Anlage 9 - Durchführungsvertrag
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch" der Stadt Oelde A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Durchführungsvertrag C) Satzungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung
Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB
Anlage 9 - Durchführungsvertrag
Vorlage
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Durchführungsvertrag gemäß §§ 12 Abs. 1 und 11 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde Zwischen der Stadt Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Karin Rodeheger und den Stadtbaurat Herrn André Leson, - nachfolgend „Stadt“ genannt – und der RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Im Vogeldreisch KG, Brummelweg 24, 33415 Verl, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die Firma RP Finanz Anlagenvermittlung Verwaltungs GmbH, Brummelweg 24, 33415 Verl, diese vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Marc Baumann, Frank Remmert und Lutz Remmert, - nachfolgend „Vorhabenträger“ genannt – wird folgender Durchführungsvertrag gemäß §§ 12 Abs. 1 und 11 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde geschlossen: 1 Präambel Planungsanlass ist auf dem Areal südlich der Straße „Birkenkamp“ und östlich der Straße „Im Vogeldreisch“ ein Pflege- und Wohnquartier mit betreutem Wohnen, Tagespflege und barrierefreiem Wohnen zu entwickeln. Vorgesehen ist die Schaffung von drei Gebäuden, in denen das Projekt umgesetzt wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, hierzu die Planung sowie die erforderliche Erschließung des Gebietes durchzuführen. Er ist Eigentümer der Flächen und daher in der Lage das Projekt umzusetzen. §1 Vertragsgebiet (1) Das Vertragsgebiet umfasst den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ festgelegten räumlichen Bereich. Der entsprechende Bebauungsplan ist mit den Vorhabenträgern inhaltlich abgestimmt und als Anlage 2 beigefügt. Der Plan enthält die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“. (2) Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung erforderlich ist, da im Plangebiet noch die Tennishalle, die zuvor auf dem Areal stand, dargestellt ist. Diese Darstellung ist zu entfernen. Ein Anspruch des Vorhabenträgers auf Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplans besteht nicht und wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Vorhabenträger wirkt hieran durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen auf seine Kosten mit. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt entstehen, sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen. Weitere Details zur Kostenerstattung sind in § 16 Abs. 3 geregelt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. (3) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Bebauung gemäß dieses Vertrages, des Bebauungsplanes sowie den sich aus den Anlagen zu diesem Vertrag ergebenden Gestaltungsvorgaben sowie den Architekturplänen durchzuführen. 2 (4) Das Vertragsgebiet umfasst die in Anlage 1 umrandete Fläche mit einer Größe von insgesamt 5.086 m2 (davon 1.572 m2 überbaubare Grundstücksfläche, 2.009 m2 Grünflächen, 380 m2 Verkehrsfläche und 1.125 m2 private Stellplatzfläche). Es liegt südlich der Straße „Birkenkamp“ und östlich der Straße „Im Vogeldreisch“. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Oelde, Flur 414, Flurstücke 447, 864, 1103, 1105 und 1107. §2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind: a) Lageplan, aus dem sich der räumliche Geltungsbereich des Vertragsgebietes ergibt, bestehend aus 1 Blatt b) (Anlage 1), Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ einschließlich der textlichen Festsetzungen mit Stand April 2023, bestehend aus 1 Blatt, und der Begründung mit Stand von April 2023 bestehend aus 14 Blättern incl. Fachgutachten mit Stand vom 13.01.2023 bestehend aus 78 Blättern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens durch den vorhabenbezogenen endgültigen Bebauungsplan nebst textlichen Festsetzungen und Begründung ersetzt werden, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand von April 2023 bestehend aus 1 Blatt c) (Anlage 2), Städtebaulicher Entwurf (Hochbaupläne der Architektur und Fassadengestaltung, Visualisierung, Ansichten mit Baubeschreibung incl. Aussagen zur Fassadengestaltung im Maßstab 1: 100 mit Stand vom 04.10.2022/18.01.2019/ohne Datum/24.04.2023 bestehend aus 9 Blättern) (Anlage 3), d) Entwurf des gestalterischen Lageplans mit Darstellung der Planung zur Durchführung der Anbindung (Zufahrtsstraße) an die bereits vor3 handenen öffentlichen Erschließungsanlagen sowie Gestaltung der Außenanlagen incl. Begrünung/Baumstandorte, geplante Entwässerung, PKW- und Fahrradstellplätze, Müllstandorte und Beleuchtung nebst textlicher Beschreibungen im Maßstab 1 : 250 mit Stand vom 26.04.2023 bestehend aus 1 Blatt e) (Anlage 4), Vertrag zwischen Stadt und Planungsbüro vom 27.01.2022 zur Regelung des Urheberrechtes, bestehend aus 5 Blättern (Anlage 5). §3 Beschreibung des Vorhabens (1) Das Gelände des Bebauungsplanes Nr. 150 war bislang mit einer Tennis- bzw. Soccerhalle bebaut, die zwischenzeitlich abgerissen wurde. Nunmehr ist die Fläche brachliegend und soll zukünftig mit einem Pflege- und Wohnquartier bebaut werden. (2) Es entstehen insgesamt 3 Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen. Im nördlich liegenden Gebäude (Haus III) entstehen 2 Senioren-Wohngemeinschaften mit jeweils 12 Plätzen sowie 7 barrierefreie Wohnungen. Im westlichen Gebäude (Haus II) werden eine Tagespflege und 8 barrierefreie Wohnungen eingerichtet (Anlage 3). In dem im Süden gelegenen Haus I entstehen 15 barrierefreie Wohnungen sowie Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. (3) Die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze werden im Vertragsgebiet nachgewiesen (Anlage 4). Die Festsetzung der abschließenden Anzahl der notwendigen Stellplätze sowie der mindestens bereitzustellenden Behindertenstellplätze ergibt sich aus der zur Umsetzung des Vorhabens zu erteilenden Baugenehmigung i.V.m. der städtischen Stellplatzsatzung. Die Darstellung der Stellplätze in der Vertragsanlage (Anlage 4) hat in Bezug auf die Anzahl der Stellplätze daher nur beispielhaften Charakter. (4) Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die öffentliche Straße „Im Vogeldreisch“. Der Vorhabenträger übernimmt auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt die notwendigen Anpassungsarbeiten am Gehweg oder der Straße „Im Vogeldreisch“. 4 (5) Die innere Erschließung des Gebietes erfolgt auf den privaten Grundstücksflächen des Vorhabenträgers. (6) Die Gestaltung der Außenanlagen incl. Begrünung/Baumstandorten, PKW und Fahrradstellplätzen, Zufahrtsstraße sowie Entwässerung, Beleuchtung und die erforderlichen Standorte für die Abfallbehälter ergibt sich aus Anlage 4. (7) Das im Vertragsgebiet anfallende Schmutz- und Regenwasser ist dem in der Straße „Im Vogeldreisch“ befindlichen städtischen Mischwasserkanal zuzuführen. (8) Die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Auflagen des zum Bebauungsplan gehörenden Artenschutzgutachtens hat zu erfolgen und ist durch den Vorhabenträger gegenüber der Stadt, FD Planung und Stadtentwicklung, darzulegen. Insbesondere sind Räumungsarbeiten sämtlicher Vegetationsflächen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig. §4 Verfügungsbefugnis des Vorhabenträgers über die Grundstücke im Plangebiet Das Vorhaben erstreckt sich auf die in Anlage 1 ausgewiesenen Grundstücke Gemarkung Oelde, Flur 414, Flurstücke 447, 864, 1103, 1105, 1107. Nach der geltenden Rechtslage muss der Vorhabenträger Eigentümer oder Verfügungsbefugter der Flächen sein, auf die sich dieser Vertrag erstreckt, das heißt auf denen das Vorhaben realisiert wird. Der Vorhabenträger sichert die vorgenannte Verfügungsbefugnis zu. §5 Durchführungsverpflichtung, Zeitplan (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt auf seine Kosten gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Planung und Herstellung/Errichtung der in diesem Vertrag genannten oder sich aus den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergebenden Gebäude, Außen- und Erschließungsanlagen im Vertragsgebiet nach Maßgabe der Vertragsanlagen. Dies umfasst unter anderem neben der Erstellung der Gebäude auch 5 - die Freilegung des Grundstückes, sofern nicht schon geschehen, incl. Entsorgung evtl. Altlasten, notwendige Änderungen im Untergrund, da die Fläche im Altlastenkataster enthalten ist, - Entfernung von Kampfmitteln, - die Gestaltung der Außenflächen incl. Begrünung/Baumstandorten, Zufahrtsstraße, Beleuchtung und die erforderlichen Standorte für die Abfallbehälter, - die Herstellung der Straßenentwässerung Grundstücksmit Anbindung und an Hausanschlüsse die sowie vorhandene der städtische Entwässerungseinrichtung in Abstimmung mit der Stadt (s. § 8 Abs. 4) - die erforderliche Verlegung von im Plangebiet vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, - die Erstellung von Stellplätzen (für PKW und Fahrräder) in dem nach Baugenehmigung erforderlichem Umfang, - die endgültige Herstellung der privaten Erschließungsanlage, - die Sicherung des öffentlichen Verkehrsraumes, - die sonstigen notwendigen Ergänzungs- und Umbauarbeiten an der vorhandenen Straßenanlage „Im Vogeldreisch“ (Geh- und Radweg, Straße, evtl. Kanal) außerhalb des Vertragsgebietes auch hinsichtlich der Barrierefreiheit im Straßenverkehr. (2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Vertrages und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) alle für das Vorhaben (§ 3) notwendigen genehmigungsfähigen Bauanträge unter Beifügung aller für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen zu stellen. Ferner verpflichtet er sich, - spätestens 12 Monate nach Erhalt aller Baugenehmigungen mit den Baumaßnahmen zu beginnen und - das Gesamtprojekt bis spätestens 31.12.2026 fertig zu stellen und die Nutzung aufzunehmen. Diese Fristen verlängern sich um Zeiten, in denen Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan nach § 47 VwGO oder Klagen gegen die Baugenehmigung anhängig sind. Das gilt nicht, wenn Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO oder Anträge auf Regelung der Vollziehung der Baugenehmigung nach §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO erfolglos geblieben 6 sind. In diesem Fall verlängert sich die Realisierungspflicht lediglich um die Dauer der Eilverfahren. Ferner führen Verzögerungen, die der Vorhabenträger nicht zu vertreten hat, zu einer entsprechenden Verlängerung der genannten Fristen. Die Nachweispflicht diesbezüglich obliegt dem Vorhabenträger. Der Vorhabenträger hat innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme die Stadt über die Verzögerung schriftlich zu unterrichten. Die notwendigen baulichen Erschließungsanlagen Maßnahmen an den (Angleichungsarbeiten angrenzenden an die öffentlichen öffentlichen Erschließungsanlagen) sind in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt rechtzeitig vor Bezug der ersten Wohneinheit/Wohngemeinschaften oder Inbetriebnahme der Tagespflege vollständig herzustellen, spätestens aber ebenfalls bis zum 31.12.2026. Wird die Herstellungsfrist wegen eingelegter Rechtsbehelfe nach den vorstehenden Regelungen verlängert, so gilt dies auch für die notwendigen baulichen Maßnahmen an den Erschließungsanlagen. Bei der Herstellung ist die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf den angrenzenden Erschließungsanlagen auf ein Minimum zu beschränken. Gemäß § 123 Abs. 2 BauGB soll die private Erschließung zeitlich entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs hergestellt werden und spätestens bis zur Nutzungsaufnahme der anzuschließenden Bauten fertiggestellt sein. Der späteste Zeitpunkt hierfür ist ebenfalls der 31.12.2026 bzw. im Falle der Fristverlängerung wegen eingelegter Rechtsbehelfe (s.o.) der dann geltende Endtermin. §6 Vorbereitungsmaßnahmen (1) Der Vorhabenträger wird alle für die Erschließung und die Neubebauung im Vertragsgebiet erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auf seine Kosten durchführen, dazu gehören insbesondere auch die Abstimmungen mit den Versorgungsträgern wie Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG, Telekom/Unitymedia, Deutsche Glasfaser und Wasserversorgung Beckum GmbH. Der Vorhabenträger trägt insbesondere die Kosten für verursachte Umlegungen vorhandener und die Einrichtung neuer Versorgungsleitungen im Plangebiet. 7 (2) Zur Vorbereitung gehört ferner eine dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechende Bodenordnung und Freilegung der Grundstücke. §7 Grundstücksfreilegung Das Gelände des Bebauungsplanes ist derzeit brachliegende Fläche. Die ehemalige Tennisbzw. Soccerhalle wurde bereits abgerissen. Die für das Vorhaben darüber hinaus erforderlichen Freilegungs- bzw. Verdichtungsarbeiten sind vom Vorhabenträger zu erbringen. Der Stadt entstehen hieraus keine Verpflichtungen. Ebenso werden keinerlei Verpflichtungen aus dem Vorhandensein von Altlasten oder Kampfmitteln übernommen. §8 Herstellung der Erschließungsanlage, Grün- und Außenanlagen, Stellplätze, Beleuchtung und Anschlüsse (1) Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Straßen-Ist-Zustand der Straße „Im Vogeldreisch“ im Bereich des Vertragsgebietes durch den Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt zusammen mit dem Vorhabenträger festzustellen, um eventuell durch die Baumaßnahme kausal bedingte Beschädigungen später ermitteln zu können. Diese sind dann durch den Vorhabenträger verschuldensunabhängig zu beseitigen. Dem Vorhabenträger steht frei, seinerseits den Verursacher in Regress zu nehmen. Der Vorhabenträger übernimmt die Planung, Freilegung und Herstellung der privaten Erschließungsanlage gemäß Anlage 4 im Vertragsgebiet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sowie die Kosten für die Angleichungsarbeiten an die das Vorhaben umgebende öffentliche Erschließungsanlage „Im Vogeldreisch“. Die innere Erschließung erfolgt in Asphalt oder Pflasterbauweise. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die Grün- und Außenanlagen, die Beleuchtung des Vertragsgebietes sowie die Stellplätze etc. gemäß Anlage 4 auf seine Kosten herzustellen. 8 (2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die notwendigen Entwässerungsanlagen und Versorgungsleitungen auf seine Kosten in vollem Umfang bis spätestens 31.12.2026 bzw. bis zu dem wegen der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren geltenden späteren Zeitpunkt (s.o.) herzustellen. Die Details zur Oberflächenentwässerung sind im Rahmen des Entwässerungsantrages mit der Stadt abzustimmen. Zudem darf maximal 60 % der Fläche befestigt werden. Diese Obergrenze gilt auch für die Entwässerungsplanung und ergibt sich aus dem Bebauungsplan. Eine Überschreitung des maximal möglichen Befestigungsanteils ist nicht zulässig. Bei einem mittleren Abflussbeiwert von 0,8 entsprechen 60 % Befestigung einem Abfluss in den öffentlichen Kanal von 41 l/s. Sollten sich aufgrund von Abweichungen tatsächlich höhere Abflussmengen ergeben, sind diese durch geeignete Retentionsmaßnahmen auf die o.g. 41 l/s zu drosseln. (3) Die Herstellung Vorhabenträgers der Wasserversorgung durch entsprechende im Plangebiet vertragliche ist auf Kosten Regelungen mit des der Wasserversorgung Beckum GmbH sicherzustellen. (4) Hausanschlüsse für das Vorhaben hat der Vorhabenträger auf seine Kosten zu erstellen. Dabei sind die sich aus der noch zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung ergebenden technischen Vorgaben zu beachten. Für die Grundstücksanschlussleitung gilt, dass gemäß § 13 Abs. 7 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 18. Dezember 2018 die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung der Grundstücksanschlussleitungen einschließlich der Sonderbauwerke der Stadt obliegt. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW gegenüber dem Vorhabenträger geltend. Sollte entgegen der satzungsrechtlichen Verpflichtung der Vorhabenträger gemäß Zustimmung der Stadt den Grundstücksanschluss selber erstellen, so erfolgt dies nach Vorgaben der Stadt und auf Kosten des Vorhabenträgers. Für diesen Fall entfällt der Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG NRW. (5) Durch das Vorhaben werden auch Grundstücke erschlossen, die nicht im Eigentum des Vorhabenträgers sind (sog. Fremdanliegergrundstücke). Auch hierfür trägt der Vorhabenträger die Kosten der Gesamterschließung nach Maßgabe des Bebauungsplanes. Ihm steht es frei, vertraglich eine Kostenübernahme mit Dritten zu vereinbaren. Die Stadt wird auch dann nicht an den Erschließungskosten für Fremdanliegergrundstücke beteiligt, wenn die Kostenübernahme durch Dritte aus welchen Gründen auch immer scheitert. 9 (6) Vorstehende Regelungen gelten gleichermaßen für die Erstattung der Herstellungskosten der Schmutz- und Regenwassergrundstücksanschlussleitungen im Vertragsgebiet. (7) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. §9 Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche infolge des geplanten Vorhabens notwendigen Neuver- und Umlegungsarbeiten der im Vertragsgebiet befindlichen privaten Ver- und Entsorgungsanlagen (insbesondere Strom, Gas, Verteilungseinrichtungen, Telekommunikationsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, etc.) auf seine Kosten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und die Stadt von sämtlichen Kosten freizustellen. Der Vorhabenträger wird sich hierzu rechtzeitig mit den Versorgungsträgern in Verbindung setzen. (2) Soweit der Versorgungsträger unter Berufung auf bestehende Konzessionsverträge die Verlegungskosten nicht mit dem Vorhabenträger abrechnet, sondern berechtigterweise gegenüber der Stadt geltend macht, hat der Vorhabenträger diese Kosten zu übernehmen und die Stadt von sämtlichen Kostenerstattungsforderungen und Regressforderungen (einschließlich der Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung) der Versorgungsträger durch die infolge des Vorhabens verursachte Verlegung bisher ordnungsgemäß bestehender Versorgungsanlagen auf erstes Anfordern freizustellen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat sich die Stadt mit dem Vorhabenträger über das Vorgehen abzustimmen. § 10 Gestaltungsvorgaben, Mietpreisobergrenze, Vertragsstrafe (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die baulichen Anlagen entsprechend den Darstellungen des städtebaulichen und architektonischen Konzeptes (Anlage 3) zu 10 errichten. Über Abweichungen ist vor Ausführung Einvernehmen mit der Stadt herzustellen. Die Festlegung der Fassadengestaltung aller Gebäude (insbesondere Klinker, Fugenbild, farbliche Gestaltung der Tür- und Fenstereinfassungen etc.) erfolgt in Abstimmung mit der Stadt. Hierzu wird ein gemeinsamer Bemusterungstermin stattfinden, in dem der Vorhabenträger der Stadt mehrere Alternativen vorstellen wird. (2) Der Vorhabenträger erstellt im Vertragsgebiet 3 Gebäude mit altengerechtem Wohnen. Diese Gebäude haben insgesamt 30 Wohneinheiten. Der Vorhabenträger verpflichtet sich 6 dieser 30 Wohneinheiten nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Wohnbauförderungsbestimmungen (WFB NRW) oder alternativ freiwillig mit einer Obergrenze für die monatliche Kaltmiete bei einer Wohnungsgröße bis 60 m2 von 7,70 Euro/m2 bei einer Wohnungsgröße von 60 - 90 m2 Wohnungsgröße von 7,40 Euro/m2 bei einer Wohnungsgröße über 90 m2 Wohnungsgröße von 7,30 Euro/m2 zu vermieten (Oelder Mietpreisbremse). Letzteres gilt für einen Zeitraum von 8 Jahren gerechnet ab Erstbezugsdatum. Sollte es zwischen Abschluss dieses Vertrages und Fertigstellung des Wohnprojektes (Erstvermietungszeitpunkt) zu einer Anhebung / Änderung der Mietpreisobergrenzen kommen, findet die bei Fertigstellung (Erstvermietung/Erstbezug) geltende Mietpreisobergrenze für die jeweilige Wohnung Anwendung. Danach ist eine Mietanpassung analog der Vorschriften der Ziff. 2.4.2 WFB NRW 2018 zulässig. Im Rahmen der Oelder Mietpreisbremse sind als Mieter nur Personen erlaubt, die ein Bruttojahreseinkommen von 40.000,00 Euro (Haushalt mit 1 Person), 55.000,00 Euro (Haushalt mit 2 Personen), 60.000,00 Euro (Haushalt mit 3 Personen, davon 1 Kind), 65.000,00 Euro (Haushalt mit 3 Personen, davon 2 Kinder), 65.000,00 Euro (Haushalt mit 4 Personen, davon 2 Kinder), 70.000,00 Euro (Haushalt mit 5 Personen, davon 3 Kinder) nicht überschreiten (BindungTyp „B“ WFNG NRW). Dies dient der Schaffung sozialverträglichen Wohnraums. Der Nachweis über die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist gegenüber der Stadt, Fachdienst Liegenschaften beim Erstbezug zu führen. Nachfolgevermietungen innerhalb der 8 Jahre haben sich ebenfalls an diese Regelung zu halten. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat der Vorhabenträger eine Vertragsstrafe je Fehlbelegung von 10.000,00 Euro (in Worten: zehntausend Euro) zu zahlen. Die Höhe der Gesamtvertragsstrafe ist nach oben mit einer Summe von 60.000,00 Euro (in Worten: sechzigtausend Euro) begrenzt. Diese Maximalstrafe ist durch eine entsprechende Bürgschaft (siehe § 17 dieses Vertrages) abzusichern. Diese 11 Verpflichtung hat der Vorhabenträger vertraglich an den Vermieter/Betreiber der Wohnungen weiterzugeben. (3) Die Zahlung der Vertragsstrafen nach Abs. 2 entbindet den Vorhabenträger nicht von der vertraglichen Pflicht, die Vertragsinhalte vereinbarungsgemäß und vollständig umzusetzen. § 11 Bauleitung, Vergabe und Baudurchführung (1) Die erforderlichen Katastervermessungsarbeiten werden durch den Vorhabenträger auf seine Kosten einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Auflage in Auftrag gegeben, alle Arbeiten mit der Stadt abzustimmen. (2) Der Vorhabenträger hat auf seine Kosten alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und der Stadt auf Verlangen vorzulegen. Der Baubeginn ist der Stadt jeweils mindestens 2 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. (3) Der Vorhabenträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Vertragsgebiet (z.B. Kabel für Telefon, Strom-, Gas-, Wasserleitung, Internet) so rechtzeitig in die Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertig gestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen. (4) Schäden, einschl. der Straßenaufbrüche, sind fachgerecht durch den Vorhabenträger zu beseitigen. Verkehrsbehinderungen durch die Unvermeidliche zu begrenzen. 12 Baumaßnahmen sind auf das § 12 Urheberrecht Bezüglich der urheberrechtlichen Regelungen wird auf den bereits mit Datum vom 27.01.2022 zwischen der Stadt und dem Planungsbüro geschlossenen Vertrag (Anlage 5) verwiesen. § 13 Haftung, Verkehrssicherung und Beseitigung von Verschmutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (1) Vom Tage des Beginns der Hochbau- und Erschließungsarbeiten bis zur Fertigstellung der Angleichungsarbeiten an die öffentlichen Erschließungsanlagen und der Fertigstellung Vertragsgebiet der Hochbauarbeiten die Verkehrssicherungspflicht trägt der Verkehrssicherungspflicht. für infolge des Vorhabenträger Ebenso im trägt Planvorhabens gesamten er die notwendige Erschließungsarbeiten außerhalb des Vertragsgebietes innerhalb der Bereiche, die durch eine Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden sowie auf der Straße „Im Vogeldreisch“ entlang des Vertragsgebietes. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Bauarbeiten. Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Straße „Im Vogeldreisch“ von der Straße „Oelder Tor“ her kommend. Die Details der Baustelleneinrichtung und der Verkehrsführung während der Bauphase hat der Vorhabenträger vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Fachdienst Öffentliche Ordnung/Standesamt der Stadt abzustimmen. Zudem ist der Zufahrtsbereich zur Baustelle (insbesondere Flur 414, Flurstück 1103) von Fahrzeugen freizuhalten, damit es während der Bauphase nicht zu Beeinträchtigungen auf den anliegenden Grundstücken kommt. (2) Schäden und Verschmutzungen außerhalb des Plangebietes an bereits vorhandenen öffentlichen Erschließungsanlagen, die durch den Baustellenverkehr hervorgerufen werden, sind auf Kosten des Vorhabenträgers unverzüglich zu beseitigen. Während der Dauer der Erdarbeiten sind die Straßenbereiche rund um das Vertragsgebiet grundsätzlich täglich und auf Veranlassung auf Kosten des Vorhabenträgers zu reinigen. Kommt der Vorhabenträger dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt berechtigt, Schäden und Verschmutzungen im eigenen Ermessen und zu Lasten des Vorhabenträgers zu beseitigen. 