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Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB

                                    
                                        Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde –
Abwägung zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB – öffentliche Auslegung
(Zeitraum: 20.02.2023 – 26.03.2023)
Im oben genannten Zeitraum wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
(Beteiligungszeitraum: 20.02.2023 – 26.03.2023)
Nr. Behörde /
sonstiger Träger
öffentlicher
Belange/
Nachbarkommune
1

Bau - und
Liegenschaftsbetrieb NRW

Eingangs- Stellungnahme
datum

01.03.2023

keine Bedenken

Abwägung der Verwaltung

entfällt

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Bezirksregierung Münster,
Dez. 25 (Verkehr)
Bezirksregierung Münster,
Dez. 26 (Luftverkehr)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 32
(Regionalentwicklung)
Bezirksregierung Münster,
Dez. 33 (Ländliche
Entwicklung,
Bodenordnung)
Bezirksregierung Münster,
Dez. 52 (Abfallwirtschaft,
Immissionsschutz,
Altlasten, Bodenschutz)
Bezirksregierung Münster:
Dezernat 53
(Immissionsschutz)
Bezirksregierung Münster,
Dez. 54 (Wasserwirtschaft)

24.02.2023

keine Bedenken

entfällt

01.03.2023

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

21.02.2023

keine Bedenken

entfällt

20.03.2023

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

02.03.2023

Das Dezernat 54 –Wasserwirtschaft– der
Bezirksregierung Münster hat die Unterlagen zu
dem oben genannten Vorhaben aus
wasserwirtschaftlicher Sicht geprüft.
Aus dem Bereich Kommunale Abwasserbeseitigung bestehen Bedenken: Aus dem
Unterlagen ist nicht ersichtlich in wie weit die
Schmutzwasserentwässerung geplant bzw.
durchgeführt werden soll.
Auskunft erteilt Herr Precht, Dezernat 54.4 –
Kommunale Abwasser-beseitigung, Telefon
0251/411-5605.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die Begründung wird entsprechend
ergänzt. Die konkrete Entwässerungserfolgt
während
des
planung
Genehmigungsverfahrens. Auf Ebene des
Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer
Handlungsbedarf.

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

Der Hinweis in unserer Stellungnahme vom Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
11.01.2022 zum Themenbereich Altlasten Nach Abstimmung mit der unteren
bleibt bestehen.
Bodenschutzbehörde wird die Eintragung

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Bischöfliches
Generalvikariat Münster
(Abteilung 630 Kirchengemeinden 48147
Münster)
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben:
Sparte
Verwaltungsaufgaben Träger öffentlicher Belange
(Nordrhein-Westfalen)
Bundeseisenbahnvermögen,
Dienststelle West
Außenstelle Essen
Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien

-

-

als
Altstandort
im
Verzeichnis
aufgehoben.
Zur Klarstellung werden der Hinweis auf
der Plankarte sowie die Begründung
diesbezüglich ergänzt.
-

24.02.2023

keine Bedenken

entfällt

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-

-

Deutsche Post Bauen
GmbH, NL Münster

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Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Deutsche Telekom Technik
GmbH: West PTI 15
(Früher: Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH - NL
Münster, PTI 13)

24.03.2023

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend
Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH
beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen
sowie
alle
Planverfahren
Dritter
entgegenzunehmen und dementsprechend die
erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu
der o. g. Planung nehmen wir wie folgt
Stellung:
Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 150
„Wohnquartier Im Vogeldreisch“ bestehen
grundsätzlich keine Einwände.
Im
Planbereich
befinden
sich
Telekommunikationslinien der Telekom, die aus
dem beigefügten Lageplan ersichtlich sind.
Diese versorgen die vorhandene Bebauung. Ich
gehe
davon
aus,
dass
die
Telekommunikationslinien punktuell gesichert,
aber unverändert in ihrer Trassenlage
verbleiben können. Der Bestand und der
Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen
weiterhin gewährleistet bleiben.
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten,
dass Beschädigungen der vorhandenen
Telekommunikationslinien vermieden werden
und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle
von Störungen) der ungehinderte Zugang zu

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahmen wird an den
Vorhabenträger weitergeleitet, auf Ebene
des Bebauungsplans ergibt sich kein
weiterer Handlungsbedarf.

