Anlage 10 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage: 44. Änderung des Flächennutzungsplans (Interkommunaler Solarpark – In der Hoest) der Stadt Oelde A) Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Anlage 01 - Geltungsbereich
Anlage 02 - Planzeichnung
Anlage 03 - Begründung
Anlage 04 - Umweltbericht
Anlage 05 - Artenschutzbeitrag
Anlage 06 - Eingriffsbilanzierung
Anlage 07 - FFH-Vorprüfung
Anlage 08 - Blendgutachten
Anlage 09 - Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022
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Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde – Vorläufige Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Niederschrift der Informationsveranstaltung vom 13.10.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist als separate Anlage Nr. XX beigefügt. Stellungnahmen zu den im Rahmen der am 07.12.2022 durchgeführten Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise Nr. Verfasser/in Eingangsdatum Stellungnahme Vorläufige Abwägung der Verwaltung 1 Netzanschluss: Herr Wickensack erläutert, dass es derzeit zwei mögliche Anschlusspunkte gibt. Beide befinden sich im Stadtgebiet der Stadt Ennigerloh. Bürgerversammlung 13.10.2022 Es wird angefragt, wo der durch die Anlage erzeugte Strom eingespeist werden soll, da die Anlage ja sowohl im Stadtgebiet von Oelde als auch von Ennigerloh liegt. Ein neues Umspannwerk sei nicht erforderlich, eine direkte Einspeisung sei vorgesehen. Es wird zudem nachgefragt, ob ein eigenes Umspannwerk erforderlich sei. 2 Bürgerversammlung 13.10.2022 Umspannwerk: Es wird angefragt, ob ein separates Umspannwerk geplant ist. Herr Wickensack erläutert, dass kein separates Umspannwerk vorgesehen ist, da das bestehende Schalthaus der Westnetzt GmbH für die Einspeisung genutzt werden kann. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 3 Bürgerversammlung 13.10.2022 Artenschutz: Es wird angefragt, was genau im Hinblick auf den Artenschutz geprüft wird. Herr Bergemann erläutert, dass im Rahmen des Verfahrens ein Umweltbericht inklusive Betrachtung des Artenschutzes mit einer Kartierung erarbeitet wird. Herr Brandner ergänzt, dass zudem bereits ein Blendgutachten erstellt wurde. 4 Bürgerversammlung 13.10.2022 Bahntrasse: Es wird angefragt, ob es Restriktionen aufgrund der direkten Lage an der Bahntrasse gibt. Herr Bergemann erläutert, dass das Eisenbahnbundesamt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurde. Herr Brandner ergänzt, dass die Umsetzbarkeit im Hinblick auf die Bahn und die Blendwirkung der geplanten Anlage bereits durch das eingeholte Gutachten bestätigt wurde. 5 6 Bürgerversammlung 13.10.2022 Nachnutzung der Fläche: Es wird angefragt, ob die Fläche im Anschluss wieder als Acker genutzt werden kann. Herr Bergemann erläutert, dass die Fläche im Anschluss der hier vorgesehen Nutzung ggf. wieder als Acker genutzt werden kann. Einer der Flächeneigentümer aus dem Publikum ergänzt, dass die Flächen derzeit als Wiese genutzt werden. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Zeitraum: 26.09.2022 bis 30.10.2022) Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise vorgetragen worden. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligungszeitraum: 26.09.2022 bis 30.10.2022) Nr. Behörde / sonsti- Einger Träger öffent- gangslicher Belange/ datum Nachbarkommune Stellungnahme Abwägung der Verwaltung 1 29.09.2022 keine Bedenken entfällt 18.10.2022 keine Bedenken entfällt 25.10.2022 keine Bedenken entfällt 27.09.2022 keine Bedenken entfällt - - - 27.09.2022 keine Bedenken entfällt 2 3 4 5 6 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Münster Bezirksregierung Detmold: Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung und Bodenordnung) Bezirksregierung Münster: Dezernat 25 (65) Bezirksregierung Münster: Dezernat 26 (Luftverkehr) Bezirksregierung Münster: Dezernat 32 (Regionalentwicklung) Bezirksregierung Münster: Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 7 8 9 10 11 12 13 14 Bezirksregierung Münster: Dezernat 52 (Abfallwirtschaft) Bezirksregierung Münster: Dezernat 53 (Immissionsschutz) Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Bischöfliches Generalvikariat Münster (Abteilung 630 - Kirchengemeinden 48147 Münster) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)(Referat Infra I 3) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Sparte Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange (Nordrhein-Westfalen) Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle West Außenstelle Essen Deutsche Bahn AG: Deutsche Bahn AG (DB Immobilien, Region West (Kompetenzteam Baurecht)) 