
freizustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass aus Schäden und Beeinträchtigungen

•

Die Information wird an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung weitergegeben.

•

Eine Beeinträchtigung des Eisenbahnverkehrs erfolgt nicht; eine Blendgutachten belegt die Unbedenklichkeit der
Planung.

Die Forderungsfreistellung wird zur
Kenntnis genommen und die Stellungnahmen an den Vorhabenträger weitergeleitet.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

•

•

15

Deutsche Post Bauen
GmbH, NL Münster

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-

der Leistungsfähigkeit der Anlage (Schattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansprüche gegenüber der DB AG sowie bei den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können.
Bei mit 110 kV – Bahnstromleitungen überspannten Anlagen ist die DB bei allen witterungsbedingten Ereignissen, z.B. Eisabfall
von den Seilen der Hochspannungsleitung,
von allen Forderungen freizustellen.
Aus den eingereichten Unterlagen gehen
keine Hinweise auf bestehende Vereinbarungen zu Gunsten der DB AG und der mit
dieser nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuldrechtliche
Vereinbarungen etc.) hervor. Besteht ein
entsprechender Sachverhalt, so sind die für
die Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Angaben zu ergänzen
und uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verfahren. Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns
ebenfalls erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen
und Auflagen, insbesondere in Bezug auf die
Bauausführung, vor.

•

Eine entsprechende Vereinbarung ist
nicht bekannt.

•

Eine weitere Beteiligung im Planverfahren erfolgt. Zwecks Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine
Weiterleitung an den Vorhabenträger.

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Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 15
(Früher: Deutsche Telekom Netzproduktion
GmbH - NL Münster, PTI
13)
Die Autobahn GmbH des
Bundes: Niederlassung
Westfalen
Eisenbahn-Bundesamt,
Außenstelle Essen
Ericsson Services GmbH

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26.10.2022

keine Bedenken

entfällt

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29.09.2022

keine Bedenken

entfällt

Evangelische Kirche von
Westfalen (Bau- KunstDenkmalpflege)
Fernstraßen-Bundesamt

12.10.2022

keine Bedenken

entfällt

04.10.2022

keine Bedenken

entfällt

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-

07.10.2022

keine Bedenken

entfällt

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-

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25

Gelsenwasser AG Hauptverwaltung
Gemeinde Beelen: Fachbereich Bauen und Wohnen
Gemeinde HerzebrockClarholz: Fachbereich Planen Bauen Umwelt
Gemeinde Langenberg

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26

Gemeinde Wadersloh

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Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.

29.10.2022

keine Bedenken

entfällt

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22
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Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

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V. (Geschäftsstelle Münster)
Handwerkskammer Münster(Wirtschaftsförderung)
Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen
zu Münster
Kreis Warendorf

21.10.2022

keine Bedenken

entfällt

26.10.2022

keine Bedenken

entfällt

20.10.2022

Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich folgende Anregungen und Bedenken:
Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Planung
inhaltlich zugestimmt. Nachfolgende Informationen bzw. Einschätzungen sind bei der weiteren
Planung zu beachten (s. Kap. 3.4):
1. Nördlich verläuft das namenlosen Gewässer
Nr. 3056 mit Vorflut zum Potthoffs Bach.
2. Der nordöstliche Bereich der Planfläche
grenzt direkt an das Gewässer Nr. 3056 an.
Es ist ein Mindestabstand zwischen der Böschungsoberkante des Gewässers Nr. 3056
sowie den geplanten Solarmodulpaneelen
von 5,0 m von jeglichen Anlagen freizuhalten
(§§ 36 und 39 WHG i. V. m. §§ 31 und 61
LWG).

Zu 1.:
Die Anregung wird zu Kenntnis genommen.
Zu 2.:
Die Thematik Gewässerrandstreifen wird
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Nach Rücksprache
mit der Unteren Wasserbehörde wird der
Gewässerrandstreifen als solcher gemäß
§ 9(1) Nr. 16a BauGB in der Plankarte festgesetzt. In den festgesetzten Saumbereichen gemäß § 9(1) Nr. 20 BauGB bedarf
es keiner eigenständigen Festsetzung, hier
wird auf die Ausführungen in der Plankarte
verwiesen.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

3. In Bezug auf die in Kap. 4.3 c) getroffene
Aussage zur Versickerung wiederspricht
diese den Feststellungen unter Kap. 3.4 Absatz 1. Daher empfiehlt es sich, darzustellen,
dass die vorhandene geringe Wasserdurchlässigkeit durch die Baumaßnahme sich nicht
wesentlich verschärfen wird.

Zu 3.:
Die Begründung wird hinsichtlich der Versickerung von im Plangebiet anfallendem
unverschmutztem
Niederschlagswasser
ergänzt.

Rechtliche Grundlagen
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz)
LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz)
Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung
naturnaher Fließgewässer in NRW
ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz

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Landesbetrieb Straßenbau 27.10.2022
NRW: Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Coesfeld (Regionalniederlassung Münsterland)

Untere Bodenschutzbehörde
Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes bedürfen keiner Ergänzung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

keine Bedenken

entfällt

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

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Landesbetrieb Wald und
27.09.2022
Holz NRW - Regionalforstamt Münsterland

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen oben genannte Planung bestehen aus
Sicht des Regionalforstamtes Münsterland Bedenken, da zwei Wallhecken (Wald im Sinne des
Gesetzes) direkt überplant werden.
Können Waldflächen/Wallhecken nicht erhalten
werden (Begründung notwendig) und entsprechend als Wald/Wallhecke dargestellt werden,
sind diese im Verhältnis 1:2 zu ersetzen, um von
einem ausreichendem Ausgleich sprechen zu
können.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vom Landesbetrieb Wald
und Holz NRW benannten Wallhecken befinden sich nicht auf Oelder Stadtgebiet
und werden im Bebauungsplan der Stadt
Ennigerloh zum Erhalt festgesetzt. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung eines Saumstreifens gemäß § 9(1) Nr. 20 BauGB.

Diese Fläche muss geeignet und abgestimmt
und darf vorher kein Wald und auch nicht in irgendeiner Form versiegelt gewesen sein. Die
Fläche ist mit standortgerechten, klimastabilen
Forstpflanzen, innerhalb der auf den Eingriff folgenden Pflanzperiode zu bepflanzen.
Um die Bedenken zurückstellen zu können wird
diesbezüglich eine hinreichend bestimmte Beschreibung der Kompensationsmaßnahme (z. B.
Lage,
Pflanzensortiment,
Pflanzabstände,
Größe/Alter, Schutz der Kultur, ggf. Pflege und
Nachbesserungen ab 20 %) sowie die Fläche
(Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt.
33

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
BUND

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Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

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Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
LNU
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW:
NABU
Landwirtschaftskammer
NRW: Kreisstellen Gütersloh, Münster, Warendorf

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29.09.2022

Zur o.g. Planung nehme ich als Träger öffentlicher Belange – Landwirtschaft- wie folgt Stellung:

Die Anregungen und Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.

Gemäß Ihren Unterlagen befindet sich das Plangebiet zwischen den Ortslagen der Städte Ennigerloh, Neubeckum und Oelde, nördlich der
Bahnstrecke Hannover-Ruhrgebiet. Die Größe
der geplanten Fläche beträgt ca. 6,9 ha landwirtschaftliche Nutzfläche.
Die Gewinnung von Solarenergie ist ein sinnvoller und notwendiger Baustein der Energiewende
und des Klimaschutzes. Grundsätzlich besteht
aber aus landwirtschaftlicher Sicht bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ein hohes Konfliktpotential.
Durch die fortschreitende außerlandwirtschaftliche Entwicklung und dem damit verbundenen
Flächenverbrauch geht in Deutschland in erheblichem Maße landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Für Ostwestfalen-Lippe bedeutet dies einen Verlust von ca. 1.140 ha landwirtschaftlicher Fläche im Jahr bzw. 3,1 ha pro Tag.

