Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2023/320/5425
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Ordnungswesen, Standesamt
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Herr Stefan Boegel
02522 / 72-237
stefan.boegel@oelde.de
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Oelde über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Beratungsfolge
Rat
Zuständigkeit
Termin
Entscheidung
12.06.2023
Beschlussvorschlag
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Oelde über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom xx.xx.2023
Aufgrund des § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten –Ladenöffnungsgesetz – LÖG – vom 16.11.2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 22.03.2018 (GV. NRW. S. 172), wird von der Stadt Oelde als örtlicher Ordnungsbehörde
gemäß dem Beschluss des Rates vom 12.06.2023 für das Gebiet der Stadt Oelde folgende
ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Aus dem besonderen Anlass der Veranstaltungen
Oelder Stadtstrand am Sonntag, 03.09.2023
Herbst-Erlebnis-Tag am Sonntag, 08.10.2023
Winterleuchten Oelde am Sonntag, 10.12.2023
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dürfen in der Oelder Innenstadt Verkaufsstellen im Sinne des § 3 Abs. 1 LÖG NRW in
den Bereichen Warendorfer Straße 1 - 19, Am Bahnhof 1 - 3, Bahnhofstraße 1 - 30, Ruggestraße 1 - 32, Am Markt 1 - 8, Eickhoff 1 - 8, Herrenstraße 1 - 9, Lange Straße 1 - 52 und
der Geiststraße 1 - 31 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
§2
Verkaufsstellen in Oelde-Stromberg dürfen über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten hinaus
im Bereich der Münsterstraße 1 - 33 und 2 - 12, Daudenstraße 1 - 8, Burgstraße 1 - 4 und
am Sonntag, dem 10.09.2023 aus Anlass des Pflaumenmarktes von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
geöffnet sein.
§3
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb des genannten Bereichs oder außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten
offenhält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis
zu 5.000 € geahndet werden.
§4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung vom 16.02.2023 außer Kraft.
Sachverhalt
Gemäß § 4 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit).
Darüber hinaus dürfen gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW Verkaufsstellen an jährlich höchstens
acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 LÖG NRW). Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1
wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie
am selben Tag erfolgt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG NRW).
Nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, die
Tage nach Absatz 1 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte
Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Von der Freigabe der Tage sind die stillen
Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie der 01. Mai, der 03. Oktober und der 24. Dezember
ausgenommen, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Die Freigabe eines Adventssonntags ist
zulässig.
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Aufgrund dieser Ermächtigung kann die Stadt Oelde als örtliche Ordnungsbehörde im Wege
einer Verordnung bis zu acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr für die Öffnung
von Verkaufsstellen freigeben.
Das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.11.2015 und ihm folgend das
Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 10.06.2016 haben die Anforderungen an
den Erlass von Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage schärfer als in der
Vergangenheit herausgearbeitet.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat betont, dass eine Freigabe von Sonntagen zur Öffnung
von Verkaufsstellen aus Anlass eines öffentlichen Festes nur zulässig sei, wenn die
öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung gegenüber der Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Die werktägliche Prägung der Ladenöffnung trete nur dann in den
Hintergrund, wenn nach der anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den das Fest für
sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher*innen übersteige, die allein wegen der
Öffnung der Verkaufsstellen kämen.
Gemäß den Vorgaben dieser Rechtsprechung hat die Verwaltung die Modalitäten der
bisherigen Freigabe verkaufsoffener Sonntage überprüft und bereits mit Verabschiedung
entsprechender Verordnungen für die Veranstaltungen in den vergangenen Jahren
(Frühlings-Erlebnis-Tag, Herbst-Erlebnis-Tag und „Oelde im Advent“ sowie Pflaumenmarkt
und Markt um den Paulusturm in Stromberg, Straßentheater-Festival) reagiert.
Nun soll mit der neuen Verordnung die Grundlage für die sonntägliche Öffnung am
03.09.2023, 08.10.2023 und 10.12.2023 in Oelde sowie am 10.09.2023 in Oelde-Stromberg
geschaffen werden.