05.10.2022 keine Bedenken entfällt - - - 04.10.2022 keine Bedenken entfällt 04.10.2022 keine Bedenken entfällt 28.09.2022 keine Bedenken entfällt - - - - - - 02.11.2022 die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, wenn die nachfolgenden Hinweise beachtet werden: • Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Auswirkungen auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinderungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen oder Staubentwicklungen sind zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass Bahnübergänge, z.B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder den Einsatzschwer beladener Baufahrzeuge, nicht beeinträchtigt werden dürfen. • Die Erschließung des Plangebietes muss von der L792 nördlich der Bahnstrecke aus und nicht über den Privatweg westlich der Fläche und über unser Brückenbauwerk in Bahn-km 150,973 erfolgen. • Wird aufgrund des Vorhabens eine Kreuzung der vorhandenen Bahnstrecken mit Kanälen, Wasserleitungen o.ä. erforderlich, so sind hierfür entsprechende Kreuzungsbzw. Gestattungsanträge zu stellen. Die notwendigen Informationen zur Antragsstellung finden Sie online unter: http://www.deutschebahn.com/Leitungshttp://www.deutschekreuzungen und bahn.com/Gestattungen • Eine Beeinträchtigung des Eisenbahnverkehrs erfolgt nicht; eine Blendgutachten belegt die Unbedenklichkeit der Planung. Eine Beeinträchtigung eines Bahnüberganges erfolgt nicht. • Die Erschließung wird im Durchführungsvertrag zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 154 geregelt. Die Erschließung erfolgt von Norden über die L792. • Eine Kreuzung der Bahnstrecke ist nicht vorgesehen. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 • • Zukünftige Aus- und Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren. Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegliche Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen. Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können und dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflektionseffekte erhöht werden. Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z.B. Bremsabrieb) sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Schleifrückstände beim Schienenschleifen) von allen Forderungen freizustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Schäden und Beeinträchtigungen • Die Information wird an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung weitergegeben. • Eine Beeinträchtigung des Eisenbahnverkehrs erfolgt nicht; eine Blendgutachten belegt die Unbedenklichkeit der Planung. Die Forderungsfreistellung wird zur Kenntnis genommen und die Stellungnahmen an den Vorhabenträger weitergeleitet. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 • • 15 Deutsche Post Bauen GmbH, NL Münster - - der Leistungsfähigkeit der Anlage (Schattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansprüche gegenüber der DB AG sowie bei den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können. Bei mit 110 kV – Bahnstromleitungen überspannten Anlagen ist die DB bei allen witterungsbedingten Ereignissen, z.B. Eisabfall von den Seilen der Hochspannungsleitung, von allen Forderungen freizustellen. Aus den eingereichten Unterlagen gehen keine Hinweise auf bestehende Vereinbarungen zu Gunsten der DB AG und der mit dieser nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuldrechtliche Vereinbarungen etc.) hervor. Besteht ein entsprechender Sachverhalt, so sind die für die Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Angaben zu ergänzen und uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verfahren. Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns ebenfalls erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen, insbesondere in Bezug auf die Bauausführung, vor. • Eine entsprechende Vereinbarung ist nicht bekannt. • Eine weitere Beteiligung im Planverfahren erfolgt. Zwecks Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Weiterleitung an den Vorhabenträger. - Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 15 (Früher: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Münster, PTI 13) Die Autobahn GmbH des Bundes: Niederlassung Westfalen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen Ericsson Services GmbH - - - 26.10.2022 keine Bedenken entfällt - - - 29.09.2022 keine Bedenken entfällt Evangelische Kirche von Westfalen (Bau- KunstDenkmalpflege) Fernstraßen-Bundesamt 12.10.2022 keine Bedenken entfällt 04.10.2022 keine Bedenken entfällt - - - 07.10.2022 keine Bedenken entfällt - - - 25 Gelsenwasser AG Hauptverwaltung Gemeinde Beelen: Fachbereich Bauen und Wohnen Gemeinde HerzebrockClarholz: Fachbereich Planen Bauen Umwelt Gemeinde Langenberg - - - 26 Gemeinde Wadersloh - - - 27 Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e. 29.10.2022 keine Bedenken entfällt 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 28 29 30 V. (Geschäftsstelle Münster) Handwerkskammer Münster(Wirtschaftsförderung) Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Münster Kreis Warendorf 21.10.2022 keine Bedenken entfällt 26.10.2022 keine Bedenken entfällt 20.10.2022 Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich folgende Anregungen und Bedenken: Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Nach Prüfung der Unterlagen wird der Planung inhaltlich zugestimmt. Nachfolgende Informationen bzw. Einschätzungen sind bei der weiteren Planung zu beachten (s. Kap. 3.4): 1. Nördlich verläuft das namenlosen Gewässer Nr. 3056 mit Vorflut zum Potthoffs Bach. 2. Der nordöstliche Bereich der Planfläche grenzt direkt an das Gewässer Nr. 3056 an. Es ist ein Mindestabstand zwischen der Böschungsoberkante des Gewässers Nr. 3056 sowie den geplanten Solarmodulpaneelen von 5,0 m von jeglichen Anlagen freizuhalten (§§ 36 und 39 WHG i. V. m. §§ 31 und 61 LWG). Zu 1.: Die Anregung wird zu Kenntnis genommen. Zu 2.: Die Thematik Gewässerrandstreifen wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde wird der Gewässerrandstreifen als solcher gemäß § 9(1) Nr. 16a BauGB in der Plankarte festgesetzt. In den festgesetzten Saumbereichen gemäß § 9(1) Nr. 20 BauGB bedarf es keiner eigenständigen Festsetzung, hier wird auf die Ausführungen in der Plankarte verwiesen. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 3. In Bezug auf die in Kap. 4.3 c) getroffene Aussage zur Versickerung wiederspricht diese den Feststellungen unter Kap. 3.4 Absatz 1. Daher empfiehlt es sich, darzustellen, dass die vorhandene geringe Wasserdurchlässigkeit durch die Baumaßnahme sich nicht wesentlich verschärfen wird. Zu 3.: Die Begründung wird hinsichtlich der Versickerung von im Plangebiet anfallendem unverschmutztem Niederschlagswasser ergänzt. Rechtliche Grundlagen WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz) Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz 31 Landesbetrieb Straßenbau 27.10.2022 NRW: Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Coesfeld (Regionalniederlassung Münsterland) Untere Bodenschutzbehörde Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes bedürfen keiner Ergänzung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen keine Bedenken entfällt Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 32 Landesbetrieb Wald und 27.09.2022 Holz NRW - Regionalforstamt Münsterland Sehr geehrte Damen und Herren, gegen oben genannte Planung bestehen aus Sicht des Regionalforstamtes Münsterland Bedenken, da zwei Wallhecken (Wald im Sinne des Gesetzes) direkt überplant werden. Können Waldflächen/Wallhecken nicht erhalten werden (Begründung notwendig) und entsprechend als Wald/Wallhecke dargestellt werden, sind diese im Verhältnis 1:2 zu ersetzen, um von einem ausreichendem Ausgleich sprechen zu können. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW benannten Wallhecken befinden sich nicht auf Oelder Stadtgebiet und werden im Bebauungsplan der Stadt Ennigerloh zum Erhalt festgesetzt. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung eines Saumstreifens gemäß § 9(1) Nr. 20 BauGB. Diese Fläche muss geeignet und abgestimmt und darf vorher kein Wald und auch nicht in irgendeiner Form versiegelt gewesen sein. Die Fläche ist mit standortgerechten, klimastabilen Forstpflanzen, innerhalb der auf den Eingriff folgenden Pflanzperiode zu bepflanzen. Um die Bedenken zurückstellen zu können wird diesbezüglich eine hinreichend bestimmte Beschreibung der Kompensationsmaßnahme (z. B. Lage, Pflanzensortiment, Pflanzabstände, Größe/Alter, Schutz der Kultur, ggf. Pflege und Nachbesserungen ab 20 %) sowie die Fläche (Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt. 33 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: BUND - - - Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 34 35 36 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: LNU Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Landwirtschaftskammer NRW: Kreisstellen Gütersloh, Münster, Warendorf - - - - - - 29.09.2022 Zur o.g. Planung nehme ich als Träger öffentlicher Belange – Landwirtschaft- wie folgt Stellung: Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Ihren Unterlagen befindet sich das Plangebiet zwischen den Ortslagen der Städte Ennigerloh, Neubeckum und Oelde, nördlich der Bahnstrecke Hannover-Ruhrgebiet. Die Größe der geplanten Fläche beträgt ca. 6,9 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Gewinnung von Solarenergie ist ein sinnvoller und notwendiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes. Grundsätzlich besteht aber aus landwirtschaftlicher Sicht bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ein hohes Konfliktpotential. Durch die fortschreitende außerlandwirtschaftliche Entwicklung und dem damit verbundenen Flächenverbrauch geht in Deutschland in erheblichem Maße landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Für Ostwestfalen-Lippe bedeutet dies einen Verlust von ca. 1.140 ha landwirtschaftlicher Fläche im Jahr bzw. 3,1 ha pro Tag. Die vorliegende Planung erfolgt auf Betreiben und im Einvernehmen mit den Landwirten, deren Flächen temporär überplant werden. Gewerbliche oder militärische Konversionsflächen stehen im Stadtgebiet als mögliche Alternative nicht zur Verfügung. Weiterhin wird auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) verwiesen: § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien – Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Die Errichtung von Freiland-Solarparks, aber auch von kleineren Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, bedeutet in der Regel den Wegfall oder starke Einschränkung einer landwirtschaftlichen Nutzung. Wegen der Flächenknappheit ist die Landwirtschaft dringend auf die nicht vermehrbaren landwirtschaftlich genutzten Flächen angewiesen. Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, sind aus Sicht der Landwirtschaft Photovoltaikparks ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen z.B. durch die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen, baulich geprägten militärischen Konversionsflächen oder Aufschüttungen vorzusehen und nicht auf für die Nahrungsmittelproduktion vorgesehenen landwirtschaftlichen Flächen. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sind in Deutschland über 3.000.000.000 m² restriktionsfreier Freiflächen – also ohne die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen – für die Installation von Freiflächen PV-Anlagen geeignet. Es existieren demnach enorme restriktionsfreie Flächenreserven, die für die Installation auch von großflächigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Somit gibt es keine Notwendigkeit, landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaikanlagen zu nutzen. Der LEP-Erlass Erneuerbare Energien vom 28.12.2022 definiert als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend dahingehend, dass im Rahmen der Abwägung das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden muss. Konkret sollen die Belange der erneuerbaren Energien im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass gerade in Dürrejahren wie zwischen 2018 und 2022 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage eine zusätzliche Einnahmequelle für die Landwirte darstellt, die Ertragsausfälle durch Trockenheit zumindest teilweise kompensieren kann. Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 Aus den genannten Gründen bestehen gegen die o.g. Planung aus öffentlich-landwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken. 37 38 39 40 41 42 43 44 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Städtebau und Landschaftskultur) Regionalverkehr Münsterland GmbH: Regionalverkehr Münsterland GmbH, Lüdinghausen (Verkehrsmanagement) Stadt Ahlen: Stadtentwicklung und Bauen Stadt Beckum, Bauamt (Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) Stadt Ennigerloh: Fachbereich Stadtentwicklung Stadt Rheda-Wiedenbrück: GB III. 1-61 – Stadtplanung 26.09.2022 keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - - - - - - - 26.09.2022 keine Bedenken entfällt 29.09.2022 keine Bedenken entfällt Anlage Nr. 10 zur Vorlage: B2023/610/5508 45 Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG 04.10.2022 Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen aus Sicht der Stadtwerke Ostmünsterland keine Bedenken. Eine Einspeisung der elektrischen Energie in das Stromnetz der Stadtwerke Ostmünsterland ist nicht möglich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. Wir verweisen an dieser Stelle an den übergeordneten Netzbetreiber Westnetz. 46 TWE-Busverkehr GmbH - - - 47 Vodafone NRW GmbH - - - 48 Wasser- und Bodenverband Oelde Wasserversorgung Beckum GmbH Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster (vormals innogy Netze Deutschland GmbH) Zweckverband SPNV Münsterland(Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) ) 26.09.2022 keine Bedenken entfällt 26.09.2022 keine Bedenken entfällt - - - - - - 49 50 51