13 (3) Der Vorhabenträger haftet bis zur Fertigstellung der in diesem Vertrag genannten privaten Erschließungsanlage bzw. Angleichungsarbeiten an den öffentlichen Erschließungsanlagen für jeden Schaden, der an öffentlichen Anlagen oder aus der Benutzung dieser Anlagen durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen, an städtischen Einrichtungen, Straßen, Wegen oder Plätzen oder sonst wie verursacht werden. Der Vorhabenträger stellt die Stadt insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. (4) Vor Beginn der Baumaßnahmen ist durch den Vorhabenträger das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. € bei Sachschäden und bei Personenschäden je Schadensfall durch Bestätigung der Versicherung oder Vorlage der Versicherungspolice nebst Nachweis der Zahlung des laufenden Beitrags nachzuweisen. § 14 Abnahme (1) Der Vorhabenträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße und technisch einwandfreie Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen (Angleichungsarbeiten), insbesondere Verkehrsanlagen und Ver- und Entsorgungsanlagen schriftlich an. (2) Die Stadt setzt einen Abnahmetermin auf einen Tag innerhalb von 1 Monat nach Eingang der in Abs. 1 genannten Anzeige im Benehmen mit dem Vorhabenträger fest. Die Bauleistungen sind von der Stadt und dem Vorhabenträger gemeinsam abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden (vgl. § 12 Abs. 3 VOB/B). Ein wesentlicher Mangel, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt, ist auch dann gegeben, wenn die Werkleistung mehrere Mängel aufweist, die zwar jeweils für sich genommen unwesentlich sind, in ihrer Gesamtheit aber einem wesentlichen Mangel gleichkommen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und von der Stadt und dem Vorhabenträger zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb von zwei Monaten, vom Tag der gemeinsamen Abnahme an gerechnet, durch den 14 Vorhabenträger zu beseitigen. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B und eine Abnahme durch Ingebrauchnahme sind ausgeschlossen. (3) Gerät der Vorhabenträger mit der Beseitigung der Mängel nach Abs. 2 in Verzug, ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Vorhabenträgers beseitigen zu lassen. (4) Im Übrigen überprüft die Stadt die Einhaltung der gemäß § 10 Abs. 1 festgestellten Gestaltungsvorgaben. Hierzu zeigt der Vorhabenträger der Stadt die Fertigstellung der in § 10 Abs. 1 zugesicherten Fassadengestaltung schriftlich an und vereinbart einen Überprüfungstermin vor Ort. Zudem überprüft die Stadt die Einhaltung der gemäß § 10 Abs. 2 vorgeschrieben Mietpreisobergrenze vor Herausgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft. § 15 Gewährleistung, Mängelansprüche (1) Der Vorhabenträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. (2) Die Gewährleistung/die Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB/B. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen mängelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt. Für die Pflanzung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre. (3) Der Vorhabenträger ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist hervortretenden Mängel an städtischem Eigentum auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es die Stadt vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Nach Abnahme der erfolgten Mängelbeseitigung beginnt für diese Leistung eine neue Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Ziffer 5 VOB/B. (4) Kommt der Vorhabenträger der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer von der Stadt gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann diese die Mängel auf Kosten des Vorhabenträgers beseitigen lassen. 15 § 16 Kostentragung, Beitrags- und gebührenrechtliche Hinweise, Folgekostenbeitrag (1) Der Vorhabenträger trägt die Kosten dieses Vertrages und der Durchführung dieses Vertrages sowie der für Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundstücksübertragungen sowie zu zahlender Grunderwerbssteuer und erforderlichen notariellen Beurkundungen und Gerichtskosten. Der Vorhabenträger beauftragt und trägt ferner alle Kosten für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 und die hierfür erforderlichen Fachgutachten. Eine Kostenerstattung durch die Stadt erfolgt nicht. Wechselseitige Ansprüche auf Erstattung von Kosten der Rechtsberatung im Planaufstellungsverfahren und für diesen Vertrag bestehen nicht. (2) Ferner trägt der Vorhabenträger zusätzlich zu den Kosten für das Planaufstellungsverfahren (incl. Beauftragung Dritter wie Gutachter) entsprechend Absatz 1, alle im Zusammenhang mit dem Planverfahren angefallenen, Kosten für die nicht hoheitlichen Verwaltungstätigkeiten i.H.v. pauschal 7.500,00 € (in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) und erstattet diese der Stadt. Innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit dieses Vertrages ist daher ein Betrag von 7.500,00 Euro unter Angabe des Verwendungszwecks „Sachkostenerstattung Planung Wohnquartier Im Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66, BIC WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 10.03.02.4487001 zu erstatten. (3) Schließlich erstattet der Vorhabenträger der Stadt zusätzlich zu den Kosten unter Absatz 1 und 2 einen Betrag für die durch die Stadt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorzunehmende Berichtigung des Flächennutzungsplanes (§ 1 Abs. 2). Dieser beträgt 1.120,12 € (in Worten: eintausendeinhundertzwanzig 12/100 Euro) und berechnet sich wie folgt: Leistungsphase (in Anlehnung an die HOAI) Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen Leistungsphase 2: Entwurf Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Summen Anzusetzen sind folgende Stundensätze nach KGSt: 16 Stunden FD 610 E 11 E 13 12 12 4 4 Büroarbeitsplatz im Technischen Dienst: E11 = 67,16 € E12 = 78,55 € Anzahl Stunden 12 4 Stundensätze Summe 67,16 € 78,55 € Gesamtsumme 805,92 € 314,20 € 1.120,12 € Dieser Betrag ist ebenfalls innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit dieses Vertrages unter Angabe des Verwendungszwecks „Anpassung Flächennutzungsplan Wohnquartier Im Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66, BIC WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 09.01.02.4488001 zu überweisen. (4) Die vom Vorhabenträger zu errichtenden Erschließungs- und Entwässerungsanlagen sowie weitere bauliche Anlagen ergeben sich aus diesem Vertrag. Es obliegt ferner dem Vorhabenträger, die notwendigen Grundstücksanschlüsse durch die Stadt erstellen zu lassen (s. § 8 Abs. 4). Erschließungsbeiträge fallen nicht an. Die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer im Plangebiet für Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz - KAG NRW - z.B. für spätere Verbesserungen oder nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage – bleibt hiervon unberührt. (5) Die Vertragsparteien vereinbaren zudem die Ablösung des Kanalanschlussbeitrages für die im Vertragsgebiet liegende Fläche Gemarkung Oelde, Flur 414, Flurstücke 864 mit einer Größe von 1.461 m2. Der Kanalanschlussbeitrag hat eine Höhe von 18.198,22 € (in Worten: achtzehntausendeinhundertachtundneunzig 22/100 Euro) und berechnet sich auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes i.V.m. §§ 13 – 19 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde vom 17.12.2019 i.d.F. der 14. Änderungssatzung vom 20.12.2021. Das Flurstück 864 wurde bislang noch nicht zu Kanalanschlussbeiträgen herangezogen. Da im Bebauungsplangebiet insgesamt eine 3-geschossige Bebauung zulässig ist, berechnet sich der abzulösende Kanalanschlussbeitrag im Einzelnen wie folgt: 17 Grundstücksgröße: 1.461 m² Zuschlagssatz für das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit bei Flächen für 3-geschossige Wohnbebauung: x 1,5 bei Gewerbe x 0,3 beitragspflichtige Fläche somit: 2.629,8 VE (VE=Verrechnungseinheiten) Der Kanalanschlussbeitrag beträgt somit für das Grundstück 2.629,8 VE x 6,92 Euro/VE = 18.198,22 Euro. Dieser Kanalanschlussbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit dieses Vertrages unter Angabe des Verwendungszwecks „Kanalanschlussbeitrag Wohnquartier Im Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66, BIC WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 11.01.02/1994.6881001 zu erstatten. § 17 Sicherheitsleistungen, Ersatzvornahme (1) Zur Absicherung der im Falle eines Verstoßes gegen die vereinbarte Mietpreisobergrenze für 6 Wohneinheiten zu leistende Vertragsstrafe nach § 10 Abs. 2 dieses Vertrages leistet der Vorhabenträger Sicherheit in Höhe eines Gesamtbetrages von 60.000,00 € (in Worten: sechzigtausend Euro) durch Übergabe einer Bürgschaft einer deutschen Bank, Sparkasse oder Versicherung. Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, unbefristet, unbedingt und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit (falls diese nicht auf arglistiger Täuschung beruht) und Aufrechenbarkeit (soweit der betreffende Anspruch nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist) und auf erstes Anfordern zur Zahlung fällig abgegeben sein. Taugliche Bürgen sind auch Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen innerhalb der Europäischen Union mit Niederlassung und Gerichtsstand in Deutschland. (2) Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird jedoch erst freigegeben, wenn der Erstbezug von 6 Wohneinheiten unter Einhaltung der sich aus § 10 Abs. 2 vereinbarten Obergrenze 18 nachgewiesen wurde. Trotz der insgesamt 8-jährigen Laufzeit dieser Mietzinsobergrenze wird die Stadt die Besicherung ihres Anspruchs aus § 10 Abs. 2 – ohne Verzicht auf ihren Vertragsstrafenanspruch als solchen – diesbezüglich bereits nach ordnungsgemäß nachgewiesenem Erstbezug freigeben, auch wenn zum Freigabezeitpunkt die vereinbarte Geltungsdauer des herabgesenkten Mietzinses von 8 Jahren noch nicht abgelaufen ist. (3) Die vorgelegte Bürgschaft muss für eventuelle Streitigkeiten aus der Bürgschaft den Gerichtsstand Oelde festlegen. (4) Die Bürgschaft nach Absatz 1 ist der Stadt mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 150 durch Bekanntmachung vorzulegen. (5) Erfüllt der Vorhabenträger seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder fehlerhaft, so ist die Stadt ferner berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Vorhabenträger bis zum Ablauf dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Vorhabenträgers auszuführen oder ausführen zu lassen, wobei weitere Ansprüche vorbehalten bleiben, oder von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Vorhabenträger ist auf Verlangen der Stadt verpflichtet Vorschüsse auf die von ihm zu tragenden Kosten zu leisten. § 18 Rechtsnachfolge, Wechsel des Vorhabenträgers (1) Im Falle des Wechsels des Vorhabenträger, die in diesem Vorhabenträgers Vertrag verpflichtet sich der heutige vereinbarten Pflichten auch seinem Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Die Stadt ist unverzüglich schriftlich über den beabsichtigten Eintritt der Rechtsnachfolge zu unterrichten. (2) Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf nach § 12 Abs. 5 Satz 1 BauGB der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Die Zustimmung darf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der Fristen gemäß § 5 gefährdet ist. Die Stadt wird daher Bonität des neuen Vorhabenträgers prüfen und verlangen, dass die vereinbarten Sicherheiten beizubringen sind. 19 (3) Der heutige Vorhabenträger haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit und solange die Stadt ihn nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. Die Stadt hat den heutigen Vorhabenträger aus der Haftung zu entlassen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der Fristen nach § 5 gesichert ist. § 19 Vollstreckungsunterwerfung Der Vorhabenträger unterwirft sich gemäß § 61 VwVfG NW hinsichtlich der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen der sofortigen Vollstreckung. § 20 Haftungsausschluss (1) Aus diesem Vertrag entsteht der Stadt keine Verpflichtung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes für das Vertragsgebiet. Ebenso kann aus diesem Vertrag kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides gegen die Stadt begründet werden. Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen des Vorhabenträgers, der diese im Vertrauen auf die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Wirksamkeit des Bebauungsplans oder die Weiterveräußerung der Grundstücke im Vertragsgebiet tätigt, ist ausgeschlossen. (2) Für den Fall der Aufhebung der Satzung (§ 12 Abs. 6 BauGB) können Ansprüche gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder des Durchführungsvertrages im Laufe eines gerichtlichen Streitverfahrens herausstellt. (3) Die Stadt haftet dem Vorhabenträger aus keinem denkbaren Rechtsgrund, falls sich der Bebauungsplan später als unwirksam 20 erweist. Ausgeschlossen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, die dem Vorhabenträger durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Stadt entstehen. § 21 Datenschutzrechtliche Information zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben und Einverständniserklärung der Vertragsbeteiligten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die Erhebung und Verarbeitung der zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten (1) Für die Erledigung ihrer Aufgaben setzen die Vertragsbeteiligten IT-gestützte Verfahren ein, in die ihre Daten eingegeben werden. Dies sind insbesondere Textverarbeitungs-, Zahlungsabwicklungs- und Terminverwaltungsprogramme. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Erstellung und Abwicklung dieses Vertrages zu erheben, zu speichern, zu verwenden und weiterzugeben. (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erhobenen Daten nur unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Erstellung, Abwicklung, Überwachung und Erfüllung der Vereinbarungen aus diesem Vertrag. Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Geltendmachung der sich aus diesem Vertrag ergebenden wechselseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere im Rahmen der Vertragserfüllung einschließlich der damit zusammenhängenden Zahlungsabwicklungen und Sicherungsgeschäfte (Bürgschaften) sowie der sich im Anschluss ergebenden Gewährleistungsverpflichtungen erforderlich sein sollte. (4) Die Vertragsbeteiligten bestätigen hiermit, ihre Datenschutzrechte zu kennen und willigen hiermit ausdrücklich in die Speicherung und Verarbeitung der zur Erfüllung und Abwicklung dieses Vertrages erforderlichen Daten ein. (5) Soweit der Vertragspartner der Stadt eine juristische Personen (z.B. GmbH etc.) ist, werden vorrangig Kontakt- und Bankverbindungsdaten dieser juristischen Person erhoben und gespeichert. Daten von natürlichen Personen werden nur insoweit erhoben, 21 als diese persönlich Vertragspartner der Stadt werden und daher aus diesem Vertrag höchstpersönlich verpflichtet werden oder soweit die Person als gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Gesellschaftsorgane …) oder als Bevollmächtigter/Beauftragter im Einzelfall für eine vertragsbeteiligte juristische Person handelt und Erklärungen abgeben oder empfangen darf. In diesem Falle werden von der natürlichen Person die Stammdaten (Vorname, Nachname, Namenszusätze) erhoben. Geburtsdaten werden nur erhoben, soweit dies zur eindeutigen Identifikation des Vertragsbeteiligten erforderlich ist. Daneben werden Kontaktdaten (Firmenanschrift, evtl. private Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobil- und Telefonnummern) erhoben. Die erhobenen Daten sind Bestandteil dieses Vertrages oder der