Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch" der Stadt Oelde A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Durchführungsvertrag C) Satzungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung
Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB
Anlage 9 - Durchführungsvertrag
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Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde – Abwägung zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB – öffentliche Auslegung (Zeitraum: 20.02.2023 – 26.03.2023) Im oben genannten Zeitraum wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) (Beteiligungszeitraum: 20.02.2023 – 26.03.2023) Nr. Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange/ Nachbarkommune 1 Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW Eingangs- Stellungnahme datum 01.03.2023 keine Bedenken Abwägung der Verwaltung entfällt Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 2 3 4 5 6 7 8 Bezirksregierung Münster, Dez. 25 (Verkehr) Bezirksregierung Münster, Dez. 26 (Luftverkehr) Bezirksregierung Münster: Dezernat 32 (Regionalentwicklung) Bezirksregierung Münster, Dez. 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) Bezirksregierung Münster, Dez. 52 (Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Altlasten, Bodenschutz) Bezirksregierung Münster: Dezernat 53 (Immissionsschutz) Bezirksregierung Münster, Dez. 54 (Wasserwirtschaft) 24.02.2023 keine Bedenken entfällt 01.03.2023 keine Bedenken entfällt - - - 21.02.2023 keine Bedenken entfällt 20.03.2023 keine Bedenken entfällt - - - 02.03.2023 Das Dezernat 54 –Wasserwirtschaft– der Bezirksregierung Münster hat die Unterlagen zu dem oben genannten Vorhaben aus wasserwirtschaftlicher Sicht geprüft. Aus dem Bereich Kommunale Abwasserbeseitigung bestehen Bedenken: Aus dem Unterlagen ist nicht ersichtlich in wie weit die Schmutzwasserentwässerung geplant bzw. durchgeführt werden soll. Auskunft erteilt Herr Precht, Dezernat 54.4 – Kommunale Abwasser-beseitigung, Telefon 0251/411-5605. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die konkrete Entwässerungserfolgt während des planung Genehmigungsverfahrens. Auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 Der Hinweis in unserer Stellungnahme vom Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 11.01.2022 zum Themenbereich Altlasten Nach Abstimmung mit der unteren bleibt bestehen. Bodenschutzbehörde wird die Eintragung 9 10 11 12 13 14 Bischöfliches Generalvikariat Münster (Abteilung 630 Kirchengemeinden 48147 Münster) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Sparte Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange (Nordrhein-Westfalen) Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle West Außenstelle Essen Deutsche Bahn AG, DB Immobilien - - als Altstandort im Verzeichnis aufgehoben. Zur Klarstellung werden der Hinweis auf der Plankarte sowie die Begründung diesbezüglich ergänzt. - 24.02.2023 keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - Deutsche Post Bauen GmbH, NL Münster - - - Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 15 Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 15 (Früher: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Münster, PTI 13) 24.03.2023 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ bestehen grundsätzlich keine Einwände. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich sind. Diese versorgen die vorhandene Bebauung. Ich gehe davon aus, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage verbleiben können. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahmen wird an den Vorhabenträger weitergeleitet, auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Weitere Kabelauskünfte erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse Planauskunft.West1@telekom.de oder im Internet unter https://trassenauskunftkabel.telekom.de Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 Die Autobahn GmbH des Bundes: Niederlassung Westfalen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen Ericsson Services GmbH - - - - - - 22.02.2023 keine Bedenken entfällt Evangelische Kirche von Westfalen(Bau- KunstDenkmalpflege) Fernstraßenbundesamt 15.03.2023 keine Bedenken entfällt - - - GasLINE GmbH(PLEdoc GmbH) Gelsenwasser AG Hauptverwaltung Gemeinde Beelen 20.02.2023 keine Bedenken entfällt - - - 20.02.2023 keine Bedenken entfällt 20.03.2023 keine Bedenken entfällt 25 Gemeinde HerzebrockClarholz Gemeinde Langenberg 21.02.2023 keine Bedenken entfällt 26 Gemeinde Wadersloh - - - 27 - - - 28 Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e. V.(Geschäftsstelle Münster) Handwerkskammer Münster 24.03.2023 keine Bedenken entfällt 29 IHK Nord Westfalen 15.03.2023 keine Bedenken entfällt 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 30 Kreis Gütersloh 23.02.2023 keine Bedenken 31 Kreis Warendorf 24.03.2023 Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich folgende Anregungen und Bedenken: entfällt Immissionsschutz: Aus der Sicht des Immissionsschutzes werden entfällt zu der o. g. Bauleitplanung keine Bedenken oder Anregungen erhoben. Untere Wasserbehörde – Wasserwirtschaft und Gewässerschutz: Nach Prüfung der Unterlagen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es werden keine Aussagen zur Abwasserbeseitigung in der Begründung aufgeführt. Das Plangebiet ist an das Mischwassernetz der Stadt Oelde angeschlossen. Zuständige Wasserbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die konkrete Entwässerungsplanung erfolgt während des Genehmigungsverfahrens. Auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Aussagen zum Umgang mit Starkregen gemäß Die Begründung wird entsprechend des Bundesraumordnungsplanes ergänzt. Auf Ebene des Bebauungsplans Hochwasserschutz werden nicht aufgeführt. ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Ich weise darauf hin, dass laut der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW das Plangebiet bei seltenen bis extremen Starkregenereignissen überflutet werden kann. Ich empfehle entsprechende Maßnahmen zur Verringerung von Gefahren bei Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 Rechtliche Grundlagen WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) in der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585) LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz NRW - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07 2016 (GV.NRW S. 559) Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW (18.03.2010) ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 08.11.2016 (GV. NRW S. 978) Untere Bodenschutzbehörde: Der überwiegende Teil des Plangebietes wurde als Altstandort im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 im Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen geführt. Die ursprüngliche Bebauung einschließlich aller unterirdischen Bauwerke und Anlagen wurde im Frühjahr 2021 unter gutachterlicher Begleitung vollständig zurückgebaut. Dabei wurden keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten gefunden. Aus diesem Grund wurde der Eintrag als Altstandort in meinem Verzeichnis aufgehoben. Somit bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die geplante höherwertige Nutzung des Geländes. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde wird die Eintragung als Altstandort im Verzeichnis aufgehoben. Zur Klarstellung werden der Hinweis auf der Plankarte sowie die Begründung diesbezüglich ergänzt. Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 32 33 34 35 36 37 38 Landesbetrieb Straßenbau NRW Landesbetrieb Wald und Holz NRW Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: BUND Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: LNU Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Gütersloh / Münster / Warendorf LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster 03.03.2023 Ich rege an, die Ausführungen zum Thema Altlasten im Kapitel 7 des Begründungsentwurfes unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu aktualisieren. keine Bedenken entfällt 08.03.2023 keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - 21.02.2023 keine Bedenken entfällt 24.02.2023 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planungen. Wir bitten jedoch, in eine Genehmigung folgenden Hinweis aufzunehmen: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Klarstellung werden der Hinweis auf der Plankarte sowie die Begründung diesbezüglich ergänzt. Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 39 40 41 42 43 44 LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen(Städtebau und Landschaftskultur) Open Grid Europe GmbH (Beauskunftung durch die PLEdoc GmbH auch für Ferngas Netzgesellschaft (Netzgebiet Nordbayern), MEGAL, TENP, METG, NETG, Kokereigasnetz Ruhr), Uniper Energy Storage (hier Speicherstandorte Epe, Eschenfelden und Krummhörn)) Regionalverkehr Münsterland GmbH: Außenstelle Beckum Regionalverkehr Münsterland GmbH: Außenstelle Lüdinghausen Stadt Beckum: Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung - Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG). - - - - 20.02.2023 keine Bedenken entfällt - - - - - - - - - Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 45 46 Stadt Ennigerloh: Fachbereich Stadtentwicklung Stadtwerke Ostmünsterland - - - 22.03.2023 Gegen die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Die Versorgung des Bauvorhabens mit Strom und Erdgas erfolgt aus den vorhandenen Netzen. Wir bitten allerdings um die Ausweisung einer Fläche für eine Leitungstrasse im östlichen Bereich des Bauvorhabens. Gegebenenfalls werden wir das Bauvorhaben über den östlich gelegenen Fußweg erschließen. Einen Plan dazu finden Sie als Anhang. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. 29.03.2023 Wie gerade telefonisch besprochen brauchen wir nicht zwingend ein GFL-Recht für die Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 47 TWE-Busverkehr GmbH - Erschließung des BVH Wohnquartier im Vogeldreisch. Bitte teilen Sie dem Vorhabenträger mit, dass wir das Grundstück trotzdem aus dem östlichen Bereich mit den Stromkabeln erschließen werden. Die Kabel wären nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 12 abgesichert. Eine eventuelle Gas-Versorgung kann vom Westen her über die Straße Im Vogeldreisch erfolgen. - 48 Vodafone West GmbH - - - 49 Wasser- und Bodenverband Oelde Wasserversorgung Beckum GmbH 13.03.2023 keine Bedenken entfällt 06.03.2023 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahmen wird an den Vorhabenträger weitergeleitet, auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster(vormals innogy Netze Deutschland GmbH) - Wir nehmen die Planung zur Kenntnis. Die Zuleitung in der Zuwegung soll im Zuge der Erschließung erneuert werden. Die Löschwasserentnahme als Sondernutzung des Trinkwasserleitungsnetzes kann über die bestehenden Hydranten erfolgen. An einem Tag mit mittleren Verbrauch können bis zu 96 cbm/h Trinkwasser zu Löschzwecken im Umkreis von 300 Metern entnommen werden. - 50 51 - - Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507 52 Zweckverband SPNV Münsterland(Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) ) - - -