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

den
Telekommunikationslinien
jederzeit
möglich
ist.
Insbesondere
müssen
Abdeckungen
von
Abzweigkästen
und
Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse
soweit frei gehalten, dass sie gefahrlos geöffnet
und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren
werden können. Es ist deshalb erforderlich,
dass sich die Bauausführenden vor Beginn der
Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der
Bauausführung
vorhandenen
Telekommunikationslinien
der
Telekom
informieren. Die Kabelschutzanweisung der
Telekom ist zu beachten.
Weitere Kabelauskünfte erhalten Sie unter der
E-Mail-Adresse
Planauskunft.West1@telekom.de
oder im Internet unter
https://trassenauskunftkabel.telekom.de

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

Die Autobahn GmbH des
Bundes: Niederlassung
Westfalen
Eisenbahn-Bundesamt,
Außenstelle Essen
Ericsson Services GmbH

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-

-

-

-

22.02.2023

keine Bedenken

entfällt

Evangelische Kirche von
Westfalen(Bau- KunstDenkmalpflege)
Fernstraßenbundesamt

15.03.2023

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

GasLINE GmbH(PLEdoc
GmbH)
Gelsenwasser AG Hauptverwaltung
Gemeinde Beelen

20.02.2023

keine Bedenken

entfällt

-

-

-

20.02.2023

keine Bedenken

entfällt

20.03.2023

keine Bedenken

entfällt

25

Gemeinde HerzebrockClarholz
Gemeinde Langenberg

21.02.2023

keine Bedenken

entfällt

26

Gemeinde Wadersloh

-

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-

27

-

-

-

28

Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.
V.(Geschäftsstelle Münster)
Handwerkskammer Münster

24.03.2023

keine Bedenken

entfällt

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IHK Nord Westfalen

15.03.2023

keine Bedenken

entfällt

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Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Kreis Gütersloh

23.02.2023

keine Bedenken

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Kreis Warendorf

24.03.2023

Zu dem o.a. Planungsvorhaben habe ich
folgende
Anregungen
und
Bedenken:

entfällt

Immissionsschutz:
Aus der Sicht des Immissionsschutzes werden entfällt
zu der o. g. Bauleitplanung keine Bedenken
oder Anregungen erhoben.
Untere Wasserbehörde – Wasserwirtschaft und
Gewässerschutz:
Nach Prüfung der Unterlagen bestehen
grundsätzlich keine Bedenken. Es werden keine
Aussagen zur Abwasserbeseitigung in der
Begründung aufgeführt. Das Plangebiet ist an
das Mischwassernetz der Stadt Oelde
angeschlossen. Zuständige Wasserbehörde ist
die Bezirksregierung Münster.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die Begründung wird entsprechend
ergänzt. Die konkrete Entwässerungsplanung
erfolgt
während
des
Genehmigungsverfahrens. Auf Ebene des
Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer
Handlungsbedarf.

Aussagen zum Umgang mit Starkregen gemäß Die Begründung wird entsprechend
des
Bundesraumordnungsplanes ergänzt. Auf Ebene des Bebauungsplans
Hochwasserschutz werden nicht aufgeführt. ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf.
Ich weise darauf hin, dass laut der
Starkregengefahrenhinweiskarte NRW das
Plangebiet bei seltenen bis extremen
Starkregenereignissen überflutet werden kann.
Ich empfehle entsprechende Maßnahmen zur
Verringerung
von
Gefahren
bei
Starkregenereignisse zu berücksichtigen.

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

Rechtliche Grundlagen
WHG
Gesetz
zur
Ordnung
des
Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) in
der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I
Nr. 51 S. 2585)
LWG Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz NRW - LWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07
2016
(GV.NRW
S.
559)
Blaue Richtlinie Richtlinie für die Entwicklung
naturnaher Fließgewässer in NRW (18.03.2010)
ZustVU Zuständigkeitsverordnung
Umweltschutz vom 08.11.2016 (GV. NRW S.
978)
Untere Bodenschutzbehörde:
Der überwiegende Teil des Plangebietes wurde
als Altstandort im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 im
Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte
und schädliche Bodenveränderungen geführt.
Die ursprüngliche Bebauung einschließlich aller
unterirdischen Bauwerke und Anlagen wurde
im Frühjahr 2021 unter gutachterlicher
Begleitung vollständig zurückgebaut. Dabei
wurden keine Anhaltspunkte für schädliche
Bodenveränderungen oder Altlasten gefunden.
Aus diesem Grund wurde der Eintrag als
Altstandort in meinem Verzeichnis aufgehoben.
Somit bestehen aus bodenschutzrechtlicher
Sicht keine Einwände gegen die geplante
höherwertige
Nutzung
des
Geländes.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Nach Abstimmung mit der unteren
Bodenschutzbehörde wird die Eintragung
als
Altstandort
im
Verzeichnis
aufgehoben.
Zur Klarstellung werden der Hinweis auf
der Plankarte sowie die Begründung
diesbezüglich ergänzt.

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
Landesbüro der
Naturschutzverbände NRW:
BUND
Landesbüro der
Naturschutzverbände NRW:
LNU
Landesbüro der
Naturschutzverbände NRW:
NABU
Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstellen Gütersloh
/ Münster / Warendorf
LWL - Archäologie für
Westfalen, Außenstelle
Münster

03.03.2023

Ich rege an, die Ausführungen zum Thema
Altlasten
im
Kapitel
7
des
Begründungsentwurfes unter Berücksichtigung
der
vorstehenden
Ausführungen
zu
aktualisieren.
keine Bedenken
entfällt

08.03.2023

keine Bedenken

entfällt

-

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-

-

-

-

21.02.2023

keine Bedenken

entfällt

24.02.2023

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die o. g. Planungen. Wir bitten jedoch,
in eine Genehmigung folgenden Hinweis
aufzunehmen:
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h.
Mauerwerk,
Einzelfunde
aber
auch
Veränderungen und Verfärbungen in der
natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien)
entdeckt werden. Die Entdeckung von
Bodendenkmälern
ist
der
Unteren

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Zur Klarstellung werden der Hinweis auf
der Plankarte sowie die Begründung
diesbezüglich ergänzt.

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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LWL - Bau- und
Liegenschaftsbetrieb
LWL - Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur
in Westfalen(Städtebau und
Landschaftskultur)
Open Grid Europe GmbH
(Beauskunftung durch die
PLEdoc GmbH auch für
Ferngas Netzgesellschaft
(Netzgebiet Nordbayern),
MEGAL, TENP, METG,
NETG, Kokereigasnetz
Ruhr), Uniper Energy
Storage (hier
Speicherstandorte Epe,
Eschenfelden und
Krummhörn))
Regionalverkehr
Münsterland
GmbH: Außenstelle Beckum
Regionalverkehr
Münsterland
GmbH: Außenstelle
Lüdinghausen
Stadt Beckum: Fachdienst
Stadtplanung und
Wirtschaftsförderung

-

Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für
Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591
8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17
DSchG).
-

-

-

-

20.02.2023

keine Bedenken

entfällt

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Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Stadt Ennigerloh:
Fachbereich
Stadtentwicklung
Stadtwerke Ostmünsterland

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-

-

22.03.2023

Gegen
die
Aufstellung
des
o.a.
Bebauungsplanes bestehen aus unserer Sicht
keine Bedenken.
Die Versorgung des Bauvorhabens mit Strom
und Erdgas erfolgt aus den vorhandenen
Netzen.
Wir bitten allerdings um die Ausweisung einer
Fläche für eine Leitungstrasse im östlichen
Bereich des Bauvorhabens.
Gegebenenfalls werden wir das Bauvorhaben
über den östlich gelegenen Fußweg
erschließen.
Einen Plan dazu finden Sie als Anhang.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Ebene des Bebauungsplans ergibt sich
kein weiterer Handlungsbedarf.

29.03.2023

Wie gerade telefonisch besprochen brauchen
wir nicht zwingend ein GFL-Recht für die

Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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TWE-Busverkehr GmbH

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Erschließung des BVH Wohnquartier im
Vogeldreisch.
Bitte teilen Sie dem Vorhabenträger mit, dass
wir das Grundstück trotzdem aus dem
östlichen Bereich mit den Stromkabeln
erschließen werden.
Die Kabel wären nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 12 abgesichert.
Eine eventuelle Gas-Versorgung kann vom
Westen her über die Straße Im Vogeldreisch
erfolgen.
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Vodafone West GmbH

-

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Wasser- und Bodenverband
Oelde
Wasserversorgung Beckum
GmbH

13.03.2023

keine Bedenken

entfällt

06.03.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahmen wird an den
Vorhabenträger weitergeleitet, auf Ebene
des Bebauungsplans ergibt sich kein
weiterer Handlungsbedarf.

Westnetz GmbH:
Regionalzentrum
Münster(vormals innogy
Netze Deutschland GmbH)

-

Wir nehmen die Planung zur Kenntnis. Die
Zuleitung in der Zuwegung soll im Zuge der
Erschließung
erneuert
werden.
Die
Löschwasserentnahme als Sondernutzung des
Trinkwasserleitungsnetzes kann über die
bestehenden Hydranten erfolgen. An einem
Tag mit mittleren Verbrauch können bis zu 96
cbm/h Trinkwasser zu Löschzwecken im
Umkreis von 300 Metern entnommen werden.
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Anlage 8 zur Vorlage: B2023/610/5507

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Zweckverband SPNV
Münsterland(Nahverkehr
Westfalen Lippe (NWL) )

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