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Vorlage

                                    
                                        Stadt Oelde

Die Bürgermeisterin

Sitzungsvorlage
B 2023/610/5507
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail

Frau Elena Lansing
02522 / 72-427
elena.lansing@oelde.de

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150
„Wohnquartier Im Vogeldreisch" der Stadt Oelde
A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung
B) Durchführungsvertrag
C) Satzungsbeschluss

Beratungsfolge

Zuständigkeit

Termin

Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung,
Wohnen und Digitalisierung

Vorberatung

07.06.2023

Rat

Entscheidung

12.06.2023

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat
der Stadt Oelde folgende Beschlussfassungen:
A)

Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
sowie der öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt Oelde beschließt über die während der Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung eingegangenen

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Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen mit Abwägungen sind in den
Anlagen 7 und 8 aufgeführt.
B)

Durchführungsvertrag

Der Rat beschließt den Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 150 der Stadt Oelde.
C)

Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt Oelde beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 der
Stadt Oelde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7, 41 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) als Satzung. Die beiliegende Begründung (Anlage 4) ist gemäß § 9 Abs. 8 in
Verbindung mit § 2 a BauGB Teil des Bebauungsplans. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 150
der Stadt Oelde mit der Bekanntmachung in Kraft.

Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017
(BGBI. I S. 3634) beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ einzuleiten.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“
sollen auf dem ehemaligen Gelände der Soccer- bzw. Tennishalle in Stromberg die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Wohngebäude, welche zentral um einen Platz
angeordnet werden sollen, geschaffen werden. Die Wohngebäude sollen Raum für 30
Wohnungen, zwei Mal zwölf Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie eine
Tagespflege bereitstellen. Vorgesehen sind dreigeschossige Gebäude mit Satteldächern, der
Spitzboden soll nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Erschließung der Gebäude soll
durch eine Zuwegung von der Straße „Im Vogeldreisch“ erfolgen. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Mit Blick auf Klimawandel
und -schutz ist beabsichtigt, dass der Bebauungsplan Stellplatzflächen nur in versickerungsoffenen Oberflächenmaterialien vorsieht. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht in
verschiedenen Bereichen die Anpflanzung von Grünanlagen vor. Die Anlage von
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität wird durch das Gebäude-ElektromobilitätsinfrastrukturGesetz (GEIG) sichergestellt.
Ein erster Planentwurf des Bebauungsplans wurde im Rahmen der Unterrichtung der
Öffentlichkeit im Dezember 2021 und Januar 2022 vorgestellt. In seiner Sitzung am
02.05.2022 hat der Rat der Stadt Oelde die Abwägung der im Rahmen der Unterrichtung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Zugleich hat der Rat der Stadt in der
letztgenannten Sitzung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

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Die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom
20.02.2023 bis zum 26.03.2023. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der
Planentwurf geringfügig angepasst. Folgende wesentliche Planänderungen wurden
gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen:





Anpassung der Begründung bezüglich Abwasserbeseitigung
Anpassung der Aussagen zur Altlastenbelastung
Anpassung der Begründung um Aussagen zum Hochwasserschutz
Anpassung des Hinweises zum Denkmalschutz auf der Planzeichnung sowie in der
Begründung

Lage und Begrenzung des Bebauungsplans sind der Plankarte (Anlage 2) zu entnehmen.
Im Vorfeld des Satzungsbeschlusses ist zunächst der verpflichtende Durchführungsvertrag,
welcher konkrete Regelungen zum Vorhaben umfasst, zu beschließen.

Verfahrensverlauf
Verfahrensschritt
Antrag auf Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Nachbarkommunen
Vorläufige Abwägung aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Öffentliche Auslegung – Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung – Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen
Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der Unterrichtung
der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Auslegung
Voraussichtlicher Satzungsbeschluss

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Datum / Zeitraum
03.05.2021
03.05.2021
02.11.2022
16.12.2021 –
07.01.2022
16.12.2021 –
07.01.2022
02.05.2022

02.05.2022
20.02.2023 –
26.03.2023
20.02.2023 –
26.03.2023
12.06.2023

Anlagen

Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung
Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.
1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und
§ 2 Absatz 2 BauGB
Anlage 9 - Durchführungsvertrag

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