Oelder Stadtstrand vom 24. August bis 03. September 2023
Der Gewerbeverein Oelde plant in Kooperation mit der Stadt Oelde die elftägige
Veranstaltungsreihe „Oelder Stadtstrand“ vom 24.08. bis zum 03.09.2023.
Der Strand wird mit einem vielfältigen Programm auf dem Hermann-Johenning-Platz in Oelde
über 1 ½ Wochen durchgeführt und bietet den Besuchern einen Ort zum Entspannen und
möchte einen Ort für Begegnungen schaffen. Der Strand soll im handelsschwachen Sommer
ein neuer Anziehungsort in der Innenstadt sein, der das Freizeitverhalten mit dem Einkauf
kombiniert. Es soll kultureller Mittelpunkt, Begegnungsort und Erholungsort in Einem sein.
Die Fläche wird ausgestattet mit Strandmöbeln, Hängematten und Sandspielzeug. Auch
Schattenbereiche werden durch Sonnensegel erzeugt. Dekorationselemente wie Palmen und
Lampions sorgen für die entsprechende Atmosphäre. Variationen im Programm sorgen für
die Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen wie z. B. Familien mit Kindern, Jugendliche,
Senioren.
Neben einem Werktag-Programm sorgt an den Wochenenden eine Bühne mit
unterschiedlichen Künstlern für Unterhaltung. Zu abgestimmten Zeiten gibt es einen
Cocktailstand und Grillstände.
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Programmablauf (Stand Mai 2023)
tagsüber
Soft Opening; kein Programm
16.15 Uhr
Offizielle Begrüßung durch die Bürgermeisterin (15 Minuten)
abends
X
18.00 – 18.30 Uhr
Ökumenischer Abendsegen
19.00 – 22.00 Uhr
Konzert: KC and
brothers
So., 27. Aug.
16.30 Uhr
Theaterprojekt:
Kooperation
des
Theaters
Löwenherz
mit
dem
Initiativkreis Wirtschaft Oelde (IWO)
(75 Minuten)
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Stadtbücherei: Spielvormittag und
Bücherflohmarkt
X
Mo., 28. Aug.
X
X
Die., 29. Aug.
VHS Kurs (Thema wird noch bekannt 18.15 – 18.45 Uhr
gegeben)
Offener VHS Kurs Body Fitness
Do., 24. Aug.
Fr., 24. Aug.
Sa., 26. Aug.
Soul-
19.00 – 24.00 Uhr
Kopfhörerparty
X
19.00 – 21.00 Uhr
Poetry Slam mit Alte Post
(Jugendzentrum Oelde)
X
Mi., 30. Aug.
X
Do., 31. Aug.
16.30 / 17.00 Uhr
Familienbildungsstätte:
Thai Chi Chuan (45 Minuten)
10.30 – 11.30 Uhr
VHS offener Sprachkurs
Fr., 01. Sept.
the
18.00 – 22.00 Uhr
Konzerte: Martin Bischoff und
Luisa Laakmann (je 90 Minuten)
18.00 – 18.30 Uhr
Ökumenischer
musikalischer
Abendsegen
19.00 – 22.00 Uhr
DJ Kilian Nagel
Sa., 02. Sept.
Stadtbücherei
Spielvormittag und Bücherflohmarkt
So., 03. Sept.
Abschlussfest Oelder Stadtstrand
Motto: Strandspiele“
Strand geöffnet ab 10.00 Uhr
Bühnenprogramm ab 13.00 Uhr, Ende 18.00 Uhr
Spielbereich: Fußgängerzone, Geiststraße, Hermann-Johenning-Platz,
Ruggestraße
Oelder Sportvereine stellen sich vor und bieten Spiele an; dazu werden
weitere Eventmodule bereitgestellt (Kletterturm, Bobbycar-Rennen,
Riesen-Vier-Gewinnt, etc.), Hula Hoop Angebot (VHS) Bühne
Mobile Bowlingbahn (Red Bowl), Stadtbücherei geöffnet
Wettbewerb „Wer gestaltet den schönsten Picknicktisch?“
Thema Strand / Sommer organisiert durch den Gewerbeverein Oelde e. V.
