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Anlage 02 - Planzeichnung

                                    
                                        Bisherige Darstellung:

Geltungsbereich und Darstellung der 44. Änderung:

PLANZEICHENERLÄUTERUNG I

RECHTSGRUNDLAGEN DER PLANUNG

Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 BauGB
Baugesetzbuch (BauGB)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde

Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
der 44. Änderung des Flächennutzungsplans

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)

Verkehrsflächen
Straßen des überörtlichen Verkehrs und
örtliche Hauptverkehrszüge
Straßen des überörtlichen Verkehrs und
örtliche Hauptverkehrszüge
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung
EE

Flächen für Versorgungsanlagen sowie Anlagen,
Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken (§ 5(2) Nr. 4 BauGB)
mit der Zweckbestimmung: Erneuerbare Energien,
hier: Freiflächen-Photovoltaikanlage

Hauptver- und Hauptentsorgungsleitungen
Leitung unterirdisch

Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Fläche für die Landwirtschaft

EE

Wald

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Für den Entwurf

Die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung am
...................... beschlossen worden.

Für den Entwurf.

Dieser Beschluss ist am ...................... ortsüblich bekannt gemacht
worden.

.....................................
Bürgermeisterin

.....................................
Schriftführerin

..................................................................................................
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung

Frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

Nach ortsüblicher Bekanntmachung am ...................... lagen die
Planunterlagen vom ......................
bis einschließlich zum
...................... gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt
Oelde öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ...................... gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Beteiligung erfolgte ebenfalls im
genannten Zeitraum.

Nach ortsüblicher Bekanntmachung am ...................... lagen die
Planunterlagen vom ...................... bis einschließlich zum
...................... gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt
Oelde öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ......................
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Beteiligung erfolgte ebenfalls im genannten Zeitraum.

Oelde, den ......................

Oelde, den ......................

Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke gemäß § 5 (4) BauGB
Richtfunktrasse mit Schutzbereich

Oelde, den ......................

Oelde, den ......................

.....................................
Technischer Beigeordneter

Bereich der 44. Änderung des
Flächennutzungsplans

.....................................
Technischer Beigeordneter

Genehmigung gemäß § 6 BauGB

Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 6 BauGB mit
Verfügung vom ...................... genehmigt worden.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung am
...................... gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die Änderung des
Flächennutzungsplans in Kraft getreten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung liegt
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden in der
Verwaltung zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

ÜBERSICHTSPLAN
© Geobasisdaten: Land NRW, Bonn und Kreis Warendorf

Hinweis:
Die im wirksamen FNP dargestellte Stadtgebietsgrenze Ennigerloh/Oelde entspricht nicht ihrem tatsächlichen Verlauf und wird
parallel zu der vorliegenden Änderungsplanung geändert.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
DER STADT OELDE
44. Änderung

Münster, den ......................
.......................................................................................................
Die Bezirksregierung, i.A.

Oelde, den ......................

.....................................
Bürgermeisterin

Planunterlage
Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung (PlanzVO) vom 18.12.1990.
Die Flächennutzungsplanänderung ist erstellt auf der Liegenschaftskarte des Kreises Warendorf, Vermessungs- und
Katas teramt.
Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist - i.V. mit dem
digitalen Planungsdaten-Bestand (hier: DXF-Datei) als Bestandteil dieses Flächennutzungsplans - geometrisch eindeutig.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
Geobasis NRW 2011

Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin

Ausschnitt:
Oelde - Südwest
Planungsstand: Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB

Fachdienst Planung
und Stadtentwicklung

Maßstab:

Stand 06/23 - Gez. Be

Dateiname: 044-FNP-Änd_PV-Interkom-Entwurf-20230524.dwg

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