Die vorliegende Planung erfolgt auf Betreiben und im Einvernehmen mit den Landwirten, deren Flächen temporär überplant
werden. Gewerbliche oder militärische
Konversionsflächen stehen im Stadtgebiet
als mögliche Alternative nicht zur Verfügung.
Weiterhin wird auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) verwiesen:
§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien – Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der
öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die
jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist
nicht gegenüber Belangen der Landes- und
Bündnisverteidigung anzuwenden.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Die Errichtung von Freiland-Solarparks, aber
auch von kleineren Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, bedeutet in der Regel den Wegfall oder starke Einschränkung einer landwirtschaftlichen Nutzung. Wegen der Flächenknappheit ist die Landwirtschaft dringend auf
die nicht vermehrbaren landwirtschaftlich genutzten Flächen angewiesen. Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, sind aus Sicht der
Landwirtschaft Photovoltaikparks ausschließlich
auf bereits versiegelten Flächen z.B. durch die
Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen
Brachflächen, baulich geprägten militärischen
Konversionsflächen oder Aufschüttungen vorzusehen und nicht auf für die Nahrungsmittelproduktion vorgesehenen landwirtschaftlichen Flächen.
Laut einer Studie des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur sind in
Deutschland über 3.000.000.000 m² restriktionsfreier Freiflächen – also ohne die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen – für
die Installation von Freiflächen PV-Anlagen geeignet. Es existieren demnach enorme restriktionsfreie Flächenreserven, die für die Installation
auch von großflächigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Somit gibt es keine Notwendigkeit, landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaikanlagen zu nutzen.

Der LEP-Erlass Erneuerbare Energien vom
28.12.2022 definiert als im überragenden
öffentlichen Interesse und der öffentlichen
Sicherheit dienend dahingehend, dass im
Rahmen der Abwägung das besonders
hohe Gewicht der erneuerbaren Energien
berücksichtigt werden muss. Konkret sollen die Belange der erneuerbaren Energien
im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber dem Landschaftsbild,
Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden können.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen,
dass gerade in Dürrejahren wie zwischen
2018 und 2022 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage eine zusätzliche Einnahmequelle für die Landwirte darstellt, die Ertragsausfälle durch Trockenheit zumindest
teilweise kompensieren kann.

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

Aus den genannten Gründen bestehen gegen
die o.g. Planung aus öffentlich-landwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken.
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LWL - Archäologie für
Westfalen, Außenstelle
Münster
LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb
LWL - Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Städtebau und Landschaftskultur)
Regionalverkehr Münsterland GmbH: Regionalverkehr Münsterland GmbH,
Lüdinghausen (Verkehrsmanagement)
Stadt Ahlen: Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Beckum, Bauamt
(Fachdienst Stadtplanung
und Wirtschaftsförderung)
Stadt Ennigerloh: Fachbereich Stadtentwicklung
Stadt Rheda-Wiedenbrück: GB III. 1-61 –
Stadtplanung

26.09.2022

keine Bedenken

entfällt

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26.09.2022

keine Bedenken

entfällt

29.09.2022

keine Bedenken

entfällt

Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508

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Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG

04.10.2022

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen aus Sicht der Stadtwerke Ostmünsterland keine Bedenken. Eine Einspeisung der
elektrischen Energie in das Stromnetz der Stadtwerke Ostmünsterland ist nicht möglich.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert.

Wir verweisen an dieser Stelle an den übergeordneten Netzbetreiber Westnetz.
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TWE-Busverkehr GmbH

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Vodafone NRW GmbH

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Wasser- und Bodenverband Oelde
Wasserversorgung
Beckum GmbH
Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster (vormals innogy Netze
Deutschland GmbH)
Zweckverband SPNV
Münsterland(Nahverkehr
Westfalen Lippe (NWL) )

26.09.2022

keine Bedenken

entfällt

26.09.2022

keine Bedenken

entfällt

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