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Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung

                                    
                                        Immissionsschutz-Gutachten
Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 150 der Stadt Oelde

Dieser Bericht ersetzt den Bericht Nr. I05 0568 21-1 vom 15. Okt. 2021 vollständig.

Auftraggeber

RP-Finanz GmbH & Co. KG
Wohnquartier Im Vogeldreisch KG
Brummelweg 24
33415 Verl

Schallimmissionsprognose

Nr. I05 0568 21-2
vom 22. Mrz. 2022

Projektleiter

B.Sc. Andre Schmele

Umfang

Textteil

39 Seiten

Anhang

26 Seiten

Ausfertigung

Vorabzug

Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung
der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH.

Messstelle nach § 29b BImSchG
für Geräusche und Gerüche

Hauptsitz Ahaus
Fon +49 2561 44915-0

Niederlassung Berlin
Fon +49 30 6953999-60

www.normecuppenkamp.com
info-uppenkamp@normecgroup.com

Niederlassung Hamburg
Fon +49 40 43910762-0

Niederlassung Rheinland
Fon +49 2175 89576-0

Inhalt Textteil
Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 5
1

Grundlagen ........................................................................................................................................... 6

2

Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................................................... 8

3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.2.1

Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen .......................................................... 9
Schallschutz im Städtebau............................................................................................................................... 9
Orientierungswerte der DIN 18005 .................................................................................................................. 9
Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung................................ 10
Schallschutz in der Genehmigungsplanung ............................................................................................... 11
Gewerbelärm ................................................................................................................................................... 11

4
4.1
4.2
4.2.1

Beschreibung des Vorhabens ............................................................................................................ 15
Beschreibung der einwirkenden Gewerbebetriebe ................................................................................. 15
Beschreibung der Emissionsansätze ............................................................................................................. 16
Allgemeine Informationen ............................................................................................................................. 16

5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.6
5.7

Beschreibung der Emissionsansätze .................................................................................................. 19
Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen .............................................................................................. 19
Pkw-Parkvorgang............................................................................................................................................. 19
Parkplatzgeräusche ........................................................................................................................................ 20
Geräusche von Einkaufswagen-Depots...................................................................................................... 22
Geräusche von Lkw ........................................................................................................................................ 22
Fahrvorgänge................................................................................................................................................... 23
Weitere Lkw-Geräusche ................................................................................................................................. 23
Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone............................. 25
Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen .................................................... 26
Schallübertragung von Räumen ins Freie ................................................................................................... 27

6
6.1
6.2
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.3.4
6.3.5

Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse ...................................... 29
Untersuchte Immissionsorte ............................................................................................................................ 29
Beschreibung des Berechnungsverfahrens ................................................................................................ 30
Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen ................................................. 32
Beurteilungspegel ............................................................................................................................................ 32
Betrachtung der Vorbelastung ..................................................................................................................... 34
Kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen ............................................................................................................ 34
Tonhaltigkeit...................................................................................................................................................... 34
Geräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben ............................................................................ 34

7

Notwendige Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan...................................................... 35

8

Angaben zur Qualität der Prognose................................................................................................... 37

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Inhalt
Seite 2 von 39

Inhalt Anhang
A

Tabellarisches Emissionskataster

B

Grafisches Emissionskataster

C

Dokumentation der Immissionsberechnung

D

Immissionspläne

E

Lagepläne

F

Windstatistik

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:

Darstellung des Plangebietes

8

Abbildung 2:

Lage der schalltechnisch relevanten Nutzungen

15

Abbildung 3:

Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte

29

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:

Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005-1 Bbl. 1

Tabelle 2:

Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV

Tabelle 3:

Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die

9
11

Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

12

Tabelle 4:

Beurteilungszeiträume nach TA Lärm

12

Tabelle 5:

Außerhalb des Plangebietes befindliche gewerbliche Einrichtungen

15

Tabelle 6:

Betriebsbeschreibung Tageszeitraum

16

Tabelle 7:

Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum

17

Tabelle 8:

Geräuschspitzen im Tages- und Nachtzeitraum

18

Tabelle 9:

Emissionsparameter Pkw-Verkehrsbewegungen

19

Tabelle 10:

Emissionsparameter Parkvorgang Pkw

19

Tabelle 11:

Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der PLS

21

Tabelle 12:

Schallemission des Parkplatzes

21

Tabelle 13:

Emissionsparameter Geräusche von Einkaufswagen-Depots

22

Tabelle 14:

Emissionsparameter Fahrvorgänge Lkw

23

Tabelle 15:

Emissionsparameter Leerlauf und Rangieren Lkw

24

Tabelle 16:

Emissionsparameter Parkvorgang Lkw

24

Tabelle 17:

Emissionsparameter fahrzeuggebundene Kühlaggregate

24

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Inhalt
Seite 3 von 39

Tabelle 18:

Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von
Lkw im Bereich der Anlieferungszone

Tabelle 19:

25

Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von
Kühl-Lkw im Bereich der Anlieferungszone

Tabelle 20:

26

Berücksichtigte Anzahlen an Vorgängen in der Schallimmissionsprognose
(Tageszeitraum)

26

Tabelle 21:

Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen

26

Tabelle 22:

Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume

28

Tabelle 23:

Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und
Technikräume

Tabelle 24:

28

Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit

Tabelle 25:
Tabelle 26:

30

Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte
gemäß TA Lärm sowie den Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit

33

Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO 9613-2

37

Revisionsverzeichnis
Berichts-Nr.

Datum

Änderung(en)

I05056821

31. Mai 2021

- Originalbericht

I05056821-1

15. Okt. 2021

- Änderung der tatsächlichen Nutzung und der Schutzbedürftigkeit
- Berücksichtigung der Baugenehmigung, Tanzschule
- Einarbeitung von schalltechnischen Minderungsmaßnahmen
- Vorschlag für Festsetzungen im Bebauungsplan

I05056821-2

Gutachten-Nr.:
Projekt:

22. Mrz. 2022

- Änderung der Zu- und Abfahrtssituation der
Anlieferungsfahrzeuge

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Inhalt
Seite 4 von 39

Zusammenfassung
Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens des Auftraggebers geplante
Errichtung eines Wohnquartieres mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege.
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, sind im Rahmen der
Bauleitplanung für den B-Plan 150 die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens in Hinblick auf die im
Umfeld befindlichen Emissionsquellen (Gewerbe) zu prüfen.
Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt:
Gewerbelärm
•

Beurteilung der auf das Plangebiet Wohnen einwirkenden Gewerbelärmgeräusche aus der
angrenzenden Tanzschule sowie dem Verbrauchermarkt (Im Vogeldreisch 2). Vergleich der
ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten der [DIN 18005-1 Bbl. 1]. Bei Bedarf
Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den
B-Plan.

Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen
Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert.
Die schalltechnischen Untersuchungen haben in Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung anzustrebenden Orientierungswerte der [DIN 18005-1 Bbl. 1] bzw. der jeweiligen im Baugenehmigungsverfahren
heranzuziehenden Immissionsrichtwerte Folgendes ergeben:
Ergebnisse Gewerbelärm
Nach Besichtigung der Örtlichkeiten zeigte sich, dass bei den außerhalb des Geltungsbereiches
befindlichen

Gewerbebetrieben

(Verbrauchermarkt,

Tanzschule)

die

schalltechnisch

relevanten

Geräuschquellen wie die Anlieferungszone sowie haustechnische Aggregate (z. B. Kühlaggregate) in
Ausrichtung zu den geplanten Vorhaben liegen. Mit der geplanten Umnutzung des Vorhabengeländes
werden zukünftig schutzbedürftige Wohnnutzungen an die Gewerbebetriebe heranrücken. Eine detaillierte
Beurteilung der beiden Betriebe zeigt, dass die geplante Errichtung des Wohnquartiers mit der
Gebietseinstufung

Allgemeines

Wohngebiet

nicht

ohne

Berücksichtigung

von

schalltechnischen

Minderungsmaßnahmen möglich ist. Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan
bzw. notwendige schalltechnische Maßnahmen am geplanten Vorhaben sind im Kapitel 7 angegeben.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Kurzfassung
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1

Grundlagen

[16. BImSchV]

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),
die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
geändert worden ist

[BImSchG]

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge,
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist

[Cmet NW]

Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet
gemäß DIN ISO 9613-2, LANUV NRW. 26.09.2012

[DIN 4109-1]

Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2018-01

[DIN 18005-1]

Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
Planung. 2002-07

[DIN 18005-1 Bbl. 1]

Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren - Schalltechnische
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05

[DIN 18005-2]

Schallschutz im Städtebau - Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von
Schallimmissionen. 1991-09 (zurückgezogen)

[DIN EN ISO 12354-4]

Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den
Bauteileigenschaften

-

Teil

4:

Schallübertragung

von

Räumen

ins

Freie. 2017-11
[DIN ISO 9613-2]

Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren. 1999-09

[HLfU Heft 192]

Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen,
Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192. 1995

[HLUG Heft 3]

Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch
Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer
Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3. 2005

[HSVV Heft 42-2]

Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung - Teil 2: Abschätzung der Verkehrsplanung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und
Verkehrsverwaltung, Heft 42. 2000 (Nachdruck 2005)

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Grundlagen
Seite 6 von 39

[IG I 7 - 501-1/2]

Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm – TA Lärm, Schreiben des BMUB/Dr. Hilger an die
obersten

Immissionsschutzbehörden

der

Länder

sowie

das

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das EisenbahnBundesamt. 07.07.2017
[Piorr 2001]

Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels
Prognose, Piorr, D., Zeitschrift für Lärmbekämpfung 48 (2001) Nr. 5

[PLS]

Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und
Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches
Landesamt für Umwelt. 6. überarbeitete Auflage 2007-08

[PLSM]

Materialien zur Parkplatzlärmstudie, Bewegungs- und Belegungsganglinien,
Bayerisches Landesamt für Umwelt. 2008-12

[RLS-19]

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen FGSV. Ausgabe 2019 (inkl. Korrektur 02/2020)

[RLS-90]

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr. 1990
(Berichtigter Nachdruck 1992)

[TA Lärm]

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom
26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch
Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in
Kraft getreten am 9. Juni 2017, redaktionell korrigiert durch Schreiben des
BMUB vom 07.07.2017 (IG I 7 - 501-1/2)

[VDI 2719]

Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. 1987-08

Hinweis: Die im gegenständlichen Bericht dokumentierte Untersuchung wurde auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der im
obenstehenden Grundlagenverzeichnis genannten Regelwerke durchgeführt. Die Ergebnisse sind somit – wenn nicht anders
gekennzeichnet – entlang den entsprechenden Anforderungen ermittelt. Vom Kunden bereitgestellte Daten sind dabei als solche
gekennzeichnet und können sich auf die Validität der Ergebnisse auswirken. Die Entscheidungsregeln zur Konformitätsb ewertung basieren
auf den angewendeten Vorschriften, Normen, Richtlinien und sonstigen Regelwerken. Meinungen und Interpretationen sind von
Konformitätsaussagen abgegrenzt. Der gegenständliche Bericht enthält entsprechende Äußerungen im Kapitel 6.

Weitere verwendete Unterlagen (Stand, zur Verfügung gestellt durch):
•

deutsche Grundkarte (© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0),

•

Lageplan (25.01.2021, Planconcept Nachtigall, Architekt BDB),

•

Windstatistik der Wetterstation Rietberg (2009, Meteomeda).

Ein Ortstermin wurde am 28. Mai 2021 durchgeführt.

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Textteil - Grundlagen
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2

Veranlassung und Aufgabenstellung

Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens des Auftraggebers geplante
Errichtung eines Wohnquartieres mit 30 Wohneinheiten, 2 Seniorenwohngruppen und einer Tagespflege.
Die planungsrechtliche Grundlage des Vorhabens soll über den Bebauungsplan 150 „Wohnquartiere Im
Vogeldreisch“ der Stadt Oelde mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) erfolgen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Abbildung 1) umfasst dabei ein ehemals gewerblich genutztes
Gelände mit der Verkehrsanbindung an der Straße „Im Vogeldreisch“. An das Gelände grenzen im Westen,
Norden und Osten hauptsächlich Wohnnutzungen. Im Süden befindet sich ein Verbrauchermarkt sowie
eine Tanzschule. Die Erschließung des Plangebietes soll weiterhin durch die Anschluss-Straße „Im
Vogeldreisch“ erfolgen.

Abbildung 1:

Darstellung des Plangebietes

Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Umsetzbarkeit der Planung in Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Emissionsquellen (Gewerbe) zu prüfen.
Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
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3

Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen

3.1

Schallschutz im Städtebau

3.1.1

Orientierungswerte der DIN 18005

Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der
[DIN 18005-1] gegeben. In [DIN 18005-1 Bbl. 1] sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um
die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor
Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Tabelle 1:

Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005-1 Bbl. 1

Orientierungswerte in dB(A)

Gebietseinstufung

Tag

Nacht

6:00 bis 22:00 Uhr

22:00 bis 6:00 Uhr

Verkehrslärm,
Industrie-,
Gewerbe- und
Freizeitlärm

Verkehrslärm

Industrie-,
Gewerbeund Freizeitlärm

Reine Wohngebiete (WR),
Wochenendhaus- und Feriengebiete

50

40

35

Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS)

55

45

40

Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD)

60

50

45

Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE)

65

55

50

Sondergebiete (SO), soweit sie
schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart

45 - 65

35 - 65

35 - 65

Die [DIN 18005-1] bzw. [DIN 18005-1 Bbl. 1] enthält folgende Anmerkung und Hinweise:

Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang
des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten
Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und
Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert
werden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 9 von 39

In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen
und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der
Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil
andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B.
geeignete

Gebäudeanordnung

und

Grundrissgestaltung,

bauliche

Schallschutzmaßnahmen,

insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den
Plänen gekennzeichnet werden.
Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem
Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die [VDI 2719]
erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 dB(A) auf die Notwendigkeit zusätzlicher
Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist.

3.1.2

Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung

Die in [DIN 18005-1 Bbl. 1] angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein
Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die
Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff „Orientierungswert“ aus, zur Bestimmung der
zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als
Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus
sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen.
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [16. BImSchV]
Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die [16. BImSchV] angewendet. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden.

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In der [16. BImSchV] werden folgende (Tabelle 2) einzuhaltende Immissionsgrenzwerte zum Schutz der
Nachbarschaft aufgeführt:
Tabelle 2:

Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV

Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Gebietseinstufung

Tag

Nacht

6:00 bis 22:00 Uhr

22:00 bis 6:00 Uhr

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime

57

47

Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine
Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)

59

49

Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)

64

54

Gewerbegebiete (GE)

69

59

Zumutbarkeitsschwelle
Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle1 liegt im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten
bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzeitraum.
Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen
In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch
geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der
[DIN 4109-1] ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden.

3.2

Schallschutz in der Genehmigungsplanung

3.2.1

Gewerbelärm

Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des zweiten Teils des [BImSchG] unterliegen, ist die [TA Lärm] heranzuziehen. Die
[TA Lärm] beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für
die Beurteilung der Immissionen dar.

1

Urteil vom 12. April 2000 – BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 – III ZR 60.91 – BGHZ 122, 76 <81> m. w. N.

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Textteil - Langfassung
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Immissionsrichtwerte
In der [TA Lärm] werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen
werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller
Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, den
Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die
schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 3 zusammengefassten Immissionsrichtwerte.
Tabelle 3:

Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht;
Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

Gebietsnutzung

Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A)
Beurteilungszeitraum Tag

Beurteilungszeitraum Nacht

Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten

45

35

Reine Wohngebiete (WR)

50

35

Allgemeine Wohngebiete (WA),
Kleinsiedlungsgebiete (WS)

55

40

Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD),
Kerngebiete (MK)

60

45

Urbane Gebiete (MU)

63

45

Gewerbegebiete (GE)

65

50

Industriegebiete (GI)

70

70

Weiterhin dürfen gemäß [TA Lärm] einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag
(IRWTmax) um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den
Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie
Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt.
Tabelle 4:

Bezeichnung

Beurteilungszeiträume nach TA Lärm

Beurteilungszeitraum

Beurteilungszeit

Tag

6:00 bis 22:00 Uhr

16 Stunden

Nacht

22:00 bis 6:00 Uhr

volle Nachtstunde mit dem
höchsten Beurteilungspegel
(z. B. 5:00 bis 6:00 Uhr)

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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Immissionsort
Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich gemäß [TA Lärm] bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb
vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen
Raumes [DIN 4109-1]. Bei unbebauten oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen
Räumen enthalten, befinden sie sich an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem
Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Ist der schutzbedürftige Raum mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbunden oder geht es um Körperschallübertragungen bzw. die Einwirkung tieffrequenter Geräusche, handelt es sich bei dem am stärksten
betroffenen schutzbedürftigen Raum um den maßgeblichen Immissionsort.
Seltene Ereignisse
Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten2 auch bei Einhaltung des Standes der
Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung
zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden;
folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden:

Beurteilungszeitraum Tag

70 dB(A),

Beurteilungszeitraum Nacht

55 dB(A).

Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als
20 dB, nachts um nicht mehr als 10 dB überschreiten.
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der [TA Lärm] unter Ziffer 6.5
aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert:

2

an Werktagen

6:00 – 7:00 Uhr

20:00 – 22:00 Uhr,

an Sonn- und Feiertagen

6:00 – 9:00 Uhr

13:00 – 15:00 Uhr

20:00 – 22:00 Uhr.

Definierter Zeitraum gemäß Ziffer 7.2 TA Lärm: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und
an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
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Für die aufgeführten Zeiten ist gemäß [TA Lärm] in
•

Reinen und Allgemeinen Wohngebieten,

•

Kleinsiedlungsgebieten,

•

in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten

bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag
von 6 dB(A) zu berücksichtigen.
Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung
Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung
neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl.
vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, heranzuziehen ist.
Die Definition gemäß der [TA Lärm] lautet folgendermaßen:

Vorbelastung:

Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt,
ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage,

Zusatzbelastung:

Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage,

Gesamtbelastung:

Immissionen aller Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt.

Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss gemäß Ziffer 3.2.1 [TA Lärm] nicht ermittelt werden,
wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am
maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die
Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass
diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
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4

Beschreibung des Vorhabens

4.1

Beschreibung der einwirkenden Gewerbebetriebe

Außerhalb des Plangebietes wurden die schalltechnisch relevanten Quellen der unmittelbar südlich an das
Plangebiet grenzenden Gewerbebetriebe als schalltechnisch relevante Nutzung berücksichtigt (Tabelle 5).
Tabelle 5:

Außerhalb des Plangebietes befindliche gewerbliche Einrichtungen

Str./Haus-Nr.

Gewerbe

Beurteilungszeitraum
Betriebszeitraum

Im Vogeldreisch 2
Im Vogeldreisch 2a
*

Tanzschule

10:00 - 23:00 Uhr

Verbrauchermarkt

7:00 – 22:00 Uhr*

Betriebszeitraum zum Zeitpunkt der Berichtserstellung, aufgrund eines konservativen Ansatzes wird der Zeitraum
von 6:00 – 22:00 Uhr berücksichtigt.

Die folgende Abbildung 2 ermöglicht einen Überblick über die genannten Nutzungen:

Verbrauchermarkt

Tanzschule

Abbildung 2:

Die

Lage der schalltechnisch relevanten Nutzungen

betrieblichen

Bedingungen

der

in

den

Berechnungen

berücksichtigten

maßgeblichen

Gewerbebetriebe wurden auf folgenden Grundlagen erarbeitet:
•

Ortstermin 28.05.2021,

•

Betriebsvorgänge anhand vergleichbarer gewerblicher Nutzungen.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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4.2

Beschreibung der Emissionsansätze

4.2.1

Allgemeine Informationen

Die im Folgenden dargestellten Aktivitäten (Tabelle 6, Tabelle 7, Tabelle 8) werden auf Grundlage
vergleichbarer gewerblicher Nutzungen angesetzt. Die in den Gutachten beschriebenen Nutzungen
entsprechen nicht den Maximalauslastungen der Betriebe, spiegeln jedoch repräsentative Betriebsvorgänge wider.
Tabelle 6:

Betriebsbeschreibung Tageszeitraum

Betriebsvorgang

Beschreibung

Ortsangabe

An- und Abfahrt von Pkw +
Parkplatzsuche, Parkvorgänge
Ansatz: Netto-VKF: ca. 800 m²

Pkw-Stellplätze südwestlich des
Gebäudes zwischen dem Markt
und der Tanzschule

An- und Abfahrt von
3 Lkw mit und 1 Lkw ohne Kühlaggregat
2 Kleinlieferanten (Bäcker, Zeitschriften)
+ Rangierfahrten sowie Parkvorgänge

Fahrstrecke von der
Verkehrsanbindung über den
Pkw-Parkplatz zur
Anlieferungszone

Entladen von
10 Rollcontainern, 40 Paletten,
händische Entladung (Bäckerei,
Zeitschriften)
+ Festsetzen/Entsichern der Ladung

Anlieferung vor der Westfassade

Verbrauchermarkt
Fahrbewegungen
Kunden + Mitarbeiter

Anlieferung

Ladegeräusche

Anlieferung

Fassadenabstrahlungen
Lagerhalle mit einem
Innenpegel von
Li < 70 dB(A)

keine relevante Abstrahlung aufgrund des geringen Innenpegels

Haustechnische Aggregate
Kühl- und
Klimaaggregate

kontinuierlicher Betrieb der
Kühlaggregate und der Klimaaggregate

Dachfläche nördlicher Bereich,
vor der Nordfassade

Einkaufswagendepot

Ein- und Ausstapelvorgänge nach Anzahl
der Pkw-Bewegungen

vor der Südfassade im Bereich
des Eingangs

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Projekt:

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Betriebsvorgang

Beschreibung

Ortsangabe

An- und Abfahrt von Pkw +
Parkplatzsuche, Parkvorgänge
Ansatz: max. 12 Kurse/Tag ca. 5 –
15 Personen pro Kurs Ø 10 Personen/Kurs

Pkw-Stellplätze südöstlich des
Gebäudes direkt vor der
Tanzschule

Tanzschule
Fahrbewegungen
Teilnehmer + Mitarbeiter

Fassadenabstrahlungen
Geräuschabstrahlung über die
Öffnungsflächen, Innenpegel anhand
eines maximalen Ansatzes bei gekippten
Fenstern

Innenräume

Tabelle 7:

Fensterflächen in der Nordwest-,
Nordost und Südostfassade

Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum

Betriebsvorgang

Beschreibung

Ortsangabe

Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche,
Parkvorgänge
Ansatz: 0,7 % des Tageszeitraums

Pkw-Stellplätze südwestlich des
Gebäudes zwischen dem Markt
und der Tanzschule

Kühl- und Klimaaggregate

Kühl- und Klimaaggregate

Einkaufswagendepot

Einkaufswagendepot

Abfahrt von Pkw + Parkplatzsuche,
Parkvorgänge
Ansatz: Abfahrt von 10 Pkw

Pkw-Stellplätze südöstlich des
Gebäudes direkt vor der
Tanzschule

Verbrauchermarkt
Fahrbewegungen
Kunden + Mitarbeiter

Haustechnische Aggregate
Kühl- und
Klimaaggregate
Einkaufswagendepot
Tanzschule
Fahrbewegungen
Teilnehmer + Mitarbeiter

Fassadenabstrahlungen
Innenräume

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Geräuschabstrahlung über die
Öffnungsflächen, Innenpegel anhand
eines maximalen Ansatzes bei gekippten
Fenstern

Fensterflächen in der Nordwest-,
Nordost und Südostfassade

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Tabelle 8:

Geräuschspitzen im Tages- und Nachtzeitraum

Betriebsvorgang

Tageszeitraum

Nachtzeitraum

6:00 – 22:00 Uhr

lauteste Nachtstunde

Kofferraumtür schlagen auf Parkplätzen

ja

ja

Druckluftbremse Lkw im Bereich der
Einfahrt

ja

nein

Entladung Lkw mittels Gabelstapler

ja

nein

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5

Beschreibung der Emissionsansätze

5.1

Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen

In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend [PLS] für das Vorbeifahrgeräusch von Pkw folgender
Schallleistungspegel angesetzt:
Tabelle 9:

Emissionsparameter Pkw-Verkehrsbewegungen

Geräuschquelle
Pkw-Fahrbewegung

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

LWA = 92 dB(A)3

---

Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen
abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der [PLS] anstelle von DStrO nach Tabelle 4
der [RLS-90] verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der [RLS-90]) zu
berücksichtigen.
Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht
erforderlich.

5.2

Pkw-Parkvorgang

Für einen Parkvorgang eines Pkws (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich
gemäß [PLS] folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die
ungünstigste Nachtstunde4:
Tabelle 10:

Emissionsparameter Parkvorgang Pkw

Geräuschquelle

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

1 Pkw-Parkvorgang

*

Tageszeitraum

LWA,16h = 58 dB(A)

ungünst. Nachtstunde

LWA,

1h

= 67 dB(A)*

LWAmax = 99,5 dB(A)

im vorliegenden Fall nur Ausparken

3

Basierend auf einem in PLS genannten mittleren Maximalpegel für die beschleunigte Abfahrt/Vorbeifahrt von
67 dB(A) in 7,5 m Abstand.

4

Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 0 dB, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche
KI = 4 dB, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 dB nach dem getrennten Verfahren gemäß PLS

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5.3

Parkplatzgeräusche

Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch
durch weitere Vorgänge Geräuschemissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen
werden in [PLS] genannt.
Beschreibung des Berechnungsverfahrens
Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen
genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog.
getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und
die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt
sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die
Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die
hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen „auf der sicheren Seite“, da der pauschal angesetzte
Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird.
Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau
abschätzen, sodass das zusammengefasste Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des
Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet:

LWATm = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 ∙ log (B ∙ N)

in dB(A)

mit
KD = 2,5 ∙ log (f ∙ B - 9)

in dB(A).

Hierbei ist:
LW0= 63 dB(A) der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde,
KPA
der Zuschlag für Parkplatzart,
KI
der Zuschlag für die Impulshaltigkeit,
KD
der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 5,
KStrO
der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Kapitel 8.2.1 der Studie 6,
N
die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde),
B
die Bezugsgröße (hier: Nettoverkaufsfläche in m²),
f
die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße.

5

Der nach PLS ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in
kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich.

6

Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten
mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde
Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist.

Gutachten-Nr.:
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Die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße ist in der Parkplatzlärmstudie für die jeweilige Parkplatzart
vorgegeben. Im vorliegenden Fall eines Verbrauchermarktes ist der Wert für f mit 0,07 Stellplätzen/m²-NettoVerkaufsfläche anzusetzen.
Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen
berücksichtigt:
•

Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wird bei den Berechnungen nicht berücksichtigt.

•

Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes sind asphaltiert bzw. mit einer ebenen
Pflasterung aus Betonsteinen ohne Fase und Fugen ≤ 3 mm ausgeführt.

Frequentierung des Parkplatzes
Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Mitarbeiter und Kunden
basiert auf den in [PLS] aufgeführten Anhaltswerten für die im vorliegenden Fall betrachtete Parkplatzart.
Folgende Ansätze werden gewählt:
Tabelle 11:

Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der PLS

Parkplatzart

Einheit B0 der Bezugsgröße B

Verbrauchermarkt > 5.000 m²

N = Bewegungen/(B0∙h)
Tag
6:00 bis 22:00 Uhr

ungünstigste
Nachtstunde

0,1

---

1 m² Netto-Verkaufsfläche

Schallemission des Parkplatzes
Gemäß [PLS] berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender
Schallleistungspegel LWATm in dB(A):
Tabelle 12:

Bez.

PMarkt

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Schallemission des Parkplatzes

Bezugsgröße B

Netto-Verkaufsfläche

Wert für B
in m² bzw.
Anzahl
799

N

N

Tag

Nacht

h-1

h-1

dB

dB

dB

0,10

---

3

4

4,2

KPA

KI

KD

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LWATm

LWATm

Tag

Nacht

dB

dB(A)

dB(A)

0

93,2

---

KStrO

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Da die Öffnungszeiten des Marktes mit 6:00 bis 22:00 Uhr berücksichtigt werden, ist bei Ausschöpfung des
gesamten Betriebszeitraumes nicht auszuschließen, dass auch nachts, d. h. vor 6:00 Uhr und nach 22:00 Uhr,
Fahrbewegungen von Mitarbeiter- und Kunden-Pkw stattfinden. Anhaltswerte für die Bewegungshäufigkeit
in der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden weder in [PLS] noch in [HSVV Heft 42-2] benannt. Zur
Abschätzung des zu erwartenden Verkehrs werden typische Belegungsganglinien für Stellplätze von
Discountern [PLSM] herangezogen. Hiernach ist mit einem prozentualen Anteil des Verkehrsaufkommens in
der letzten Stunde der Parkplatznutzung von ca. 0,7 % des Tagesverkehrs zu rechnen. Im vorliegenden Fall
wird hiernach die Bewegungshäufigkeit in der ungünstigsten vollen Nachtstunde mit ca. 9 Bewegungen
abgeschätzt.
Kurzzeitige Geräuschspitzen
Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das
Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu
LWAmax = 99,5 dB(A) zu rechnen.

