Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch" der Stadt Oelde A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Durchführungsvertrag C) Satzungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung
Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB
Anlage 9 - Durchführungsvertrag
Vorlage
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VorlageAnlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGBAnlage 1 - GeltungsbereichAnlage 3 - Vorhaben- und ErschließungsplanAnlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der BegründungAnlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGBAnlage 9 - DurchführungsvertragAnlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der BegründungAnlage 2 - Vorhabenbezogener BebauungsplanAnlage 4 - Begründung
Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 der Stadt Oelde Dieser Bericht ersetzt den Bericht Nr. I05 0568 21-1 vom 15. Okt. 2021 vollständig. Auftraggeber RP-Finanz GmbH & Co. KG Wohnquartier Im Vogeldreisch KG Brummelweg 24 33415 Verl Schallimmissionsprognose Nr. I05 0568 21-2 vom 22. Mrz. 2022 Projektleiter B.Sc. Andre Schmele Umfang Textteil 39 Seiten Anhang 26 Seiten Ausfertigung Vorabzug Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH. Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 2561 44915-0 Niederlassung Berlin Fon +49 30 6953999-60 www.normecuppenkamp.com info-uppenkamp@normecgroup.com Niederlassung Hamburg Fon +49 40 43910762-0 Niederlassung Rheinland Fon +49 2175 89576-0 Inhalt Textteil Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 5 1 Grundlagen ........................................................................................................................................... 6 2 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................................................... 8 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.2.1 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen .......................................................... 9 Schallschutz im Städtebau............................................................................................................................... 9 Orientierungswerte der DIN 18005 .................................................................................................................. 9 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung................................ 10 Schallschutz in der Genehmigungsplanung ............................................................................................... 11 Gewerbelärm ................................................................................................................................................... 11 4 4.1 4.2 4.2.1 Beschreibung des Vorhabens ............................................................................................................ 15 Beschreibung der einwirkenden Gewerbebetriebe ................................................................................. 15 Beschreibung der Emissionsansätze ............................................................................................................. 16 Allgemeine Informationen ............................................................................................................................. 16 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 5.6 5.7 Beschreibung der Emissionsansätze .................................................................................................. 19 Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen .............................................................................................. 19 Pkw-Parkvorgang............................................................................................................................................. 19 Parkplatzgeräusche ........................................................................................................................................ 20 Geräusche von Einkaufswagen-Depots...................................................................................................... 22 Geräusche von Lkw ........................................................................................................................................ 22 Fahrvorgänge................................................................................................................................................... 23 Weitere Lkw-Geräusche ................................................................................................................................. 23 Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone............................. 25 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen .................................................... 26 Schallübertragung von Räumen ins Freie ................................................................................................... 27 6 6.1 6.2 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.5 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse ...................................... 29 Untersuchte Immissionsorte ............................................................................................................................ 29 Beschreibung des Berechnungsverfahrens ................................................................................................ 30 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen ................................................. 32 Beurteilungspegel ............................................................................................................................................ 32 Betrachtung der Vorbelastung ..................................................................................................................... 34 Kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen ............................................................................................................ 34 Tonhaltigkeit...................................................................................................................................................... 34 Geräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben ............................................................................ 34 7 Notwendige Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan...................................................... 35 8 Angaben zur Qualität der Prognose................................................................................................... 37 Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Inhalt Seite 2 von 39 Inhalt Anhang A Tabellarisches Emissionskataster B Grafisches Emissionskataster C Dokumentation der Immissionsberechnung D Immissionspläne E Lagepläne F Windstatistik Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung des Plangebietes 8 Abbildung 2: Lage der schalltechnisch relevanten Nutzungen 15 Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 29 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005-1 Bbl. 1 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die 9 11 Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 12 Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 12 Tabelle 5: Außerhalb des Plangebietes befindliche gewerbliche Einrichtungen 15 Tabelle 6: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum 16 Tabelle 7: Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum 17 Tabelle 8: Geräuschspitzen im Tages- und Nachtzeitraum 18 Tabelle 9: Emissionsparameter Pkw-Verkehrsbewegungen 19 Tabelle 10: Emissionsparameter Parkvorgang Pkw 19 Tabelle 11: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der PLS 21 Tabelle 12: Schallemission des Parkplatzes 21 Tabelle 13: Emissionsparameter Geräusche von Einkaufswagen-Depots 22 Tabelle 14: Emissionsparameter Fahrvorgänge Lkw 23 Tabelle 15: Emissionsparameter Leerlauf und Rangieren Lkw 24 Tabelle 16: Emissionsparameter Parkvorgang Lkw 24 Tabelle 17: Emissionsparameter fahrzeuggebundene Kühlaggregate 24 Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Inhalt Seite 3 von 39 Tabelle 18: Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone Tabelle 19: 25 Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Kühl-Lkw im Bereich der Anlieferungszone Tabelle 20: 26 Berücksichtigte Anzahlen an Vorgängen in der Schallimmissionsprognose (Tageszeitraum) 26 Tabelle 21: Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen 26 Tabelle 22: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume 28 Tabelle 23: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Tabelle 24: 28 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 25: Tabelle 26: 30 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sowie den Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit 33 Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO 9613-2 37 Revisionsverzeichnis Berichts-Nr. Datum Änderung(en) I05056821 31. Mai 2021 - Originalbericht I05056821-1 15. Okt. 2021 - Änderung der tatsächlichen Nutzung und der Schutzbedürftigkeit - Berücksichtigung der Baugenehmigung, Tanzschule - Einarbeitung von schalltechnischen Minderungsmaßnahmen - Vorschlag für Festsetzungen im Bebauungsplan I05056821-2 Gutachten-Nr.: Projekt: 22. Mrz. 2022 - Änderung der Zu- und Abfahrtssituation der Anlieferungsfahrzeuge I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Inhalt Seite 4 von 39 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens des Auftraggebers geplante Errichtung eines Wohnquartieres mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, sind im Rahmen der Bauleitplanung für den B-Plan 150 die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens in Hinblick auf die im Umfeld befindlichen Emissionsquellen (Gewerbe) zu prüfen. Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt: Gewerbelärm • Beurteilung der auf das Plangebiet Wohnen einwirkenden Gewerbelärmgeräusche aus der angrenzenden Tanzschule sowie dem Verbrauchermarkt (Im Vogeldreisch 2). Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten der [DIN 18005-1 Bbl. 1]. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den B-Plan. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben in Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung anzustrebenden Orientierungswerte der [DIN 18005-1 Bbl. 1] bzw. der jeweiligen im Baugenehmigungsverfahren heranzuziehenden Immissionsrichtwerte Folgendes ergeben: Ergebnisse Gewerbelärm Nach Besichtigung der Örtlichkeiten zeigte sich, dass bei den außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Gewerbebetrieben (Verbrauchermarkt, Tanzschule) die schalltechnisch relevanten Geräuschquellen wie die Anlieferungszone sowie haustechnische Aggregate (z. B. Kühlaggregate) in Ausrichtung zu den geplanten Vorhaben liegen. Mit der geplanten Umnutzung des Vorhabengeländes werden zukünftig schutzbedürftige Wohnnutzungen an die Gewerbebetriebe heranrücken. Eine detaillierte Beurteilung der beiden Betriebe zeigt, dass die geplante Errichtung des Wohnquartiers mit der Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet nicht ohne Berücksichtigung von schalltechnischen Minderungsmaßnahmen möglich ist. Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan bzw. notwendige schalltechnische Maßnahmen am geplanten Vorhaben sind im Kapitel 7 angegeben. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Kurzfassung Seite 5 von 39 1 Grundlagen [16. BImSchV] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist [BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist [Cmet NW] Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet gemäß DIN ISO 9613-2, LANUV NRW. 26.09.2012 [DIN 4109-1] Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2018-01 [DIN 18005-1] Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002-07 [DIN 18005-1 Bbl. 1] Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05 [DIN 18005-2] Schallschutz im Städtebau - Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen. 1991-09 (zurückgezogen) [DIN EN ISO 12354-4] Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie. 2017-11 [DIN ISO 9613-2] Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. 1999-09 [HLfU Heft 192] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192. 1995 [HLUG Heft 3] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3. 2005 [HSVV Heft 42-2] Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung - Teil 2: Abschätzung der Verkehrsplanung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42. 2000 (Nachdruck 2005) Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Grundlagen Seite 6 von 39 [IG I 7 - 501-1/2] Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm, Schreiben des BMUB/Dr. Hilger an die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das EisenbahnBundesamt. 07.07.2017 [Piorr 2001] Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose, Piorr, D., Zeitschrift für Lärmbekämpfung 48 (2001) Nr. 5 [PLS] Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt. 6. überarbeitete Auflage 2007-08 [PLSM] Materialien zur Parkplatzlärmstudie, Bewegungs- und Belegungsganglinien, Bayerisches Landesamt für Umwelt. 2008-12 [RLS-19] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV. Ausgabe 2019 (inkl. Korrektur 02/2020) [RLS-90] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr. 1990 (Berichtigter Nachdruck 1992) [TA Lärm] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017, redaktionell korrigiert durch Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 (IG I 7 - 501-1/2) [VDI 2719] Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. 1987-08 Hinweis: Die im gegenständlichen Bericht dokumentierte Untersuchung wurde auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der im obenstehenden Grundlagenverzeichnis genannten Regelwerke durchgeführt. Die Ergebnisse sind somit – wenn nicht anders gekennzeichnet – entlang den entsprechenden Anforderungen ermittelt. Vom Kunden bereitgestellte Daten sind dabei als solche gekennzeichnet und können sich auf die Validität der Ergebnisse auswirken. Die Entscheidungsregeln zur Konformitätsb ewertung basieren auf den angewendeten Vorschriften, Normen, Richtlinien und sonstigen Regelwerken. Meinungen und Interpretationen sind von Konformitätsaussagen abgegrenzt. Der gegenständliche Bericht enthält entsprechende Äußerungen im Kapitel 6. Weitere verwendete Unterlagen (Stand, zur Verfügung gestellt durch): • deutsche Grundkarte (© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0), • Lageplan (25.01.2021, Planconcept Nachtigall, Architekt BDB), • Windstatistik der Wetterstation Rietberg (2009, Meteomeda). Ein Ortstermin wurde am 28. Mai 2021 durchgeführt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Grundlagen Seite 7 von 39 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens des Auftraggebers geplante Errichtung eines Wohnquartieres mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege. Die planungsrechtliche Grundlage des Vorhabens soll über den Bebauungsplan 150 „Wohnquartiere Im Vogeldreisch“ der Stadt Oelde mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) erfolgen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Abbildung 1) umfasst dabei ein ehemals gewerblich genutztes Gelände mit der Verkehrsanbindung an der Straße „Im Vogeldreisch“. An das Gelände grenzen im Westen, Norden und Osten hauptsächlich Wohnnutzungen. Im Süden befindet sich ein Verbrauchermarkt sowie eine Tanzschule. Die Erschließung des Plangebietes soll weiterhin durch die Anschluss-Straße „Im Vogeldreisch“ erfolgen. Abbildung 1: Darstellung des Plangebietes Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Umsetzbarkeit der Planung in Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Emissionsquellen (Gewerbe) zu prüfen. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 8 von 39 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau 3.1.1 Orientierungswerte der DIN 18005 Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der [DIN 18005-1] gegeben. In [DIN 18005-1 Bbl. 1] sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005-1 Bbl. 1 Orientierungswerte in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht 6:00 bis 22:00 Uhr 22:00 bis 6:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Verkehrslärm Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete 50 40 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 45 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 - 65 35 - 65 35 - 65 Die [DIN 18005-1] bzw. [DIN 18005-1 Bbl. 1] enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 9 von 39 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die [VDI 2719] erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 dB(A) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.1.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die in [DIN 18005-1 Bbl. 1] angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff „Orientierungswert“ aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [16. BImSchV] Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die [16. BImSchV] angewendet. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 10 von 39 In der [16. BImSchV] werden folgende (Tabelle 2) einzuhaltende Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht 6:00 bis 22:00 Uhr 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime 57 47 Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 59 49 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle1 liegt im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzeitraum. Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der [DIN 4109-1] ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung 3.2.1 Gewerbelärm Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des [BImSchG] unterliegen, ist die [TA Lärm] heranzuziehen. Die [TA Lärm] beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. 