Anlagen zu diesem Vertrag. Bankdaten werden erhoben und verarbeitet zur Abwicklung eventuell sich aus diesem Vertrag ergebender Zahlungs- und Sicherungsverpflichtungen; das gilt auch für die nach diesem Vertrag beizubringende Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Sicherungsbürgschaften. Der Vorhabenträger hat daher insbesondere den Bürgschaftsgeber (i.d.R. das bürgende Finanzinstitut) darauf hinzuweisen, dass die Bürgschaft an die Stadt weitergegeben wird und dort die Bürgschaftsurkunde verwahrt wird. (6) Personenbezogene Daten werden für die Zeit aufbewahrt, in der wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag geltend gemacht werden können. Dazu zählen insbesondere Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche. Die Aufbewahrung der erhobenen Daten erfolgt daher mindestens bis zum Ablauf der nach diesem Vertrag vereinbarten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach Abnahme des Werks, kann aber im Einzelfall infolge der gesetzlichen Obergrenze für gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche bis zu 30 Jahre betragen. Über diese gesetzlichen Fristen hinaus ist die Aufbewahrungsdauer an die Gültigkeitsdauer des Bebauungsplanes, der Basis des Vertrages ist, geknüpft. Auch nach Abschluss des Vertrages können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten aufbewahrt und verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. (7) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung - bei der Stadt Oelde ist: Stadt Oelde, der Bürgermeister, Ratsstiege 1, 59302 Oelde; - beim Vorhabenträger ist: Herr Pito Cvetkovski, Herforder Straße 76, 33602 Bielefeld Ansprechpartner für den Datenschutz ist - bei der Stadt Oelde: Herr Dirk Austermann; Datenschutzbeauftragter der Stadt Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde; 22 - beim Vorhabenträger: Herr Pito Cvetkovski, Herforder Straße 76, 33602 Bielefeld (8) Gemäß Art. 77 DS-GVO kann der Vertragspartner sich ebenfalls bei der Aufsichtsbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. (9) Die Datenschutzbeauftragten sind ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie sind nicht befugt, inhaltliche Auskünfte zu diesem Vertrag zu geben oder Erklärungen hierzu entgegenzunehmen. Anfragen wegen der sich eventuell für Betroffene ergebenden Rechte gegen die Stadt aus §§ 15 - 22 DSGVO, insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, sind an die vorgenannten Ansprechpartner zu richten. (10) Die Vertragspartner sind gemäß § 15 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Oelde um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen. (11) Liegen die gesetzlichen und auch vertraglichen Voraussetzungen vor, kann der Vertragspartner gemäß § 17 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stadt die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. § 22 Vertragsänderungen, Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, Schlussbestimmungen (1) Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Vorhabenträger erhalten je eine Ausfertigung. (2) Sollte sich in einem etwaigen gerichtlichen Streitverfahren herausstellen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan ganz oder teilweise nichtig ist, so können allein hieraus Ansprüche gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. 23 (3) Erklärungen des Vorhabenträgers an die Stadt sind schriftlich (sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas Anderes vorschreibt) an die Stadt zu richten. Umgekehrt gilt dasselbe. (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. Dies gilt auch bei Vertragslücken. (5) Beide Vertragsparteien können sich auf eine eventuelle Nichtigkeit/Unwirksamkeit dieses Vertrages, des Bebauungsplanes oder einzelner Bestandteile davon insbesondere nicht mehr berufen, wenn mit der Verwirklichung des Vorhabens begonnen wurde. (6) Die Vertragsparteien bestätigen sich gegenseitig, dass die Regelungen dieses Vertrages insgesamt und im Einzelnen angemessen und kausal sind, im sachlichen Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen stehen und Voraussetzungen oder Folgen des geplanten Vorhabens sind. (7) Der Gerichtsstand ist Oelde. 24 § 23 Wirksamwerden Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Kraft tritt. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates. Oelde, ___________________ Verl, _________________ Für die Stadt Oelde Für den Vorhabenträger Die Bürgermeisterin _____________________________ __________________________ Karin Rodeheger Marc Baumann Bürgermeisterin Geschäftsführer In Vertretung: ____________________________ ___________________________ André Leson Frank Remmert Stadtbaurat Geschäftsführer ____________________________ Lutz Remmert Geschäftsführer 25 N 5739629 m Anlage 1 § © 2020 – Alle Rechte vorbehalten E 444355 m 1:1.189 N 5739836 m E 444654 m Legende: Lage des Untersuchungsgeländes Mainstrasse 123 41469 Neuss N Tel.: 02137-1042-11 Fax.: 02137-1042-35 Anlage: 1 Anlagentitel: O W S Übersichtslageplan des Untersuchungsgeländes Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg Gezeichnet: Geprüft: Nell Steins Projekt-Nr.: Maßstab: 31210185 ca. 1 : 10.000 Rechteckbecken (10 m x 4 m, t = 3 m) Rundbecken (D = 10 m, t = 3 m) B1 B1 ehem. Trafostation ehem. Versorgungsgraben RCL 1 B2 RCL 2 RCL 5 B3 RCL 4 RCL 3 ehem. Öltank Maßstab: Legende Mischproben Boden O W Anlage: ca. 1:550 Zeichnungs-Nr.: Anlage_2 N Untersuchungsgrundstück B1, B2, B3 RCL-Material gezeichnet: Nell Datum: 2 geprüft: 09.09.2021 Steins Datum: 09.09.2021 Projekt: RCL 1 - RCL 5 Mischproben RCL-Material S P 31210185 Abschlussdokumentation zum Rückbau der Bestandbebauung Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg Mainstrasse 123 41469 Neuss Tel: (02137) 1042-11 Fax: (02137) 1042-35 Anlagentitel: Detaillageplan des Untersuchungsgeländes mit Kennzeichnung der Beprobungspunkte Laboratorien Dr. Döring Haferwende 21 28357 Bremen Geotec GmbH Mainstr. 123 41469 NEUSS 29. November 2021 PRÜFBERICHT 150921079e Auftragsnr. Auftraggeber: 3120185 Projektbezeichnung: Tennishalle Oelde Probenahme: durch Auftraggeber Probentransport: durch Laboratorien Dr. Döring GmbH am 15.09.2021 Probeneingang: 15.09.2021 Prüfzeitraum: 16.09.2021 – 21.09.2021 Probennummer: 156279 – 156281 / 21 Probenmaterial: RC-Material Verpackung: PE-Beutel Bemerkungen: Korrektur der Probenbezeichnungen (156279 – 156281); dieser Prüfbericht ersetzt Prüfbericht 150921079 Sonstiges: Der Messfehler dieser Prüfungen befindet sich im üblichen Rahmen. Näheres teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die angegebenen Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Vervielfältigung dieses Prüfberichts bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Laboratorien Dr. Döring GmbH. Analysenbefunde: Seite 3 Messverfahren: Seite 2 Qualitätskontrolle: Dr. Farzin Mostaghimi (Projektleiter) Prüfbericht 150921079e haferwende 21 28357 bremen fon 04 21 · 98 88 26 0 fax 04 21 · 98 88 26 29 Dr. Joachim Döring (Geschäftsführer) Seite 1 von 3 im schedetal 11 34346 hann. münden haferwende 31 28357 bremen freboldstraße 16 30455 hannover stresemannstraße 342 22761 hamburg bankhaus neelmeyer ag swift neelde22 de88 2902 0000 4802 9250 00 ust-idnr de 170 350 601 gmbh, hrb 15929 gf dr. joachim döring st-nr 60/120/08234 www.dr-doering.com Probenvorbereitung: Messverfahren: Prüfbericht DIN 19747: 2009-07 Trockenmasse EOX (F) PAK (F) Eluat pH-Wert (E) el. Leitfähigkeit (E) Phenol-Index (E) Chlorid (E) Sulfat (E) Blei (E) Cadmium (E) Chrom (E) Kupfer (E) Nickel (E) Zink (E) Chrom(VI) 150921079e haferwende 21 28357 bremen fon 04 21 · 98 88 26 0 fax 04 21 · 98 88 26 29 DIN EN 14346: 2007-03 DIN 38414-17 (S17): 2014-04 DIN ISO 18287: 2006-05 DIN EN 12457-4: 2003-01 DIN 38404-5 (C5): 2009-07 DIN EN 27888 (C8): 1993-11 DIN 38409-16 (H16): 1984-06 DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 DIN 38405-D24: 1987-05 Seite 2 von 3 im schedetal 11 34346 hann. münden haferwende 31 28357 bremen freboldstraße 16 30455 hannover stresemannstraße 342 22761 hamburg bankhaus neelmeyer ag swift neelde22 de88 2902 0000 4802 9250 00 ust-idnr de 170 350 601 gmbh, hrb 15929 gf dr. joachim döring st-nr 60/120/08234 www.dr-doering.com Labornummer Probenbezeichnung Dimension 156279 RCL 3 156280 RCL 4 156281 RCL 5 [mg/kg TS] [mg/kg TS] [mg/kg TS] 98,6 < 0,1 97,9 < 0,1 96,7 < 0,1 Naphthalin Acenaphthylen Acenaphthen Fluoren Phenanthren Anthracen Fluoranthen Pyren Benzo(a)anthracen Chrysen Benzo(b)fluoranthen Benzo(k)fluoranthen Benzo(a)pyren Indeno(1,2,3-cd)pyren Dibenzo(a,h)anthracen Benzo(g,h,i)perylen Summe PAK (EPA) 0,001 < 0,001 0,005 0,006 0,028 0,009 0,025 0,019 0,009 0,010 0,014 0,004 0,008 0,005 < 0,001 0,006 0,149 0,002 < 0,001 0,004 0,008 0,042 0,013 0,045 0,029 0,016 0,017 0,025 0,009 0,015 0,010 0,002 0,011 0,248 < 0,001 < 0,001 < 0,001 0,002 0,012 0,003 0,011 0,007 0,004 0,004 0,005 0,002 0,003 0,002 < 0,001 0,002 0,057 Labornummer Probenbezeichnung 156279 RCL 3 ELUAT 156280 RCL 4 ELUAT 156281 RCL 5 ELUAT [µg/L] [µg/L] [µg/L] 8,7 74 < 10 8,8 43 < 10 8,8 27 < 10 1.100 17.000 1.000 5.100 780 1.400 Blei Cadmium Kupfer Nickel Zink < 0,2 < 0,2 3,3 < 1,0 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 2,0 < 1,0 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 2,0 < 1,0 < 0,2 Chrom(VI) < 5,0 < 5,0 < 5,0 Trockenmasse [%] EOX Dimension pH-Wert bei 20 °C el. Leitfähigkeit [µS/cm] bei 25 °C Phenol-Index Chlorid Sulfat Prüfbericht 150921079e haferwende 21 28357 bremen fon 04 21 · 98 88 26 0 fax 04 21 · 98 88 26 29 Seite 3 von 3 im schedetal 11 34346 hann. münden haferwende 31 28357 bremen freboldstraße 16 30455 hannover stresemannstraße 342 22761 hamburg bankhaus neelmeyer ag swift neelde22 de88 2902 0000 4802 9250 00 ust-idnr de 170 350 601 gmbh, hrb 15929 gf dr. joachim döring st-nr 60/120/08234 www.dr-doering.com Abschlussdokumentation zum Rückbau der Bestandsbebauung Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Stromberg KG Gesamtübersicht Lieferscheine Konstruktive Bausubstanz unbelastet Datum Fahrauftrag WS-Nr. 09.04.2021 owl Bau 38029 09.04.2021 owl Bau 38030 Ü-Schein Summe Datum Fahrauftrag WS-Nr. 08.03.2021 owl Bau 37627 Ü-Schein Summe Ü-Schein Material EAK-Nr. Beförderer Entsorger Gewicht [t] Bemerkung Holz 170201 Naber Naber 4,66 Holzabfälle Naber Naber 4,41 Holzabfälle Holz 170201 Holz 170201 Material EAK-Nr. Beförderer Entsorger Gewicht [t] Bemerkung Naber Naber 16,38 Entsorgung Kunststoffbahn 9,07 Kunststoff 170203 Kunststoff 170203 Material EAK-Nr. Beförderer Entsorger Gewicht [t] Bemerkung 16,38 Datum Fahrauftrag WS-Nr. 10.03.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 4,81 Mischschrott 10.03.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 3,56 Mischschrott 08.04.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 2,15 Mischschrott 08.04.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 4,63 Mischschrott 08.04.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 1,40 Erdtank 09.04.2021 owl Bau N.N. gemischte Metalle 170407 N.N. Pallatzky 4,34 Mischschrott gemischte Metalle 170407 Datum Fahrauftrag WS-Nr. Ü-Schein Material EAK-Nr. Beförderer Entsorger Gewicht [t] Bemerkung 09.03.2021 17933 WS522665 16435920959623/1 Dämmmaterial 170604 Hagedorn GWG 1,82 Styropor, HBCD-haltig 09.03.2021 17933 WS522733 16435920959624/5 Dämmmaterial 170604 Hagedorn GWG 1,92 Styropor, HBCD-haltig 11.03.2021 17933 WS522946 16435920959646/2 Dämmmaterial 170604 Hagedorn GWG 1,42 Styropor, HBCD-haltig 25.03.2021 owl Bau W0232729 N.N. Habigstberg Habigstberg 0,61 Bau-Misch Abfälle mit Styropor Summe Summe Dämmmaterial 170604 Dämmmaterial 170604 Material EAK-Nr. Beförderer Entsorger Gewicht [t] 5,77 Habigstberg Habigstberg 0,45 200301 Habigstberg Habigstberg 0,54 26.03.2021 owl Bau W0232751 gemischte Siedlungsabfälle 200301 Habigstberg Habigstberg 0,30 gemischte Siedlungsabfälle 200301 200301 gemischte Siedlungsabfälle gemischte Siedlungsabfälle W0232700 W0232673 owl Bau owl Bau 25.03.2021 24.03.2021 WS-Nr. Fahrauftrag Datum Summe Ü-Schein 20,89 1,29 Bemerkung Abschlussdokumentation zum Rückbau der Bestandsbebauung Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Stromberg KG Gesamtübersicht Lieferscheine Schadstoffe und Bauteile mit schädlichen Anwendungen / Behandlungen Entsorger Gewicht [t] 05.03.2021 owl Bau 335883/EE 172899834379571 asbesthaltige Baustoffe 170605* Franzpötter ECOWEST 6,48 09.03.2021 owl Bau 336416/EE 172899834379585 asbesthaltige Baustoffe 170605* Franzpötter ECOWEST 7,94 10.03.2021 owl Bau 336557/EE 172899834379608 asbesthaltige Baustoffe 170605* Franzpötter ECOWEST 6,43 11.03.2021 owl Bau 336721/EE 172899834379627 asbesthaltige Baustoffe 170605* Franzpötter ECOWEST 10,10 12.03.2021 owl Bau 336863/EE 172899834379632 asbesthaltige Baustoffe 170605* Franzpötter ECOWEST 3,33 asbesthaltige Baustoffe 170605* Summe Beförderer EAK-Nr. Material Ü-Schein WS-Nr. Fahrauftrag Datum 34,28 Bemerkung Fotodokumentation Foto 1: Ansicht auf die Entkernungsarbeiten - Rückbau der Dachlamellen, Tartanbahnen und weitere Bodenbeläge bereits ausgebaut. Foto 2: Ansicht auf die weiteren Entkernungsarbeiten: Ausbau von Dachsiolierungen. Seite 1 Fotodokumentation Foto 3: Blick auf den Rückbau der Einbauten. Foto 4: Weiterer Blick in die ehemalige Halle - Entkernung der innenliegenden Bauteile. Seite 2 Fotodokumentation Foto 5: Ansicht auf die separate Lagerung der verschiedenen Stoffströme. Foto 6: Innenansicht während der Entkernungsarbeiten. Seite 3 Fotodokumentation Foto 7: Ansicht auf die Separation von Hölzern zur Verwertung. Foto 8: Ansicht auf den Rückbau der Zwischendecke mittels Radlader. Seite 4 Fotodokumentation Foto 9: Blick auf separierten Metalle zur Entsorgung. Foto 10: Blick auf den Stoffstrom Holz zur Verwertung. Seite 5 Fotodokumentation Foto 11: Blick auf die Sammlung von Kunststoffen (hier nur Tartanbahnen). Foto 12: Ansicht auf des Typenschildes des Transformators (von PCB-haltigen Kühlmitteln restentleert). Seite 6 Fotodokumentation Foto 13: Blick auf den Rückbau des Schornsteins. Foto 14: Blick in den ehem. Schornstein keine Verkrustungen vorhanden. Seite 7 Fotodokumentation Foto 15: Ansicht auf den umgelegten Schornstein keine Fremdbestandteile ersichtlich. Foto 16: Ansicht auf das Freilegen des runden Beckens. Seite 8 Fotodokumentation Foto 17: Blick auf einen Teil des Rundbeckens. Foto 18: Ansicht der ausgehobenen Fundamente vor der weiteren Zerkleinerung. Seite 9 Fotodokumentation Foto 19: Ansicht auf mit Waasser befüllter, rechteckiger Becken vor dem Leerpumpen. Foto 20: Ansicht auf die rechteckigen Gruben nach dem Leerpumpen. Seite 10 Fotodokumentation Foto 21: Blick auf das gewonnene RCL-Material. Probenahme von Mischprobe „RCL I“. Foto 22: Blick auf das gewonnene RCL-Material. Probenahme von Mischprobe „RCL II“. Seite 11 Fotodokumentation Foto 23: Ansicht auf das Grundstück nach den Rückbauarbeiten, Blickrichtung: Nord-Ost. Foto 24: Ansicht auf das erzeugte RCL-Material bei Bauabnahme, Blickrichtung: Süd-West. Seite 12 Fotodokumentation Foto 25: Ansicht auf die Liegenschaft nach dem Rückbau der Bestandsbebauung, Blickrichtung: West. Foto 26: Ansicht des Geländes nach Beendigung der Rückbauarbeiten, Blickrichtung: Nord-Ost. Seite 13 Vorabzug PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: OK Gelände 18-004 Gebäude I DATEN +0,00 BAUORT Nord−West Süd−West BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Entwurfsplanung Ansichten / Gebäude I Maßstab: 1 : 100 Plannummer: 04 Erstellungsdatum: Erstellt von: P. Radau Änderungsdatum: 04.10.2022 Geändert von: A. Schmidt CAD-Planname: 100h PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB OK Gelände +0,00 www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Süd−Ost Nord−Ost Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde Vorabzug PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 Gebäude II DATEN BAUORT OK−Gelände +0,00 +0,00 Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde BAUHERR Süd−West Süd−Ost RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Entwurfsplanung Ansichten / Gebäude II Maßstab: 1 : 100 Plannummer: 07 Erstellungsdatum: Erstellt von: P. Radau Änderungsdatum: 04.10.2022 Geändert von: A. Schmidt CAD-Planname: 100h PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB OK−Gelände +0,00 OK−Gelände +0,00 www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Nord−Ost Nord−West Fon: 02381/15599 Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn OK−Gelände Vorabzug PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 Gebäude III DATEN BAUORT BAUHERR Nord−Ost Süd−West RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquatier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Entwurfsplanung Ansichten Gebäude III Maßstab: 1 : 100 Plannummer: 10 Erstellungsdatum: 18.01.2019 Erstellt von: P. Radau Änderungsdatum: 04.10.2022 Geändert von: A. Schmidt CAD-Planname: 100h PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB www.planconcept-nachtigall.de +0,00 +0,00 Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Nord−West Süd−Ost Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 DATEN BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Visualisierung Maßstab: ohne Maßstab Plannummer: 0.1 Erstellungsdatum: Erstellt von: Änderungsdatum: Geändert von: CAD-Planname: PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn BAUORT Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 DATEN BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Visualisierung Maßstab: ohne Maßstab Plannummer: 0.1 Erstellungsdatum: Erstellt von: Änderungsdatum: Geändert von: CAD-Planname: PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn BAUORT Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 DATEN BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Visualisierung Maßstab: ohne Maßstab Plannummer: 0.1 Erstellungsdatum: Erstellt von: Änderungsdatum: Geändert von: CAD-Planname: PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn BAUORT Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde PROJEKT Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege Projektnummer: 18-004 DATEN BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Visualisierung Maßstab: ohne Maßstab Plannummer: 0.1 Erstellungsdatum: Erstellt von: Änderungsdatum: Geändert von: CAD-Planname: PLANUNG Planconcept Nachtigall Dipl.Ing Viktor Nachtigall Architekt BDB www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Fon: 02381/15599 Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn BAUORT Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde VORLÄUFIGE BAUBESCHREIBUNG zur Planung eines Wohnquartiers mit zwei Wohngruppen, barrierefreiem Wohnen und einer Tagespflege. Im Vogeldreisch, Oelde- Stromberg Stand: 24-04-2023 Vorbemerkungen 1. Allgemein Grundlage der Gebäudegestaltung sowie der Gestaltung und Materialität der Außenanlagen sind die textlichen Festsetzungen des mit der Stadt Oelde abgestimmten Bebauungsplanes Nr.150 Wohnquartier Im Vogeldreisch. Die Fassadenmaterialien der einzelnen Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes sind aufeinander abgestimmt. Es kommen gemäß den aktuellen Entwurfsunterlagen für die Fassaden maximal zwei Materialien für jedes Gebäude zur Ausführung. Weitere gestalterische Konkretisierungen erfolgen im Zuge der Genehmigungsplanung. Grundlage dieser Baubeschreibung sind die Zeichnungen des städtebaulichen Entwurfes vom 04.10.2022. 2. Wärmeschutz Die Gebäude werden mind. mit einem Energiestandard KFW 55 gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen Energieeinsparverordnung geplant. 3. Energieversorgung Es liegt noch kein Konzept für die Energieversorgung des Quartiers vor. Evtl. wird eine gebäudeübergreifende Wärmeerzeugung installiert. Je nach Wärmeschutzberechnung kommen auf den Dachflächen der Gebäude Solaranlagen zum Einsatz. 4. Änderungsvorbehalt Die Ausführung der Gebäude erfolgt nach den Werk- und Detailplänen. Maßliche Differenzen gegenüber den Eingabeplänen, die sich aus architektonischen oder bautechnischen Gründen ergeben, jedoch ohne Einfluss auf die Qualität und die Funktion der Gebäude sind, bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für Konstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderungen der Bauvorschriften und DIN-Normen bedingt sind. Änderungen, die keine Wertminderung bedeuten sowie Änderungen durch Weiterentwicklung, Abweichungen (z. B. aufgrund behördlicher Auflagen und Änderungen durch Genehmigungsbehörden) bleiben vorbehalten. Ergänzend wird auf § 10 des Durchführungsvertrages verwiesen. -25.Tragkonstruktion Die Gebäude werden in Massivbauweise errichtet. Nach bautechnischen Erfordernissen kommen überwiegend Kalksandstein und Stahlbeton zur Ausführung. 6.Außenwände Die Fassaden der Gebäude erhalten zwei unterschiedliche Materialien. Die Erdgeschossfassade bzw. in Teilen auch die Fassade des 1. Obergeschosses erhalten Riemchen/Verblendmauerwerk im Farbton rot/rotbunt oder hellbeige/hellgrau. Die oberen Geschosse werden mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit heller Putzoberfläche ausgeführt. Ergänzend wird auf § 10 des Durchführungsvertrages verwiesen. 7.Dachbekleidung Das Dach wird als Walmdach (Betondachziegel) fachgerecht und gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt . Entwässerung über Zinkvorhangrinnen und Fallrohre. 8.Fenster, Türen Es sind hochwertige Kunststofffenster und -türen vorgesehen. Einige Tür- und Fensterelemente können als Kunststoff/Aluminiumelement ausgeführt werden. Rahmenfarbe – weiß innen und außen. Die Außenfensterbänke bestehen aus Aluminium eloxiert in Fensterfarbe. 9.Sonnenschutz lt. Farbkonzept Alle Fenster (ausgenommen WC, Nebenräume, Treppenhäuser, Fluchttüren) werden mit elektrisch betriebenen Kunststoffrollladen versehen. In Teilbereichen erhalten Gemeinschaftsräume (Gruppenräume, Versammlungsräume) elektrisch betriebene Raffstore. Die Notausgänge erhalten keinen Sonnenschutz. 10. Hauseingangstüren Die Hauseingangstüren mit elektrischem Türöffner sowie die Treppenhauselemente werden als Kunststoff/Aluminiumelemente lt. Farbkonzept bzw. Bemusterung ausgeführt. 11.Balkonanlagen / Absturzsicherungen Balkone teilweise Stahlbeton mit Betonwerksteinauflage, teilweise verzinkte Stahlvorhangkonstruktionen. Brüstungsgeländer sowie Absturzsicherungen werden aus verzinktem Stahl hergestellt (alternativ: transparente Absturzsicherung). 12. Grünanlagengestaltung/Außenbeleuchtung/Entwässerung/Versorgung Die Detailierung und finale Abstimmung erfolgt im Zuge des GenehmigungsVerfahrens. Legende sonstige Pflasterflächen versickerungsfähig, Ökopflaster o.ä. Schotterrasen PROJEKT Rasengittersteine Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege 145.8m ü.NHN Projektnummer: Balkon Balkon Loggia Terrasse 25,30 Vorabzug 16,00 IM VO Hecken neu Heinbuche, Liguster Rasenfläche Pflanzfläche Balkon 16,00 III 40,00 Terrasse/Balkon Terrasse A III A HAUS III 2 Senioren W G mit je 12 Plätzen 7 WE HAUS I Geh-, Fa hr- und L e itungsrec ht Balkon Loggia Terrasse Maßstab: 1 : 250 Plannummer: 01 Erstellungsdatum: 26.04.2023 Erstellt von: A.Schmidt Änderungsdatum: Geändert von: CAD-Planname: Lageplan 100h PLANUNG Stellplatzanlage Planconcept Nachtigall 145.5m ü.NHN Dipl.Ing Viktor Nachtigall RS Architekt BDB 2 Das Gartenmobiliar etc. erfolgt im Nachgang durch Abstimmungen mit der Stadt Oelde Stellp ELLI lätze MArk t BAUHERR RP-Finanz-GmbH & CO Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Herforder Straße 76 33602 Bielefeld Lageplan III ner Einhausung für Müllcon tai Ter./Balk. Ein- Fahrradstellplätze Bewegungsfläche Feuerwehr 7x12m Anschluss an vorhandene MW-Leitung Bewegungsfläche Feuerwehr 7x12m 15 WE + Verwaltung Terrasse/Balkon und A usfah rt Anbindung an "im Vogeldreisch" in Absprache mit dem Tiefbauamt BAUORT Im Vogeldreisch 4a 59302 Oelde Balkon 6 Mastleuchten Balkon 8 WE + Tagespflege DATEN Loggia Ter./Balk. HAUS II Müllabho lplatz 18-004 www.planconcept-nachtigall.de Große Werlstraße 116 59077 Hamm Stellp lä ELLI tze MArkt Fon: 02381/15599 Stellplätze ELLI MArkt Fax: 02381/431213 Unterschrift des Bauherrn GELD REISC H Bäume neu Lärche, Ahorn, Buche