Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnquartier Im Vogeldreisch" der Stadt Oelde A) Entscheidungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung B) Durchführungsvertrag C) Satzungsbeschluss
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung
Anlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der Begründung
Anlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Anlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGB
Anlage 9 - Durchführungsvertrag
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VorlageAnlage 7 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGBAnlage 1 - GeltungsbereichAnlage 3 - Vorhaben- und ErschließungsplanAnlage 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der BegründungAnlage 8 - Stellungnahmen mit Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Absatz 2 BauGBAnlage 9 - DurchführungsvertragAnlage 6 - Schallgutachten als Bestandteil der BegründungAnlage 2 - Vorhabenbezogener BebauungsplanAnlage 4 - Begründung
REIS C H Textliche Festsetzungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO – 870 OGE LD 869 867 868 1. 866 865 27,30 32,00 6 20-30° 0,4 456 III o III 5,00 M 1105 le sc hu Ta nz 2 Hinweise zur Beachtung 1. 1107 3. Zum Schutz vor extremen Niederschlägen ist das Baugelände so zu profilieren, dass unter Wahrung der Barrierefreiheit Oberflächenabflüsse nicht in Erd- und Kellergeschosse eindringen können. Oberflächenabflüsse dürfen nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden. Überbaubare Grundstücksfläche gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. BauNVO Terrassen dürfen die Baugrenzen um bis zu 2 m überschreiten. Dies gilt ausdrücklich nicht für Terrassenüberdachungen und Wintergärten. Die zulässige Grundflächenzahl ist einzuhalten. 50,48 1104 Grund- und Niederschlagswasser Das Entwässerungssystem ist zudem so auszuführen, dass ein Schutz vor Ein- und Überstau aus dem Mischwassernetz gegeben ist. 669 4. 1071 1106 2a 1072 Elli-Markt 1069 1097 0 5 10 20m Abgrenzungen (§ 9 (7) BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Umgrenzung von Flächen für Stellplätze gem. § 9 (1) Nr. 4 BauGB M Umgrenzung von Aufstellflächen für Müllcontainer GFL Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ent-/ Versorgungsträger und der Stadt Oelde zu belastende Flächen gem. § 9 (1) Nr. 21 BauGB Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO Bemaßung mit Angabe in Metern hier z.B. 6,50 m Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 0,4 maximale Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 BauNVO, III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß gem. § 20 BauNVO, maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen gem. § 18 BauNVO, maximal zulässige Traufhöhe baulicher Anlagen gem. § 18 BauNVO Bauweise, Baugrenzen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) o Sichtfelder sind von Sichtbehinderungen jeglicher Art in einer Höhe zwischen 0,8 und 2,5 m Fahrbahnoberkante freizuhalten Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (örtliche Bauvorschriften) (§ 89 BauO i.V.m. § 9 (4) BauGB) WD Zulässige Dachform der Hauptbaukörper: Walmdach 20-30° Offene Bauweise gem. § 22 (2) BauNVO Baugrenze gem. § 23 (3) BauNVO Katasteramtliche und sonstige Darstellungen ohne Festsetzungscharakter 1346 53 Straßenverkehrsfläche - privat - Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefährden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) Flurstücksnummer, z.B. 1346 vorhandenes Gebäude mit Hausnummer Fassaden, an denen der Immissionsschutz durch bautechnische bzw. grundrisstechnische Maßnahmen sicherzustellen ist, siehe textl. Festsetzung 7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB) Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Grundflächenzahl, hier: 0,4 Anzahl der Vollgeschosse, hier: max. 3 WA 4. WD 20-30° zulässige Dachform, hier: Walmdach Dachneigung 20-30° Ökologische Belange Die Berücksichtigung ökologischer Belange wird nachdrücklich empfohlen: Wasser- und Energieeinsparung, Nutzung umweltverträglicher Energietechniken, Verwendung umweltverträglicher Baustoffe, Dachbegrünung etc. 6.1 Dachform: Gemäß Eintrag in der Nutzungsschablone ist für Hauptkörper das Walmdach (WD) zulässig. Bei Nebendächern (=Dächer von untergeordneten Bauteilen, Anbauten und Nebengebäuden) sind auch andere Dachformen zulässig. 5. 6.2 Solaranlagen und geneigte Dächer: Bei geneigten Dächern ab 20° Neigung sind auf dem Dach montierte Solaranlagen mit gleicher Neigung parallel zur Dachhaut anzuordnen. Bei Flachdächern dürfen auf dem Dach angebrachte Solaranlagen die Oberkante Attika nur bis zu einer Höhe von maximal 1,2 m überschreiten. Aufgeständerte Solaranlagen müssen auf allen Seiten einen Abstand zu den Gebäudeaußenkanten (Außenkante aufgehendes Mauerwerk) von mindestens 1,5 m bei Hauptkörpern und von mindestens 0,8 m bei Nebenanlagen einhalten. 6.3 Abfallbehälter und Anlagen für die dauerhafte Unterbringung von Fahrrädern sind nur innerhalb der Gebäude oder in entsprechenden Nebenanlagen / -gebäuden unterzubringen, die dreiseitig so einzugrünen sind, dass die Behälter von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche aus nicht eingesehen werden können. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung am ............................ beschlossen worden. Dieser Beschluss ist am ............................ ortsüblich bekannt gemacht worden. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Bürgermeisterin 6.7 Ausdrückliche Hinweise und Empfehlungen zu den Bauvorschriften Bei Gestaltungsfragen wird insbesondere in Zweifelsfällen eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadt empfohlen. Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind Ordnungswidrigkeiten i.S. der Bußgeldvorschriften § 86 Abs. 1 Nr. 22 BauO NRW und können entsprechend geahndet werden. Für den Entwurf Für den Entwurf. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung Nach ortsüblicher Bekanntmachung am ............................ lagen die Planunterlagen vom ............................ bis zum ............................ gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Oelde öffentlich aus. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Bürgermeisterin Öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am ............................ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Nachortsüblicher Bekanntmachung am ............................ lagen die Planunterlagen vom ............................ bis einschließlich zum ............................ gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Oelde öffentlich aus. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Bürgermeisterin Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Oelde hat nach Abwägung der Anregung diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan am ............................ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Bürgermeisterin Bekanntmachung und Einsichtnahme Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom ............................ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Der Bebauungsplan mit Begründung und die darin in Bezug genommenen, nicht öffentlich bekannt gemachten technischen Regelwerke liegen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Oelde während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Oelde, den ............................ ............................................................................................................................................ Bürgermeisterin Artenschutz Planunterlagen Im Zuge des Planverfahrens wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag eingeholt. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen und Empfehlungen: Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990. • Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten (1. März bis 30. September) notwendig. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraumes ist durch eine umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. • Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten etc.) sind auf vorhandene befestigte Flächen oder zukünftig als Lagerfläche genutzte Bereiche zu beschränken. Damit wird sichergestellt, dass zu erhaltende Gehölz- und Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. Der Bebauungsplan ist auf Grundlage der Liegenschaftskarte des Kreis Warendorf, Vermessungs- und Katasteramt erstellt worden. Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist - i.V.m. dem digitalen Planungsdatenbestand (hier: DXF-Datei) als Bestandteil dieses Bebauungsplanes - geometrisch eindeutig. Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW 2011 Grundlage und detaillierte Darlegung der Anforderungen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 150 ‘‘Wohnquartier Im Vogeldreisch“ in Oelde-Stromberg, Büro Bertram Mestermann – Büro für Landschaftsplanung, Warstein-Hirschberg, Mai 2021. 6. Kampfmittel Konkrete Hinweise auf mögliche Kampfmittel innerhalb des Plangebiets liegen nicht vor. Bauvorhaben sollten grundsätzlich mit der gebotenen Vorsicht erfolgen, da ein Vorkommen von Kampfmitteln nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Weist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der kampfmittelräumdienst Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg über das Ordnungsamt der Stadt Oelde oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. 6.6 Carports/Garagen sind in Höhe und Materialität einheitlich auszuführen. Füllschema der Baunutzungsschablone Art der baulichen Nutzung Die Eintragung des Altstandortes Nr. 61121 unter der Bezeichnung "Furnierwerk Rose" im Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenverhältnisse wurde aufgehoben. Nach Landesbodenschutzgesetz besteht die Verpflichtung, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlicher Bodenveränderungen unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern derartige Feststellungen bei der Durchführung von Baumaßnahmen, Baugrunduntersuchungen oder ähnlichen Eingriffen in den Boden und den Untergrund angetroffen werden. 6.5 Dacheindeckung • Die Dacheindeckungen sind in den Farben grau-anthrazit oder rot-braun auszuführen. • Dacheindeckungen sind ausschließlich mit Dachziegeln oder in Metall (Zink- oder Kupferblech) auszuführen. Höhenpunkt ü. NHN - Höhenbezugspunkt Altlasten Gestaltungsvorgaben gem. § 89 BauO NRW 2018 i.V.m. § 9 (4) BauGB 6.4 Fassadengestaltung Für die äußere Gestaltung der Gebäude sind folgende Materialien und Farben zulässig: • Sichtmauerwerk unter Verwendung von Vormauerziegeln in roten bis rotbunten oder in hellbeigen bis hellgrauen Farbtönen. Bossierte bis gewölbte Klinker sind unzulässig, • Putzfassaden (weiße / hellbeige bis hellgraue Farbtönungen), Holzfassaden (weiße / hellbeige bis hellgraue Farbtönungen oder naturbelassene Farbgebung), • Für untergeordnete Bauteile sind auch andere Materialien und Farben zulässig (bis zu 1/3 je Fassadenseite). vorhandene Flurstücksgrenze Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) 3. Vorgaben zur Bepflanzung gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit einheimischen, standortgerechten Laubhölzern zu bepflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die festgesetzten Anpflanzflächen sind je 10 m² mit 8 Gehölzen zu begrünen. 6. 6,50 GH max 160.0m ü.NHN TH max 156.0m üNHN 5. Bodendenkmale Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG). 4.4 Befestigte Flächen (Stellplätze, Zufahrten, Erschließungen usw.) sind mit versickerungsoffenen Oberflächenmaterialien zu befestigen. Sonstige Planzeichen und Festsetzungen ST 2. 4.2 Überdachte Stellplätze für Kfz sind im Plangebiet nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 4.3 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Müllaufstellflächen und Fahrradabstellplätze sind im Plangebiet auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Ausgenommen hiervon ist eine Aufstellfläche für Müllbehälter zur vorrübergehenden Bereitstellung am Tag der Abholung an der Zufahrtstraße. Planzeichenerläuterungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO - Fläche für Stellplätze gem. § 9 (1) Nr. 4 BauGB 4.1 Ebenerdige Stellplätze für Kfz (nicht überdacht) sind nur innerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplatzanlagen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmen nach § 31(1) BauGB können für einzelne weitere Stellplätze zugelassen werden (z.B. gebäudenahe Stellplätze für nicht mobile Patientengruppen, Notarzt). Überdachte Stellplätze sind in der festgesetzten Fläche für Stellplätze unzulässig. Maßstab 1:500 1067 1068 Aufstellungsbeschluss Unterrichtung der Öffentlichkeit 2.3 Überdachte Stellplätze (Carports) und Nebenanlagen sind nur eingeschossig und bis zu einer Gesamthöhe von 3 m zulässig. 948 145.5m ü.NHN Bezug zum Durchführungsvertrag (§ 9(2) i.V.m. § 12(3a) BauGB) Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst die Flurstücke 447, 864, 1103, 1105, 1107, Flur 414, Gemarkung Oelde mit insgesamt rd. 5086 m². Zulässig sind nur Vorhaben, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag (vereinbart zwischen der Stadt Oelde und der RP-Finanz-GmbH & Co, Wohnquartier im Vogeldreisch KG am ...........................................) verpflichtet. • Die zulässige Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittkante der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante der Dachhaut. • Als maximal zulässige Gesamthöhe (= oberer Abschluss) gilt die Oberkante First. • Als OK FFB EG wird eine Höhe von 146,00m ü.NHN festgelegt. • Der Dachüberstand auf jeder Seite kann maximal 0,50 m über die Baugrenze hinausgehen. 939 1102 8. 2.2 Die Gebäudehöhe darf an keinem Punkt das zulässige Maß überschreiten und ergibt sich aus dem jeweiligen Eintrag in der Plankarte. Trauf- und Gesamthöhen werden wie folgt definiert: 947 ST 40 Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. BauNVO 2.1 Es ist eine Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) von 0,4 als Höchstmaß zulässig. 3,70 457 766 2. 5,00 1103 III 864 40,00 WD WA GH max 160.0m ü.NHN TH max 156.0m ü.NHN 765 GH max 160.0m ü.NHN TH max 156.0m ü.NHN 16,00 GH max 160.0m ü. NHN TH max 156.0m ü.NHN 1063 Grundlage und detaillierte Darlegung der Anforderungen: Immissionsschutz-Gutachten zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 150 ‘‘Wohnquartier Im Vogeldreisch“ in Oelde-Stromberg, Büro Uppenkamp und Partner – Sachverständige für Immissionsschutz, Okt. 2021. Verfahrensleiste 18,60 16,00 III Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB • Wohngebäude • die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften; • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 447 1062 b) Ausnahmen können zugelassen werden, wenn durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen, insbesondere dann, wenn verminderte Außengeräuschpegel an den Fassaden nachgewiesen werden. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO i.V.m. § 1 (49 – (9) BauNVO) festgesetzt. Zulässig sind: 145.8m ü.NHN IM V 764 Textliche Festsetzungen 7. Ortsrecht Auf die Vorgartensatzung und die Entwässerungssatzung der Stadt Oelde wird hingewiesen. 0,4 III o Bauweise, hier: offene Bauweise 7. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BlmSchG (§9 Abs. 1 Nr.24 BauGB) a) Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die geplante Errichtung des Wohnquartiers mit der Gebietseinstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ nicht ohne Berücksichtigung von schalltechnischen Minderungsmaßnahmen möglich ist. Die Überschreitung der lärmtechnischen Grenzwerte betrifft den südlichen (Haus 1) und nördlichen (Haus 3) Baukörper. [Haus 1: Tags – Überschreitung insb. an der Ostfassade im EG, 1.OG und 2.OG, Nachts – Überschreitung insb. an der Ostfassade im EG, 1.OG und 2.OG und Nordfassade im 2.OG. Haus 3: Tags – Überschreitung insb. an der Ostfassade im EG, 1.OG und 2.OG, Nachts – Überschreitung insb. an der Ostfassade im 2.OG. genaueres: siehe schalltechnisches Gutachten] Aufgrund der Lage der Immissionsorte und der Emissionsquellen sind schalltechnische Maßnahmen, wie die Errichtung einer Schallschutzwand, auf dem Ausbreitungsweg nicht praktikabel. Hingegen können schalltechnische Minderungsmaßnahmen an den Immissionsorten nach dem Stand der Technik umgesetzt werden. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist an den Fassaden, an denen der Beurteilungspegel Lr über 55 dB (A) zur Tageszeit und/oder über 40 dB(A) in der ungünstigsten vollen Nachtstunde liegt, Immissionsschutz durch bautechnische bzw. grundrisstechnische Maßnahmen wie folgt sicherzustellen: • Ausschluss von Fenstern zu gemäß [DIN 4109-1] schutzbedürftigen Räumen durch eine geeignete Grundrissgestaltung oder durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen erfolgen. • Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung des Immissionsrichtwertes 0,5 m vor den genutzten Fenstern von schutzbedürftigen Räumen, d.h. dem dauernden Aufenthalt dienenden Räumen, gewährleistet wird. • Von der vorgenannten Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigung durch einen gutachterlichen Einzelnachweis ermittelt wird, dass der Einzelhandelsstandort aufgegeben wurde oder durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper, sonstiger baulicher bzw. betriebsbezogener Anlagen oder betriebliche Maßnahmen (wie z.B. Lärmschutzwände, Verglasungen, etc.) die Lärmwerte eingehalten werden. RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) Geobasisdaten: Kreis Warendorf §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Blatt 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 "Wohnquartier Im Vogeldreisch" Planzeichenverordnung Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung Oelde Blatt 1: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 "Wohnquartier Im Vogeldreisch" Blatt 2: Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 150 Übersichtskarte M. 1:5000 in Zusammenarbeit mit: Planconcept Nachtigall Stand 04/23 Ausschnitt: Oelde - Stromberg Planungsstand: Satzungsfassung Maßstab: 1:500 0 5 10 20m