1 Urteil vom 12. April 2000 – BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 – III ZR 60.91 – BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 11 von 39 Immissionsrichtwerte In der [TA Lärm] werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 3 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) 60 45 Urbane Gebiete (MU) 63 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Industriegebiete (GI) 70 70 Weiterhin dürfen gemäß [TA Lärm] einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 4: Bezeichnung Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 bis 6:00 Uhr) Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 12 von 39 Immissionsort Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich gemäß [TA Lärm] bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes [DIN 4109-1]. Bei unbebauten oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, befinden sie sich an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Ist der schutzbedürftige Raum mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbunden oder geht es um Körperschallübertragungen bzw. die Einwirkung tieffrequenter Geräusche, handelt es sich bei dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum um den maßgeblichen Immissionsort. Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten2 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag 70 dB(A), Beurteilungszeitraum Nacht 55 dB(A). Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 dB, nachts um nicht mehr als 10 dB überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der [TA Lärm] unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: 2 an Werktagen 6:00 – 7:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 – 9:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr. Definierter Zeitraum gemäß Ziffer 7.2 TA Lärm: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 13 von 39 Für die aufgeführten Zeiten ist gemäß [TA Lärm] in • Reinen und Allgemeinen Wohngebieten, • Kleinsiedlungsgebieten, • in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der [TA Lärm] lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Zusatzbelastung: Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Gesamtbelastung: Immissionen aller Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss gemäß Ziffer 3.2.1 [TA Lärm] nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 14 von 39 4 Beschreibung des Vorhabens 4.1 Beschreibung der einwirkenden Gewerbebetriebe Außerhalb des Plangebietes wurden die schalltechnisch relevanten Quellen der unmittelbar südlich an das Plangebiet grenzenden Gewerbebetriebe als schalltechnisch relevante Nutzung berücksichtigt (Tabelle 5). Tabelle 5: Außerhalb des Plangebietes befindliche gewerbliche Einrichtungen Str./Haus-Nr. Gewerbe Beurteilungszeitraum Betriebszeitraum Im Vogeldreisch 2 Im Vogeldreisch 2a * Tanzschule 10:00 - 23:00 Uhr Verbrauchermarkt 7:00 – 22:00 Uhr* Betriebszeitraum zum Zeitpunkt der Berichtserstellung, aufgrund eines konservativen Ansatzes wird der Zeitraum von 6:00 – 22:00 Uhr berücksichtigt. Die folgende Abbildung 2 ermöglicht einen Überblick über die genannten Nutzungen: Verbrauchermarkt Tanzschule Abbildung 2: Die Lage der schalltechnisch relevanten Nutzungen betrieblichen Bedingungen der in den Berechnungen berücksichtigten maßgeblichen Gewerbebetriebe wurden auf folgenden Grundlagen erarbeitet: • Ortstermin 28.05.2021, • Betriebsvorgänge anhand vergleichbarer gewerblicher Nutzungen. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 15 von 39 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze 4.2.1 Allgemeine Informationen Die im Folgenden dargestellten Aktivitäten (Tabelle 6, Tabelle 7, Tabelle 8) werden auf Grundlage vergleichbarer gewerblicher Nutzungen angesetzt. Die in den Gutachten beschriebenen Nutzungen entsprechen nicht den Maximalauslastungen der Betriebe, spiegeln jedoch repräsentative Betriebsvorgänge wider. Tabelle 6: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum Betriebsvorgang Beschreibung Ortsangabe An- und Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche, Parkvorgänge Ansatz: Netto-VKF: ca. 800 m² Pkw-Stellplätze südwestlich des Gebäudes zwischen dem Markt und der Tanzschule An- und Abfahrt von 3 Lkw mit und 1 Lkw ohne Kühlaggregat 2 Kleinlieferanten (Bäcker, Zeitschriften) + Rangierfahrten sowie Parkvorgänge Fahrstrecke von der Verkehrsanbindung über den Pkw-Parkplatz zur Anlieferungszone Entladen von 10 Rollcontainern, 40 Paletten, händische Entladung (Bäckerei, Zeitschriften) + Festsetzen/Entsichern der Ladung Anlieferung vor der Westfassade Verbrauchermarkt Fahrbewegungen Kunden + Mitarbeiter Anlieferung Ladegeräusche Anlieferung Fassadenabstrahlungen Lagerhalle mit einem Innenpegel von Li < 70 dB(A) keine relevante Abstrahlung aufgrund des geringen Innenpegels Haustechnische Aggregate Kühl- und Klimaaggregate kontinuierlicher Betrieb der Kühlaggregate und der Klimaaggregate Dachfläche nördlicher Bereich, vor der Nordfassade Einkaufswagendepot Ein- und Ausstapelvorgänge nach Anzahl der Pkw-Bewegungen vor der Südfassade im Bereich des Eingangs Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 16 von 39 Betriebsvorgang Beschreibung Ortsangabe An- und Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche, Parkvorgänge Ansatz: max. 12 Kurse/Tag ca. 5 – 15 Personen pro Kurs Ø 10 Personen/Kurs Pkw-Stellplätze südöstlich des Gebäudes direkt vor der Tanzschule Tanzschule Fahrbewegungen Teilnehmer + Mitarbeiter Fassadenabstrahlungen Geräuschabstrahlung über die Öffnungsflächen, Innenpegel anhand eines maximalen Ansatzes bei gekippten Fenstern Innenräume Tabelle 7: Fensterflächen in der Nordwest-, Nordost und Südostfassade Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum Betriebsvorgang Beschreibung Ortsangabe Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche, Parkvorgänge Ansatz: 0,7 % des Tageszeitraums Pkw-Stellplätze südwestlich des Gebäudes zwischen dem Markt und der Tanzschule Kühl- und Klimaaggregate Kühl- und Klimaaggregate Einkaufswagendepot Einkaufswagendepot Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche, Parkvorgänge Ansatz: Abfahrt von 10 Pkw Pkw-Stellplätze südöstlich des Gebäudes direkt vor der Tanzschule Verbrauchermarkt Fahrbewegungen Kunden + Mitarbeiter Haustechnische Aggregate Kühl- und Klimaaggregate Einkaufswagendepot Tanzschule Fahrbewegungen Teilnehmer + Mitarbeiter Fassadenabstrahlungen Innenräume Gutachten-Nr.: Projekt: Geräuschabstrahlung über die Öffnungsflächen, Innenpegel anhand eines maximalen Ansatzes bei gekippten Fenstern Fensterflächen in der Nordwest-, Nordost und Südostfassade I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 17 von 39 Tabelle 8: Geräuschspitzen im Tages- und Nachtzeitraum Betriebsvorgang Tageszeitraum Nachtzeitraum 6:00 – 22:00 Uhr lauteste Nachtstunde Kofferraumtür schlagen auf Parkplätzen ja ja Druckluftbremse Lkw im Bereich der Einfahrt ja nein Entladung Lkw mittels Gabelstapler ja nein Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 18 von 39 5 Beschreibung der Emissionsansätze 5.1 Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend [PLS] für das Vorbeifahrgeräusch von Pkw folgender Schallleistungspegel angesetzt: Tabelle 9: Emissionsparameter Pkw-Verkehrsbewegungen Geräuschquelle Pkw-Fahrbewegung Schallleistungspegel Geräuschspitzen LWA = 92 dB(A)3 --- Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der [PLS] anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der [RLS-90] verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der [RLS-90]) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 5.2 Pkw-Parkvorgang Für einen Parkvorgang eines Pkws (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich gemäß [PLS] folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die ungünstigste Nachtstunde4: Tabelle 10: Emissionsparameter Parkvorgang Pkw Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen 1 Pkw-Parkvorgang * Tageszeitraum LWA,16h = 58 dB(A) ungünst. Nachtstunde LWA, 1h = 67 dB(A)* LWAmax = 99,5 dB(A) im vorliegenden Fall nur Ausparken 3 Basierend auf einem in PLS genannten mittleren Maximalpegel für die beschleunigte Abfahrt/Vorbeifahrt von 67 dB(A) in 7,5 m Abstand. 4 Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 0 dB, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche KI = 4 dB, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 dB nach dem getrennten Verfahren gemäß PLS Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 19 von 39 5.3 Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschemissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in [PLS] genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen „auf der sicheren Seite“, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, sodass das zusammengefasste Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: LWATm = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 ∙ log (B ∙ N) in dB(A) mit KD = 2,5 ∙ log (f ∙ B - 9) in dB(A). Hierbei ist: LW0= 63 dB(A) der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde, KPA der Zuschlag für Parkplatzart, KI der Zuschlag für die Impulshaltigkeit, KD der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 5, KStrO der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Kapitel 8.2.1 der Studie 6, N die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde), B die Bezugsgröße (hier: Nettoverkaufsfläche in m²), f die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße. 5 Der nach PLS ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich. 6 Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 20 von 39 Die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße ist in der Parkplatzlärmstudie für die jeweilige Parkplatzart vorgegeben. Im vorliegenden Fall eines Verbrauchermarktes ist der Wert für f mit 0,07 Stellplätzen/m²-NettoVerkaufsfläche anzusetzen. Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: • Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wird bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. • Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes sind asphaltiert bzw. mit einer ebenen Pflasterung aus Betonsteinen ohne Fase und Fugen ≤ 3 mm ausgeführt. Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Mitarbeiter und Kunden basiert auf den in [PLS] aufgeführten Anhaltswerten für die im vorliegenden Fall betrachtete Parkplatzart. Folgende Ansätze werden gewählt: Tabelle 11: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der PLS Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B Verbrauchermarkt > 5.000 m² N = Bewegungen/(B0∙h) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr ungünstigste Nachtstunde 0,1 --- 1 m² Netto-Verkaufsfläche Schallemission des Parkplatzes Gemäß [PLS] berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in dB(A): Tabelle 12: Bez. PMarkt Gutachten-Nr.: Projekt: Schallemission des Parkplatzes Bezugsgröße B Netto-Verkaufsfläche Wert für B in m² bzw. Anzahl 799 N N Tag Nacht h-1 h-1 dB dB dB 0,10 --- 3 4 4,2 KPA KI KD I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde LWATm LWATm Tag Nacht dB dB(A) dB(A) 0 93,2 --- KStrO Textteil - Langfassung Seite 21 von 39 Da die Öffnungszeiten des Marktes mit 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt werden, ist bei Ausschöpfung des gesamten Betriebszeitraumes nicht auszuschließen, dass auch nachts, d. h. vor 6:00 Uhr und nach 22:00 Uhr, Fahrbewegungen von Mitarbeiter- und Kunden-Pkw stattfinden. Anhaltswerte für die Bewegungshäufigkeit in der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden weder in [PLS] noch in [HSVV Heft 42-2] benannt. Zur Abschätzung des zu erwartenden Verkehrs werden typische Belegungsganglinien für Stellplätze von Discountern [PLSM] herangezogen. Hiernach ist mit einem prozentualen Anteil des Verkehrsaufkommens in der letzten Stunde der Parkplatznutzung von ca. 0,7 % des Tagesverkehrs zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird hiernach die Bewegungshäufigkeit in der ungünstigsten vollen Nachtstunde mit ca. 9 Bewegungen abgeschätzt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 dB(A) zu rechnen. 5.4 Geräusche von Einkaufswagen-Depots Auf Betriebsgrundstücken von Einkaufsmärkten, Verbrauchermärkten, Discountern, Getränkemärkten usw. entstehen beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen Geräusche im Bereich der Sammelboxen. Anhaltswerte für die Schallemissionen dieser Vorgänge werden in [HLUG Heft 3] genannt. Hiernach ist für ein Ereignis pro Stunde folgender Schallleistungspegel bei Verwendung des Takt-Maximal-Pegelverfahrens anzusetzen: Tabelle 13: Emissionsparameter Geräusche von Einkaufswagen-Depots Geräuschquelle Schallleistungspegel je Vorgang Anzahl der Vorgänge Gesamtschallleistungspegel Geräuschspitzen Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen mit Metallkörben LWAT,1h = 72 dB(A) 1.278 über einen Zeitraum von 16 h/d LWAT,1h = 103,1 dB(A) LWAmax = 106 dB(A) 5.5 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 22 von 39 5.5.1 Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend [HLUG Heft 3] für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkws folgender längenbezogener Schallleistungspegel angesetzt: Tabelle 14: Emissionsparameter Fahrvorgänge Lkw Geräuschquelle Längen- und zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel Geräuschspitzen LWA’,1h = 63 dB(A) LWA = 105 dB(A)7 LWA,max = 108 dB(A)8 Fahrvorgänge Lkw Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der [PLS] anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der [RLS-90] verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der [RLS-90]) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird gemäß [PLS] ein mittlerer MaximalSchallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 dB(A) angegeben. Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =108 dB(A) gemäß [HLUG Heft 3] angesetzt. 5.5.2 Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen [HLfU Heft 192], [PLS]; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. 7 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von ≥ 105 kW, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 dB auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 dB(A) unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 8 siehe Absatz „Kurzzeitige Geräuschspitzen“ Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 23 von 39 Rangiergeräusche Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei ist ein Schallleistungspegel LWA während des Rangierens in Höhe von 99 dB(A) unabhängig von der Motorleistung anzusetzen. Bei einer mittleren Rangierdauer von 2 Minuten pro Lkw berechnet sich folgender Schallleistungspegel. Tabelle 15: Emissionsparameter Leerlauf und Rangieren Lkw Geräuschquelle Rangieren eines Lkws Schallleistungspegel Geräuschspitzen LWA,1h = 84 dB(A) LWAmax = 108 dB(A) Lkw-Parkvorgang Für einen Parkvorgang eines Lkws (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die ungünstigste Nachtstunde9: Tabelle 16: Emissionsparameter Parkvorgang Lkw Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen 1 Lkw-Parkvorgang Tageszeitraum LWA,16h = 71 dB(A) ungünst. Nachtstunde LWA, 1h = 83 dB(A) LWAmax = 108 dB(A) Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt gemäß [PLS] folgenden mittleren Schallleistungspegel: Tabelle 17: Emissionsparameter fahrzeuggebundene Kühlaggregate Geräuschquelle Kühlaggregate Dieselbetrieb 9 Schallleistungspegel Geräuschspitzen LWA = 97 dB(A) - Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 14 dB, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche KI = 3 dB, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 dB nach dem getrennten Verfahren gemäß PLS Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 24 von 39 In diesem Fall wird angenommen, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr bei einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten betrieben wird. Die [PLS] verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht „Stand der Lärmminderungstechnik bei Fahrzeugen mit lärmrelevanten Zusatzaggregaten – Ladehilfen“. 5.5.3 Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone Die Anlieferungszone des Marktes befindet sich an der Westseite des Gebäudekomplexes. Während der Anlieferung erfolgen Abstell- und Startvorgänge von Lkw sowie Be- und Entladevorgänge von Paletten und Rollcontainern. Die Ermittlung der Geräuschemissionen von Lkw-Geräuschen und Ladevorgängen erfolgt auf der Grundlage des [HLfU Heft 192] und der [PLS]. Ladevorgänge in der Anlieferungszone Bei der Be- und Entladung der Lkw im Bereich der Anlieferungszone finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze gemäß [HLfU Heft 192] für die Verladung von Waren werden nachstehend aufgeführt. Tabelle 18: Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone Anlieferung Lkw Rampenart Außenrampe Torrand ohne Abdichtung Überladeart Ladebordwand Ladefläche Holz mit Plane Entladung Beschreibung Vorgänge Beladung Verladesituation Gutachten-Nr.: Projekt: LWAT,1h in dB(A) --- --- --- --- --- --- --- --- Paletten mit Hubwagen --- Rollcontainer (RC) 78,7 Paletten mit Kleinstapler 78,0 Festsetzen der Ladung 79,5 I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde LWAmax in dB(A) --- --- 111 102 Textteil - Langfassung Seite 25 von 39 Tabelle 19: Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Kühl-Lkw im Bereich der Anlieferungszone Verladesituation LWAT,1h in dB(A) Vorgänge Rampenart Außenrampe Torrand ohne Abdichtung Überladeart Ladebordwand Ladefläche Riffelblech --- --- --- --- --- --- --- --- Paletten mit Hubwagen --- Rollcontainer (RC) 77,9 Paletten mit Kleinstapler 78,0 Festsetzen der Ladung 79,5 Beladung Anlieferung Kühl-Lkw Entladung Beschreibung LWAmax in dB(A) --- --- 111 102 Die Schallleistungspegel gelten für jeweils einen Vorgang, bezogen auf eine Stunde Beurteilungszeitraum. Das Festsetzen der Ladung wird je Lkw berücksichtigt. Für die Schallimmissionsprognose werden folgende Anzahlen von Lkw bzw. zu entladenden Paletten/Rollcontainern je Lkw berücksichtigt: Tabelle 20: Berücksichtigte Anzahlen an Vorgängen in der Schallimmissionsprognose (Tageszeitraum) Vorgang Tageszeitraum 7:00-20:00 Uhr Verladesituation Ruhezeitraum 6:00-7:00 Uhr/ 20:00-22:00 Uhr Anzahl Lkw Paletten je Lkw RC je Lkw Anzahl Lkw Paletten je Lkw RC je Lkw Anlieferung Frischware Anlieferung Kühl-Lkw 1 10 --- 2 5 5 Anlieferung Hauptfuhre Anlieferung Lkw 1 20 --- --- --- --- 5.6 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Die gegenständlichen Planungen sehen technische Anlagen vor, die im Freien betrieben werden. Die immissionsschutztechnisch relevanten Anlagen und Aggregate sind in Tabelle 21 angegeben. Tabelle 21: Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen Anlagenbezeichnung Standort/Lage Schallleistungspegel LWA in dB(A) Tag Nacht Trockenrückkühler Dachfläche 80 80 Kühlaggregat Dachfläche 75 75 Klimaaggregat vor der Nordfassade 75 75 Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 26 von 39 Die Schallemissionen der vorhandenen Anlagen werden mit Schallleistungspegeln von vergleichbaren Anlagen angesetzt. 