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2023-05-10 Stellungnahme IHK MS

                                    
                                        IHK Nord Westfalen | Postfach 4024 | 48022 Münster

Industrie- und Handelskammer
Nord Westfalen

Stadt Oelde
Stefan Boegel
Fachdienst Ordnungswesen und
Standesamt
Ratsstiege 1
59302 Oelde

Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
www.ihk.de/nordwestfalen
Ansprechpartner:
Christian Paasche
Telefon 0251 707-228
Telefax 0251 707-8228
paasche@ihk-nordwestfalen.de
10. Mai 2023

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
an Sonn- und Feiertagen 2023
hier: Anhörung gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW
Ihr Schreiben vom 10.05.2023; Ihr Zeichen: 320.722-92

Sehr geehrter Herr Boegel,
vielen Dank für die Möglichkeit der Anhörung vor Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung der Stadt Oelde über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
In der Stadt Oelde sind folgende Sonntage, jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr, zur Freigabe
der Ladenöffnungszeiten beantragt:
Ortsteil Oelde-Innenstadt:
 03.09.2023, Anlass: „Oelder Stadtstrand“
 08.10.2023, Anlass: „Herbst-Erlebnis-Tag“
 10.12.2023, Anlass: „Winterleuchten Oelde“
Ortsteil Stromberg:
 10.09.2023, Anlass: „Pflaumenmarkt“
Die IHK Nord Westfalen begrüßt eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Rahmen
des Gesetzes als wichtiges Instrument zur Profilbildung der Stadt und als Möglichkeit für
den stationären Einzelhandel, seine Leistungsfähigkeit und seinen Service zu präsentieren.
Aus Sicht der IHK Nord Westfalen bestehen keine Bedenken gegen die Freigabe der
Ladenöffnung an den genannten Sonntagen, soweit die Anforderungen des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW (Neufassung) eingehalten werden. Zur
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

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Konkretisierung dieser Anforderungen verweisen wir auf die aktuelle Rechtsprechung sowie
auf die Anwendungshilfe für Kommunen und Handel im Umgang mit § 6 LÖG NRW des
Wirtschaftsministeriums NRW: https://www.wirtschaft.nrw/loeg-nrw-anwendungshilfe.
Freundliche Grüße
gez. Christian Paasche

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf