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Anlage 9 - Durchführungsvertrag

                                    
                                        Durchführungsvertrag
gemäß §§ 12 Abs. 1 und 11 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde

Zwischen

der Stadt Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Karin Rodeheger und den Stadtbaurat
Herrn André Leson,

- nachfolgend „Stadt“ genannt –

und der

RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Im Vogeldreisch KG, Brummelweg 24, 33415
Verl, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die Firma RP Finanz
Anlagenvermittlung Verwaltungs GmbH, Brummelweg 24, 33415 Verl, diese
vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Marc Baumann,
Frank Remmert und Lutz Remmert,

- nachfolgend „Vorhabenträger“ genannt –

wird folgender Durchführungsvertrag gemäß §§ 12 Abs. 1 und 11 BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch“ der
Stadt Oelde geschlossen:

1

Präambel
Planungsanlass ist auf dem Areal südlich der Straße „Birkenkamp“ und östlich der
Straße „Im Vogeldreisch“ ein Pflege- und Wohnquartier mit betreutem Wohnen,
Tagespflege und barrierefreiem Wohnen zu entwickeln. Vorgesehen ist die Schaffung
von drei Gebäuden, in denen das Projekt umgesetzt wird. Der Vorhabenträger
verpflichtet sich, hierzu die Planung sowie die erforderliche Erschließung des Gebietes
durchzuführen. Er ist Eigentümer der Flächen und daher in der Lage das Projekt
umzusetzen.

§1
Vertragsgebiet

(1)

Das Vertragsgebiet umfasst den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150
„Wohnquartier Im Vogeldreisch“ festgelegten räumlichen Bereich. Der entsprechende
Bebauungsplan ist mit den Vorhabenträgern inhaltlich abgestimmt und als Anlage 2
beigefügt. Der Plan enthält die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“.

(2)

Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im
Wege der Berichtigung erforderlich ist, da im Plangebiet noch die Tennishalle, die zuvor
auf dem Areal stand, dargestellt ist. Diese Darstellung ist zu entfernen. Ein Anspruch
des Vorhabenträgers auf Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplans
besteht nicht und wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Vorhabenträger wirkt
hieran durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen auf seine Kosten mit. Die
Kosten, die im Zusammenhang mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes der
Stadt entstehen, sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen. Weitere Details zur
Kostenerstattung sind in § 16 Abs. 3 geregelt. Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Anpassung
des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

(3)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Bebauung gemäß dieses Vertrages, des
Bebauungsplanes sowie den sich aus den Anlagen zu diesem Vertrag ergebenden
Gestaltungsvorgaben sowie den Architekturplänen durchzuführen.

2

(4)

Das Vertragsgebiet umfasst die in Anlage 1 umrandete Fläche mit einer Größe von
insgesamt 5.086 m2 (davon 1.572 m2 überbaubare Grundstücksfläche, 2.009 m2
Grünflächen, 380 m2 Verkehrsfläche und 1.125 m2 private Stellplatzfläche). Es liegt
südlich der Straße „Birkenkamp“ und östlich der Straße „Im Vogeldreisch“. Das
Vertragsgebiet erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Oelde, Flur 414,
Flurstücke 447, 864, 1103, 1105 und 1107.

§2
Bestandteile des Vertrages

Bestandteile dieses Vertrages sind:

a)

Lageplan, aus dem sich der räumliche Geltungsbereich
des Vertragsgebietes ergibt, bestehend aus 1 Blatt

b)

(Anlage 1),

Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 150 „Wohnquartier
Im Vogeldreisch“ einschließlich der textlichen Festsetzungen
mit Stand April 2023, bestehend aus 1 Blatt, und der Begründung
mit Stand von April 2023 bestehend aus 14 Blättern
incl. Fachgutachten mit Stand vom 13.01.2023 bestehend aus
78 Blättern, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens durch den vorhabenbezogenen
endgültigen Bebauungsplan nebst textlichen Festsetzungen und
Begründung ersetzt werden, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand von April 2023 bestehend aus 1 Blatt

c)

(Anlage 2),

Städtebaulicher Entwurf (Hochbaupläne
der Architektur und Fassadengestaltung, Visualisierung,
Ansichten mit Baubeschreibung incl. Aussagen zur Fassadengestaltung im Maßstab 1: 100 mit Stand vom
04.10.2022/18.01.2019/ohne Datum/24.04.2023 bestehend aus 9 Blättern) (Anlage 3),

d)

Entwurf des gestalterischen Lageplans mit Darstellung der Planung
zur Durchführung der Anbindung (Zufahrtsstraße) an die bereits vor3

handenen öffentlichen Erschließungsanlagen sowie Gestaltung der
Außenanlagen incl. Begrünung/Baumstandorte, geplante Entwässerung,
PKW- und Fahrradstellplätze, Müllstandorte und Beleuchtung
nebst textlicher Beschreibungen im Maßstab 1 : 250
mit Stand vom 26.04.2023 bestehend aus 1 Blatt

e)

(Anlage 4),

Vertrag zwischen Stadt und Planungsbüro vom 27.01.2022
zur Regelung des Urheberrechtes, bestehend aus 5 Blättern

(Anlage 5).

§3
Beschreibung des Vorhabens

(1)

Das Gelände des Bebauungsplanes Nr. 150 war bislang mit einer Tennis- bzw.
Soccerhalle bebaut, die zwischenzeitlich abgerissen wurde. Nunmehr ist die Fläche
brachliegend und soll zukünftig mit einem Pflege- und Wohnquartier bebaut werden.

(2)

Es entstehen insgesamt 3 Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen. Im nördlich
liegenden Gebäude (Haus III) entstehen 2 Senioren-Wohngemeinschaften mit jeweils
12 Plätzen sowie 7 barrierefreie Wohnungen. Im westlichen Gebäude (Haus II) werden
eine Tagespflege und 8 barrierefreie Wohnungen eingerichtet (Anlage 3). In dem im
Süden gelegenen Haus I entstehen 15 barrierefreie Wohnungen sowie Verwaltungs- und
Gemeinschaftsräume.

(3)

Die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze werden im Vertragsgebiet nachgewiesen
(Anlage 4). Die Festsetzung der abschließenden Anzahl der notwendigen Stellplätze
sowie der mindestens bereitzustellenden Behindertenstellplätze ergibt sich aus der zur
Umsetzung des Vorhabens zu erteilenden Baugenehmigung i.V.m. der städtischen
Stellplatzsatzung. Die Darstellung der Stellplätze in der Vertragsanlage (Anlage 4) hat
in Bezug auf die Anzahl der Stellplätze daher nur beispielhaften Charakter.

(4)

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die öffentliche Straße „Im
Vogeldreisch“. Der Vorhabenträger übernimmt auf seine Kosten in Abstimmung mit dem
Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt die notwendigen Anpassungsarbeiten am
Gehweg oder der Straße „Im Vogeldreisch“.
4

(5)

Die innere Erschließung des Gebietes erfolgt auf den privaten Grundstücksflächen des
Vorhabenträgers.

(6)

Die Gestaltung der Außenanlagen incl. Begrünung/Baumstandorten, PKW und
Fahrradstellplätzen, Zufahrtsstraße sowie Entwässerung, Beleuchtung und die
erforderlichen Standorte für die Abfallbehälter ergibt sich aus Anlage 4.

(7)

Das im Vertragsgebiet anfallende Schmutz- und Regenwasser ist dem in der Straße „Im
Vogeldreisch“ befindlichen städtischen Mischwasserkanal zuzuführen.

(8)

Die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Auflagen des zum Bebauungsplan
gehörenden Artenschutzgutachtens hat zu erfolgen und ist durch den Vorhabenträger
gegenüber der Stadt, FD Planung und Stadtentwicklung, darzulegen. Insbesondere sind
Räumungsarbeiten sämtlicher Vegetationsflächen nur zwischen dem 1. Oktober und
dem 28. Februar zulässig.

§4
Verfügungsbefugnis des Vorhabenträgers über die Grundstücke im Plangebiet
Das Vorhaben erstreckt sich auf die in Anlage 1 ausgewiesenen Grundstücke
Gemarkung Oelde, Flur 414, Flurstücke 447, 864, 1103, 1105, 1107. Nach der geltenden
Rechtslage muss der Vorhabenträger Eigentümer oder Verfügungsbefugter der Flächen
sein, auf die sich dieser Vertrag erstreckt, das heißt auf denen das Vorhaben realisiert
wird. Der Vorhabenträger sichert die vorgenannte Verfügungsbefugnis zu.