Musikalischer Walkact: Sunshine Coconuts
Food-Trucks und Bierwagen rund um die Geiststraße und Lange Straße
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Das Gesamtprogramm animiert den Besucher zum Verweilen in der Innenstadt und erzielt
eine hohe Passanten-Frequenz in die Innenstadt.
Zum Abschluss der Veranstaltung am Sonntag, den 03. September ist ein großes Straßenfest
unter dem Motto „Strandspiele“, beginnend am Stadtstrand (Geiststraße) bis in die „Lange
Straße“ hinein, geplant. Dabei werden sportliche Eventmodule bereitgestellt, des Weiteren
stellen sich Oelder Sportvereine vor und bieten Spielmodule an.
Dazu plant der örtliche Gewerbeverein einen Bürger-Wettbewerb. In der Fußgängerzone
werden Picknicktische bereitgestellt, diese gilt es sommerlich zu dekorieren. Der kreativste
und schönste Picknicktisch wird durch eine Jury gewählt. Ein Picknickkorb kann mitgebracht
werden oder man sucht sich leckere Speisen an den vielen, verschiedenen Food Trucks aus.
Herbst-Erlebnis-Tag in Oelde am 08.10.2023
Der Herbst-Erlebnis-Tag (FET) mit seinem vielfältigen Programm wird seit Jahren regulär von
tausenden Besucher*innen aus der näheren und weiteren Umgebung besucht.
Das Zentrum bildet dabei der Marktplatz („Am Markt“). Zusätzlich sind neben zwei
Kinderfahrgeschäften (Karussell und Eisenbahn) auch noch etliche Laufgeschäfte in der
angrenzenden Fußgängerzone („Lange Straße“ und „Bahnhofstraße“) aufgebaut.
Im südlichen Bereich schließen sich der Vicarieplatz, die Geiststraße sowie der HermannJohenning-Platz an. Hier findet eine Automeile statt, bei der unterschiedliche Modelle von
vier bis fünf Automarken präsentiert werden.
Der nördliche Bereich umfasst die „Bahnhofstraße“ sowie die „Ruggestraße“. Hier findet der
Bauernmarkt mit ca. 30 Händlern aus vielfältigen Bereichen (Haus und Garten, Kleidung,
Gewürze etc.) statt.
Auch der Kindertrödelmarkt ist im angrenzenden Bereich in der Ruggestraße angesiedelt.
Ergänzend werden über die Oelder Gastronomie sowie zusätzliche Imbissstände
(Förderverein Kindergarten, gewerbliche Stände) die Besucher*innen versorgt.
Winterleuchten in Oelde vom 07.12. bis 10.12.2023
Nach einer erfolgreichen Premiere 2022 plant der Gewerbeverein Oelde in Kooperation mit
der Stadt Oelde zum zweiten Mal die viertägige Veranstaltungsreihe „Winterleuchten in
Oelde“ (07.12. bis 10.12.2023).
Der Innenstadtbereich der Stadt Oelde wird durch verschiedene Dekorationselemente
während des „Winterleuchtens“ aufgewertet, um eine weihnachtliche Atmosphäre zu
schaffen. Das Zentrum der Winterveranstaltung bildet auf dem Marktplatz ein 12 m hoher
Tannenbaum, der mit Lichterschläuchen, Weihnachtskugeln und weihnachtlichen
Dekorationsgeschenken geschmückt wird. Die Bäume entlang der Straßen „Lange Straße“
und „Ruggestraße“ werden ebenfalls mit roten Weihnachtskugeln geschmückt und mit LEDSpots bestrahlt, um die Zugänge zum Veranstaltungsort themengerecht zu illuminieren.
Durch die Projektion verschiedener weihnachtlicher Motive an der städtischen Bibliothek in
der Geiststraße wird auch diese Zuwegung zum Veranstaltungsort aufgewertet.
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Die neue moderne Weihnachtsbeleuchtung wird seit 2022 in der Innenstadt an
Überspannseilen und Laternenpeitschen installiert und trägt zur weihnachtlichen Atmosphäre
in der Stadt bei und schafft eine neuartige, besondere Aufenthaltsqualität. Vor den
Einzelhandelsgeschäften werden verschiedene große Laternen und gemütliche Holzmöbel mit
Fellen das Dekorationskonzept unterstützen.
Eine Bühne sorgt an dem Wochenende mit verschiedensten Künstlern (internationale
Musikacts, Oelder Laienmusiker, Zauberer, Walk-Acts) für Unterhaltung. Zusätzlich werden
etliche Laufgeschäfte in der angrenzenden Fußgängerzone („Lange Straße“) aufgebaut.
Diese werden von örtlichen Gewerbetreibenden und Gastronomen sowie Oelder Vereinen
betrieben, so dass hier dem Charakter einer Winterveranstaltung als Treffpunkt in der
Innenstadt Rechnung getragen wird.
Programmablauf
Donnerstag, 07.12.2023, 17:00 bis 21:00 Uhr:
Bühnenprogramm:
17.00 Uhr – Lesung/Vortrag aus der Reihe „literarischer Advent“
19.00 Uhr – Konzert
Freitag, 08.12.2023, 17:00 bis 22:00 Uhr:
Bühnenprogramm:
17.00 Uhr – Lesung/Vortrag aus der Reihe „literarischer Advent“
19.00 Uhr – „Oelde Akustisch“
Zeitgleich: Moonlight-Shopping in den teilnehmenden Oelder Geschäften
Samstag, 09.12.2023, 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr:
Bühnenprogramm:
19.00 Uhr – Konzert „ENRM“
Sonntag, 10.12.2023, 11:00 bis 19:00 Uhr:
Begleitprogramm in der gesamten Innenstadt:
11.00 – 18.00 Uhr – Metallophon, Klanginstallationen über eine Strecke von 50 Metern, die
die Gäste zum Musizieren einladen
11.00 – 15.00 Uhr – Theater Walk Act
14.00 – 18.00 Uhr – Stelzenläufer Walk Act
Bühnenprogramm:
13.00 – 16.00 Uhr – 3 x 20 Minuten Zaubershow
16.30 Uhr – Mitsingkonzert der Oelder Chöre
Das Gesamtprogramm animiert den Besucher zum Verweilen in der Innenstadt und bringt
eine hohe Passanten-Frequenz in die Innenstadt.
Bewertung Passanten-Frequenz für den 03.09.2023, 08.10.2023 und 10.12.2023
Während des Herbst-Erlebnis-Tages (HET) am Sonntag, 09.10.2022 wurde eine PassantenFrequenzzählung im Veranstaltungsbereich durchgeführt. Die Zählungen haben ergeben,
dass im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr immer 675 bis 3.747 Passanten je Stunde gezählt
wurden. Bei einer angenommenen Verweildauer von 2 bis 2 ½ Stunden pro Passant*in auf
der Veranstaltung ergibt sich eine Besucherzahl von 6.000 bis 7.000 Besucher*innen über
den gesamten Zeitraum (unter nicht-pandemischen Rahmenbedingungen).
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Im Vergleich dazu liegen die Zahlen einer Passanten-Frequenzzählung aus Mai 2022 vor,
welche die Kundenzahl darstellt, die während der normalen Öffnungszeiten in der Oelder
Innenstadt einkauft. Die hier ermittelten Werte liegen zwischen 235 und 400 Passanten je
Stunde. Danach sind durchschnittlich ca. 300 Kunden während einer regulären,
werktäglichen Öffnung zu verzeichnen. Insofern sind bei einer Veranstaltung wie dem
Frühlings-Erlebnis-Tag (mit Sonntagsöffnung der Ladenlokale) pro Stunde mindestens 1.200
mehr Passanten (wenn man die schwächste Stunde vernachlässigt) in der Innenstadt als
werktags, was Ausdruck der Strahlkraft der Veranstaltung ist, deren öffentliche Wirkung
eindeutig im Vordergrund steht.
Ergebnisse Passanten-Frequenzzählung – Sonntag, 09. Oktober 2022
Zählstunde
Am Markt 3
Vicarie-Platz
13.00 - 14.00 Uhr
2.244
1.092
14.00 – 15.00 Uhr
3.423
1.458
15.00 – 16.00 Uhr
3.747
1.530
16.00 – 17.00 Uhr
2.877
1.152
17.00 – 18.00 Uhr
1.680
675
Unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der letzten Jahre handelt es sich bei
dem Herbst-Erlebnis-Tag und dem Winterleuchten um gut besuchte Veranstaltungen, die
durchaus Besucher*innen aus anderen Städten und Gemeinden anziehen. Bei der
Veranstaltung „Stadtstrand“ wird auf Grund der erstmaligen Durchführung ein ähnliches
Besucheraufkommen prognostiziert.
Stromberger Pflaumenmarkt am 10.09.2023 in Oelde-Stromberg
Der Stromberger Pflaumenmarkt am 2. September-Wochenende wird seit Jahren von bis zu
4.000 Personen besucht. Die Veranstaltung umfasst mit dem Stromberger Marktplatz, der
Münsterstraße, der Daudenstraße und der Burgstraße eine Fläche von ca. 3.500 m². Dem
gegenüber spielt die Möglichkeit der sonntäglichen Öffnung von Verkaufsflächen mit
insgesamt ca. 250 m² in der Nähe des jeweiligen Marktes eine absolut untergeordnete Rolle.
Der Sonntag ist durch das Marktgeschehen deutlich geprägt.
Räumlicher Geltungsbereich aller Veranstaltungen
Schließlich ist der räumliche Geltungsbereich der Verordnung konkretisiert und auf die
Straßen bzw. Straßenzüge beschränkt worden, die von der Ausstrahlungswirkung der
anlassgebenden Veranstaltung erfasst werden.
Anhörung
Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach § 6 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer
anzuhören (§ 6 Absatz 4 Satz 7 LÖG).
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Hierzu waren bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung folgende Rückmeldungen zu
verzeichnen:
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erhebt mit Schreiben vom 10.05.2023
keine Bedenken.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen – Münsterland erhebt mit Schreiben vom
22.05.2023 keine Bedenken.
Die Handwerkskammer Münster erhebt mit Schreiben vom 23.05.2023 keine Bedenken.
Rückmeldungen der Kirchen liegen bisher nicht vor. Sollten noch Stellungnahmen
eingehen, werden diese in der Sitzung mündlich nachgereicht.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt mit Schreiben vom 23.05.2023
grundsätzlich aus politischen Gründen die Freigabe für einen verkaufsoffenen Sonntag
ab. Dabei wird auf die lange Tradition des arbeitsfreien Sonntags hingewiesen.
Es wird auf die als Anlagen beigefügten Stellungnahmen verwiesen.
Unter Beachtung der sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden
Kriterien sowie der aktuellen Rechtsprechung ist die Festsetzung der OVO aus Sicht der
Verwaltung rechtlich vertretbar und die Öffnung der Ladenlokale an den v.g. Sonntagen
zulässig.
Anlagen
2023-05-10 Stellungnahme IHK MS
2023-05-22 Stellungnahme Handelsverband
2023-05-23 Stellungnahme HWK
2023-05-23 Stellungnahme verdi
Veranstaltungsfläche HET 2023
Veranstaltungsfläche Oelder Winterleuchten
Veranstaltungsfläche Stadtstrand 2023
Veranstaltungsfläche Stromberg
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