Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2023/320/5427
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Ordnungswesen, Standesamt
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Herr Stefan Boegel
02522 / 72-237
stefan.boegel@oelde.de
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Beratungsfolge
Rat
Zuständigkeit
Termin
Entscheidung
12.06.2023
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oelde beschließt die als Anlage beigefügte Bewerberliste als Vorschlagsliste der Stadt Oelde zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die ab dem 01.01.2024
beginnende Amtszeit.
Die in der Liste aufgeführten Personen werden dem Schöffenwahlausschuss des zuständigen
Gerichts somit als geeignete Personen vorgeschlagen.
Sachverhalt
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes stellen die Gemeinden in jedem
fünften Jahr für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts eine
einheitliche Vorschlagsliste auf.
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Da die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen zum 31.12.2023 endet, ist in diesem Jahr eine
einheitliche Vorschlagsliste aufzustellen und dem Amtsgericht Beckum bis zum 15.08.2023 zu
übersenden.
In diese Vorschlagsliste sollen mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden,
wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat. In Anlehnung an die Einwohnerzahl hat
der Präsident des Landgerichtes Münster mitgeteilt, dass aus dem Bereich der Stadt Oelde
neun Schöffinnen und Schöffen benannt werden, so dass in die Vorschlagsliste mindestens
18 Personen aufzunehmen sind.
Es entfallen sechs Hauptschöffinnen/Hauptschöffen auf die Strafkammer beim Landgericht
Münster und drei Hauptschöffinnen/Hauptschöffen auf das Schöffengericht beim Amtsgericht
Beckum.
Die als Anlage beigefügte Liste enthält die Personen, die sich bei der Stadt Oelde um das
Amt einer Schöffin / eines Schöffen beworben haben.
Zur Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von 2/3 der
anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder des Rates (§§ 36, 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Anlagen
Anlage 1 - Bewerberliste öffentlich
Anlage 2 - Bewerberliste mit weitergehenden pers. Angaben
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