§5
Durchführungsverpflichtung, Zeitplan

(1)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt auf seine Kosten gemäß § 12
Abs. 1 BauGB zur Planung und Herstellung/Errichtung der in diesem Vertrag genannten
oder sich aus den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ergebenden Gebäude, Außen- und Erschließungsanlagen im Vertragsgebiet nach
Maßgabe der Vertragsanlagen. Dies umfasst unter anderem neben der Erstellung der
Gebäude auch
5

-

die Freilegung des Grundstückes, sofern nicht schon geschehen, incl. Entsorgung
evtl. Altlasten, notwendige Änderungen im Untergrund, da die Fläche im
Altlastenkataster enthalten ist,

-

Entfernung von Kampfmitteln,

-

die Gestaltung der Außenflächen incl. Begrünung/Baumstandorten, Zufahrtsstraße,
Beleuchtung und die erforderlichen Standorte für die Abfallbehälter,

-

die

Herstellung

der

Straßenentwässerung

Grundstücksmit

Anbindung

und
an

Hausanschlüsse
die

sowie

vorhandene

der

städtische

Entwässerungseinrichtung in Abstimmung mit der Stadt (s. § 8 Abs. 4)
-

die

erforderliche

Verlegung

von

im

Plangebiet

vorhandenen

Ver-

und

Entsorgungsleitungen,
-

die Erstellung von Stellplätzen (für PKW und Fahrräder) in dem nach
Baugenehmigung erforderlichem Umfang,

-

die endgültige Herstellung der privaten Erschließungsanlage,

-

die Sicherung des öffentlichen Verkehrsraumes,

-

die sonstigen notwendigen Ergänzungs- und Umbauarbeiten an der vorhandenen
Straßenanlage „Im Vogeldreisch“ (Geh- und Radweg, Straße, evtl. Kanal) außerhalb
des Vertragsgebietes auch hinsichtlich der Barrierefreiheit im Straßenverkehr.

(2)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses
Vertrages und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) alle für
das Vorhaben (§ 3) notwendigen genehmigungsfähigen Bauanträge unter Beifügung
aller für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen zu stellen. Ferner verpflichtet er
sich,
-

spätestens

12

Monate

nach

Erhalt

aller

Baugenehmigungen

mit

den

Baumaßnahmen zu beginnen und
-

das Gesamtprojekt bis spätestens 31.12.2026 fertig zu stellen und die Nutzung
aufzunehmen.

Diese Fristen verlängern sich um Zeiten, in denen Normenkontrollanträge gegen den
Bebauungsplan nach § 47 VwGO oder Klagen gegen die Baugenehmigung anhängig
sind.

Das gilt nicht, wenn Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO oder Anträge auf Regelung der
Vollziehung der Baugenehmigung nach §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO erfolglos geblieben

6

sind. In diesem Fall verlängert sich die Realisierungspflicht lediglich um die Dauer der
Eilverfahren.
Ferner führen Verzögerungen, die der Vorhabenträger nicht zu vertreten hat, zu einer
entsprechenden Verlängerung der genannten Fristen. Die Nachweispflicht diesbezüglich
obliegt dem Vorhabenträger. Der Vorhabenträger hat innerhalb eines Monats nach
Kenntnisnahme die Stadt über die Verzögerung schriftlich zu unterrichten.

Die

notwendigen

baulichen

Erschließungsanlagen

Maßnahmen

an

den

(Angleichungsarbeiten

angrenzenden
an

die

öffentlichen
öffentlichen

Erschließungsanlagen) sind in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau und Umwelt der
Stadt rechtzeitig vor Bezug der ersten Wohneinheit/Wohngemeinschaften oder
Inbetriebnahme der Tagespflege vollständig herzustellen, spätestens aber ebenfalls bis
zum 31.12.2026. Wird die Herstellungsfrist wegen eingelegter Rechtsbehelfe nach den
vorstehenden Regelungen verlängert, so gilt dies auch für die notwendigen baulichen
Maßnahmen an den Erschließungsanlagen. Bei der Herstellung ist die Beeinträchtigung
des Verkehrsflusses auf den angrenzenden Erschließungsanlagen auf ein Minimum zu
beschränken.
Gemäß § 123 Abs. 2 BauGB soll die private Erschließung zeitlich entsprechend den
Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs hergestellt werden und spätestens bis
zur Nutzungsaufnahme der anzuschließenden Bauten fertiggestellt sein. Der späteste
Zeitpunkt hierfür ist ebenfalls der 31.12.2026 bzw. im Falle der Fristverlängerung wegen
eingelegter Rechtsbehelfe (s.o.) der dann geltende Endtermin.

§6
Vorbereitungsmaßnahmen

(1)

Der Vorhabenträger wird alle für die Erschließung und die Neubebauung im
Vertragsgebiet erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auf seine Kosten durchführen,
dazu gehören insbesondere auch die Abstimmungen mit den Versorgungsträgern wie
Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG, Telekom/Unitymedia, Deutsche Glasfaser
und Wasserversorgung Beckum GmbH. Der Vorhabenträger trägt insbesondere die
Kosten für verursachte Umlegungen vorhandener und die Einrichtung neuer
Versorgungsleitungen im Plangebiet.

7

(2)

Zur Vorbereitung gehört ferner eine dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
entsprechende Bodenordnung und Freilegung der Grundstücke.

§7
Grundstücksfreilegung

Das Gelände des Bebauungsplanes ist derzeit brachliegende Fläche. Die ehemalige Tennisbzw. Soccerhalle wurde bereits abgerissen. Die für das Vorhaben darüber hinaus
erforderlichen Freilegungs- bzw. Verdichtungsarbeiten sind vom Vorhabenträger zu erbringen.
Der Stadt entstehen hieraus keine Verpflichtungen. Ebenso werden keinerlei Verpflichtungen
aus dem Vorhandensein von Altlasten oder Kampfmitteln übernommen.

§8
Herstellung der Erschließungsanlage, Grün- und Außenanlagen, Stellplätze,
Beleuchtung und Anschlüsse

(1)

Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Straßen-Ist-Zustand der Straße „Im Vogeldreisch“ im
Bereich des Vertragsgebietes durch den Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt
zusammen

mit

dem

Vorhabenträger

festzustellen,

um

eventuell

durch

die

Baumaßnahme kausal bedingte Beschädigungen später ermitteln zu können. Diese sind
dann durch den Vorhabenträger verschuldensunabhängig zu beseitigen. Dem
Vorhabenträger steht frei, seinerseits den Verursacher in Regress zu nehmen.
Der Vorhabenträger übernimmt die Planung, Freilegung und Herstellung der privaten
Erschließungsanlage gemäß Anlage 4 im Vertragsgebiet in eigenem Namen und auf
eigene Rechnung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der
anerkannten Regeln der

Technik

durchzuführen

sowie

die

Kosten für

die

Angleichungsarbeiten an die das Vorhaben umgebende öffentliche Erschließungsanlage
„Im Vogeldreisch“. Die innere Erschließung erfolgt in Asphalt oder Pflasterbauweise.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die Grün- und Außenanlagen,
die Beleuchtung des Vertragsgebietes sowie die Stellplätze etc. gemäß Anlage 4 auf
seine Kosten herzustellen.
8

(2)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die notwendigen
Entwässerungsanlagen und Versorgungsleitungen auf seine Kosten in vollem Umfang
bis spätestens 31.12.2026 bzw. bis zu dem wegen der Durchführung von
Rechtsbehelfsverfahren geltenden späteren Zeitpunkt (s.o.) herzustellen. Die Details zur
Oberflächenentwässerung sind im Rahmen des Entwässerungsantrages mit der Stadt
abzustimmen. Zudem darf maximal 60 % der Fläche befestigt werden. Diese
Obergrenze gilt auch für die Entwässerungsplanung und ergibt sich aus dem
Bebauungsplan. Eine Überschreitung des maximal möglichen Befestigungsanteils ist
nicht zulässig. Bei einem mittleren Abflussbeiwert von 0,8 entsprechen 60 % Befestigung
einem Abfluss in den öffentlichen Kanal von 41 l/s. Sollten sich aufgrund von
Abweichungen tatsächlich höhere Abflussmengen ergeben, sind diese durch geeignete
Retentionsmaßnahmen auf die o.g. 41 l/s zu drosseln.

(3)

Die

Herstellung

Vorhabenträgers

der

Wasserversorgung

durch

entsprechende

im

Plangebiet

vertragliche

ist

auf

Kosten

Regelungen

mit

des
der

Wasserversorgung Beckum GmbH sicherzustellen.
(4)

Hausanschlüsse für das Vorhaben hat der Vorhabenträger auf seine Kosten zu erstellen.
Dabei sind die sich aus der noch zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung
ergebenden technischen Vorgaben zu beachten. Für die Grundstücksanschlussleitung
gilt, dass gemäß § 13 Abs. 7 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom
18. Dezember 2018 die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung der
Grundstücksanschlussleitungen einschließlich der Sonderbauwerke der Stadt obliegt.
Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach §
10 KAG NRW gegenüber dem Vorhabenträger geltend. Sollte entgegen der
satzungsrechtlichen Verpflichtung der Vorhabenträger gemäß Zustimmung der Stadt
den Grundstücksanschluss selber erstellen, so erfolgt dies nach Vorgaben der Stadt und
auf Kosten des Vorhabenträgers. Für diesen Fall entfällt der Kostenersatzanspruch nach
§ 10 KAG NRW.

(5)

Durch das Vorhaben werden auch Grundstücke erschlossen, die nicht im Eigentum des
Vorhabenträgers sind (sog. Fremdanliegergrundstücke). Auch hierfür trägt der
Vorhabenträger

die

Kosten

der

Gesamterschließung

nach

Maßgabe

des

Bebauungsplanes. Ihm steht es frei, vertraglich eine Kostenübernahme mit Dritten zu
vereinbaren. Die Stadt wird auch dann nicht an den Erschließungskosten für
Fremdanliegergrundstücke beteiligt, wenn die Kostenübernahme durch Dritte aus
welchen Gründen auch immer scheitert.
9

(6)

Vorstehende

Regelungen

gelten

gleichermaßen

für

die

Erstattung

der

Herstellungskosten der Schmutz- und Regenwassergrundstücksanschlussleitungen im
Vertragsgebiet.
(7)

Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und
Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem
Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

§9
Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen

(1)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche infolge des geplanten Vorhabens
notwendigen Neuver- und Umlegungsarbeiten der im Vertragsgebiet befindlichen
privaten

Ver-

und

Entsorgungsanlagen

(insbesondere

Strom,

Gas,

Verteilungseinrichtungen, Telekommunikationsanlagen, Wasserversorgungsanlagen,
etc.) auf seine Kosten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und die Stadt von
sämtlichen Kosten freizustellen. Der Vorhabenträger wird sich hierzu rechtzeitig mit den
Versorgungsträgern in Verbindung setzen.
(2)

Soweit der Versorgungsträger unter Berufung auf bestehende Konzessionsverträge die
Verlegungskosten nicht mit dem Vorhabenträger abrechnet, sondern berechtigterweise
gegenüber der Stadt geltend macht, hat der Vorhabenträger diese Kosten zu
übernehmen und die Stadt von sämtlichen Kostenerstattungsforderungen und
Regressforderungen

(einschließlich

der

Kosten

einer

gerichtlichen

und/oder

außergerichtlichen Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung) der Versorgungsträger durch
die infolge des Vorhabens verursachte Verlegung bisher ordnungsgemäß bestehender
Versorgungsanlagen auf erstes Anfordern freizustellen. Im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung hat sich die Stadt mit dem Vorhabenträger über das Vorgehen
abzustimmen.

§ 10
Gestaltungsvorgaben, Mietpreisobergrenze, Vertragsstrafe

(1)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die baulichen Anlagen entsprechend den
Darstellungen des städtebaulichen und architektonischen Konzeptes (Anlage 3) zu
10

errichten. Über Abweichungen ist vor Ausführung Einvernehmen mit der Stadt
herzustellen. Die Festlegung der Fassadengestaltung aller Gebäude (insbesondere
Klinker, Fugenbild, farbliche Gestaltung der Tür- und Fenstereinfassungen etc.) erfolgt
in Abstimmung mit der Stadt. Hierzu wird ein gemeinsamer Bemusterungstermin
stattfinden, in dem der Vorhabenträger der Stadt mehrere Alternativen vorstellen wird.
(2)

Der Vorhabenträger erstellt im Vertragsgebiet 3 Gebäude mit altengerechtem Wohnen.
Diese Gebäude haben insgesamt 30 Wohneinheiten. Der Vorhabenträger verpflichtet
sich 6 dieser 30 Wohneinheiten nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Wohnbauförderungsbestimmungen (WFB NRW) oder alternativ freiwillig mit einer
Obergrenze für die monatliche Kaltmiete
bei einer Wohnungsgröße bis 60 m2 von

7,70 Euro/m2

bei einer Wohnungsgröße von 60 - 90 m2 Wohnungsgröße von

7,40 Euro/m2

bei einer Wohnungsgröße über 90 m2 Wohnungsgröße von

7,30 Euro/m2

zu vermieten (Oelder Mietpreisbremse). Letzteres gilt für einen Zeitraum von 8 Jahren
gerechnet ab Erstbezugsdatum. Sollte es zwischen Abschluss dieses Vertrages und
Fertigstellung des Wohnprojektes (Erstvermietungszeitpunkt) zu einer Anhebung /
Änderung

der

Mietpreisobergrenzen

kommen,

findet

die

bei

Fertigstellung

(Erstvermietung/Erstbezug) geltende Mietpreisobergrenze für die jeweilige Wohnung
Anwendung. Danach ist eine Mietanpassung analog der Vorschriften der Ziff. 2.4.2 WFB
NRW 2018 zulässig. Im Rahmen der Oelder Mietpreisbremse sind als Mieter nur
Personen erlaubt, die ein Bruttojahreseinkommen von
40.000,00 Euro (Haushalt mit 1 Person),
55.000,00 Euro (Haushalt mit 2 Personen),
60.000,00 Euro (Haushalt mit 3 Personen, davon 1 Kind),
65.000,00 Euro (Haushalt mit 3 Personen, davon 2 Kinder),
65.000,00 Euro (Haushalt mit 4 Personen, davon 2 Kinder),
70.000,00 Euro (Haushalt mit 5 Personen, davon 3 Kinder)
nicht überschreiten (BindungTyp „B“ WFNG NRW). Dies dient der Schaffung
sozialverträglichen

Wohnraums.

Der

Nachweis

über

die

Einhaltung

dieser

Voraussetzungen ist gegenüber der Stadt, Fachdienst Liegenschaften beim Erstbezug
zu führen. Nachfolgevermietungen innerhalb der 8 Jahre haben sich ebenfalls an diese
Regelung zu halten. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat der Vorhabenträger eine
Vertragsstrafe je Fehlbelegung von 10.000,00 Euro (in Worten: zehntausend Euro) zu
zahlen. Die Höhe der Gesamtvertragsstrafe ist nach oben mit einer Summe von
60.000,00 Euro (in Worten: sechzigtausend Euro) begrenzt. Diese Maximalstrafe ist
durch eine entsprechende Bürgschaft (siehe § 17 dieses Vertrages) abzusichern. Diese
11

Verpflichtung hat der Vorhabenträger vertraglich an den Vermieter/Betreiber der
Wohnungen weiterzugeben.
(3)

Die Zahlung der Vertragsstrafen nach Abs. 2 entbindet den Vorhabenträger nicht von
der vertraglichen Pflicht, die Vertragsinhalte vereinbarungsgemäß und vollständig
umzusetzen.

§ 11
Bauleitung, Vergabe und Baudurchführung

(1)

Die erforderlichen Katastervermessungsarbeiten werden durch den Vorhabenträger auf
seine Kosten einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Auflage in
Auftrag gegeben, alle Arbeiten mit der Stadt abzustimmen.

(2)

Der Vorhabenträger hat auf seine Kosten alle notwendigen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und der Stadt auf
Verlangen vorzulegen. Der Baubeginn ist der Stadt jeweils mindestens 2 Wochen vorher
schriftlich anzuzeigen.

(3)

Der Vorhabenträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern und sonstigen
Leitungsträgern

sicherzustellen,

dass

die

Versorgungseinrichtungen

für

das

Vertragsgebiet (z.B. Kabel für Telefon, Strom-, Gas-, Wasserleitung, Internet) so
rechtzeitig in die Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der
Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertig gestellter Anlagen
ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse
an die öffentliche Abwasseranlage. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch
erfolgen.
(4)

Schäden, einschl. der Straßenaufbrüche, sind fachgerecht durch den Vorhabenträger zu
beseitigen.

Verkehrsbehinderungen durch die

Unvermeidliche zu begrenzen.

12

Baumaßnahmen

sind

auf

das

§ 12
Urheberrecht

Bezüglich der urheberrechtlichen Regelungen wird auf den bereits mit Datum vom 27.01.2022
zwischen der Stadt und dem Planungsbüro geschlossenen Vertrag (Anlage 5) verwiesen.

§ 13
Haftung, Verkehrssicherung und Beseitigung von Verschmutzungen im öffentlichen
Verkehrsraum
(1)

Vom Tage des Beginns der Hochbau- und Erschließungsarbeiten bis zur Fertigstellung
der

Angleichungsarbeiten an die öffentlichen Erschließungsanlagen und der

Fertigstellung
Vertragsgebiet

der

Hochbauarbeiten

die

Verkehrssicherungspflicht

trägt

der

Verkehrssicherungspflicht.
für

infolge

des

Vorhabenträger
Ebenso

im

trägt

Planvorhabens

gesamten
er

die

notwendige

Erschließungsarbeiten außerhalb des Vertragsgebietes innerhalb der Bereiche, die
durch eine Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden sowie auf der Straße
„Im Vogeldreisch“ entlang des Vertragsgebietes. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer
der Bauarbeiten. Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich über die Straße „Im
Vogeldreisch“ von der Straße „Oelder Tor“ her kommend. Die Details der
Baustelleneinrichtung und der Verkehrsführung während der Bauphase hat der
Vorhabenträger vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Fachdienst Öffentliche
Ordnung/Standesamt der Stadt abzustimmen. Zudem ist der Zufahrtsbereich zur
Baustelle (insbesondere Flur 414, Flurstück 1103) von Fahrzeugen freizuhalten, damit
es während der Bauphase nicht zu Beeinträchtigungen auf den anliegenden
Grundstücken kommt.

(2)

Schäden und Verschmutzungen außerhalb des Plangebietes an bereits vorhandenen
öffentlichen Erschließungsanlagen, die durch den Baustellenverkehr hervorgerufen
werden, sind auf Kosten des Vorhabenträgers unverzüglich zu beseitigen. Während der
Dauer der Erdarbeiten sind die Straßenbereiche rund um das Vertragsgebiet
grundsätzlich täglich und auf Veranlassung auf Kosten des Vorhabenträgers zu reinigen.
Kommt der Vorhabenträger dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt berechtigt,
Schäden und Verschmutzungen im eigenen Ermessen und zu Lasten des
Vorhabenträgers zu beseitigen.

13

(3)

Der Vorhabenträger haftet bis zur Fertigstellung der in diesem Vertrag genannten
privaten

Erschließungsanlage

bzw.

Angleichungsarbeiten

an

den

öffentlichen

Erschließungsanlagen für jeden Schaden, der an öffentlichen Anlagen oder aus der
Benutzung dieser Anlagen durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden
allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der
Erschließungsmaßnahmen

an

bereits

verlegten

Leitungen,

an

städtischen

Einrichtungen, Straßen, Wegen oder Plätzen oder sonst wie verursacht werden. Der
Vorhabenträger stellt die Stadt insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese
Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse.

(4)

Vor Beginn der Baumaßnahmen ist durch den Vorhabenträger das Bestehen einer
ausreichenden Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden mit einer
Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. € bei Sachschäden und bei
Personenschäden je Schadensfall durch Bestätigung der Versicherung oder Vorlage der
Versicherungspolice

nebst

Nachweis

der

Zahlung

des

laufenden

Beitrags

nachzuweisen.

§ 14
Abnahme
(1)

Der Vorhabenträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße und technisch einwandfreie
Herstellung

der

öffentlichen

Erschließungsanlagen

(Angleichungsarbeiten),

insbesondere Verkehrsanlagen und Ver- und Entsorgungsanlagen schriftlich an.
(2)

Die Stadt setzt einen Abnahmetermin auf einen Tag innerhalb von 1 Monat nach Eingang
der in Abs. 1 genannten Anzeige im Benehmen mit dem Vorhabenträger fest. Die
Bauleistungen sind von der Stadt und dem Vorhabenträger gemeinsam abzunehmen.
Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden (vgl. § 12 Abs. 3
VOB/B). Ein wesentlicher Mangel, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt, ist auch
dann gegeben, wenn die Werkleistung mehrere Mängel aufweist, die zwar jeweils für
sich genommen unwesentlich sind, in ihrer Gesamtheit aber einem wesentlichen Mangel
gleichkommen.
Das Ergebnis ist zu protokollieren und von der Stadt und dem Vorhabenträger zu
unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb
von zwei Monaten, vom Tag der gemeinsamen Abnahme an gerechnet, durch den
14

Vorhabenträger zu beseitigen. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B und eine
Abnahme durch Ingebrauchnahme sind ausgeschlossen.
(3)

Gerät der Vorhabenträger mit der Beseitigung der Mängel nach Abs. 2 in Verzug, ist die
Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Vorhabenträgers beseitigen zu lassen.

(4)

Im Übrigen überprüft die Stadt die Einhaltung der gemäß § 10 Abs. 1 festgestellten
Gestaltungsvorgaben. Hierzu zeigt der Vorhabenträger der Stadt die Fertigstellung der
in § 10 Abs. 1 zugesicherten Fassadengestaltung schriftlich an und vereinbart einen
Überprüfungstermin vor Ort. Zudem überprüft die Stadt die Einhaltung der gemäß § 10
Abs.

2

vorgeschrieben

Mietpreisobergrenze

vor

Herausgabe

der

Vertragserfüllungsbürgschaft.

§ 15
Gewährleistung, Mängelansprüche
(1)

Der Vorhabenträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme
durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln
der Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder
mindern.

(2)

Die Gewährleistung/die Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB/B. Sie
beginnt mit der Abnahme der einzelnen mängelfreien Erschließungsanlage durch die
Stadt. Für die Pflanzung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.

(3)

Der

Vorhabenträger

ist

verpflichtet,

alle

während

der

Gewährleistungsfrist

hervortretenden Mängel an städtischem Eigentum auf seine Kosten zu beseitigen, wenn
es die Stadt vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Nach Abnahme der erfolgten
Mängelbeseitigung beginnt für diese Leistung eine neue Gewährleistungsfrist gemäß §
13 Ziffer 5 VOB/B.
(4)

Kommt der Vorhabenträger der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer von der
Stadt gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann diese die Mängel auf Kosten
des Vorhabenträgers beseitigen lassen.

15

§ 16
Kostentragung, Beitrags- und gebührenrechtliche
Hinweise, Folgekostenbeitrag

(1)

Der Vorhabenträger trägt die Kosten dieses Vertrages und der Durchführung dieses
Vertrages

sowie

der

für

Bestellung

von

Grunddienstbarkeiten

und

Grundstücksübertragungen sowie zu zahlender Grunderwerbssteuer und erforderlichen
notariellen Beurkundungen und Gerichtskosten. Der Vorhabenträger beauftragt und
trägt ferner alle Kosten für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150
und die hierfür erforderlichen Fachgutachten. Eine Kostenerstattung durch die Stadt
erfolgt nicht. Wechselseitige Ansprüche auf Erstattung von Kosten der Rechtsberatung
im Planaufstellungsverfahren und für diesen Vertrag bestehen nicht.
(2)

Ferner

trägt

der

Vorhabenträger

zusätzlich

zu

den

Kosten

für

das

Planaufstellungsverfahren (incl. Beauftragung Dritter wie Gutachter) entsprechend
Absatz 1, alle im Zusammenhang mit dem Planverfahren angefallenen, Kosten für die
nicht hoheitlichen Verwaltungstätigkeiten i.H.v. pauschal 7.500,00 € (in Worten:
siebentausendfünfhundert Euro) und erstattet diese der Stadt. Innerhalb eines Monats
nach Wirksamkeit dieses Vertrages ist daher ein Betrag von 7.500,00 Euro unter Angabe
des

Verwendungszwecks

„Sachkostenerstattung

Planung

Wohnquartier

Im

Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei der Sparkasse
Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66, BIC
WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 10.03.02.4487001 zu erstatten.
(3)

Schließlich erstattet der Vorhabenträger der Stadt zusätzlich zu den Kosten unter Absatz
1 und 2 einen Betrag für die durch die Stadt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
vorzunehmende Berichtigung des Flächennutzungsplanes (§ 1 Abs. 2). Dieser beträgt
1.120,12 € (in Worten: eintausendeinhundertzwanzig 12/100 Euro) und berechnet sich
wie folgt:
Leistungsphase (in Anlehnung an die HOAI)
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen
Beteiligungen
Leistungsphase 2: Entwurf
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung
Summen
Anzusetzen sind folgende Stundensätze nach KGSt:
16

Stunden FD 610
E 11
E 13
12
12

4
4

Büroarbeitsplatz im Technischen Dienst:

E11 = 67,16 €
E12 = 78,55 €

Anzahl Stunden
12
4

Stundensätze

Summe

67,16 €
78,55 €
Gesamtsumme

805,92 €
314,20 €
1.120,12 €

Dieser Betrag ist ebenfalls innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit dieses Vertrages
unter

Angabe

des

Verwendungszwecks

„Anpassung

Flächennutzungsplan

Wohnquartier Im Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei
der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66,
BIC WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 09.01.02.4488001 zu
überweisen.
(4)

Die vom Vorhabenträger zu errichtenden Erschließungs- und Entwässerungsanlagen
sowie weitere bauliche Anlagen ergeben sich aus diesem Vertrag. Es obliegt ferner dem
Vorhabenträger, die notwendigen Grundstücksanschlüsse durch die Stadt erstellen zu
lassen (s. § 8 Abs. 4).
Erschließungsbeiträge fallen nicht an. Die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme
der Grundstückseigentümer im Plangebiet für Straßenausbaubeiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz - KAG NRW - z.B. für spätere Verbesserungen oder
nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage – bleibt hiervon unberührt.

(5)

Die Vertragsparteien vereinbaren zudem die Ablösung des Kanalanschlussbeitrages für
die im Vertragsgebiet liegende Fläche Gemarkung Oelde, Flur 414, Flurstücke 864 mit
einer Größe von 1.461 m2. Der Kanalanschlussbeitrag hat eine Höhe von 18.198,22 €
(in Worten: achtzehntausendeinhundertachtundneunzig 22/100 Euro) und berechnet
sich auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes i.V.m. §§ 13 – 19
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde vom
17.12.2019 i.d.F. der 14. Änderungssatzung vom 20.12.2021.
Das Flurstück 864 wurde bislang noch nicht zu Kanalanschlussbeiträgen herangezogen.
Da im Bebauungsplangebiet insgesamt eine 3-geschossige Bebauung zulässig ist,
berechnet sich der abzulösende Kanalanschlussbeitrag im Einzelnen wie folgt:

17

Grundstücksgröße:

1.461 m²

Zuschlagssatz für das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit
bei Flächen für 3-geschossige Wohnbebauung:

x

1,5

bei Gewerbe

x

0,3

beitragspflichtige Fläche somit:

2.629,8 VE

(VE=Verrechnungseinheiten)
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt somit für das Grundstück
2.629,8 VE x 6,92 Euro/VE =

18.198,22 Euro.

Dieser Kanalanschlussbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit dieses
Vertrages

unter

Angabe

des

Verwendungszwecks

„Kanalanschlussbeitrag

Wohnquartier Im Vogeldreisch“ auf das Konto der Stadtkasse Oelde Nr. 42001966 bei
der Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 40050150 (IBAN DE52 4005 0150 0042 0019 66,
BIC WELADED1MST) unter Angabe der Buchungsnummer 11.01.02/1994.6881001 zu
erstatten.

§ 17
Sicherheitsleistungen, Ersatzvornahme

(1) Zur Absicherung der im Falle eines Verstoßes gegen die vereinbarte Mietpreisobergrenze
für 6 Wohneinheiten zu leistende Vertragsstrafe nach § 10 Abs. 2 dieses Vertrages leistet
der Vorhabenträger Sicherheit in Höhe eines Gesamtbetrages von 60.000,00 € (in Worten:
sechzigtausend Euro) durch Übergabe einer Bürgschaft einer deutschen Bank, Sparkasse
oder Versicherung.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, unbefristet, unbedingt und unter Verzicht auf die
Einreden der Anfechtbarkeit (falls diese nicht auf arglistiger Täuschung beruht) und
Aufrechenbarkeit (soweit der betreffende Anspruch nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist) und auf erstes Anfordern zur Zahlung fällig abgegeben sein. Taugliche
Bürgen sind auch Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen innerhalb der
Europäischen Union mit Niederlassung und Gerichtsstand in Deutschland.
(2) Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird jedoch erst freigegeben, wenn der Erstbezug von 6
Wohneinheiten unter Einhaltung der sich aus § 10 Abs. 2 vereinbarten Obergrenze
18

nachgewiesen wurde. Trotz der insgesamt 8-jährigen Laufzeit dieser Mietzinsobergrenze
wird die Stadt die Besicherung ihres Anspruchs aus § 10 Abs. 2 – ohne Verzicht auf ihren
Vertragsstrafenanspruch als solchen – diesbezüglich bereits nach ordnungsgemäß
nachgewiesenem Erstbezug freigeben, auch wenn zum Freigabezeitpunkt die vereinbarte
Geltungsdauer des herabgesenkten Mietzinses von 8 Jahren noch nicht abgelaufen ist.
(3) Die vorgelegte Bürgschaft muss für eventuelle Streitigkeiten aus der Bürgschaft den
Gerichtsstand Oelde festlegen.

(4) Die Bürgschaft nach Absatz 1 ist der Stadt mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 150
durch Bekanntmachung vorzulegen.

(5) Erfüllt der Vorhabenträger seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder fehlerhaft,
so ist die Stadt ferner berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung
der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Vorhabenträger bis zum Ablauf dieser Frist die
vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des
Vorhabenträgers auszuführen oder ausführen zu lassen, wobei weitere Ansprüche
vorbehalten bleiben, oder von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Vorhabenträger ist auf
Verlangen der Stadt verpflichtet Vorschüsse auf die von ihm zu tragenden Kosten zu
leisten.

§ 18
Rechtsnachfolge, Wechsel des Vorhabenträgers

(1)

Im

Falle des Wechsels

des

Vorhabenträger, die in diesem

Vorhabenträgers
Vertrag

verpflichtet sich der

heutige

vereinbarten Pflichten auch seinem

Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Die Stadt ist unverzüglich
schriftlich über den beabsichtigten Eintritt der Rechtsnachfolge zu unterrichten.

(2)

Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf nach § 12 Abs. 5 Satz 1 BauGB der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Stadt. Die Zustimmung darf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2
BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der Fristen gemäß
§ 5 gefährdet ist. Die Stadt wird daher Bonität des neuen Vorhabenträgers prüfen und
verlangen, dass die vereinbarten Sicherheiten beizubringen sind.
19

(3)

Der heutige Vorhabenträger haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des
Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit und solange die Stadt ihn
nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. Die Stadt hat den heutigen
Vorhabenträger aus der Haftung zu entlassen, wenn Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb
der Fristen nach § 5 gesichert ist.

§ 19
Vollstreckungsunterwerfung

Der Vorhabenträger unterwirft sich gemäß § 61 VwVfG NW hinsichtlich der sich aus diesem
Vertrag ergebenden Verpflichtungen der sofortigen Vollstreckung.

§ 20
Haftungsausschluss

(1)

Aus diesem Vertrag entsteht der Stadt keine Verpflichtung zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen

Bebauungsplans

und

entsprechender

Änderung

des

Flächennutzungsplanes für das Vertragsgebiet. Ebenso kann aus diesem Vertrag kein
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides gegen die
Stadt begründet werden. Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen des
Vorhabenträgers, der diese im Vertrauen auf die Aufstellung der Satzung über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Wirksamkeit des Bebauungsplans oder die
Weiterveräußerung der Grundstücke im Vertragsgebiet tätigt, ist ausgeschlossen.
(2)

Für den Fall der Aufhebung der Satzung (§ 12 Abs. 6 BauGB) können Ansprüche gegen
die Stadt nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die
Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder des
Durchführungsvertrages im Laufe eines gerichtlichen Streitverfahrens herausstellt.

(3)

Die Stadt haftet dem Vorhabenträger aus keinem denkbaren Rechtsgrund, falls sich der
Bebauungsplan

später

als

unwirksam
20

erweist.

Ausgeschlossen

von

diesem

Haftungsausschluss sind Schäden, die dem Vorhabenträger durch vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten der Stadt entstehen.

§ 21
Datenschutzrechtliche Information zur Umsetzung datenschutzrechtlicher
Vorgaben und Einverständniserklärung der Vertragsbeteiligten nach der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
für die Erhebung und Verarbeitung der zur Vertragsabwicklung
erforderlichen personenbezogenen Daten
(1)

Für die Erledigung ihrer Aufgaben setzen die Vertragsbeteiligten IT-gestützte Verfahren
ein, in die ihre Daten eingegeben werden. Dies sind insbesondere Textverarbeitungs-,
Zahlungsabwicklungs- und Terminverwaltungsprogramme.

(2)

Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich im
Rahmen der Erstellung und Abwicklung dieses Vertrages zu erheben, zu speichern, zu
verwenden und weiterzugeben.

(3)

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erhobenen Daten nur unter Beachtung der
Bestimmungen

der

EU-Datenschutzgrundverordnung

(DS-GVO)

und

des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung dient
ausschließlich

der

Erstellung,

Abwicklung,

Überwachung

und

Erfüllung

der

Vereinbarungen aus diesem Vertrag. Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich,
soweit dies zur Geltendmachung der sich aus diesem Vertrag ergebenden
wechselseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere im Rahmen der Vertragserfüllung
einschließlich

der

damit

zusammenhängenden

Zahlungsabwicklungen

und

Sicherungsgeschäfte (Bürgschaften) sowie der sich im Anschluss ergebenden
Gewährleistungsverpflichtungen erforderlich sein sollte.
(4)

Die Vertragsbeteiligten bestätigen hiermit, ihre Datenschutzrechte zu kennen und
willigen hiermit ausdrücklich in die Speicherung und Verarbeitung der zur Erfüllung und
Abwicklung dieses Vertrages erforderlichen Daten ein.

(5)

Soweit der Vertragspartner der Stadt eine juristische Personen (z.B. GmbH etc.) ist,
werden vorrangig Kontakt- und Bankverbindungsdaten dieser juristischen Person
erhoben und gespeichert. Daten von natürlichen Personen werden nur insoweit erhoben,
21

als diese persönlich Vertragspartner der Stadt werden und daher aus diesem Vertrag
höchstpersönlich verpflichtet werden oder soweit die Person als gesetzliche Vertreter
(z.B. Geschäftsführer, Gesellschaftsorgane …) oder als Bevollmächtigter/Beauftragter
im Einzelfall für eine vertragsbeteiligte juristische Person handelt und Erklärungen
abgeben oder empfangen darf. In diesem Falle werden von der natürlichen Person die
Stammdaten (Vorname, Nachname, Namenszusätze) erhoben. Geburtsdaten werden
nur erhoben, soweit dies zur eindeutigen Identifikation des Vertragsbeteiligten
erforderlich ist. Daneben werden Kontaktdaten (Firmenanschrift, evtl. private Anschrift,
E-Mail-Adresse, Mobil- und Telefonnummern) erhoben. Die erhobenen Daten sind
Bestandteil dieses Vertrages oder der Anlagen zu diesem Vertrag. Bankdaten werden
erhoben und verarbeitet zur Abwicklung eventuell sich aus diesem Vertrag ergebender
Zahlungs- und Sicherungsverpflichtungen; das gilt auch für die nach diesem Vertrag
beizubringende Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Sicherungsbürgschaften.
Der Vorhabenträger hat daher insbesondere den Bürgschaftsgeber (i.d.R. das bürgende
Finanzinstitut) darauf hinzuweisen, dass die Bürgschaft an die Stadt weitergegeben wird
und dort die Bürgschaftsurkunde verwahrt wird.
(6)

Personenbezogene Daten werden für die Zeit aufbewahrt, in der wechselseitige
Ansprüche aus diesem Vertrag geltend gemacht werden können. Dazu zählen
insbesondere Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche. Die Aufbewahrung
der erhobenen Daten erfolgt daher mindestens bis zum Ablauf der nach diesem Vertrag
vereinbarten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach Abnahme des Werks, kann aber
im Einzelfall infolge der gesetzlichen Obergrenze für gesetzliche Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche bis zu 30 Jahre betragen. Über diese gesetzlichen Fristen
hinaus ist die Aufbewahrungsdauer an die Gültigkeitsdauer des Bebauungsplanes, der
Basis des Vertrages ist, geknüpft. Auch nach Abschluss des Vertrages können die Daten
zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten aufbewahrt und verarbeitet werden, etwa um
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften
der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

(7)

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
- bei der Stadt Oelde ist: Stadt Oelde, der Bürgermeister, Ratsstiege 1, 59302 Oelde;
- beim Vorhabenträger ist: Herr Pito Cvetkovski, Herforder Straße 76, 33602 Bielefeld

Ansprechpartner für den Datenschutz ist
- bei der Stadt Oelde: Herr Dirk Austermann; Datenschutzbeauftragter der Stadt Oelde,
Ratsstiege 1, 59302 Oelde;
22

- beim Vorhabenträger: Herr Pito Cvetkovski, Herforder Straße 76, 33602 Bielefeld
(8)

Gemäß Art. 77 DS-GVO kann der Vertragspartner sich ebenfalls bei der
Aufsichtsbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die Aufsichtsbehörde in dieser
Angelegenheit ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.

(9)

Die

Datenschutzbeauftragten

sind

ausschließlich

für

datenschutzrechtliche

Fragestellungen zuständig. Sie sind nicht befugt, inhaltliche Auskünfte zu diesem
Vertrag zu geben oder Erklärungen hierzu entgegenzunehmen. Anfragen wegen der
sich eventuell für Betroffene ergebenden Rechte gegen die Stadt aus §§ 15 - 22 DSGVO, insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, sind an die
vorgenannten Ansprechpartner zu richten.

(10) Die Vertragspartner sind gemäß § 15 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt
Oelde um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten
Daten zu ersuchen.
(11) Liegen die gesetzlichen und auch vertraglichen Voraussetzungen vor, kann der
Vertragspartner gemäß § 17 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stadt die Berichtigung,
Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

§ 22
Vertragsänderungen, Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen,
Schlussbestimmungen
(1)

Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Vorhabenträger
erhalten je eine Ausfertigung.

(2)

Sollte sich in einem etwaigen gerichtlichen Streitverfahren herausstellen, dass der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ganz oder teilweise nichtig ist, so können allein
hieraus Ansprüche gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden.

23

(3)

Erklärungen des Vorhabenträgers an die Stadt sind schriftlich (sofern dieser Vertrag
nicht ausdrücklich etwas Anderes vorschreibt) an die Stadt zu richten. Umgekehrt gilt
dasselbe.

(4)

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages
rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. Dies gilt auch bei Vertragslücken.

(5)

Beide Vertragsparteien können sich auf eine eventuelle Nichtigkeit/Unwirksamkeit
dieses

Vertrages,

des

Bebauungsplanes

oder

einzelner

Bestandteile

davon

insbesondere nicht mehr berufen, wenn mit der Verwirklichung des Vorhabens
begonnen wurde.
(6)

Die Vertragsparteien bestätigen sich gegenseitig, dass die Regelungen dieses Vertrages
insgesamt und im Einzelnen angemessen und kausal sind, im sachlichen
Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen stehen und
Voraussetzungen oder Folgen des geplanten Vorhabens sind.

(7)

Der Gerichtsstand ist Oelde.

24

§ 23
Wirksamwerden

Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Satzung über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan in Kraft tritt. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Rates.

Oelde, ___________________

Verl, _________________

Für die Stadt Oelde

Für den Vorhabenträger

Die Bürgermeisterin

_____________________________

__________________________

Karin Rodeheger

Marc Baumann

Bürgermeisterin

Geschäftsführer

In Vertretung:

____________________________

___________________________

André Leson

Frank Remmert

Stadtbaurat

Geschäftsführer

____________________________
Lutz Remmert
Geschäftsführer
25

N 5739629 m

Anlage 1

§

© 2020 – Alle Rechte vorbehalten
E 444355 m

1:1.189

N 5739836 m

E 444654 m

Legende:

Lage des Untersuchungsgeländes
Mainstrasse 123
41469 Neuss

N

Tel.: 02137-1042-11
Fax.: 02137-1042-35

Anlage: 1
Anlagentitel:

O

W
S

Übersichtslageplan des Untersuchungsgeländes
Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg
Gezeichnet:
Geprüft:

Nell
Steins

Projekt-Nr.:
Maßstab:

31210185
ca. 1 : 10.000

Rechteckbecken
(10 m x 4 m, t = 3 m)

Rundbecken
(D = 10 m, t = 3 m)
B1
B1

ehem.
Trafostation

ehem.
Versorgungsgraben
RCL 1

B2
RCL 2

RCL 5
B3

RCL 4
RCL 3

ehem.
Öltank

Maßstab:

Legende

Mischproben Boden

O

W

Anlage:

ca. 1:550
Zeichnungs-Nr.:
Anlage_2

N

Untersuchungsgrundstück

B1, B2, B3

RCL-Material

gezeichnet:

Nell

Datum:

2
geprüft:

09.09.2021 Steins

Datum:

09.09.2021

Projekt:

RCL 1 - RCL 5

Mischproben RCL-Material

S

P 31210185
Abschlussdokumentation
zum Rückbau der Bestandbebauung
Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg

Mainstrasse 123
41469 Neuss

Tel: (02137) 1042-11
Fax: (02137) 1042-35

Anlagentitel:

Detaillageplan
des Untersuchungsgeländes
mit Kennzeichnung
der Beprobungspunkte

Laboratorien Dr. Döring Haferwende 21 28357 Bremen

Geotec GmbH
Mainstr. 123
41469 NEUSS

29. November 2021

PRÜFBERICHT

150921079e

Auftragsnr. Auftraggeber:

3120185

Projektbezeichnung:

Tennishalle Oelde

Probenahme:

durch Auftraggeber

Probentransport:

durch Laboratorien Dr. Döring GmbH am 15.09.2021

Probeneingang:

15.09.2021

Prüfzeitraum:

16.09.2021 – 21.09.2021

Probennummer:

156279 – 156281 / 21

Probenmaterial:

RC-Material

Verpackung:

PE-Beutel

Bemerkungen:

Korrektur der Probenbezeichnungen (156279 – 156281); dieser
Prüfbericht ersetzt Prüfbericht 150921079

Sonstiges:

Der Messfehler dieser Prüfungen befindet sich im üblichen Rahmen. Näheres teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die angegebenen Prüfgegenstände. Eine auszugsweise
Vervielfältigung dieses Prüfberichts bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Laboratorien Dr. Döring GmbH.

Analysenbefunde:

Seite 3

Messverfahren:

Seite 2

Qualitätskontrolle:

Dr. Farzin Mostaghimi
(Projektleiter)
Prüfbericht

150921079e

haferwende 21
28357 bremen
fon 04 21 · 98 88 26 0
fax 04 21 · 98 88 26 29

Dr. Joachim Döring
(Geschäftsführer)

Seite 1 von 3
im schedetal 11
34346 hann. münden
haferwende 31
28357 bremen

freboldstraße 16
30455 hannover
stresemannstraße 342
22761 hamburg

bankhaus neelmeyer ag
swift neelde22
de88 2902 0000 4802 9250 00
ust-idnr de 170 350 601

gmbh, hrb 15929
gf dr. joachim döring
st-nr 60/120/08234
www.dr-doering.com

Probenvorbereitung:
Messverfahren:

Prüfbericht

DIN 19747: 2009-07
Trockenmasse
EOX (F)
PAK (F)
Eluat
pH-Wert (E)
el. Leitfähigkeit (E)
Phenol-Index (E)
Chlorid (E)
Sulfat (E)
Blei (E)
Cadmium (E)
Chrom (E)
Kupfer (E)
Nickel (E)
Zink (E)
Chrom(VI)

150921079e

haferwende 21
28357 bremen
fon 04 21 · 98 88 26 0
fax 04 21 · 98 88 26 29

DIN EN 14346: 2007-03
DIN 38414-17 (S17): 2014-04
DIN ISO 18287: 2006-05
DIN EN 12457-4: 2003-01
DIN 38404-5 (C5): 2009-07
DIN EN 27888 (C8): 1993-11
DIN 38409-16 (H16): 1984-06
DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07
DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01
DIN 38405-D24: 1987-05

Seite 2 von 3
im schedetal 11
34346 hann. münden
haferwende 31
28357 bremen

freboldstraße 16
30455 hannover
stresemannstraße 342
22761 hamburg

bankhaus neelmeyer ag
swift neelde22
de88 2902 0000 4802 9250 00
ust-idnr de 170 350 601

gmbh, hrb 15929
gf dr. joachim döring
st-nr 60/120/08234
www.dr-doering.com

Labornummer
Probenbezeichnung
Dimension

156279
RCL 3

156280
RCL 4

156281
RCL 5

[mg/kg TS]

[mg/kg TS]

[mg/kg TS]

98,6
< 0,1

97,9
< 0,1

96,7
< 0,1

Naphthalin
Acenaphthylen
Acenaphthen
Fluoren
Phenanthren
Anthracen
Fluoranthen
Pyren
Benzo(a)anthracen
Chrysen
Benzo(b)fluoranthen
Benzo(k)fluoranthen
Benzo(a)pyren
Indeno(1,2,3-cd)pyren
Dibenzo(a,h)anthracen
Benzo(g,h,i)perylen
Summe PAK (EPA)

0,001
< 0,001
0,005
0,006
0,028
0,009
0,025
0,019
0,009
0,010
0,014
0,004
0,008
0,005
< 0,001
0,006
0,149

0,002
< 0,001
0,004
0,008
0,042
0,013
0,045
0,029
0,016
0,017
0,025
0,009
0,015
0,010
0,002
0,011
0,248

< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,002
0,012
0,003
0,011
0,007
0,004
0,004
0,005
0,002
0,003
0,002
< 0,001
0,002
0,057

Labornummer
Probenbezeichnung

156279
RCL 3
ELUAT

156280
RCL 4
ELUAT

156281
RCL 5
ELUAT

[µg/L]

[µg/L]

[µg/L]

8,7
74
< 10

8,8
43
< 10

8,8
27
< 10

1.100
17.000

1.000
5.100

780
1.400

Blei
Cadmium
Kupfer
Nickel
Zink

< 0,2
< 0,2
3,3
< 1,0
< 0,2

< 0,2
< 0,2
< 2,0
< 1,0
< 0,2

< 0,2
< 0,2
< 2,0
< 1,0
< 0,2

Chrom(VI)

< 5,0

< 5,0

< 5,0

Trockenmasse [%]
EOX

Dimension
pH-Wert bei 20 °C
el. Leitfähigkeit [µS/cm] bei 25 °C
Phenol-Index
Chlorid
Sulfat

Prüfbericht

150921079e

haferwende 21
28357 bremen
fon 04 21 · 98 88 26 0
fax 04 21 · 98 88 26 29

Seite 3 von 3
im schedetal 11
34346 hann. münden
haferwende 31
28357 bremen

freboldstraße 16
30455 hannover
stresemannstraße 342
22761 hamburg

bankhaus neelmeyer ag
swift neelde22
de88 2902 0000 4802 9250 00
ust-idnr de 170 350 601

gmbh, hrb 15929
gf dr. joachim döring
st-nr 60/120/08234
www.dr-doering.com

Abschlussdokumentation zum Rückbau der Bestandsbebauung
Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg
RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Stromberg KG
Gesamtübersicht Lieferscheine

Konstruktive Bausubstanz unbelastet
Datum

Fahrauftrag

WS-Nr.