5.4

Geräusche von Einkaufswagen-Depots

Auf Betriebsgrundstücken von Einkaufsmärkten, Verbrauchermärkten, Discountern, Getränkemärkten usw.
entstehen beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen Geräusche im Bereich der Sammelboxen.
Anhaltswerte für die Schallemissionen dieser Vorgänge werden in [HLUG Heft 3] genannt. Hiernach ist für
ein Ereignis pro Stunde folgender Schallleistungspegel bei Verwendung des Takt-Maximal-Pegelverfahrens
anzusetzen:
Tabelle 13:

Emissionsparameter Geräusche von Einkaufswagen-Depots

Geräuschquelle

Schallleistungspegel je Vorgang

Anzahl der
Vorgänge

Gesamtschallleistungspegel

Geräuschspitzen

Entnehmen und
Einstellen von
Einkaufswagen mit
Metallkörben

LWAT,1h = 72 dB(A)

1.278 über einen
Zeitraum von
16 h/d

LWAT,1h = 103,1 dB(A)

LWAmax = 106 dB(A)

5.5

Geräusche von Lkw

Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden
im Folgenden aufgeführt.

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5.5.1

Fahrvorgänge

In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend [HLUG Heft 3] für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkws
folgender längenbezogener Schallleistungspegel angesetzt:
Tabelle 14:

Emissionsparameter Fahrvorgänge Lkw

Geräuschquelle

Längen- und zeitbezogener
Schallleistungspegel

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

LWA’,1h = 63 dB(A)

LWA = 105 dB(A)7

LWA,max = 108 dB(A)8

Fahrvorgänge Lkw

Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen
abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der [PLS] anstelle von DStrO nach Tabelle 4
der [RLS-90] verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der [RLS-90]) zu
berücksichtigen.
Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht
erforderlich.
Kurzzeitige Geräuschspitzen
Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig
wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird gemäß [PLS] ein mittlerer MaximalSchallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 dB(A) angegeben.
Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von
Betriebsbremsen von LWA,max =108 dB(A) gemäß [HLUG Heft 3] angesetzt.

5.5.2

Weitere Lkw-Geräusche

Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen [HLfU Heft 192], [PLS];
deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt.

7

Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von ≥ 105 kW, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 dB
auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert
einen Schallleistungspegel von LWA = 105 dB(A) unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h.

8

siehe Absatz „Kurzzeitige Geräuschspitzen“

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Rangiergeräusche
Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei ist ein Schallleistungspegel LWA während des Rangierens in Höhe von 99 dB(A) unabhängig
von der Motorleistung anzusetzen. Bei einer mittleren Rangierdauer von 2 Minuten pro Lkw berechnet sich
folgender Schallleistungspegel.
Tabelle 15:

Emissionsparameter Leerlauf und Rangieren Lkw

Geräuschquelle
Rangieren eines Lkws

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

LWA,1h = 84 dB(A)

LWAmax = 108 dB(A)

Lkw-Parkvorgang
Für einen Parkvorgang eines Lkws (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich
folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die ungünstigste
Nachtstunde9:
Tabelle 16:

Emissionsparameter Parkvorgang Lkw

Geräuschquelle

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

1 Lkw-Parkvorgang
Tageszeitraum

LWA,16h = 71 dB(A)

ungünst. Nachtstunde

LWA,

1h

= 83 dB(A)

LWAmax = 108 dB(A)

Fahrzeuggebundene Kühlaggregate
Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt gemäß [PLS] folgenden mittleren Schallleistungspegel:
Tabelle 17:

Emissionsparameter fahrzeuggebundene Kühlaggregate

Geräuschquelle
Kühlaggregate Dieselbetrieb

9

Schallleistungspegel

Geräuschspitzen

LWA = 97 dB(A)

-

Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 14 dB, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche
KI = 3 dB, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 dB nach dem getrennten Verfahren gemäß PLS

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In diesem Fall wird angenommen, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr bei
einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten betrieben wird.
Die [PLS] verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht „Stand der Lärmminderungstechnik bei
Fahrzeugen mit lärmrelevanten Zusatzaggregaten – Ladehilfen“.

5.5.3

Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der Anlieferungszone

Die Anlieferungszone des Marktes befindet sich an der Westseite des Gebäudekomplexes. Während der
Anlieferung erfolgen Abstell- und Startvorgänge von Lkw sowie Be- und Entladevorgänge von Paletten und
Rollcontainern.
Die Ermittlung der Geräuschemissionen von Lkw-Geräuschen und Ladevorgängen erfolgt auf der Grundlage des [HLfU Heft 192] und der [PLS].
Ladevorgänge in der Anlieferungszone
Bei der Be- und Entladung der Lkw im Bereich der Anlieferungszone finden unterschiedliche Schallereignisse
statt. Die Emissionsansätze gemäß [HLfU Heft 192] für die Verladung von Waren werden nachstehend
aufgeführt.
Tabelle 18:

Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Lkw im Bereich der
Anlieferungszone

Anlieferung Lkw

Rampenart

Außenrampe

Torrand

ohne Abdichtung

Überladeart

Ladebordwand

Ladefläche

Holz mit Plane
Entladung

Beschreibung

Vorgänge

Beladung

Verladesituation

Gutachten-Nr.:
Projekt:

LWAT,1h
in dB(A)

---

---

---

---

---

---

---

---

Paletten mit Hubwagen

---

Rollcontainer (RC)

78,7

Paletten mit Kleinstapler

78,0

Festsetzen der Ladung

79,5

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LWAmax
in dB(A)

---

---

111

102

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Tabelle 19:

Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Kühl-Lkw im Bereich der
Anlieferungszone

Verladesituation

LWAT,1h
in dB(A)

Vorgänge

Rampenart

Außenrampe

Torrand

ohne Abdichtung

Überladeart

Ladebordwand

Ladefläche

Riffelblech

---

---

---

---

---

---

---

---

Paletten mit Hubwagen

---

Rollcontainer (RC)

77,9

Paletten mit Kleinstapler

78,0

Festsetzen der Ladung

79,5

Beladung

Anlieferung Kühl-Lkw

Entladung

Beschreibung

LWAmax
in dB(A)

---

---

111

102

Die Schallleistungspegel gelten für jeweils einen Vorgang, bezogen auf eine Stunde Beurteilungszeitraum.
Das Festsetzen der Ladung wird je Lkw berücksichtigt. Für die Schallimmissionsprognose werden folgende
Anzahlen von Lkw bzw. zu entladenden Paletten/Rollcontainern je Lkw berücksichtigt:
Tabelle 20:

Berücksichtigte Anzahlen an Vorgängen in der Schallimmissionsprognose (Tageszeitraum)

Vorgang

Tageszeitraum
7:00-20:00 Uhr

Verladesituation

Ruhezeitraum
6:00-7:00 Uhr/
20:00-22:00 Uhr

Anzahl
Lkw

Paletten
je Lkw

RC
je Lkw

Anzahl
Lkw

Paletten
je Lkw

RC
je Lkw

Anlieferung
Frischware

Anlieferung
Kühl-Lkw

1

10

---

2

5

5

Anlieferung
Hauptfuhre

Anlieferung Lkw

1

20

---

---

---

---

5.6

Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen

Die gegenständlichen Planungen sehen technische Anlagen vor, die im Freien betrieben werden. Die
immissionsschutztechnisch relevanten Anlagen und Aggregate sind in Tabelle 21 angegeben.
Tabelle 21:

Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen

Anlagenbezeichnung

Standort/Lage

Schallleistungspegel LWA
in dB(A)
Tag

Nacht

Trockenrückkühler

Dachfläche

80

80

Kühlaggregat

Dachfläche

75

75

Klimaaggregat

vor der Nordfassade

75

75

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Die Schallemissionen der vorhandenen Anlagen werden mit Schallleistungspegeln von vergleichbaren
Anlagen angesetzt.

5.7

Schallübertragung von Räumen ins Freie

Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes
ins Freie abgestrahlt werden, wird in der [DIN EN ISO 12354-4] beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt
dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R′ der Außenfläche in
Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab.
Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer
Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm
wie folgt:

S

LW = Lp,in + Cd - R' + 10 ∙ log (S )

in dB(A).

0

Hierbei ist:
LW
der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in dB,
Lp,in
der Schalldruckpegel in 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in dB,
R'
das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in dB,
Cd
der Diffusitätsterm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in dB,
S
die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m²,
S0
die Bezugsfläche (1 m²).

Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile
nach folgender Beziehung:

S

-Ri
i
R' = -10 ∙ log [∑m
i=1 S ∙ 10

⁄10

+ ∑m+n
i=m+1

A0
S

∙ 10-Dn,e,i

⁄10

]

dB(A).

Hierbei ist:
Ri
das Schalldämm-Maß des Bauteils i in dB,
Si
die Fläche des Bauteils i in m²,
Dn,e,i
die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in dB,
A0
die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²),
m
die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe,
n
die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe.

Der Wert des Diffusitätsterms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und
von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle.
Der Diffusitätsterm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -5 dB an.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen des Gebäudes werden
durch Auflagen in der Baugenehmigung zum Betrieb der Tanzschule maximal ermittelt und wie folgt
angesetzt:
Tabelle 22:

Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume

Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in dB(A) vor den
Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen am Tag

Raumbezeichnung
63
Hz

125
Hz

250
Hz

500
Hz

1
kHz

LpA,in
in dB(A)

2
kHz

4
kHz

8
kHz

Tag

Nacht

86

80

72

93

7010

Gebäudebezeichnung
Übungsräume
Tanzschule

72

75

82

87

89

Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden entsprechend den vorhandenen und
geplanten Bauausführungen frequenzabhängig eingesetzt. In der Prognose werden für die Fassaden und
das Dach folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt:
Tabelle 23:

Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume

Bauteil

Bau-Schalldämm-Maße Ri in dB
63
Hz

125
Hz

250
Hz

500
Hz

1
kHz

2
kHz

4
kHz

8
kHz

10

9

10

13

14

Rw,i
in dB

Tore und Türen
Fenster gekippt

5

7

6

10

Die Schallabstrahlung von Dach- oder Fassadenbauteilen ist gegenüber den Fenstern nicht immissionsrelevant und bleibt deswegen unberücksichtigt.

10

Bei einem Innenpegel LpA,in von 70 dB(A) zur Nachtzeit sind die Parkplatzgeräusche sowie die Abfahrt der Pkw
maßgeblich für die Geräuschsituation an den maßgeblichen bestehenden Immissionsorten

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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6

Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse

6.1

Untersuchte Immissionsorte

Auf der Grundlage eines am 28. Mai 2021 durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 3 dargestellten Immissionsorte betrachtet.

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Abbildung 3:

Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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Für die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen wird im Zuge dieser schalltechnischen Untersuchung eine
Schutzbedürftigkeit von Allgemeinen Wohngebiet (WA) angesetzt. Des Weiteren werden 3 weitere
Immissionsorte zur Prüfung eines maximalen Emissionsansatzes mit in die Berechnung aufgenommen. Für
diese Immissionsorte wird aufgrund der Baugenehmigung der Tanzschule11 eine Schutzbedürftigkeit von
Mischgebieten (MI) angesetzt.
Hierfür gelten die in Tabelle 24 angegebenen Immissionsrichtwerte gemäß [TA Lärm] für die Tages- und
Nachtzeit:
Tabelle 24:

Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte
nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit

Immissionsort
IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss

Gebietsnutzung

Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A)
Tag

Nacht

IP01/Gebäude 1, EG, Büro

WA

55

40

IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9

WA

55

40

IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15

WA

55

40

IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4

WA

55

40

IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10

WA

55

40

IP03/Gebäude 2, EG, WE

WA

55

40

IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2

WA

55

40

IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6

WA

55

40

IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1

WA

55

40

IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5

WA

55

40

IP04/Gebäude 2, EG, Therapie

WA

55

40

IP05/Gebäude 3, EG, links

WA

55

40

IP06/Gebäude 3, EG, rechts

WA

55

40

IP06/Gebäude 3, 1.OG

WA

55

40

IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG*

MI

60

45

IP_B02/Im Vogeldreisch 1 NOF, 1.OG*

MI

60

45

IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG*

MI

60

45

*

bereits im Bestand vorhandene Wohnbebauung

6.2

Beschreibung des Berechnungsverfahrens

Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt gemäß
[DIN ISO 9613-2]. Hierzu wird die qualitätsgesicherte Software MAPANDGIS der Kramer Software GmbH,
St. Augustin, in ihrer aktuellen Softwareversion (1.2.0.4) verwendet.

11

In der Baugenehmigung der Tanzschule sind unter Punkt 4 schalltechnische Auflagen festgesetzt. Die Tanzschule
darf demnach nur so betrieben werden, dass die verursachten Geräuschimmissionen an den Wohnhäusern „Im
Vogeldreisch 1 – 6“ und „Oelder Tor 16 – 18“ 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der ungünstigsten Nachtstunde nicht
überschreiten. Aufgrund der Vorbelastung durch den Verbrauchermarkt kann demnach nur ein Schutzanspruch
von Mischgebieten (MI) vorliegen.

Gutachten-Nr.:
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I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von
63 Hz bis 8.000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel
mit einer Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch
Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden – soweit
vorhanden bzw. schalltechnisch relevant – berücksichtigt. Im Falle einer für die Berechnungen relevanten
Topografie des Untersuchungsgebietes wird diese in das Berechnungsmodell eingestellt.
Nach dem Berechnungsverfahren der [DIN ISO 9613-2] wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in dB(A) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen12 berechnet:

LAT (DW) =LW + DC - A

in dB(A).

Hierbei ist:
LAT(DW) der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort,
LW
der Schallleistungspegel der Geräuschquelle,
DC
die Richtwirkungskorrektur,
A
= Adiv + Aatm + Agr + Abar,
Adiv
die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung,
Aatm
die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption,
Agr
die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes,
Abar
die Dämpfung aufgrund von Abschirmung.

Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes wird im gegenständlich angewendeten alternativen
Berechnungsverfahren der [DIN ISO 9613-2] oktavunabhängig13 berechnet.
Aufbauend auf dem LAT(DW) wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) berechnet, bei dem
eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden
gemäß [DIN ISO 9613-2] durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt:

LAT (LT) = LAT (DW)- Cmet

in dB(A).

Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt:

Cmet = C0 {1 − 10 ∙
Cmet = 0

(𝒉𝑠 + 𝒉𝑟 )
𝒅𝑝

}

wenn dp > 10 ∙ (hs + hr ),
wenn dp ≤ 10 ∙ (hs + hr ).

12

Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter,
leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt.

13

Formeln (10,11) der DIN ISO 9613-2

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Hierbei ist:
hs
die Höhe der Quelle in Meter,
hr
die Höhe des Aufpunktes in Meter,
dp
der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter,
C0
ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und –richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in dB.

Der Faktor C0 wird – basierend auf den Vorgaben der [DIN ISO 9613-2] – entsprechend den landesspezifischen Vorgaben [Cmet NW] berücksichtigt bzw. berechnet.

-0,1 ∙ ∆Li (ε)

C0(γ) = -10 ∙ log ∑i 10

∙

hi (α)
100

.

Hierbei ist:
γ
Mitwindwinkel für die Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort,
i
Laufindex der Windsektoren,
Li(ε )
windrichtungsabhängige Pegeldämpfung in dB des i-ten Sektors,
hi(α )
relative Häufigkeit in Prozent der Windrichtung im i-ten Sektor.

Die Windrichtungsverteilung wird hierzu den Daten der Wetterstation Rietberg entnommen. Die grafische
Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden.
Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden.

6.3

Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen

6.3.1

Beurteilungspegel

Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen auf die geplante Wohnanlage sind auf der Grundlage der in
den vorherigen Kapiteln beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätzen mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben:

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Tabelle 25:

Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sowie den
Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit

Immissionsort
IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss

*

IRWT
in dB(A)

Lr,T
in dB(A)

IRWN
in dB(A)

Lr,N
in dB(A)

IP01/Gebäude 1, EG, Büro

55

59

40

45

IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9

55

60

40

47

IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15

55

61

40

47

IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4

55

61

40

46

IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10

55

61

40

47

IP03/Gebäude 2, EG, WE

55

50

40

34

IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2

55

51

40

35

IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6

55

53

40

38

IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1

55

52

40

35

IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5

55

53

40

38

IP04/Gebäude 2, EG, Therapie

55

51

40

34

IP05/Gebäude 3, EG, links

55

60

40

35

IP06/Gebäude 3, EG, rechts

55

59

40

35

IP06/Gebäude 3, 1.OG

55

59

40

38

IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG*

60

55

45

38

IP_B02/Im Vogeldreisch 1 NOF, 1.OG*

60

56

45

44

IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG*

60

55

45

43

bereits im Bestand vorhandene Wohnbebauung

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten zum Teil überschritten werden. Die Überschreitung beträgt dabei bis zu 6 dB.
In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte durch die Abfahrbewegungen
von Pkw überschritten. Derzeit ist der Markt im Zeitraum zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet. Die
Baugenehmigung für den Verbrauchermarkt regelt jedoch keine Öffnungszeiten. Demnach hat der
Betreiber das Recht, den Markt auch über die bisherigen Öffnungszeiten hinaus zu öffnen.
Auf Grundlage der Berechnungsergebnisse zur Tages- und Nachtzeit sind daher schalltechnische
Minderungsmaßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner des Wohnquartieres umzusetzen.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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6.3.2

Betrachtung der Vorbelastung

Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die [TA Lärm] gilt, ist nach
Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine unzulässige Überschreitung der geltenden
Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Auf eine nähere Untersuchung
kann daher u. E. verzichtet werden.

6.3.3

Kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen

Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 dB; nachts IRWN+20 dB)
werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten.

6.3.4

Tonhaltigkeit

Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird vorausgesetzt, dass das geplante Vorhaben nach dem
Stand der Technik zur Lärmminderung errichtet und betrieben wird und somit Tonhaltigkeiten im Anlagengeräusch nicht zu berücksichtigen sind. Zuschläge für Tonhaltigkeiten gemäß [TA Lärm], Anhang A.2.5.2,
werden daher bei der Prognose nicht vergeben. Die Maßnahmen zur Lärmminderung an den Gebäuden
und an den technischen Anlagen sind in der Form auszulegen, dass im Immissionsbereich keine relevanten
tonhaltigen Geräusche auftreten.

6.3.5

Geräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben

Zur Beurteilung der vom Vorhaben ausgehenden Geräuschimmissionen müsste die [TA Lärm] herangezogen werden. Jedoch ist nach Ziffer 1. h) der [TA Lärm] diese nicht für soziale Anlagen anzuwenden.
Eine Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte der [TA Lärm] ist daher durch den Betrieb des
Vorhabens nicht zu prognostizieren.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

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7

Notwendige Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan

Hinweis
Inwieweit

die

im

Folgenden genannten

Vorschläge

für

Festsetzungen

zum

Schallschutz

im

Bebauungsplan sich tatsächlich als Festsetzung oder aber als Hinweis oder Empfehlung im
Bebauungsplan wiederfinden, obliegt der planaufstellenden Behörde.

Nach Ziffer 3.1 [TA Lärm] gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen, dass diese nur errichtet und betrieben
werden dürfen, sofern keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind (Richtwerteinhaltung) und
Vorsorge gegen die Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen getroffen wird, indem dem Stand der
Technik entsprechende Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung durchgeführt werden. Beides gilt nach Ziffer
4.1 [TA Lärm] ebenso für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. In beiden Fällen wird auf die Einhaltung
des Stands der Lärmminderung verwiesen. Nach Ziffer 2.5 [TA Lärm] beschreibt dieser den Stand der
Technik nach § 3 Abs. 6 [BImSchG] bezogen auf die Lärmminderung. Er schließt Maßnahmen an den
Quellen ebenso ein wie Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg und an den schutzbedürftigen Räumen.
Im vorliegenden Fall sind für das geplante Vorhaben die Geräuschemissionen im Bereich der
Anlieferungszone sowie des Parkplatzes maßgeblich. Diese Emissionsquellen gehören jedoch nicht zum
geplanten Vorhaben, sodass auf dem Ausbreitungsweg bzw. am geplanten Vorhaben schalltechnische
Minderungsmaßnahmen umzusetzen sind.
Bei einem A-bewerteten Beurteilungspegel Lr von mehr als 55 dB(A) im Tageszeitraum bzw. von mehr als
40 dB(A) in der ungünstigsten vollen Nachtstunde sind nach [TA Lärm] die geltenden Immissionsrichtwerte
für Allgemeine Wohngebiete überschritten. Wie die Berechnungsergebnisse im Kapitel 6.3.1 zeigen werden
geltenden Immissionsrichtwerte an einigen der untersuchten Immissionsorten überschritten. Aufgrund der
Lage der Immissionsorte und der Emissionsquellen sind schalltechnische Maßnahmen, wie die Errichtung
einer Schallschutzwand, auf den Ausbreitungsweg nicht praktikabel. Hingegen können schalltechnische
Minderungsmaßnahmen an den Immissionsorten des Vorhabens nach dem Stand der Technik umgesetzt
werden.
Nach der [TA Lärm] befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb
vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen
Raumes [DIN 4109-1]. Durch nicht zu öffnende Fenster, also mit einer geschlossenen Fassade, kann
demnach dafür gesorgt werden, dass sich keine maßgeblichen Immissionsorte an den kritischen
Fassadenteilen befinden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 35 von 39

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind die Fassaden, deren Beurteilungspegel Lr über
55 dB(A) zur Tageszeit und/oder über 40 dB(A) in der ungünstigsten vollen Nachtstunde aufweisen (siehe
Anhang C) im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Der Immissionsschutz ist an diesen Fassaden durch
bautechnische bzw. grundrisstechnische Maßnahmen wie folgt sicherzustellen:
•

Ausschluss von Fenstern zu gemäß [DIN 4109-1] schutzbedürftigen Räumen durch eine geeignete
Grundrissgestaltung oder durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen erfolgen.

•

Anwendung

anderer

geeigneter

technischer

Maßnahmen,

durch

die

die

Einhaltung

des

Immissionsrichtwertes 0,5 m vor den genutzten Fenstern von schutzbedürftigen Räumen, d. h. dem
dauernden Aufenthalt dienenden Räumen, gewährleistet wird.
•

Von der vorgenannten Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigung
durch einen gutachterlichen Einzelnachweis ermittelt wird, dass der Einzelhandelsstandort aufgegeben
wurde oder durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper, sonstiger baulicher bzw. betriebsbezogener
Anlagen oder betriebliche Maßnahmen (wie z. B. Lärmschutzwände, Verglasungen, etc.) die Lärmwerte
eingehalten werden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 36 von 39

8

Angaben zur Qualität der Prognose

Ausbreitungsberechnung
Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet,
fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie
durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse.
Für das Prognoseverfahren der [DIN ISO 9613-2] wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der
Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden
Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle
und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert (Tabelle 26):
Tabelle 26:

Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO 9613-2

Mittlere Höhe von Quelle und
Immissionsort
in m

Genauigkeit bei einem Abstand
zwischen Quelle und Empfänger
von 0 < d < 100 m
in dB

Genauigkeit bei einem Abstand
zwischen Quelle und Empfänger
von 100 m < d < 1000 m
in dB

0<h<5

±3

±3

5 < h < 30

±1

±3

Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich dabei auf den Bereich der Bedingungen, die für die
Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der [DIN ISO 9613-2] festgelegt sind und sind unabhängig von
Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte.
Da es sich bei dem Prognoseverfahren der [DIN ISO 9613-2] um ein Verfahren der Genauigkeitsklasse 2
handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich
von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der [DIN ISO 9613-2]
bei der Betrachtung einer Einzelquelle gemäß [Piorr 2001] einer Standardabweichung σProg von 1,5 dB.

Schallemissionspegel
Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen
(Gewerbelärm) basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur, insbesondere Studien und
Berichten unterschiedlicher Landesbehörden und basieren auf eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze
beziehen sich dabei in der Regel im Rahmen eines konservativen Maximalansatzes auf den schalltechnisch
ungünstigsten Betriebszustand.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 37 von 39

Betriebsbedingungen
Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen der Gewerbebetriebe basieren auf
Erfahrungswerten aus vergleichbaren Gewerbebetrieben. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes
wurden die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt.
Prognosesicherheit
Die Ergebnisse der gegenständlichen Schallimmissionsprognose in Bezug auf Gewerbe-/Sport-/Freizeitlärm
werden im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen und vorausgesetzt der Einhaltung der im
Gutachten beschriebenen Betriebsweisen bzw. Anlagenauslastungen und Rahmenbedingungen als auf
der sicheren Seite liegend abgeschätzt. Die Prognosesicherheit wird daher mit +0 dB/-3 dB abgeschätzt.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 38 von 39

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und
im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten.

B.Sc. Andre Schmele
Projektleiter
Berichtserstellung und Auswertung

Dipl.-Ing. Matthias Brun
Fachlich Verantwortlicher
(Geräusche)
Prüfung und Freigabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Textteil - Langfassung
Seite 39 von 39

Anhang

Verzeichnis des Anhangs
A

Tabellarisches Emissionskataster

B

Grafisches Emissionskataster

C

Dokumentation der Immissionsberechnung

D

Immissionspläne

E

Lagepläne

F

Windstatistik

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 1 von 26

A Tabellarisches Emissionskataster

Gutachten-Nr.:
Projekt:

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Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 2 von 26

Legende Emissionsberechnung TA Lärm
Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2
Zeichen
Einheit
Bedeutung
Nr.
Laufende Emissionsquellenortskennzahl
Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche
Nummern.

Kommentar
Gruppe
RW Ost/HW Nord
hQ

m
m

DO
KT
KI
Lw/LmE

dB
dB
dB
dB(A)

Bezeichnung der Emissionsquelle
Bezeichnung der Emissionsquellengruppe
Koordinatenangabe
Höhe der Emissionsquelle
Index = D → Die Quelle befindet sich über einem Dach.

Richtwirkungsmaß
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Schallleistungspegel der Emissionsquelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der
Emissionsquelle.
Der Wert Lw/LmE beinhaltet bereits die in den Spalten „num.Add.“, „Bez.Abst.“, „Messfl./Anz.“
sowie „Anz.“ getätigten Angaben. Der grundlegende Schallleistungspegel der Emissionsquelle
kann der Spalte „LWA Input“ entnommen werden.

num.Add.

dB

Korrekturfaktor
num.Add. = leer → keine numerische Addition bei der entsprechenden Emissionsquelle
berücksichtigt.

Bez.Abst.

m

Messfl./Anz.

m²/-

Anz.

-

MM

dB

Einw.T
RwID

min
-

ST

-

Messabstand zur Emissionsquelle
Bez.Abst. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar.

Eintragung der Messfläche/Fläche des schallabstrahlenden Bauteils oder
Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke.
Messfl./Anz. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar.

Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke,
getrennt nach Beurteilungszeiträumen.
Anz. = leer → Lw/LmE stellt den bereits berechneten Emissionswert dar.

Minderungsmaßnahme an der Emissionsquelle
MM = leer → keine Minderung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt.

Einwirkzeit der Emissionsquelle
Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum
RwID = leer → keine Schalldämmung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt.

Statusfeld
ST = 1 → Die Emissionsquelle ist eine kurzzeitige Geräuschspitze.
ST = -1 → Die Emissionsquelle ist nicht in den Berechnungen berücksichtigt.
ST = leer → Die Emissionsquelle ist eine Standard-Emissionsquelle.

T/RZ/N
Lw/Lp Input

dB(A)

Tageszeit/Ruhezeit/Nachtzeit
Grundlegender Schallleistungspegel/-druckpegel der Emissionsquelle

Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen
genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 3 von 26

Tageszeitraum
Nr.

101
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
121
122
123
124
125
126
127

Kommentar

Gruppe

Kunden + Mitarbeiter Parkplatz
Lkw Anlieferung
Lkw Anlieferung Kühlaggregat
Lkw Rangieren
Lkw Kühlaggregat
Lkw Parken
Entsichern Ware
RC entladen Kühl-Lkw
Paletten entladen
Paletten entladen Kühl-Lkw
Kleinlieferanten Anlieferung
Kleinlieferant Parken/Entladen
Klimaaggregat
Trockenrückkühler
Kühlaggregat
EKW-Depot
Pkw Parkplatz
Pkw An-Abfahrt
Fenster NWF
Fenster NOF
Fenster SOF
SP Pkw
SP Entladung
SP Lkw

Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt

hQ

DO

KT

m

dB

dB

dB

KI Lw/LmE Lw/LmE
T
RZ
dB(A) dB(A)

0,5
1,0
3,0
1,0
3,0
1,0
1,5
1,5
1,5
1,5
0,5
0,5
1,0
0,5 D
0,5 D
1,0
0,5
0,0
3,5
2,0
3,0
1,0
1,5
1,0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
3
3
0
0
0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

93,2
108,0
97,0
87,2
97,0
77,0
82,5
77,9
91,0
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
102,2
78,8
112,0
84,3
83,6
89,6
99,5
111,0
108,0

93,2
108,0
100,0
87,2
100,0
77,0
82,5
87,9
78,0
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
95,8
78,8
105,0
84,3
83,6
89,6
99,5
111,0
108,0

num
Add
dB
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

num Bez
Add RZ Abst
dB
m
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

Messfl
m²
Anz

Anz
T

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
4,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
120,0
0,0
3,5
3,0
12,0
0,0
0,0
0,0

0
2
1
2
1
0
2
0
20
10
1
0
0
0
0
1038
0
100
0
0
0
0
0
0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

Anz
RZ

MM
dB

0
2
2
2
2
0
2
10
0
10
1
0
0
0
0
240
0
20
0
0
0
0
0
0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

MM

EinwT EinwT Rw ST
T
RZ
ID
min
min

Lw/Lp
Input
dB(A)

780,0
1,1
1,1
60,0
15,0
780,0
60,0
0,0
60,0
60,0
0,9
780,0
780,0
780,0
780,0
60,0
780,0
0,2
600,0
600,0
600,0
780,0
780,0
780,0

93,2
105,0
97,0
84,2
97,0
71,0
79,5
77,9
78,0
78,0
92,0
58,0
75,0
80,0
75,0
72,0
58,0
92,0
93,0
93,0
93,0
99,5
111,0
108,0

180,0
1,1
1,1
60,0
15,0
180,0
60,0
60,0
0,0
60,0
0,9
180,0
180,0
180,0
180,0
60,0
180,0
0,2
120,0
120,0
120,0
180,0
180,0
180,0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
1

1
1
1

Nachtzeitraum
Nr.

Kommentar

Gruppe

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103
115
116
117
118
120
121
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123
124
125

Pkw Parkplatz Abfahrt
Pkw Abfahrt
Klimaaggregat
Trockenrückkühler
Kühlaggregat
EKW-Depot
Pkw Parkplatz
Pkw An-Abfahrt
Fenster NWF
Fenster NOF
Fenster SOF
SP Pkw

Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Verbrauchermarkt

Gutachten-Nr.:
Projekt:

hQ

DO

KT

m

dB

dB

0,5
0,5
1,0
0,5 D
0,5 D
1,0
0,5
0,0
3,5
2,0
3,0
1,0

0
0
0
0
0
0
0
0
3
3
3
0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

KI

num
Add
dB

Bez
Abst
m

Messfl
m²
Anz

Anz
N

dB

Lw/LmE
N
dB(A)

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

76,5
101,6
75,0
80,0
75,0
81,5
77,0
102,0
61,3
60,6
66,6
99,5

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

9,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,0
0,0
3,5
3,0
12,0
0,0

0
9
0
0
0
9
0
10
0
0
0
0

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

dB

EinwT
N
min

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

60,0
0,3
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
0,1
60,0
60,0
60,0
60,0

Rw
ID

1
1
1

ST

Lw/Lp
Input
dB(A)

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1

67,0
92,0
75,0
80,0
75,0
72,0
67,0
92,0
70,0
70,0
70,0
99,5

Anhang
Seite 4 von 26

B Grafisches Emissionskataster

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 5 von 26

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Grafisches Emissionskataster

Maßstab:
keine Angabe

Hinweis: Bei den dargestellten Quell-Nummern ist zu
beachten, dass einzelne von ihnen nicht dargestellt
werden, wenn diese nahe bei- oder übereinander
liegen.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Anhang
Seite 6 von 26

C Dokumentation der Immissionsberechnung

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 7 von 26

Legende Immissionsberechnung TA Lärm
Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2
Zeichen
Einheit
Bedeutung
Nr.
Laufende Emissionsquellenortskennzahl
Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche
Nummern.

Kommentar
Gruppe
LAT

dB(A)

Bezeichnung der Emissionsquelle
Bezeichnung der Emissionsquellengruppe
Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt.
Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen
angegeben.

DC

dB

DT
+RT
MM

dB
dB
dB

KT/KI
Cmet

dB
dB

Richtwirkungskorrektur
Enthält KO sowie DO. DI ist separat ausgewiesen.

Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum.
Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit
Minderungsmaßnahme an der Emissionsquelle
MM = leer → keine Minderung bei der entsprechenden Emissionsquelle berücksichtigt.

Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit
Meteorologie-Korrektur-Faktor
Die Größe ist abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der
Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet.

d(p)

m

Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Immissionsort.
Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung gibt der Wert die Strecke zwischen Emissionsquelle
und Immissionsort an. Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist bei Linien- bzw. Flächenquellen
u. U. nicht händisch überprüfbar.

DI
Abar
Adiv

dB
dB
dB

Aatm
Agr
Refl.Ant.

dB
dB
dB

Lw/LmE

dB(A)

Richtwirkungsmaß
Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung.
Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist u. U. nicht händisch überprüfbar.

Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption.
Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts.
Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden.
Ist energetisch im LAT enthalten.

Schallleistungspegel der Emissionsquelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der
Emissionsquelle.
Der Wert Lw/LmE beinhaltet bereits die in den Spalten „num.Add.“, „Bez.Abst.“, „Messfl./Anz.“
sowie „Anz.“ getätigten Angaben. Der grundlegende Schallleistungspegel der Emissionsquelle kann
der Spalte „LWA Input“ entnommen werden.

T/RZ/N

-

Tageszeit/Ruhezeit/Nachtzeit

Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen
genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 8 von 26

Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
Immissionsort/
Bezeichnung Fassade Geschoss

Beurteilungspegel
Lr,T in dB(A)

Höhe des IO
in m

IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG

54,8

5,0

IP_B02/Im Vogeldreisch 1, NOF, 1.OG

55,7

5,0

IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG

54,9

5,0

IP01/Gebäude 1, EG Büro

58,8

2,0

IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9

60,3

5,0

IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15

60,6

8,0

IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4

60,5

5,0

IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10

60,8

8,0

IP03/Gebäude 2, EG, WE

49,6

2,0

IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2

51,3

5,0

IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6

52,5

8,0

IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1

52,2

5,0

IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5

53,3

8,0

IP04/Gebäude 2, EG Therapie

50,5

2,0

IP05/Gebäude 3, EG, links

59,7

2,0

IP06/Gebäude 3, EG, rechts

59,3

2,0

IP06/Gebäude 3, 1.OG

59,3

5,0

Die maßgeblichen Immissionsorte sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP02 und IP05, bezogen auf
den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine
Überschreitung am ehesten zu erwarten14.
Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung
nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für
alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

14

Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch „am ehesten“ an einem
Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 9 von 26

IP02/Gebäude 1 2.OG WE10
Nr.

Kommentar

Gruppe

101
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
121
122
123
124

Kunden + Mitarbeiter Parkplatz
Lkw Anlieferung
Lkw Anlieferung Kühlaggregat
Lkw Rangieren
Lkw Kühlaggregat
Lkw Parken
Entsichern Ware
RC entladen Kühl-Lkw
Paletten entladen
Paletten entladen Kühl-Lkw
Kleinlieferanten Anlieferung
Kleinlieferant Parken/Entladen
Klimaaggregat
Trockenrückkühler
Kühlaggregat
EKW-Depot
Pkw Parkplatz
Pkw An-Abfahrt
Fenster NWF
Fenster NOF
Fenster SOF

125
126
127

SP Pkw
SP Entladung
SP Lkw

Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Sum
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt

LAT DC
T
dB(A) dB

DT

+RT

dB

dB

2,8
3,0
3,0
3,0
2,9
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
2,9
2,9
3,0
3,0
3,0
5,9
6,0
6,0

0,0
26,3
25,3
9,0
14,0
0,0
9,0
12,0
12,0
9,0
27,5
0,0
0,0
0,0
0,0
10,5
0,0
35,7
1,2
1,2
1,2

1,9
4,0
4,8
4,0
4,8
1,9
4,0
6,0
4,0
4,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,8
1,8
1,8
1,8

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
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0
0

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

2,8
3,0
3,0

0,0
0,0
0,0

0,0
0,0
0,0

0
0
0

0,0
0,0
0,0

0
0
0

LAT DC
T
dB(A) dB

DT

+RT

dB

dB

3,0
3,0
3,0
2,9
2,8
2,9
2,9
2,9
2,9
2,9
3,0
2,9
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
6,0
6,0
6,0

0,0
26,3
25,3
9,0
14,0
0,0
9,0
12,0
12,0
9,0
27,5
0,0
0,0
0,0
0,0
10,5
0,0
35,7
1,2
1,2
1,2

1,9
4,0
4,8
4,0
4,8
1,9
4,0
6,0
4,0
4,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,8
1,8
1,8
1,8

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
0
0

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

1
0,1
0
0
0
0
0
0
0
0,1
0
0,8
0
0
0,7
1,2
1,3
0,8
1,1
1,1

3,0
2,9
2,9

0,0
0,0
0,0

0,0
0,0
0,0

0
0
0

0,0
0,0
0,0

0
0
0

57,6
49,4
41,0
36,3
44,1
33,1
31,3
35,7
32,8
36,8
32,2
16,9
17,4
36,9
31,8
55,8
32,0
30,0
46,1
45,8
34,4
60,8
66,3
64,7
63,7

MM KT/KI Cmet Cmet
T
RZ
dB dB dB
dB

d(p)

DI

Abar

m

dB

dB

Adiv Aatm
dB

dB

Agr
dB

Refl Lw/LmE Lw/LmE
Ant
T
RZ
dB dB(A) dB(A)

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

29,2
24,2
24,2
61,7
59,9
61,7
65,6
65,6
65,6
65,6
24,3
61,8
82,4
67,4
68,1
37,8
55,0
60,0
46,5
45,2
57,5

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,8
0,2
0,1
0,0
3,7
1,5
0,0
0,0
14,2

40,3
38,7
38,7
46,8
46,6
46,8
47,3
47,3
47,3
47,3
38,7
46,8
49,3
47,6
47,7
42,5
45,8
46,6
44,3
44,1
46,2

0,2
0,1
0,1
0,4
0,4
0,4
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,5
0,3
0,4
0,4
0,1
0,5
0,3
0,2
0,2
0,1

0,1
0,1
0,0
1,6
0,8
1,6
1,7
1,7
1,7
1,7
0,1
1,8
2,6
0,6
0,6
0,0
1,3
1,9
0,0
0,0
1,1

45,7
36,0
28,0
19,3
33,6
16,1
18,6
4,1
7,0
29,0
24,2
52,3
22,9
18,8
-

93,2
108,0
97,0
87,2
97,0
77,0
82,5
91,0
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
102,2
78,8
112,0
84,3
83,6
89,6

93,2
108,0
100,0
87,2
100,0
77,0
82,5
87,9
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
95,8
78,8
105,0
84,3
83,6
89,6

0
0
0

17,7
66,2
55,9

0
0
0

0,0
0,0
0,0

36,0
47,4
45,9

0,0
0,1
0,1

0,0
1,7
1,2

35,4

99,5
111,0
108,0

99,5
111,0
108,0

d(p)

DI

Abar

Agr

m

dB

dB

dB

dB

dB

Refl Lw/LmE Lw/LmE
Ant
T
RZ
dB dB(A) dB(A)

1
0,1
0
0
0
0
0
0
0
0,1
0
0,8
0
0
0,7
1,2
1,3
0,8
1,1
1,1

78,3
26,5
27,9
15,8
18,6
15,8
19,2
19,2
19,2
19,2
26,5
15,7
50,1
39,9
41,7
56,3
112,4
118,1
106,4
103,0
115,5

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

2,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
14,1
6,7
6,6
18,5
2,6
0,3
0,0
0,0
13,0

48,9
39,5
39,9
35,0
36,4
35,0
36,7
36,7
36,7
36,7
39,5
34,9
45,0
43,0
43,4
46,0
52,0
52,4
51,5
51,3
52,3

0,4
0,1
0,2
0,1
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
0,2
0,2
0,2
0,1
0,9
0,6
0,4
0,4
0,2

4,1
0,8
0,4
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
1,1
0,2
3,4
0,3
0,6
3,6
4,4
4,5
3,8
4,1
4,2

30,6
39,3
32,4
41,0
50,6
37,8
38,3
39,9
43,8
21,5
21,3
5,8
24,1
19,7
22,3
10,9
10,2
-

93,2
108,0
97,0
87,2
97,0
77,0
82,5
91,0
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
102,2
78,8
112,0
84,3
83,6
89,6

93,2
108,0
100,0
87,2
100,0
77,0
82,5
87,9
88,0
92,0
61,0
75,0
80,0
75,0
95,8
78,8
105,0
84,3
83,6
89,6

0
0
0

54,1
19,6
16,3

0
0
0

0,0
0,0
0,0

45,7
36,9
35,2

0,1
0,0
0,0

3,5
0,0
0,0

72,3
67,2

99,5
111,0
108,0

99,5
111,0
108,0

IP05/Gebäude 3 EG links
Nr.

Kommentar

Gruppe

101
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
121
122
123
124

Kunden + Mitarbeiter Parkplatz
Lkw Anlieferung
Lkw Anlieferung Kühlaggregat
Lkw Rangieren
Lkw Kühlaggregat
Lkw Parken
Entsichern Ware
RC entladen Kühl-Lkw
Paletten entladen
Paletten entladen Kühl-Lkw
Kleinlieferanten Anlieferung
Kleinlieferant Parken/Entladen
Klimaaggregat
Trockenrückkühler
Kühlaggregat
EKW-Depot
Pkw Parkplatz
Pkw An-Abfahrt
Fenster NWF
Fenster NOF
Fenster SOF

125
126
127

SP Pkw
SP Entladung
SP Lkw

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Sum
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt

42,3
46,5
38,7
50,4
56,2
47,2
44,8
49,2
46,3
50,3
28,9
31,0
16,8
35,0
29,6
28,3
22,6
21,5
34,3
33,3
25,1
59,7
53,2
78,3
76,2

MM KT/KI Cmet Cmet
T
RZ
dB dB dB
dB

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Adiv Aatm

Anhang
Seite 10 von 26

Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
Immissionsort/
Bezeichnung Fassade Geschoss

Beurteilungspegel
Lr,N in dB(A)

Höhe des IO
in m

IP_B01/Im Vogeldreisch 6, SOF, 1.OG

38,3

5,0

IP_B02/Im Vogeldreisch 1, NOF, 1.OG

43,5

5,0

IP_B03/Oelder Tor 18, NF, 1.OG

42,6

5,0

IP01/Gebäude 1, EG Büro

44,8

2,0

IP01/Gebäude 1, 1.OG, WE9

46,7

5,0

IP01/Gebäude 1, 2.OG, WE15

47,2

8,0

IP02/Gebäude 1, 1.OG, WE4

46,3

5,0

IP02/Gebäude 1, 2.OG, WE10

46,9

8,0

IP03/Gebäude 2, EG, WE

33,9

2,0

IP03/Gebäude 2, 1.OG, WE2

35,3

5,0

IP03/Gebäude 2, 2.OG, WE6

37,5

8,0

IP04/Gebäude 2, 1.OG, WE1

35,2

5,0

IP04/Gebäude 2, 2.OG, WE5

37,6

8,0

IP04/Gebäude 2, EG Therapie

33,9

2,0

IP05/Gebäude 3, EG, links

35,2

2,0

IP06/Gebäude 3, EG rechts

35,1

2,0

IP06/Gebäude 3, 1.OG

37,9

5,0

Der maßgebliche Immissionsort ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP01, bezogen auf den
Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine
Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten15.
Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung
nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle
weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

15

Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch „am ehesten“ an einem
Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 11 von 26

IP01/Gebäude 1 2.OG WE15
Nr.

Kommentar

102
103
115
116
117
118
120
121
122
123
124

Pkw Parkplatz Abfahrt
Pkw Abfahrt
Klimaaggregat
Trockenrückkühler
Kühlaggregat
EKW-Depot
Pkw Parkplatz
Pkw An-Abfahrt
Fenster NWF
Fenster NOF
Fenster SOF

125

SP Pkw

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Gruppe

Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Verbrauchermarkt
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Tanzschule
Sum
Verbrauchermarkt

LAT
N
dB(A)

DC

DT

MM

dB

dB

dB

KT/KI Cmet
N
dB
dB

39,3
37,7
16,4
36,2
31,1
45,0
27,4
25,9
21,3
20,3
9,9
47,2
67,4

2,9
2,9
3,0
2,9
2,9
3,0
3,0
3,0
5,9
6,0
6,0

0,0
23,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
27,8
0,0
0,0
0,0

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0

2,7

0,0

0

0,0

d(p)

DI

Abar

Adiv

Aatm

Agr

m

dB

dB

dB

dB

dB

Refl
Ant
dB

Lw/LmE
N
dB(A)

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

27,6
35,2
76,5
61,4
62,2
35,2
61,7
66,9
53,9
52,1
64,4

0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0

0,0
0,0
10,7
0,2
0,2
0,0
3,4
1,2
0,0
0,0
13,6

39,8
41,9
48,7
46,8
46,9
41,9
46,8
47,5
45,6
45,3
47,2

0,2
0,2
0,3
0,4
0,4
0,1
0,5
0,4
0,2
0,2
0,2

0,1
0,3
2,3
0,1
0,1
0,0
1,8
2,2
0,0
0,7
1,6

24,5
23,3
5,5
27,5
22,7
41,5
18,8
15,2
-

76,5
101,6
75,0
80,0
75,0
81,5
77,0
102,0
61,3
60,6
66,6

0

15,6

0

0,0

34,8

0,0

0,0

-

99,5

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 12 von 26

D Immissionspläne

Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten:
Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des
geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach [DIN 4109-1]. Dementsprechend werden die
Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel
werden tabellarisch angegeben.
Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit
berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu
3 dB höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln,
die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind.

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 13 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 14 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 15 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Erdgeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 16 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

1. Obergeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 17 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

2. Obergeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 18 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Erdgeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 19 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

1. Obergeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 20 von 26

Farbkodierung gemäß [DIN 18005-2]

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

2. Obergeschoss

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

Höhe des Immissionsrasters: 5 m über Gelände

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 21 von 26

E Lagepläne

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 22 von 26

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Übersichtslageplan

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
Seite 23 von 26

Planinhalt:
Lageplan

Kommentar:
Lageplan mit Darstellung des Vorhabens

© Land NRW (2022) dl-de/by-2-0

Maßstab:
keine Angabe

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
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F Windstatistik

Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
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Gutachten-Nr.:
Projekt:

I05 0568 21-2
Schallimmissionsprognose zum vorhabenbez. B-Plan Nr. 150 der Stadt Oelde

Anhang
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