5.7 Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der [DIN EN ISO 12354-4] beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R′ der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: S LW = Lp,in + Cd - R' + 10 ∙ log (S ) in dB(A). 0 Hierbei ist: LW der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in dB, Lp,in der Schalldruckpegel in 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in dB, R' das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in dB, Cd der Diffusitätsterm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in dB, S die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², S0 die Bezugsfläche (1 m²). Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: S -Ri i R' = -10 ∙ log [∑m i=1 S ∙ 10 ⁄10 + ∑m+n i=m+1 A0 S ∙ 10-Dn,e,i ⁄10 ] dB(A). Hierbei ist: Ri das Schalldämm-Maß des Bauteils i in dB, Si die Fläche des Bauteils i in m², Dn,e,i die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in dB, A0 die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), m die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, n die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. Der Wert des Diffusitätsterms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätsterm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -5 dB an. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 27 von 39 Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen des Gebäudes werden durch Auflagen in der Baugenehmigung zum Betrieb der Tanzschule maximal ermittelt und wie folgt angesetzt: Tabelle 22: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in dB(A) vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen am Tag Raumbezeichnung 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 kHz LpA,in in dB(A) 2 kHz 4 kHz 8 kHz Tag Nacht 86 80 72 93 7010 Gebäudebezeichnung Übungsräume Tanzschule 72 75 82 87 89 Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden entsprechend den vorhandenen und geplanten Bauausführungen frequenzabhängig eingesetzt. In der Prognose werden für die Fassaden und das Dach folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt: Tabelle 23: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Bauteil Bau-Schalldämm-Maße Ri in dB 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 kHz 2 kHz 4 kHz 8 kHz 10 9 10 13 14 Rw,i in dB Tore und Türen Fenster gekippt 5 7 6 10 Die Schallabstrahlung von Dach- oder Fassadenbauteilen ist gegenüber den Fenstern nicht immissionsrelevant und bleibt deswegen unberücksichtigt. 10 Bei einem Innenpegel LpA,in von 70 dB(A) zur Nachtzeit sind die Parkplatzgeräusche sowie die Abfahrt der Pkw maßgeblich für die Geräuschsituation an den maßgeblichen bestehenden Immissionsorten Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 28 von 39 6 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 6.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 28. Mai 2021 durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 3 dargestellten Immissionsorte betrachtet. © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 29 von 39 Für die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen wird im Zuge dieser schalltechnischen Untersuchung eine Schutzbedürftigkeit von Allgemeinen Wohngebiet (WA) angesetzt. Des Weiteren werden 3 weitere Immissionsorte zur Prüfung eines maximalen Emissionsansatzes mit in die Berechnung aufgenommen. Für diese Immissionsorte wird aufgrund der Baugenehmigung der Tanzschule11 eine Schutzbedürftigkeit von Mischgebieten (MI) angesetzt. Hierfür gelten die in Tabelle 24 angegebenen Immissionsrichtwerte gemäß [TA Lärm] für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 24: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A) Tag Nacht IP01/Gebäude 1, EG, Büro WA 55 40 IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9 WA 55 40 IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15 WA 55 40 IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4 WA 55 40 IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10 WA 55 40 IP03/Gebäude 2, EG, WE WA 55 40 IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2 WA 55 40 IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6 WA 55 40 IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1 WA 55 40 IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5 WA 55 40 IP04/Gebäude 2, EG, Therapie WA 55 40 IP05/Gebäude 3, EG, links WA 55 40 IP06/Gebäude 3, EG, rechts WA 55 40 IP06/Gebäude 3, 1.OG WA 55 40 IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG* MI 60 45 IP_B02/Im Vogeldreisch 1 NOF, 1.OG* MI 60 45 IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG* MI 60 45 * bereits im Bestand vorhandene Wohnbebauung 6.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt gemäß [DIN ISO 9613-2]. Hierzu wird die qualitätsgesicherte Software MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in ihrer aktuellen Softwareversion (1.2.0.4) verwendet. 11 In der Baugenehmigung der Tanzschule sind unter Punkt 4 schalltechnische Auflagen festgesetzt. Die Tanzschule darf demnach nur so betrieben werden, dass die verursachten Geräuschimmissionen an den Wohnhäusern „Im Vogeldreisch 1 – 6“ und „Oelder Tor 16 – 18“ 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der ungünstigsten Nachtstunde nicht überschreiten. Aufgrund der Vorbelastung durch den Verbrauchermarkt kann demnach nur ein Schutzanspruch von Mischgebieten (MI) vorliegen. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 30 von 39 Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 8.000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel mit einer Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden – soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant – berücksichtigt. Im Falle einer für die Berechnungen relevanten Topografie des Untersuchungsgebietes wird diese in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem Berechnungsverfahren der [DIN ISO 9613-2] wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in dB(A) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen12 berechnet: LAT (DW) =LW + DC - A in dB(A). Hierbei ist: LAT(DW) der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, LW der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, DC die Richtwirkungskorrektur, A = Adiv + Aatm + Agr + Abar, Adiv die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, Aatm die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, Agr die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, Abar die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes wird im gegenständlich angewendeten alternativen Berechnungsverfahren der [DIN ISO 9613-2] oktavunabhängig13 berechnet. Aufbauend auf dem LAT(DW) wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) berechnet, bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden gemäß [DIN ISO 9613-2] durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: LAT (LT) = LAT (DW)- Cmet in dB(A). Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt: Cmet = C0 {1 − 10 ∙ Cmet = 0 (𝒉𝑠 + 𝒉𝑟 ) 𝒅𝑝 } wenn dp > 10 ∙ (hs + hr ), wenn dp ≤ 10 ∙ (hs + hr ). 12 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 13 Formeln (10,11) der DIN ISO 9613-2 Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 31 von 39 Hierbei ist: hs die Höhe der Quelle in Meter, hr die Höhe des Aufpunktes in Meter, dp der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, C0 ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und –richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in dB. Der Faktor C0 wird – basierend auf den Vorgaben der [DIN ISO 9613-2] – entsprechend den landesspezifischen Vorgaben [Cmet NW] berücksichtigt bzw. berechnet. -0,1 ∙ ∆Li (ε) C0(γ) = -10 ∙ log ∑i 10 ∙ hi (α) 100 . Hierbei ist: γ Mitwindwinkel für die Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort, i Laufindex der Windsektoren, Li(ε ) windrichtungsabhängige Pegeldämpfung in dB des i-ten Sektors, hi(α ) relative Häufigkeit in Prozent der Windrichtung im i-ten Sektor. Die Windrichtungsverteilung wird hierzu den Daten der Wetterstation Rietberg entnommen. Die grafische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. 6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen 6.3.1 Beurteilungspegel Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen auf die geplante Wohnanlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätzen mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 32 von 39 Tabelle 25: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sowie den Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss * IRWT in dB(A) Lr,T in dB(A) IRWN in dB(A) Lr,N in dB(A) IP01/Gebäude 1, EG, Büro 55 59 40 45 IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9 55 60 40 47 IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15 55 61 40 47 IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4 55 61 40 46 IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10 55 61 40 47 IP03/Gebäude 2, EG, WE 55 50 40 34 IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2 55 51 40 35 IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6 55 53 40 38 IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1 55 52 40 35 IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5 55 53 40 38 IP04/Gebäude 2, EG, Therapie 55 51 40 34 IP05/Gebäude 3, EG, links 55 60 40 35 IP06/Gebäude 3, EG, rechts 55 59 40 35 IP06/Gebäude 3, 1.OG 55 59 40 38 IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG* 60 55 45 38 IP_B02/Im Vogeldreisch 1 NOF, 1.OG* 60 56 45 44 IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG* 60 55 45 43 bereits im Bestand vorhandene Wohnbebauung Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten zum Teil überschritten werden. Die Überschreitung beträgt dabei bis zu 6 dB. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte durch die Abfahrbewegungen von Pkw überschritten. Derzeit ist der Markt im Zeitraum zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet. Die Baugenehmigung für den Verbrauchermarkt regelt jedoch keine Öffnungszeiten. Demnach hat der Betreiber das Recht, den Markt auch über die bisherigen Öffnungszeiten hinaus zu öffnen. Auf Grundlage der Berechnungsergebnisse zur Tages- und Nachtzeit sind daher schalltechnische Minderungsmaßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner des Wohnquartieres umzusetzen. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 33 von 39 6.3.2 Betrachtung der Vorbelastung Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine unzulässige Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Auf eine nähere Untersuchung kann daher u. E. verzichtet werden. 6.3.3 Kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 dB; nachts IRWN+20 dB) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. 6.3.4 Tonhaltigkeit Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird vorausgesetzt, dass das geplante Vorhaben nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung errichtet und betrieben wird und somit Tonhaltigkeiten im Anlagengeräusch nicht zu berücksichtigen sind. Zuschläge für Tonhaltigkeiten gemäß [TA Lärm], Anhang A.2.5.2, werden daher bei der Prognose nicht vergeben. Die Maßnahmen zur Lärmminderung an den Gebäuden und an den technischen Anlagen sind in der Form auszulegen, dass im Immissionsbereich keine relevanten tonhaltigen Geräusche auftreten. 6.3.5 Geräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben Zur Beurteilung der vom Vorhaben ausgehenden Geräuschimmissionen müsste die [TA Lärm] herangezogen werden. Jedoch ist nach Ziffer 1. h) der [TA Lärm] diese nicht für soziale Anlagen anzuwenden. Eine Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte der [TA Lärm] ist daher durch den Betrieb des Vorhabens nicht zu prognostizieren. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 34 von 39 7 Notwendige Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan Hinweis Inwieweit die im Folgenden genannten Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan sich tatsächlich als Festsetzung oder aber als Hinweis oder Empfehlung im Bebauungsplan wiederfinden, obliegt der planaufstellenden Behörde. Nach Ziffer 3.1 [TA Lärm] gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen, dass diese nur errichtet und betrieben werden dürfen, sofern keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind (Richtwerteinhaltung) und Vorsorge gegen die Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen getroffen wird, indem dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung durchgeführt werden. Beides gilt nach Ziffer 4.1 [TA Lärm] ebenso für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. In beiden Fällen wird auf die Einhaltung des Stands der Lärmminderung verwiesen. Nach Ziffer 2.5 [TA Lärm] beschreibt dieser den Stand der Technik nach § 3 Abs. 6 [BImSchG] bezogen auf die Lärmminderung. Er schließt Maßnahmen an den Quellen ebenso ein wie Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg und an den schutzbedürftigen Räumen. Im vorliegenden Fall sind für das geplante Vorhaben die Geräuschemissionen im Bereich der Anlieferungszone sowie des Parkplatzes maßgeblich. Diese Emissionsquellen gehören jedoch nicht zum geplanten Vorhaben, sodass auf dem Ausbreitungsweg bzw. am geplanten Vorhaben schalltechnische Minderungsmaßnahmen umzusetzen sind. Bei einem A-bewerteten Beurteilungspegel Lr von mehr als 55 dB(A) im Tageszeitraum bzw. von mehr als 40 dB(A) in der ungünstigsten vollen Nachtstunde sind nach [TA Lärm] die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete überschritten. Wie die Berechnungsergebnisse im Kapitel 6.3.1 zeigen werden geltenden Immissionsrichtwerte an einigen der untersuchten Immissionsorten überschritten. Aufgrund der Lage der Immissionsorte und der Emissionsquellen sind schalltechnische Maßnahmen, wie die Errichtung einer Schallschutzwand, auf den Ausbreitungsweg nicht praktikabel. Hingegen können schalltechnische Minderungsmaßnahmen an den Immissionsorten des Vorhabens nach dem Stand der Technik umgesetzt werden. Nach der [TA Lärm] befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes [DIN 4109-1]. Durch nicht zu öffnende Fenster, also mit einer geschlossenen Fassade, kann demnach dafür gesorgt werden, dass sich keine maßgeblichen Immissionsorte an den kritischen Fassadenteilen befinden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 35 von 39 Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind die Fassaden, deren Beurteilungspegel Lr über 55 dB(A) zur Tageszeit und/oder über 40 dB(A) in der ungünstigsten vollen Nachtstunde aufweisen (siehe Anhang C) im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Der Immissionsschutz ist an diesen Fassaden durch bautechnische bzw. grundrisstechnische Maßnahmen wie folgt sicherzustellen: • Ausschluss von Fenstern zu gemäß [DIN 4109-1] schutzbedürftigen Räumen durch eine geeignete Grundrissgestaltung oder durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen erfolgen. • Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung des Immissionsrichtwertes 0,5 m vor den genutzten Fenstern von schutzbedürftigen Räumen, d. h. dem dauernden Aufenthalt dienenden Räumen, gewährleistet wird. • Von der vorgenannten Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigung durch einen gutachterlichen Einzelnachweis ermittelt wird, dass der Einzelhandelsstandort aufgegeben wurde oder durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper, sonstiger baulicher bzw. betriebsbezogener Anlagen oder betriebliche Maßnahmen (wie z. B. Lärmschutzwände, Verglasungen, etc.) die Lärmwerte eingehalten werden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 36 von 39 8 Angaben zur Qualität der Prognose Ausbreitungsberechnung Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Für das Prognoseverfahren der [DIN ISO 9613-2] wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert (Tabelle 26): Tabelle 26: Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO 9613-2 Mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in dB Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in dB 0<h<5 ±3 ±3 5 < h < 30 ±1 ±3 Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich dabei auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der [DIN ISO 9613-2] festgelegt sind und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Da es sich bei dem Prognoseverfahren der [DIN ISO 9613-2] um ein Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der [DIN ISO 9613-2] bei der Betrachtung einer Einzelquelle gemäß [Piorr 2001] einer Standardabweichung σProg von 1,5 dB. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen (Gewerbelärm) basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur, insbesondere Studien und Berichten unterschiedlicher Landesbehörden und basieren auf eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich dabei in der Regel im Rahmen eines konservativen Maximalansatzes auf den schalltechnisch ungünstigsten Betriebszustand. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 37 von 39 Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen der Gewerbebetriebe basieren auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Gewerbebetrieben. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Prognosesicherheit Die Ergebnisse der gegenständlichen Schallimmissionsprognose in Bezug auf Gewerbe-/Sport-/Freizeitlärm werden im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen und vorausgesetzt der Einhaltung der im Gutachten beschriebenen Betriebsweisen bzw. Anlagenauslastungen und Rahmenbedingungen als auf der sicheren Seite liegend abgeschätzt. Die Prognosesicherheit wird daher mit +0 dB/-3 dB abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 38 von 39 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. B.Sc. Andre Schmele Projektleiter Berichtserstellung und Auswertung Dipl.-Ing. Matthias Brun Fachlich Verantwortlicher (Geräusche) Prüfung und Freigabe Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Textteil - Langfassung Seite 39 von 39 Anhang Verzeichnis des Anhangs A Tabellarisches Emissionskataster B Grafisches Emissionskataster C Dokumentation der Immissionsberechnung D Immissionspläne E Lagepläne F Windstatistik Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 1 von 26 A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 2 von 26 Legende Emissionsberechnung TA Lärm Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Laufende Emissionsquellenortskennzahl Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche Nummern. Kommentar Gruppe RW Ost/HW Nord hQ m m DO KT KI Lw/LmE dB dB dB dB(A) Bezeichnung der Emissionsquelle Bezeichnung der Emissionsquellengruppe Koordinatenangabe Höhe der Emissionsquelle Index = D → Die Quelle befindet sich über einem Dach. Richtwirkungsmaß Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit Schallleistungspegel der Emissionsquelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Emissionsquelle. Der Wert Lw/LmE beinhaltet bereits die in den Spalten „num.Add.“, „Bez.Abst.“, „Messfl./Anz.“ sowie „Anz.“ getätigten Angaben. Der grundlegende Schallleistungspegel der Emissionsquelle kann der Spalte „LWA Input“ entnommen werden. num.Add. dB Korrekturfaktor num.Add. = leer → keine numerische Addition bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt. Bez.Abst. m Messfl./Anz. m²/- Anz. - MM dB Einw.T RwID min - ST - Messabstand zur Emissionsquelle Bez.Abst. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar. Eintragung der Messfläche/Fläche des schallabstrahlenden Bauteils oder Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke. Messfl./Anz. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Anz. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar. Minderungsmaßnahme an der Emissionsquelle MM = leer → keine Minderung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt. Einwirkzeit der Emissionsquelle Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum RwID = leer → keine Schalldämmung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt. Statusfeld ST = 1 → Die Emissionsquelle ist eine kurzzeitige Geräuschspitze. ST = -1 → Die Emissionsquelle ist nicht in den Berechnungen berücksichtigt. ST = leer → Die Emissionsquelle ist eine Standard-Emissionsquelle. T/RZ/N Lw/Lp Input dB(A) Tageszeit/Ruhezeit/Nachtzeit Grundlegender Schallleistungspegel/-druckpegel der Emissionsquelle Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 3 von 26 Tageszeitraum Nr. 101 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 121 122 123 124 125 126 127 Kommentar Gruppe Kunden + Mitarbeiter Parkplatz Lkw Anlieferung Lkw Anlieferung Kühlaggregat Lkw Rangieren Lkw Kühlaggregat Lkw Parken Entsichern Ware RC entladen Kühl-Lkw Paletten entladen Paletten entladen Kühl-Lkw Kleinlieferanten Anlieferung Kleinlieferant Parken/Entladen Klimaaggregat Trockenrückkühler Kühlaggregat EKW-Depot Pkw Parkplatz Pkw An-Abfahrt Fenster NWF Fenster NOF Fenster SOF SP Pkw SP Entladung SP Lkw Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt hQ DO KT m dB dB dB KI Lw/LmE Lw/LmE T RZ dB(A) dB(A) 0,5 1,0 3,0 1,0 3,0 1,0 1,5 1,5 1,5 1,5 0,5 0,5 1,0 0,5 D 0,5 D 1,0 0,5 0,0 3,5 2,0 3,0 1,0 1,5 1,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 93,2 108,0 97,0 87,2 97,0 77,0 82,5 77,9 91,0 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 102,2 78,8 112,0 84,3 83,6 89,6 99,5 111,0 108,0 93,2 108,0 100,0 87,2 100,0 77,0 82,5 87,9 78,0 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 95,8 78,8 105,0 84,3 83,6 89,6 99,5 111,0 108,0 num Add dB 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 num Bez Add RZ Abst dB m 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Messfl m² Anz Anz T 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 120,0 0,0 3,5 3,0 12,0 0,0 0,0 0,0 0 2 1 2 1 0 2 0 20 10 1 0 0 0 0 1038 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anz RZ MM dB 0 2 2 2 2 0 2 10 0 10 1 0 0 0 0 240 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MM EinwT EinwT Rw ST T RZ ID min min Lw/Lp Input dB(A) 780,0 1,1 1,1 60,0 15,0 780,0 60,0 0,0 60,0 60,0 0,9 780,0 780,0 780,0 780,0 60,0 780,0 0,2 600,0 600,0 600,0 780,0 780,0 780,0 93,2 105,0 97,0 84,2 97,0 71,0 79,5 77,9 78,0 78,0 92,0 58,0 75,0 80,0 75,0 72,0 58,0 92,0 93,0 93,0 93,0 99,5 111,0 108,0 180,0 1,1 1,1 60,0 15,0 180,0 60,0 60,0 0,0 60,0 0,9 180,0 180,0 180,0 180,0 60,0 180,0 0,2 120,0 120,0 120,0 180,0 180,0 180,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 Nachtzeitraum Nr. Kommentar Gruppe 102 103 115 116 117 118 120 121 122 123 124 125 Pkw Parkplatz Abfahrt Pkw Abfahrt Klimaaggregat Trockenrückkühler Kühlaggregat EKW-Depot Pkw Parkplatz Pkw An-Abfahrt Fenster NWF Fenster NOF Fenster SOF SP Pkw Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Verbrauchermarkt Gutachten-Nr.: Projekt: hQ DO KT m dB dB 0,5 0,5 1,0 0,5 D 0,5 D 1,0 0,5 0,0 3,5 2,0 3,0 1,0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 KI num Add dB Bez Abst m Messfl m² Anz Anz N dB Lw/LmE N dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 76,5 101,6 75,0 80,0 75,0 81,5 77,0 102,0 61,3 60,6 66,6 99,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0 3,5 3,0 12,0 0,0 0 9 0 0 0 9 0 10 0 0 0 0 I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde dB EinwT N min 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 60,0 0,3 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 0,1 60,0 60,0 60,0 60,0 Rw ID 1 1 1 ST Lw/Lp Input dB(A) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 67,0 92,0 75,0 80,0 75,0 72,0 67,0 92,0 70,0 70,0 70,0 99,5 Anhang Seite 4 von 26 B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 5 von 26 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Maßstab: keine Angabe Hinweis: Bei den dargestellten Quell-Nummern ist zu beachten, dass einzelne von ihnen nicht dargestellt werden, wenn diese nahe bei- oder übereinander liegen. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Anhang Seite 6 von 26 C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 7 von 26 Legende Immissionsberechnung TA Lärm Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Laufende Emissionsquellenortskennzahl Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche Nummern. Kommentar Gruppe LAT dB(A) Bezeichnung der Emissionsquelle Bezeichnung der Emissionsquellengruppe Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. DC dB DT +RT MM dB dB dB KT/KI Cmet dB dB Richtwirkungskorrektur Enthält KO sowie DO. DI ist separat ausgewiesen. Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum. Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit Minderungsmaßnahme an der Emissionsquelle MM = leer → keine Minderung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt. Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Meteorologie-Korrektur-Faktor Die Größe ist abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet. d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Immissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung gibt der Wert die Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort an. Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist bei Linien- bzw. Flächenquellen u. U. nicht händisch überprüfbar. DI Abar Adiv dB dB dB Aatm Agr Refl.Ant. dB dB dB Lw/LmE dB(A) Richtwirkungsmaß Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist u. U. nicht händisch überprüfbar. Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption. Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts. Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden. Ist energetisch im LAT enthalten. Schallleistungspegel der Emissionsquelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Emissionsquelle. Der Wert Lw/LmE beinhaltet bereits die in den Spalten „num.Add.“, „Bez.Abst.“, „Messfl./Anz.“ sowie „Anz.“ getätigten Angaben. Der grundlegende Schallleistungspegel der Emissionsquelle kann der Spalte „LWA Input“ entnommen werden. T/RZ/N - Tageszeit/Ruhezeit/Nachtzeit Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 8 von 26 Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort/ Bezeichnung Fassade Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in dB(A) Höhe des IO in m IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG 54,8 5,0 IP_B02/Im Vogeldreisch 1, NOF, 1.OG 55,7 5,0 IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG 54,9 5,0 IP01/Gebäude 1, EG Büro 58,8 2,0 IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9 60,3 5,0 IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15 60,6 8,0 IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4 60,5 5,0 IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10 60,8 8,0 IP03/Gebäude 2, EG, WE 49,6 2,0 IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2 51,3 5,0 IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6 52,5 8,0 IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1 52,2 5,0 IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5 53,3 8,0 IP04/Gebäude 2, EG Therapie 50,5 2,0 IP05/Gebäude 3, EG, links 59,7 2,0 IP06/Gebäude 3, EG, rechts 59,3 2,0 IP06/Gebäude 3, 1.OG 59,3 5,0 Die maßgeblichen Immissionsorte sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP02 und IP05, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung am ehesten zu erwarten14. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 14 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch „am ehesten“ an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 9 von 26 IP02/Gebäude 1 2.OG WE10 Nr. Kommentar Gruppe 101 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 121 122 123 124 Kunden + Mitarbeiter Parkplatz Lkw Anlieferung Lkw Anlieferung Kühlaggregat Lkw Rangieren Lkw Kühlaggregat Lkw Parken Entsichern Ware RC entladen Kühl-Lkw Paletten entladen Paletten entladen Kühl-Lkw Kleinlieferanten Anlieferung Kleinlieferant Parken/Entladen Klimaaggregat Trockenrückkühler Kühlaggregat EKW-Depot Pkw Parkplatz Pkw An-Abfahrt Fenster NWF Fenster NOF Fenster SOF 125 126 127 SP Pkw SP Entladung SP Lkw Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Sum Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt LAT DC T dB(A) dB DT +RT dB dB 2,8 3,0 3,0 3,0 2,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,9 2,9 3,0 3,0 3,0 5,9 6,0 6,0 0,0 26,3 25,3 9,0 14,0 0,0 9,0 12,0 12,0 9,0 27,5 0,0 0,0 0,0 0,0 10,5 0,0 35,7 1,2 1,2 1,2 1,9 4,0 4,8 4,0 4,8 1,9 4,0 6,0 4,0 4,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8 1,8 1,8 1,8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2,8 3,0 3,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 LAT DC T dB(A) dB DT +RT dB dB 3,0 3,0 3,0 2,9 2,8 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 3,0 2,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 6,0 6,0 6,0 0,0 26,3 25,3 9,0 14,0 0,0 9,0 12,0 12,0 9,0 27,5 0,0 0,0 0,0 0,0 10,5 0,0 35,7 1,2 1,2 1,2 1,9 4,0 4,8 4,0 4,8 1,9 4,0 6,0 4,0 4,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8 1,8 1,8 1,8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1 0,1 0 0 0 0 0 0 0 0,1 0 0,8 0 0 0,7 1,2 1,3 0,8 1,1 1,1 3,0 2,9 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 57,6 49,4 41,0 36,3 44,1 33,1 31,3 35,7 32,8 36,8 32,2 16,9 17,4 36,9 31,8 55,8 32,0 30,0 46,1 45,8 34,4 60,8 66,3 64,7 63,7 MM KT/KI Cmet Cmet T RZ dB dB dB dB d(p) DI Abar m dB dB Adiv Aatm dB dB Agr dB Refl Lw/LmE Lw/LmE Ant T RZ dB dB(A) dB(A) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 29,2 24,2 24,2 61,7 59,9 61,7 65,6 65,6 65,6 65,6 24,3 61,8 82,4 67,4 68,1 37,8 55,0 60,0 46,5 45,2 57,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,8 0,2 0,1 0,0 3,7 1,5 0,0 0,0 14,2 40,3 38,7 38,7 46,8 46,6 46,8 47,3 47,3 47,3 47,3 38,7 46,8 49,3 47,6 47,7 42,5 45,8 46,6 44,3 44,1 46,2 0,2 0,1 0,1 0,4 0,4 0,4 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,5 0,3 0,4 0,4 0,1 0,5 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0 1,6 0,8 1,6 1,7 1,7 1,7 1,7 0,1 1,8 2,6 0,6 0,6 0,0 1,3 1,9 0,0 0,0 1,1 45,7 36,0 28,0 19,3 33,6 16,1 18,6 4,1 7,0 29,0 24,2 52,3 22,9 18,8 - 93,2 108,0 97,0 87,2 97,0 77,0 82,5 91,0 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 102,2 78,8 112,0 84,3 83,6 89,6 93,2 108,0 100,0 87,2 100,0 77,0 82,5 87,9 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 95,8 78,8 105,0 84,3 83,6 89,6 0 0 0 17,7 66,2 55,9 0 0 0 0,0 0,0 0,0 36,0 47,4 45,9 0,0 0,1 0,1 0,0 1,7 1,2 35,4 99,5 111,0 108,0 99,5 111,0 108,0 d(p) DI Abar Agr m dB dB dB dB dB Refl Lw/LmE Lw/LmE Ant T RZ dB dB(A) dB(A) 1 0,1 0 0 0 0 0 0 0 0,1 0 0,8 0 0 0,7 1,2 1,3 0,8 1,1 1,1 78,3 26,5 27,9 15,8 18,6 15,8 19,2 19,2 19,2 19,2 26,5 15,7 50,1 39,9 41,7 56,3 112,4 118,1 106,4 103,0 115,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,1 6,7 6,6 18,5 2,6 0,3 0,0 0,0 13,0 48,9 39,5 39,9 35,0 36,4 35,0 36,7 36,7 36,7 36,7 39,5 34,9 45,0 43,0 43,4 46,0 52,0 52,4 51,5 51,3 52,3 0,4 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,1 0,9 0,6 0,4 0,4 0,2 4,1 0,8 0,4 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 0,2 3,4 0,3 0,6 3,6 4,4 4,5 3,8 4,1 4,2 30,6 39,3 32,4 41,0 50,6 37,8 38,3 39,9 43,8 21,5 21,3 5,8 24,1 19,7 22,3 10,9 10,2 - 93,2 108,0 97,0 87,2 97,0 77,0 82,5 91,0 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 102,2 78,8 112,0 84,3 83,6 89,6 93,2 108,0 100,0 87,2 100,0 77,0 82,5 87,9 88,0 92,0 61,0 75,0 80,0 75,0 95,8 78,8 105,0 84,3 83,6 89,6 0 0 0 54,1 19,6 16,3 0 0 0 0,0 0,0 0,0 45,7 36,9 35,2 0,1 0,0 0,0 3,5 0,0 0,0 72,3 67,2 99,5 111,0 108,0 99,5 111,0 108,0 IP05/Gebäude 3 EG links Nr. Kommentar Gruppe 101 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 121 122 123 124 Kunden + Mitarbeiter Parkplatz Lkw Anlieferung Lkw Anlieferung Kühlaggregat Lkw Rangieren Lkw Kühlaggregat Lkw Parken Entsichern Ware RC entladen Kühl-Lkw Paletten entladen Paletten entladen Kühl-Lkw Kleinlieferanten Anlieferung Kleinlieferant Parken/Entladen Klimaaggregat Trockenrückkühler Kühlaggregat EKW-Depot Pkw Parkplatz Pkw An-Abfahrt Fenster NWF Fenster NOF Fenster SOF 125 126 127 SP Pkw SP Entladung SP Lkw Gutachten-Nr.: Projekt: Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Sum Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt 42,3 46,5 38,7 50,4 56,2 47,2 44,8 49,2 46,3 50,3 28,9 31,0 16,8 35,0 29,6 28,3 22,6 21,5 34,3 33,3 25,1 59,7 53,2 78,3 76,2 MM KT/KI Cmet Cmet T RZ dB dB dB dB I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Adiv Aatm Anhang Seite 10 von 26 Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort/ Bezeichnung Fassade Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in dB(A) Höhe des IO in m IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG 38,3 5,0 IP_B02/Im Vogeldreisch 1, NOF, 1.OG 43,5 5,0 IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG 42,6 5,0 IP01/Gebäude 1, EG Büro 44,8 2,0 IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9 46,7 5,0 IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15 47,2 8,0 IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4 46,3 5,0 IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10 46,9 8,0 IP03/Gebäude 2, EG, WE 33,9 2,0 IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2 35,3 5,0 IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6 37,5 8,0 IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1 35,2 5,0 IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5 37,6 8,0 IP04/Gebäude 2, EG Therapie 33,9 2,0 IP05/Gebäude 3, EG, links 35,2 2,0 IP06/Gebäude 3, EG rechts 35,1 2,0 IP06/Gebäude 3, 1.OG 37,9 5,0 Der maßgebliche Immissionsort ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP01, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten15. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 15 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch „am ehesten“ an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 11 von 26 IP01/Gebäude 1 2.OG WE15 Nr. Kommentar 102 103 115 116 117 118 120 121 122 123 124 Pkw Parkplatz Abfahrt Pkw Abfahrt Klimaaggregat Trockenrückkühler Kühlaggregat EKW-Depot Pkw Parkplatz Pkw An-Abfahrt Fenster NWF Fenster NOF Fenster SOF 125 SP Pkw Gutachten-Nr.: Projekt: Gruppe Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Tanzschule Sum Verbrauchermarkt LAT N dB(A) DC DT MM dB dB dB KT/KI Cmet N dB dB 39,3 37,7 16,4 36,2 31,1 45,0 27,4 25,9 21,3 20,3 9,9 47,2 67,4 2,9 2,9 3,0 2,9 2,9 3,0 3,0 3,0 5,9 6,0 6,0 0,0 23,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 27,8 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,7 0,0 0 0,0 d(p) DI Abar Adiv Aatm Agr m dB dB dB dB dB Refl Ant dB Lw/LmE N dB(A) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27,6 35,2 76,5 61,4 62,2 35,2 61,7 66,9 53,9 52,1 64,4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 10,7 0,2 0,2 0,0 3,4 1,2 0,0 0,0 13,6 39,8 41,9 48,7 46,8 46,9 41,9 46,8 47,5 45,6 45,3 47,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,1 0,5 0,4 0,2 0,2 0,2 0,1 0,3 2,3 0,1 0,1 0,0 1,8 2,2 0,0 0,7 1,6 24,5 23,3 5,5 27,5 22,7 41,5 18,8 15,2 - 76,5 101,6 75,0 80,0 75,0 81,5 77,0 102,0 61,3 60,6 66,6 0 15,6 0 0,0 34,8 0,0 0,0 - 99,5 I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 12 von 26 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach [DIN 4109-1]. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 dB höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 13 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 14 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 15 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Erdgeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 16 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 1. Obergeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 17 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 2. Obergeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 18 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Erdgeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 19 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 1. Obergeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 20 von 26 Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2] Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 2. Obergeschoss Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 21 von 26 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 22 von 26 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 23 von 26 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens © Land NRW (2022) dl-de/by-2-0 Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 24 von 26 F Windstatistik Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 25 von 26 Gutachten-Nr.: Projekt: I05 0568 21-2 Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde Anhang Seite 26 von 26