09.04.2021

owl Bau

38029

09.04.2021

owl Bau

38030

Ü-Schein

Summe
Datum

Fahrauftrag

WS-Nr.

08.03.2021

owl Bau

37627

Ü-Schein

Summe
Ü-Schein

Material

EAK-Nr.

Beförderer

Entsorger

Gewicht [t]

Bemerkung

Holz

170201

Naber

Naber

4,66

Holzabfälle

Naber

Naber

4,41

Holzabfälle

Holz

170201

Holz

170201

Material

EAK-Nr.

Beförderer

Entsorger

Gewicht [t]

Bemerkung

Naber

Naber

16,38

Entsorgung Kunststoffbahn

9,07

Kunststoff

170203

Kunststoff

170203

Material

EAK-Nr.

Beförderer

Entsorger

Gewicht [t]

Bemerkung

16,38

Datum

Fahrauftrag

WS-Nr.

10.03.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

4,81

Mischschrott

10.03.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

3,56

Mischschrott

08.04.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

2,15

Mischschrott

08.04.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

4,63

Mischschrott

08.04.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

1,40

Erdtank

09.04.2021

owl Bau

N.N.

gemischte Metalle

170407

N.N.

Pallatzky

4,34

Mischschrott

gemischte Metalle

170407

Datum

Fahrauftrag

WS-Nr.

Ü-Schein

Material

EAK-Nr.

Beförderer

Entsorger

Gewicht [t]

Bemerkung

09.03.2021

17933

WS522665

16435920959623/1

Dämmmaterial

170604

Hagedorn

GWG

1,82

Styropor, HBCD-haltig

09.03.2021

17933

WS522733

16435920959624/5

Dämmmaterial

170604

Hagedorn

GWG

1,92

Styropor, HBCD-haltig

11.03.2021

17933

WS522946

16435920959646/2

Dämmmaterial

170604

Hagedorn

GWG

1,42

Styropor, HBCD-haltig

25.03.2021

owl Bau

W0232729

N.N.

Habigstberg

Habigstberg

0,61

Bau-Misch Abfälle mit Styropor

Summe

Summe

Dämmmaterial

170604

Dämmmaterial

170604

Material

EAK-Nr.

Beförderer

Entsorger

Gewicht [t]

5,77

Habigstberg

Habigstberg

0,45

200301

Habigstberg

Habigstberg

0,54

26.03.2021

owl Bau

W0232751

gemischte Siedlungsabfälle

200301

Habigstberg

Habigstberg

0,30

gemischte Siedlungsabfälle

200301



200301

gemischte Siedlungsabfälle



gemischte Siedlungsabfälle

W0232700



W0232673

owl Bau



owl Bau

25.03.2021



24.03.2021



WS-Nr.



Fahrauftrag



Datum

Summe

Ü-Schein

20,89

1,29

Bemerkung

Abschlussdokumentation zum Rückbau der Bestandsbebauung
Im Vogeldreisch 4 in Oelde - Stromberg
RP-Finanz GmbH & Co. Wohnquartier Stromberg KG
Gesamtübersicht Lieferscheine

Schadstoffe und Bauteile mit schädlichen Anwendungen / Behandlungen
Entsorger

Gewicht [t]

05.03.2021

owl Bau

335883/EE

172899834379571

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Franzpötter

ECOWEST

6,48

09.03.2021

owl Bau

336416/EE

172899834379585

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Franzpötter

ECOWEST

7,94

10.03.2021

owl Bau

336557/EE

172899834379608

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Franzpötter

ECOWEST

6,43

11.03.2021

owl Bau

336721/EE

172899834379627

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Franzpötter

ECOWEST

10,10

12.03.2021

owl Bau

336863/EE

172899834379632

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Franzpötter

ECOWEST

3,33

asbesthaltige Baustoffe

170605*

Summe



Beförderer



EAK-Nr.



Material



Ü-Schein



WS-Nr.



Fahrauftrag



Datum

34,28

Bemerkung

Fotodokumentation

Foto 1:
Ansicht auf die Entkernungsarbeiten - Rückbau der Dachlamellen,
Tartanbahnen und weitere Bodenbeläge bereits ausgebaut.

Foto 2:
Ansicht auf die weiteren Entkernungsarbeiten: Ausbau von
Dachsiolierungen.

Seite 1

Fotodokumentation

Foto 3:
Blick auf den Rückbau der Einbauten.

Foto 4:
Weiterer Blick in die ehemalige Halle - Entkernung der
innenliegenden Bauteile.

Seite 2

Fotodokumentation

Foto 5:
Ansicht auf die separate Lagerung der verschiedenen
Stoffströme.

Foto 6:
Innenansicht während der Entkernungsarbeiten.

Seite 3

Fotodokumentation

Foto 7:
Ansicht auf die Separation von Hölzern zur Verwertung.

Foto 8:
Ansicht auf den Rückbau der Zwischendecke mittels Radlader.

Seite 4

Fotodokumentation

Foto 9:
Blick auf separierten Metalle zur Entsorgung.

Foto 10:
Blick auf den Stoffstrom Holz zur Verwertung.

Seite 5

Fotodokumentation

Foto 11:
Blick auf die Sammlung von Kunststoffen (hier nur Tartanbahnen).

Foto 12:
Ansicht auf des Typenschildes des Transformators
(von PCB-haltigen Kühlmitteln restentleert).

Seite 6

Fotodokumentation

Foto 13:
Blick auf den Rückbau des Schornsteins.

Foto 14:
Blick in den ehem. Schornstein keine Verkrustungen vorhanden.
Seite 7

Fotodokumentation

Foto 15:
Ansicht auf den umgelegten Schornstein keine Fremdbestandteile ersichtlich.

Foto 16:
Ansicht auf das Freilegen des runden Beckens.

Seite 8

Fotodokumentation

Foto 17:
Blick auf einen Teil des Rundbeckens.

Foto 18:
Ansicht der ausgehobenen Fundamente vor der weiteren
Zerkleinerung.

Seite 9

Fotodokumentation

Foto 19:
Ansicht auf mit Waasser befüllter,
rechteckiger Becken vor dem Leerpumpen.

Foto 20:
Ansicht auf die rechteckigen Gruben
nach dem Leerpumpen.
Seite 10

Fotodokumentation

Foto 21:
Blick auf das gewonnene RCL-Material.
Probenahme von Mischprobe „RCL I“.

Foto 22:
Blick auf das gewonnene RCL-Material.
Probenahme von Mischprobe „RCL II“.

Seite 11

Fotodokumentation

Foto 23:
Ansicht auf das Grundstück nach den Rückbauarbeiten,
Blickrichtung: Nord-Ost.

Foto 24:
Ansicht auf das erzeugte RCL-Material bei Bauabnahme,
Blickrichtung: Süd-West.

Seite 12

Fotodokumentation

Foto 25:
Ansicht auf die Liegenschaft nach dem Rückbau der
Bestandsbebauung,
Blickrichtung: West.

Foto 26:
Ansicht des Geländes nach Beendigung der Rückbauarbeiten,
Blickrichtung: Nord-Ost.

Seite 13

Vorabzug
PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege
Projektnummer:

OK Gelände

18-004

Gebäude I

DATEN

+0,00

BAUORT

Nord−West

Süd−West

BAUHERR

RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld
Entwurfsplanung

Ansichten / Gebäude I
Maßstab:

1 : 100

Plannummer:

04

Erstellungsdatum:
Erstellt von:

P. Radau

Änderungsdatum:

04.10.2022

Geändert von:

A. Schmidt

CAD-Planname:

100h

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

OK Gelände
+0,00

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599

Süd−Ost

Nord−Ost

Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

Vorabzug
PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege

Projektnummer:

18-004

Gebäude II

DATEN
BAUORT
OK−Gelände

+0,00

+0,00

Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde
BAUHERR

Süd−West

Süd−Ost

RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld
Entwurfsplanung

Ansichten / Gebäude II
Maßstab:

1 : 100

Plannummer:

07

Erstellungsdatum:
Erstellt von:

P. Radau

Änderungsdatum:

04.10.2022

Geändert von:

A. Schmidt

CAD-Planname:

100h

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

OK−Gelände

+0,00

OK−Gelände

+0,00

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm

Nord−Ost

Nord−West

Fon: 02381/15599
Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

OK−Gelände

Vorabzug
PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege

Projektnummer:

18-004

Gebäude III

DATEN
BAUORT

BAUHERR

Nord−Ost

Süd−West

RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquatier Im Vogeldreisch KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld
Entwurfsplanung

Ansichten Gebäude III
Maßstab:

1 : 100

Plannummer:

10

Erstellungsdatum:

18.01.2019

Erstellt von:

P. Radau

Änderungsdatum:

04.10.2022

Geändert von:

A. Schmidt

CAD-Planname:

100h

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

www.planconcept-nachtigall.de

+0,00

+0,00

Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599

Nord−West

Süd−Ost

Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege
Projektnummer:

18-004

DATEN

BAUHERR
RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

Visualisierung

Maßstab:

ohne Maßstab

Plannummer:

0.1

Erstellungsdatum:
Erstellt von:
Änderungsdatum:
Geändert von:
CAD-Planname:

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599
Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

BAUORT
Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege
Projektnummer:

18-004

DATEN

BAUHERR
RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

Visualisierung

Maßstab:

ohne Maßstab

Plannummer:

0.1

Erstellungsdatum:
Erstellt von:
Änderungsdatum:
Geändert von:
CAD-Planname:

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599
Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

BAUORT
Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege
Projektnummer:

18-004

DATEN

BAUHERR
RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

Visualisierung

Maßstab:

ohne Maßstab

Plannummer:

0.1

Erstellungsdatum:
Erstellt von:
Änderungsdatum:
Geändert von:
CAD-Planname:

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599
Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

BAUORT
Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

PROJEKT
Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege
Projektnummer:

18-004

DATEN

BAUHERR
RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

Visualisierung

Maßstab:

ohne Maßstab

Plannummer:

0.1

Erstellungsdatum:
Erstellt von:
Änderungsdatum:
Geändert von:
CAD-Planname:

PLANUNG
Planconcept Nachtigall
Dipl.Ing Viktor Nachtigall
Architekt BDB

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm
Fon: 02381/15599
Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

BAUORT
Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

VORLÄUFIGE BAUBESCHREIBUNG
zur Planung eines Wohnquartiers mit zwei Wohngruppen, barrierefreiem
Wohnen und einer Tagespflege.
Im Vogeldreisch, Oelde- Stromberg
Stand: 24-04-2023

Vorbemerkungen
1. Allgemein
Grundlage der Gebäudegestaltung sowie der Gestaltung und Materialität der
Außenanlagen sind die textlichen Festsetzungen des mit der Stadt Oelde
abgestimmten Bebauungsplanes Nr.150 Wohnquartier Im Vogeldreisch.

Die Fassadenmaterialien der einzelnen Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes
sind aufeinander abgestimmt. Es kommen gemäß den aktuellen Entwurfsunterlagen
für die Fassaden maximal zwei Materialien für jedes Gebäude zur Ausführung.
Weitere gestalterische Konkretisierungen erfolgen im Zuge der
Genehmigungsplanung.
Grundlage dieser Baubeschreibung sind die Zeichnungen des städtebaulichen
Entwurfes vom 04.10.2022.
2. Wärmeschutz
Die Gebäude werden mind. mit einem Energiestandard KFW 55 gemäß der zum
Zeitpunkt des Bauantrages gültigen Energieeinsparverordnung geplant.
3. Energieversorgung
Es liegt noch kein Konzept für die Energieversorgung des Quartiers vor. Evtl. wird
eine gebäudeübergreifende Wärmeerzeugung installiert. Je nach
Wärmeschutzberechnung kommen auf den Dachflächen der Gebäude Solaranlagen
zum Einsatz.
4. Änderungsvorbehalt
Die Ausführung der Gebäude erfolgt nach den Werk- und Detailplänen. Maßliche
Differenzen gegenüber den Eingabeplänen, die sich aus architektonischen oder
bautechnischen Gründen ergeben, jedoch ohne Einfluss auf die Qualität und die
Funktion der Gebäude sind, bleiben vorbehalten.
Dies gilt auch für Konstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderungen
der Bauvorschriften und DIN-Normen bedingt sind.
Änderungen, die keine Wertminderung bedeuten sowie Änderungen durch
Weiterentwicklung, Abweichungen (z. B. aufgrund behördlicher Auflagen und
Änderungen durch Genehmigungsbehörden) bleiben vorbehalten.
Ergänzend wird auf § 10 des Durchführungsvertrages verwiesen.

-25.Tragkonstruktion
Die Gebäude werden in Massivbauweise errichtet. Nach bautechnischen
Erfordernissen kommen überwiegend Kalksandstein und Stahlbeton zur Ausführung.
6.Außenwände
Die Fassaden der Gebäude erhalten zwei unterschiedliche Materialien. Die
Erdgeschossfassade bzw. in Teilen auch die Fassade des 1. Obergeschosses
erhalten Riemchen/Verblendmauerwerk im Farbton rot/rotbunt oder
hellbeige/hellgrau. Die oberen Geschosse werden mit einem
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit heller Putzoberfläche ausgeführt.
Ergänzend wird auf § 10 des Durchführungsvertrages verwiesen.
7.Dachbekleidung
Das Dach wird als Walmdach (Betondachziegel) fachgerecht und gemäß statischen
Erfordernissen ausgeführt . Entwässerung über Zinkvorhangrinnen und Fallrohre.
8.Fenster, Türen
Es sind hochwertige Kunststofffenster und -türen vorgesehen. Einige Tür- und
Fensterelemente können als Kunststoff/Aluminiumelement ausgeführt werden.
Rahmenfarbe – weiß innen und außen.
Die Außenfensterbänke bestehen aus Aluminium eloxiert in Fensterfarbe.
9.Sonnenschutz lt. Farbkonzept
Alle Fenster (ausgenommen WC, Nebenräume, Treppenhäuser, Fluchttüren) werden
mit elektrisch betriebenen Kunststoffrollladen versehen.
In Teilbereichen erhalten Gemeinschaftsräume (Gruppenräume,
Versammlungsräume) elektrisch betriebene Raffstore.
Die Notausgänge erhalten keinen Sonnenschutz.
10. Hauseingangstüren
Die Hauseingangstüren mit elektrischem Türöffner sowie die
Treppenhauselemente werden als Kunststoff/Aluminiumelemente lt. Farbkonzept
bzw. Bemusterung ausgeführt.
11.Balkonanlagen / Absturzsicherungen
Balkone teilweise Stahlbeton mit Betonwerksteinauflage, teilweise verzinkte
Stahlvorhangkonstruktionen.
Brüstungsgeländer sowie Absturzsicherungen werden aus verzinktem Stahl
hergestellt (alternativ: transparente Absturzsicherung).
12. Grünanlagengestaltung/Außenbeleuchtung/Entwässerung/Versorgung
Die Detailierung und finale Abstimmung erfolgt im Zuge des GenehmigungsVerfahrens.

Legende
sonstige Pflasterflächen
versickerungsfähig, Ökopflaster o.ä.

Schotterrasen

PROJEKT

Rasengittersteine

Errichtung eines Wohnquartiers mit 30 Wohneinheiten, 2
Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege

145.8m ü.NHN
Projektnummer:
Balkon

Balkon
Loggia

Terrasse

25,30

Vorabzug

16,00

IM VO

Hecken neu
Heinbuche, Liguster

Rasenfläche

Pflanzfläche

Balkon

16,00

III

40,00

Terrasse/Balkon

Terrasse

A

III

A

HAUS III
2 Senioren W G
mit je 12 Plätzen
7 WE

HAUS I

Geh-, Fa
hr- und L
e

itungsrec
ht

Balkon

Loggia

Terrasse

Maßstab:

1 : 250

Plannummer:

01

Erstellungsdatum:

26.04.2023

Erstellt von:

A.Schmidt

Änderungsdatum:
Geändert von:
CAD-Planname:

Lageplan 100h

PLANUNG
Stellplatzanlage

Planconcept Nachtigall

145.5m ü.NHN

Dipl.Ing Viktor Nachtigall

RS

Architekt BDB

2

Das Gartenmobiliar etc. erfolgt im Nachgang
durch Abstimmungen mit der Stadt Oelde
Stellp
ELLI lätze
MArk
t

BAUHERR
RP-Finanz-GmbH & CO
Wohnquartier Im Vogeldreisch
KG
Herforder Straße 76
33602 Bielefeld

Lageplan

III

ner
Einhausung für Müllcon
tai

Ter./Balk.

Ein-

Fahrradstellplätze

Bewegungsfläche
Feuerwehr 7x12m

Anschluss an vorhandene
MW-Leitung

Bewegungsfläche
Feuerwehr 7x12m

15 WE +
Verwaltung

Terrasse/Balkon

und A

usfah

rt

Anbindung an "im Vogeldreisch" in
Absprache mit dem Tiefbauamt

BAUORT
Im Vogeldreisch 4a
59302 Oelde

Balkon

6

Mastleuchten

Balkon

8 WE +
Tagespflege

DATEN

Loggia

Ter./Balk.

HAUS II

Müllabho
lplatz

18-004

www.planconcept-nachtigall.de
Große Werlstraße 116
59077 Hamm

Stellp
lä
ELLI tze
MArkt

Fon: 02381/15599
Stellplätze
ELLI MArkt

Fax: 02381/431213

Unterschrift des Bauherrn

GELD
REISC
H

Bäume neu
Lärche, Ahorn, Buche